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Ausschreibung: Bau von Bürogebäuden - DE-Stuttgart
Bau von Bürogebäuden
Rollladenarbeiten
Sonnenschutzarbeiten
Verglasungsarbeiten
Dokument Nr...: 118813-2018 (ID: 2018031709034542134)
Veröffentlicht: 17.03.2018
*
DE-Stuttgart: Bau von Bürogebäuden
2018/S 54/2018 118813
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Grundbesitz GmbH & Co. Vermietungs-KG
Presselstraße 19
Stuttgart
70191
Deutschland
Kontaktstelle(n): Heidrun Heine
Telefon: +49 71125931930
E-Mail: [1]heidrun.heine@bw.aok.de
Fax: +49 71125931990
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YH0YANT
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Hölzenbein Architekten Planungsges. mbH
Haldenstraße 7
Donaueschingen
78166
Deutschland
Kontaktstelle(n): Tatjana Kramer
Telefon: +49 7711589390
E-Mail: [4]tatjana.kramer@hoelzenbein.info
NUTS-Code: DE136
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.hoelzenbein-architekten.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Körperschaft des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
AOK Waldshut Fenster, Außentüren, Rollladen- und Sonnenschutzarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: P424 AOK Waldshut Neubau
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45213150
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rückbau und Neubau des AOK-Gebäudes, Am Rheinfels 2, 79781 Waldshut
Fenster, Außentüren, Rollladen- und Sonnenschutzarbeiten
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45421145
45212190
45441000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE13A
Hauptort der Ausführung:
AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee, Am Rheinfels 2, 79761
Waldshut-Tiengen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fenster, Außentüren, Rollladen- und Sonnenschutz für die Erstellung
eines 5-geschossigen Verwaltungsgebäudes und eines 2-geschossigen
Gesundheitszentrums mit Tiefgarage.
Die gesamte Tragkonstruktion besteht aus Stahlbeton.
Kubatur: ca. 28 000 m^3,
BGF: ca. 6 000 m^2.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 18/09/2018
Ende: 10/08/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1.) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes
oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem
der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
2.) Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem. § 6e EU
VOB/A, insbesondere dass
2.1) keine rechtkräftige Verurteilung oder Festsetzung eine Geldbuße im
Sinne des § 6e EU VOB/A Absatz 1 Nr.1 bis Nr. 10 vorliegen, welche dem
Unternehmen zuzurechnen sind
2.2) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
2.3) über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbar
gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das
Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet
2.4) keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die
Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten 2 Jahren
nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2 500 EUR belegt worden sind (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 21
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz).
2.5) im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug
auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden.
2.6) eine erforderliche Anmeldung bei Berufsgenossenschaft
(Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen
Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers)
erfolgt ist.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1
in Anspruch genommen (Eignungsleihe) so muss die Nachweisführung auch
für diese Unternehmen erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1.) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistungvergleichbar sind.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1
in Anspruch genommen (Eignungsleihe) so muss die Nachweisführung auch
für diese Unternehmen erfolgen. Zur Nachweisführung siehe VI.3
Zusätzliche Angaben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1.) Angaben über die Ausführung von mindestens drei durch den Bieter in
den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind (jeweils unter Angabe der in
Formblatt KEV 179 AngErg Eignung unter Buchstabe b) in Verbindung mit
Seiten 3 und 4 geforderten Eintragungen);
2.) Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem
Leitungspersonal;
3.) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge
zu vergeben beabsichtigt:
3.1) Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistungen unter
Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung (Formblatt KEV 177 AngErg NU
EG);
3.2) Name, Anschrift, Firmensitz der/des Nachunternehmer(s);
3.3.) Verpflichtungserklärung der/des Nachunternehmer(s) (Formblatt
KEV 178 AngErg NU Verpfl).
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU VOB/A Absatz 1
in Anspruch genommen (Eignungsleihe) so muss die Nachweisführung auch
für diese Unternehmen erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1.) Angaben über die Ausführung von mindestens drei durch den Bieter in
den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1.) Die Leistungen fallen unter den Geltungsbereich des Tariftreue-
und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG). Bieter und deren
Nachunternehmer haben die Einhaltung der sich aus diesem Gesetz
ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen mit Formblatt KEV
179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn zu bestätigen.
2.) Auftragnehmer haben bei der Ausführung die in der
Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und
Gesundheitsschutz der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) bzw. der
jeweiligen Berufsgenossenschaft näher bezeichneten Vorschriften und
Regeln zu beachten. Bieter und deren Nachunternehmer haben mit
Angebotsabgabe die Einhaltung der sich aus diesem Vorschriften
ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen zu bestätigen.
3.) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit Bestellung eines
Alleinvertretungsberechtigten.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/04/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/06/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/04/2018
Ortszeit: 10:00
Ort:
AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee,
Bahnhofstraße 8,
79761 Waldshut-Tiengen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird
folgendes erläutert:
Der Nachweis kann geführt werden:
a) durch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt KEV
179 AngErg Eignung (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren
Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch
entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen
oder
c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE). Bieter, deren Angebote in die engere
Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst
grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind
Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen.
3) zu einer freiwilligen Registrierung und Informationen über
beantragte Auskünfte und sonstige Informationen des Auftraggebers wird
folgendes erläutert:
Die Vergabeunterlagen stehen unter der bei Ziffer I.3) aufgeführten URL
für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang
gebührenfrei zur Verfügung.
Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung i.S.v. § 11
EU Absatz 1 VOB/A die genannte Veröffentlichungsplattform
(vergabe24.de), welche über den unter Ziffer I.3 genannten Zugang
jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig zugänglich ist.
Hierzu gehört insbesondere auch die Erteilung rechtzeitig beantragter
Auskünfte über die Vergabeunterlagen im Sinne von § 12a EU Absatz 3
VOB/A und sonstiger für das Vergabeverfahren möglicherweise
zusätzlicher relevanter Informationen.
Bieter, welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig
registrieren, werden über entsprechende Informationen des Auftraggebers
aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche keine freiwillige
Registrierung durchführen, sind gehalten sich selbständig regelmäßig
darüber zu informieren, ob zusätzlicheverfahrensrelevante Informationen
zur Verfügung stehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YANT
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 17
Karlsruhe
76133
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der
seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) []
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
[]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2018
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References
1. mailto:heidrun.heine@bw.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YH0YANT
4. mailto:tatjana.kramer@hoelzenbein.info?subject=TED
5. http://www.hoelzenbein-architekten.de/
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