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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Potsdam
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 113083-2018 (ID: 2018031409150836372)
Veröffentlicht: 14.03.2018
*
DE-Potsdam: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 51/2018 113083
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Studentenwerk Potsdam Anstalt des öffentlichen Rechts
Potsdam
Deutschland
Kontaktstelle(n): MD Rechtsanwälte
E-Mail: [1]britta.haensch@md-ra.de
NUTS-Code: DE404
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.studentenwerk-potsdam.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y45YAES
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
MD Rechtsanwälte
Potsdam
Deutschland
E-Mail: [4]britta.haensch@md-ra.de
NUTS-Code: DE404
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.md-ra.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
MD Rechtsanwälte
Kurfürstenstraße 31
Potsdam
14467
Deutschland
E-Mail: [6]britta.haensch@md-ra.de
NUTS-Code: DE404
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.md-ra.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Generalplanerleistungen Neubau einer studentischen Wohnanlage Wildau
2. BA
Referenznummer der Bekanntmachung: 26/18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vergeben werden Generalplanerleistungen nach der HOAI.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung eines Studentenwohnheims
mit mindestens 115 Plätzen. Ziel ist es dabei, eine möglichst hohe
Anzahl von Plätzen zu realisieren und eine Mischung verschiedener
Wohnformen umzusetzen, wie:
1-Raum-Appartements,
1-Raum-Appartements mit Doppelbelegung,
2-Zimmer-Appartements mit gemeinsamer Küchen- und Badnutzung
Mutter-Kind-Appartements (ca. 1-2 St.).
Die Wohneinheiten sollen den Lebensumständen von Studierenden angepasst
sein. Außerhalb der Appartements sind separate Lern- und Studierzimmer
(ca. 1-2 St.) sowie Hauswirtschaftsräume mit Waschmaschinen und
Trocknern geplant.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406
Hauptort der Ausführung:
Wildau
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vergeben werden Generalplanerleistungen nach der HOAI.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung eines Studentenwohnheims
mit mindestens 115 Plätzen. Ziel ist es dabei, eine möglichst hohe
Anzahl von Plätzen zu realisieren und eine Mischung verschiedener
Wohnformen umzusetzen, wie.
1-Raum-Appartements,
1-Raum-Appartements mit Doppelbelegung,
2-Zimmer-Appartements mit gemeinsamer Küchen- und Badnutzung
Mutter-Kind-Appartements (ca. 1-2 St.).
Die Wohneinheiten sollen den Lebensumständen von Studierenden angepasst
sein. Außer-halb der Appartements sind separate Lern- und Studierzimmer
(ca. 1-2 St.) sowie Hauswirtschaftsräume mit Waschmaschinen und
Trocknern geplant.
Für das zu errichtende Gebäude steht ein Grundstück direkt auf dem
Campus der Technischen Hochschule Wildau (TH Wildau) zur Verfügung. Auf
dem Grundstück befindet sich bereits ein Studentenwohnheim des
Studentenwerks Potsdam mit 97 Plätzen, das als 1. Bauabschnitt im
Herbst 2012 fertiggestellt wurde. Für den 1. Bauabschnitt des
Studentenwohnheims als auch den nun geplanten 2. Bauabschnitt und die
unmittelbar angrenzenden Gebäude der TH Wildau im südwestlichen
Campusbereich wurde 2006 ein beschränkt-offener Realisierungswettbewerb
durchgeführt.
Der Baukörper ist in größtmöglicher Ausnutzung des Grundstückes und in
gestalterischer Beziehung zum 1. Bauabschnitt zu konzipieren.
Hinsichtlich der Hauptabmessungen und der Geschossigkeit bilden die
Planungen des Realisierungswettbewerbs Anknüpfungspunkte. Geplant ist
ein 4-geschossiges Gebäude ohne Keller. Ein Installationsgang unterhalb
des Erdgeschosses ist, soweit es die Bodenverhältnisse zulassen,
anzustreben. Ausgehend von einer Erschließung der Appartements über
innenliegende Flure, ist für die Fassadengestaltung eine kompaktere
Ausbildung ohne Laubengänge im spannungsvollen Wechselspiel zum 1.
