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Ausschreibung: Schweißarbeiten - DE-Stuttgart
Schweißarbeiten
Bauarbeiten für Kraftwerke
Dokument Nr...: 110733-2018 (ID: 2018031309165533963)
Veröffentlicht: 13.03.2018
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  DE-Stuttgart: Schweißarbeiten
   2018/S 50/2018 110733
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) - Stuttgart
   Pfaffenwaldring 38-40
   Stuttgart
   70569
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Natalie Griedl
   Telefon: +49 30/670559133
   E-Mail: [1]Natalie.Griedl@dlr.de
   NUTS-Code: DE111
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.dlr.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E57965257
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/E57965257
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Eingetragener Verein
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung und Entwicklung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einbau HCE + REPA
   Referenznummer der Bekanntmachung: 924/2018/3913362
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45262680
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Bei dem gegenständlichen Beschaffungsvorhaben handelt es sich um
   Leistungen innerhalb des Projektes HPS2, das durch das
   Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert wird. Das
   Gesamtbeschaffungsvorhaben HPS2 wird in mehreren einzelnen Losen
   ausgeschrieben. Diese Ausschreibung ist Teil des
   Gesamtbeschaffungsvorhabens.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45251100
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: PT187
   Hauptort der Ausführung:
   Evora, Portugal.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das DLR-Institut für Solarforschung errichtet mit der Universität Évora
   und Industriepartnern im Rahmen des BMWi Projekts HP-2 eine
   Parabolrinnen-Versuchsanlage mit Salzschmelze als Wärmeträgermedium.
   Diese wird in Évora, Portugal aufgebaut und betrieben werden. Ziel des
   Projekts ist die Demonstration der Technologie, insbesondere in Bezug
   auf bisher kritische Fragestellungen. Die Anlage ermöglicht weltweit
   einmalige praktische Testmöglichkeiten für diese Technologie in
   anwendungsrelevantem Maßstab.
   Im Projekt sollen vakuumisolierten Absorberrohre in die
   Parabolrinnenkollektoren des Solarfeldes montiert und verschweißt
   werden. Des Weiteren sollen die flexiblen Rohrleitungselemente an den
   Enden der Solarkollektoren montiert und verschweißt werden. Die
   vakuumisolierten Absorberrohre werden Heat Collection Elements
   genannt (HCE). Die flexiblen Rohrleitungsverbindungen werden rotation
   and expansion performing assemblies genannt (REPA). Zwischen den HCE
   und REPA sollen insgesamt 8 Kollektor-Endrohrstücke installiert und
   verschweißt werden. Zudem sollen elektrische Anschlussfahnen für die
   Begleitheizung an jedes Kollektor-Endrohrstück angeschweißt werden. Die
   Komponenten, wie HCE, REPA, Anschlussfahnen und Endrohrstücke werden
   beigestellt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 21/05/2018
   Ende: 15/08/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es gelten die Festlegungen gemäß Auftragsunterlagen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Vergabeunterlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/04/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch, Englisch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/07/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 11/04/2018
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die deutsche Fassung der
   (Vergabe-)Unterlagen verbindlich ist und die englische Fassung
   lediglich Informationszwecken dient.
   In Übrigen gelten die Festlegung in den weiteren zur Verfügung
   gestellten Unterlagen (Teilnahme- und Vergabeunterlagen).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Bonn
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
   (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihres
   Angebots zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
   den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax
   oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
   Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter kommt es nicht an;
   (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
   § 101b GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1.
   gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag
   unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
   Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach
   Absatz 2 festgestellt worden ist;
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis
   des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
   geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   § 107 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/03/2018
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   2. http://www.dlr.de/
   3. https://www.subreport.de/E57965257
   4. https://www.subreport.de/E57965257
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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