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Ausschreibung: Datenbereitstellung - DE-Düsseldorf
Datenbereitstellung
Dokument Nr...: 111829-2018 (ID: 2018031309330934988)
Veröffentlicht: 13.03.2018
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  DE-Düsseldorf: Datenbereitstellung
   2018/S 50/2018 111829
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Diese Bekanntmachung fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
   Friedrichstraße 62-80
   40217 Düsseldorf
   Deutschland
   Telefon: +49 211 / 871-2569
   E-Mail: [1]Zentrale.Vergabestelle@im.nrw.de
   Fax: +49 211 / 871-3244
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [2]http://www.im.nrw.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag
   anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
   Prozessbibliothek zur Unterstützung einer vollständigen
   Prozessidentifikation
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Düsseldorf
   NUTS-Code DEA1
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Das Land NRW hat zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes NRW ein
   Programm etabliert, in dessen Rahmen alle Landesbehörden innerhalb der
   gesetzlich vorgegebenen Fristen vollständig auf die elektronische
   Kommunikation und Verwaltungsarbeit umgestellt werden sollen. Zur
   Erreichung dieses Ziels sollen alle Geschäftsprozesse in der
   Landesverwaltung identifiziert, nach Querschnitt-, Standard- und
   Fachprozessen klassifiziert und für eine Durchführung von Projekten zur
   Geschäftsprozessoptimierung (GPO-Projekte) priorisiert werden. Aufgrund
   gesetzlicher Umsetzungsfristen sowie der in Abhängigkeit zum
   GPO-Projekt stehenden weiteren Projekten ist die Aufgabe, alle
   Verwaltungsabläufe des Ministeriums des Innern NRW (IM NRW) und der 59
   Behörden im Geschäftsbereich des IM NRW zu identifizieren und die 16
   Pflichtangaben je Prozess bisi Ende Juli 2018 zu ermitteln und bis
   Oktober 2018 umzusetzen.
   Eine zeitgerechte Prozessidentifikation und Gesamtkonsolidierung ist
   nur möglich, wenn der personelle Aufwand für die Identifikation und
   Benennung der eigenen Prozesse anhand von vordefinierten
   Musterprozessen aus einer Prozessbibliothek reduziert wird. Hierdurch
   wird erreicht, dass die Organisationseinheiten weitgehend selbstständig
   die Prozesse identifizieren können und die Prozesse anhand der
   einheitlichen Benennung auf der Basis der Musterprozesse mit geringerem
   Aufwand übergreifend zusammengeführt werden können. Vom Auftragnehmer
   sind daher folgende Leistungen zu erbringen:
    Bereitstellung einer Datenbank mit Prozessmodellen insbesondere aus
   Landesverwaltungen, die eindeutig benannt sind bis Ende Juli 2018,
    Schulung der für Organisation zuständigen Beschäftigten vor Ort für
   die Nutzung der Datenbank und Erläuterung der Prozessmodelle
   II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   72319000
   II.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
   II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union (für die Fälle, die in Abschnitt 2 der Anhänge D1,
   D2 oder D3 aufgeführt sind)
   Begrundung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige
   Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der
   Richtlinie 2004/18/EG
   Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie
   genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-,
   Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
   Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
   Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische
   Gründe
   Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der
   Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen
   der Richtlinie genügen nein
   Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren
   Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
   Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft
   werden: nein
   Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht
   offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden,
   waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die
   Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen
   Eignungskriterien erfüllten: nein
   Bedingt durch die gesetzliche zeitliche Vorgabe ist eine zeitgerechte
   Prozessidentifikation bis Ende Juli 2018 und Gesamtkonsolidierung nur
   möglich, wenn der personelle Aufwand für die Identifikation und
   Benennung der eigenen Prozesse anhand von vordefinierten
   Musterprozessen aus einer Prozessbibliothek reduziert wird. Hierdurch
   wird erreicht, dass die Organisationseinheiten weitgehend selbstständig
   die Prozesse identifizieren können und die Prozesse anhand der
   einheitlichen Benennung auf der Basis der Musterprozesse mit geringerem
   Aufwand übergreifend zusammengeführt werden können. Auf Basis einer
   Marktschau, die an 26 einschlägige Anbieter von Beratungsleistungen und
   / oder technischen Lösungen gerichtet wurde, wurde als einziger
   Anbieter einer Datenbank (Prozessbibliothek), die bereits über
   einschlägige Prozesse von Landesverwaltungen verfügt, die Fa. Picture
   GmbH identifiziert. Darüber hinaus werden vom Unternehmen auf Grundlage
   bereits mit Landesbehörden bestehender Vertragsverhältnisse Leistungen
   erbracht, welche die für die Prozessidentifikation erforderlichen
   Leistungen bereits beinhalten. Insofern können dort bereits erhobene
   Prozesse für das Projekt genutzt werden können und somit Synergien und
   Kostenvorteile erreicht werden. Es verfügen keine weiteren Anbieter auf
   dem Markt über eine umfangreiche vorausgefüllte Prozessbibliothek der
   öffentlichen Verwaltung. Der Neuaufbau einer Prozessbibliothek kommt
   aus zeitlichen Gründen und wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht.
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
   ZVSt-2018-018/E-Gov
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   PICTURE GmbH
   Friesenring 32
   48147 Münster
   Deutschland
   Telefon: +49 2511312379-0
   Fax: +49 2511312379-90
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.2)Zusätzliche Angaben:
   VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland  Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   40474 Düsseldorf
   Deutschland
   Telefon: +49 2114753053/3054/3055
   VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, müssen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag dieser Bekannmachung, gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden.
   Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   eingehen.
   VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   9.3.2018
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   2. http://www.im.nrw.de/
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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