Bauabschnitt beabsichtigt, aber immer unter der Maßgabe eines
gestalterischen Miteinanders.
Die Ausstattung des Gebäudes soll in allen Bereichen hochfunktional
sein. Im Vordergrund steht dabei, den Studierenden kostengünstigen
Wohnraum zur Verfügung zu stellen und somit eine der
Grundvoraussetzungen für ein optimales Studieren zu schaffen. Die
Appartements sind mit Duschbädern und Miniküchen auszustatten.
Besonders in Zimmern mit Doppelbelegung sind Aspekte zur Schaffung von
kleinen, privaten Bereichen zu berücksichtigen.
Flächenwirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, niedrige Betriebskosten
(Pauschalmieten) sowie der Einbau robuster, praktischer Ausstattungen
sind wichtige Maßgaben, die es beim Bauen für studentisches Wohnen zu
beachten gilt.
Für die Erschließung des Grundstückes ist aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten mit besonderen Aufwendungen hinsichtlich Planung und
Baumaßnahmen zu rechnen.
Besonderer Wert wird auf eine zeitnahe Umsetzung des Projektes gelegt.
Beauftragt werden Generalplanerleistungen für den Neubau einer
studentischen Wohnanlage Wildau 2. Bauabschnitt im Hinblick auf eine
zukünftige Nutzung als Studentenwohnheim, d. h. sämtliche zur
schlüsselfertigen, bezugsbereiten Übergabe erforderlichen
Planungsleistungen. Auftragsgegenständlich sind insbesondere Leistungen
der Objektplanung nach den §§ 33 ff. HOAI, die Tragwerksplanung nach
den §§ 49 ff. HOAI, die Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung
nach den §§ 53 ff. HOAI (Kostengruppen 410, 420, 430, 440, 450 nach DIN
276) und die Freianlagenplanung nach § 38 HOAI. Die Bauphysik, der
Schallschutz sowie der Wärmeschutz, die Brandschutzplanung und das
Erstellen eines Brandschutzkonzeptes sind ebenfalls Teil der
Beauftragung. Sowie die Stellung eines Sicherheits- und
Gesundheitskoordinators, einschließlich weiterer etwaige erforderlicher
besonderer Leistungen nach der HOAI.
Es sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 nach der HOAI beauftragt werden.
Die Gesamtkosten für Planen und Bauen dürfen 9 500 000 EUR nicht
überschreiten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 04/06/2018
Ende: 31/05/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der
Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form- und
fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der
Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf Vollständigkeit der
abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen,
kann die Auftraggeberin unter Fristsetzung diese Unterlagen
nachfordern, soweit ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein
Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch die Auftraggeberin
besteht jedoch grundsätzlich nicht. Die anschließende Eignungsprüfung
erfolgt anhand der Angaben und vorgelegten Nachweise zu III.1.).
Sind mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine
Auswahlentscheidung anhand der nach III.1.3) geforderten Angaben. Dabei
werden die Erklärungen und Nachweise im Detail anhand einer
Bewertungsmatrix, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen den
Bewerbern zur Verfügung gestellt wird, bewertet und gewichtet. Liegen
nach der Detailbewertung mehr als 5 gleichwertige Bewerbungen vor,
erfolgt die Auswahl anhand eines Losverfahrens. Sollten mehr als 5
vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, behält
sich die Auftraggeberin vor, unvollständige Teilnahmeanträge ohne
Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise ausschließen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Um auf planungsrechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die
abschließend nicht vorhersehbar sind, eingehen zu können, ist eine
stufenweise Beauftragung mittels eines einseitigen Optionsrechtes
vorgesehen.
Die 3-stufige Beauftragung der Generalplanungs- und sonstigen
Dienstleistungen im Sinne der HOAI und des
ausschreibungsgegenständlichen Vertrages gestaltet sich wie folgt:
Es sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 nach der HOAI beauftragt werden,
wobei eine Beauftragung in Leistungsstufen erfolgt, ohne dass ein
Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nächsten Leistungsstufe
besteht.
Die Leistungsstufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach der HOAI.
Die Leistungsstufe 2 umfasst die Leistungsphasen 4 bis 8 nach der HOAI.
