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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Karlsruhe
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 116116-2018 (ID: 2018031509271239429)
Veröffentlicht: 15.03.2018
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DE-Karlsruhe: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 52/2018 116116
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
Schwarzwaldstr. 82
Karlsruhe
76137
Deutschland
Kontaktstelle(n): GS.EI-SW-A, Miriam Gring
Telefon: +49 721938-6260
E-Mail: [1]miriam.gring@deutschebahn.com
Fax: +49 721938-6279
NUTS-Code: DE12
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils:
[3]https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/liefera
ntenmanagement/lieferantenqualifizierung
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Präqualifizierung für Planung Leit- und Sicherungstechnik
Referenznummer der Bekanntmachung: GS.EI-SW-A 41207/2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Präqualifikationssystems
geeignete Unternehmen für die Planung von Anlagen der Leit- und
Sicherungstechnik der Deutsche Bahn AG und deren verbundenen
Unternehmen aus.
Die Planungsleistungen sind im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik
Deutschland zu erbringen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Beginn: 01/04/2018
Ende: 31/03/2019
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
Gemäß Präqualifizierungsunterlagen, unter anderem der Nachweis der
Eignung von Unternehmen zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde,
Leistungsfähigkeit) anhand von Referenzprojekte auf dem Gebiet Planung
von Leit- und Sicherungstechnik und des nicht Vorliegens von
Ausschlussgründen.
Die Bereitstellung der Präqualifizierungsunterlagen erfolgt über die
angegebene Kontaktstelle im Abschnitt I.1). Das Verfahren ist
kostenpflichtig.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Gemäß Präqualifizierungsunterlagen. Die Bereitstellung der
Präqualifizierungsunterlagen erfolgt über die angegebene Kontaktstelle
im Abschnitt I.1).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2017/S 067-127023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die vorherigen Bekanntmachungen zum Qualifizierungssystem nach SektVO
sind nicht mehr gültig. Qualifizierungen aus diesem Prüfungssystem
behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit.
Die Einreichung der Unterlagen und der Schriftverkehr hat in deutscher
Sprache zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen durch eine
erfolgreiche Präqualifizierung keine Beteiligung an einem Wettbewerb
zugesagt wird. Die Präqualifizierung erfolgt vergabeunabhängig und
ersetzt nicht die Eignungsprüfung in einem.
Konkreten Vergabeverfahren.
Sollten Sie noch keine gültige Lieferantenqualifizierung besitzen,
qualifizieren Sie sich bitte für Ihr Lieferungs-/Leistungsspektrum auf
unserem Lieferantenportal: [5]www.deutschebahn.com/lieferantenportal
In unserem Lieferantenportal haben wir für Sie weitere detaillierte
Informationen zu unserem Lieferantenmanagement bereitgestellt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemoblerstraße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [6]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse:[7]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg
bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
unverzüglich nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum
Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/03/2018
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References
1. mailto:miriam.gring@deutschebahn.com?subject=TED
2. http://www.deutschebahn.com/
3. https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung
4. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:127023-2017:TEXT:DE:HTML
5. http://www.deutschebahn.com/lieferantenportal
6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
7. http://www.bundeskartellamt.de/
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