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Ausschreibung: Asbestbeseitigungsarbeiten - DE-Duisburg
Asbestbeseitigungsarbeiten
Dokument Nr...: 114494-2018 (ID: 2018031509024437818)
Veröffentlicht: 15.03.2018
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DE-Duisburg: Asbestbeseitigungsarbeiten
2018/S 52/2018 114494
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
BLB NRW Duisburg
Friedrich-Wilhelm-Str. 12
Duisburg
47051
Deutschland
E-Mail: [1]BLBvergabe@blb.nrw.de
NUTS-Code: DEA12
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.blb.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://evergabe.blb.nrw.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPUYYNYAWJ
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
BLB DU / Geldern / JVA Geldern-Pont Asbestsanierung /
Schadstoffsanierung / 020-18-00026
Referenznummer der Bekanntmachung: 020-18-00026
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262660
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abbruch von flächigen asbesthaltigen Wand- und Deckenbelägen (Farben u.
Spachtelmassen ca. 8 250 m^2) mittels Wasserhöchstdruckverfahren sowie
Entfrachtung von weiteren Mineralwolle- und Asbestfundstellen
(Asbestzementrohre ca. 700 m, flächige KMF-Auflage ca. 1 050 m^2 und
ca. 1 600 m KMF-Rohrummantelung). Abbruch von Estrich inkl.
Trittschalldämmung (ca. 2 000 m^2)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262660
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1B
Hauptort der Ausführung:
Justizvollzugsanstalt Geldern
Möhlendyk 50
47608
Geldern
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Abbruch von flächigen asbesthaltigen Wand- und Deckenbelägen (Farben u.
Spachtelmassen ca. 8 250 m^2) mittels Wasserhöchstdruckverfahren sowie
Entfrachtung von weiteren Mineralwolle- und Asbestfundstellen
(Asbestzementrohre ca. 700 m, flächige KMF-Auflage ca. 1 050 m^2 und
ca. 1 600 m KMF-Rohrummantelung). Abbruch von Estrich inkl.
Trittschalldämmung (ca. 2 000 m^2)
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/07/2018
Ende: 28/12/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen
der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
(zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen
Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere
Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. in
der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten
Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu
prüfen.
Nachunternehmen / andere Unternehmen.
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen
Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise
gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind
auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu
prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt
wurde.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen
der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
(zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen
Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere
Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. in
der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten
Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu
prüfen.
Nachunternehmen / andere Unternehmen.
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen
Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise
gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind
auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu
prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt
wurde.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen
der baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
(zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen
Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere
Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. in
der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten
Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu
prüfen.
Nachunternehmen / andere Unternehmen.
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen
Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise
gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind
auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu
prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt
wurde.
Folgende Eignungskriterien müssen erfüllt sein.
Technische Angaben zur Wasserhöchstdrucktechnik.
Der AN hat mit dem Angebot eine technische Beschreibung der zum Einsatz
kommenden Wasserhöchstdruckanlage mit Strahlkopf und Vakuum-System
vorzulegen die die Flächenleistung (m2 pro Stunde) beinhaltet (ggf. mit
Skizzen, Bildern, Darstellung der Arbeitsabläufe u. ä.). Dabei muss
u.a. erkennbar werden, wie das Umsetzen der maschinengeführten
Entschichtungsanlage für kleinteilige Räume (Hafträume) erfolgt und
welcher zeitlicher und technischer Aufwand pro Raum damit verbunden
ist. Dazu ist eine Fotodokumentation der wesentlichen Komponenten
(mindestens: Strahlkopf für Flächen, Anlage zur Maschinenführung des
Strahlkopfes mit Steuerung, Druckerzeuger, Vakuum-System,
Abwasseraufbereitungs/-filtersystem) mit dem Angebot vorzulegen.
Aus den Angaben muss hervorgehen, dass 2 Entschichtungsmaschinen
parallel betrieben werden können.
Referenzen.
Der AN hat mit dem Angebot 3 Referenzen aus den vergangenen 5 Jahren
vorzulegen, die nachweisen, dass vergleichbare Arbeiten, insbesondere
Entschichtungen von asbesthaltigen mineralischen Beschichtungen mittels
Wasserhöchstdruck, ausgeführt wurden. Dabei muss eine Referenz
mindestens einen Auftragswert von > 500 000 EUR aufweisen. Zu den
Referenzen sind jeweils eine Beschreibung der Maßnahme (u.a. Adresse,
Ausführungszeitraum, Auftragswert, bearbeitete Fläche, verwendete
Technik) mit Nennung des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und
Kontaktdaten beizufügen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Vorgaben des TVgG NRW in den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue,
ILO-Kernarbeitsnormen sowie Frauenförderung und Förderung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind zwingend zu berücksichtigende
Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die
besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Die Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben auf
besonderes Verlangen der Vergabestellt innerhalb einer von der
Vergabestelle festzulegenden Frist eine Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentlohnung und eine Verpflichtungserklärung
Frauenförderung/Beruf/Familie abzugeben. Die entsprechenden Muster
finden Sie bei den Vergabeunterlagen.
Die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind nur
von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll
(Bestbieter), vorzulegen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [5]2018/S 015-030071
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/04/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/06/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/04/2018
Ortszeit: 10:00
Ort:
BLB NRW Duisburg
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Eine Teilnahme von Bietern am Öffnungsverfahren ist nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen
oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen
vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso
wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines
insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter
der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der
Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit
einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die
Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der
angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die
bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts
der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYAWJ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Fax: +49 2211475-3989
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf
elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit
anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
BLB NRW Zentrale, Justiziariat
Mercedesstr. 12
Düsseldorf
40470
Deutschland
Fax: +49 21161700-174
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/03/2018
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References
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2. http://www.blb.nrw.de/
3. https://evergabe.blb.nrw.de/
4. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPUYYNYAWJ
5. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:030071-2018:TEXT:DE:HTML
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