Die Leistungsstufe 3 umfasst die Leistungsphase 9 nach der HOAI.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1
und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB
erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1
GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG vorliegt; die Einholung eines
Registerauszuges bleibt der Auftraggeberin vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bewerber/Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer und der Auftraggeberin über die
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister
und/oder Handelsregister (Auszug aus 2017), soweit nach den jeweiligen
Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers
Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen
muss aus dem Registerhervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand
auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des
ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit
anderen Unternehmen wirtschaftlichverbunden ist.
6. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaftunterschriebene Erklärung
vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter
Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung
aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im
Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist,
sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1bis 5 genannten Erklärungen
und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis
der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen
von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen
(sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden
Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die
vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 2
vorzulegen. Im Falle der Eignungsleihe entsprechend auch die Nachweise
gem. den Ziff. 3 bis 5. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist
außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des
Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter
Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und den Umsatz für
vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2015, 2016,
2017).
2. Soweit eine Beteiligung als Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist,
sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre
(Gesamt und über vergleichbare Leistungen) vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis
der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen
von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu
bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden
Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die
vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss
je Schadensereignis mindestens 1 500 000 EUR betragen. Der Nachweis ist
spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiters;
b) Objektplaners in den Lph. 1 bis 3 (Entwurfsverfassers) sowie;
c) Objektplaners in den weiteren Lph. ab Lph. 4;
d) Fachplaners für die technische Ausrüstung;
e) Fachplaners für Tragwerk;
f) Brandschutzplaners;
g) Freianlagenplaner.
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen
Person nebst Angaben zurberuflichen Qualifikation durch Kopie der
Ausbildungszeugnisse oder durch Kopie der Urkunden über die
Mitgliedschaft in Architekten- oder Ingenieurkammern, die
stichpunktartige Angabe der Erfahrungen zu dem im Auftragsfalle
zugewiesenen Aufgabenbereich sowie die Dauer der Zugehörigkeit zum
Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer beinhalten.
Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Projektleiters
wird eine 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der verantwortlichen
Objektplanung und -Betreuung erwartet.
2. Referenzen:
Referenzbögen für mindestens und maximal 3 Referenzprojekte über
vergleichbare Leistungen, die nach 2010 fertig gestellt wurden (d.h.
zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist muss die Lph. 8 vom Auftraggeber
abgenommen worden sein). Es werden mindestens drei Referenzen über den
Neubau eines vergleichbaren Vorhabens verlangt.
es ist mindestens eine Referenz über die Erbringung von
Generalplanerleistungen über den Neubau eines vergleichbaren Vorhabens
in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach der HOAI vorzulegen. Hierbei hat
der Referenznehmer Generalplanerleistungen mindestens für die
Leistungsbilder Objektplanung (§34 HOAI), Tragwerksplanung (§ 49 HOAI)
und technische Ausrüstung (53 HOAI) darzustellen,
es ist mindestens eine Referenz über die Erbringung von
Objektplanungsleistungen (§ 34 HOAI) über den Neubau eines
vergleichbaren Vorhabens in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach der HOAI
vorzulegen,
es ist mindestens eine Referenz über die Erbringung von Fachplanungen
im Leistungsbild technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) über den Neubau
eines vergleichbaren Vorhabens in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach der
HOAI vorzulegen.
Dabei sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Art und Umfang der Baumaßnahme bzw. des Referenzprojektes,
Nutzungszweck, Größe, gestalterische Besonderheiten, besondere
energetische oder ähnliche Maßnahmen,
Realisierungszeitraum und Termineinhaltung während des Planungs- und
Realisierungszeitraumes unter Angabe des geplanten und tatsächlichen
Fertigstellungstermins,
Kosten (Kostenberechnung-/festsetzung) des Referenzprojektes,
vom Referenznehmer erbrachte Leistungen aufgeschlüsselt nach
Leistungsbildern und Leistungsphasen der HOAI und Angabe von Art und
Umfang der Beteiligung der zu Nummer 1 namentlich benannten Personen
und des Nettohonorarvolumens,
Auftraggeber (mit Ansprechpartner und aktueller Telefonnummer),
Kurzbeschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher
Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet
sind (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen) (max. 3 DIN A 4 Seiten, einseitig
bedruckt).
Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die zur Verfügung
gestellten Referenzbögen zu verwenden. Die Referenzen werden allein
anhand der Angaben in den Referenzbögen und diesen beigefügten
Beschreibungen beurteilt und ggf. bewertet.
Weitere Anforderungen an die Referenzen finden sich in den
Vergabeunterlagen.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bewerber/den Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren
(2015, 2016, 2017) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil
freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
4. Technische Ausstattung:
Erklärung zur Ausstattung mit CAD- und AVA Software mit den
üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie dxf, dwg
sowie GAEB für die Leistungserbringung.
5. Im Falle der Eignungsleihe sind vorstehende Angaben vom beliehenen
Nachunternehmer vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Referenzbögen für mindestens und maximal 3 Referenzprojekte über
vergleichbare Leistungen, die nach 2010 fertig gestellt wurden (d. h.
zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist muss die Lph. 8 vom Auftraggeber
abgenommen worden sein). Es werden mindestens drei Referenzen über den
Neubau eines vergleichbaren Vorhabens verlangt.
es ist mindestens eine Referenz über die Erbringung von
Generalplanerleistungen über den Neubau eines vergleichbaren Vorhabens
in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach der HOAI vorzulegen. Hierbei hat
der Referenznehmer Generalplanerleistungen mindestens für die
Leistungsbilder Objektplanung (§34 HOAI), Tragwerksplanung (§ 49 HOAI)
und technische Ausrüstung (53 HOAI) darzustellen,
es ist mindestens eine Referenz über die Erbringung von
Objektplanungsleistungen (§ 34 HOAI) über den Neubau eines
vergleichbaren Vorhabens in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach der HOAI
vorzulegen,
es ist mindestens eine Referenz über die Erbringung von Fachplanungen
im Leistungsbild technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) über den Neubau
eines vergleichbaren Vorhabens in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach der
HOAI vorzulegen.
Dabei sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Art und Umfang der Baumaßnahme bzw. des Referenzprojektes,
Nutzungszweck, Größe, gestalterische Besonderheiten, besondere
energetische oder ähnliche Maßnahmen,
Realisierungszeitraum und Termineinhaltung während des Planungs- und
Realisierungszeitraumes unter Angabe des geplanten und tatsächlichen
Fertigstellungstermins,
Kosten (Kostenberechnung-/festsetzung) des Referenzprojektes,
vom Referenznehmer erbrachte Leistungen aufgeschlüsselt nach
Leistungsbildern und Leistungsphasen der HOAI und Angabe von Art und
Umfang der Beteiligung der zu Nummer 1 namentlich benannten Personen
und des Nettohonorarvolumens,
Auftraggeber (mit Ansprechpartner und aktueller Telefonnummer),
Kurzbeschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher
Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet
sind (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen) (max. 3 DIN A 4 Seiten, einseitig
bedruckt).
Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die zur Verfügung
gestellten Referenzbögen zu verwenden. Die Referenzen werden allein
anhand der Angaben in den Referenzbögen und diesen beigefügten
Beschreibungen beurteilt und ggf. bewertet.
Weitere Anforderungen an die Referenzen finden sich in den
Vergabeunterlagen.
Ein Vorhaben ist vergleichbar, wenn es den Neubau einer studentischen
Wohnanlage oder einer Gemeinschaftseinrichtung mit Wohnmöglichkeit
betrifft.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Architekten und Ingenieure entsprechend der geltenden baurechtlichen
Vorschriften.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Mit Teilnahmeantragsabgabe hat der Bewerber sowie gegebenenfalls
vorgesehene und einzusetzende Nachunternehmen jeweils eine
unterzeichnete Mindestarbeitsentgelt- und Tariftreueerklärung nach § 3
des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) abzugeben (Formblätter
F5 und F6).
2. Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere
während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt,
dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische
Ausstattung verfügt.
3. Der AN hat im Auftragsfall einen virtuellen Projektraum für das
Vorhaben einzurichten und vorzuhalten.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/04/2018
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/04/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 1 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Siehe Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45YAES
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie
Potsdam
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2018
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