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Ausschreibung: Eisenchlorid - DE-Kiel
Eisenchlorid
Dokument Nr...: 110194-2018 (ID: 2018031309080933428)
Veröffentlicht: 13.03.2018
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DE-Kiel: Eisenchlorid
2018/S 50/2018 110194
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landeshauptstadt Kiel, Stadtentwässerung
Knooper Weg 99
Kiel
24116
Deutschland
Kontaktstelle(n): Klärwerk Bülk, Betrieb/Verfahrenstechnik
Telefon: +49 4349917223
E-Mail: [1]wuttke@klaerwerk-kiel.de
Fax: +49 43491040
NUTS-Code: DEF02
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.kiel.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHMYALK
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Fleethörn 9
Kiel
24103
Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Zi. 326
Telefon: +49 431901-2779
E-Mail: [4]frauke.wischhusen@kiel.de
Fax: +49 431901-61301
NUTS-Code: DEF02
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.kiel.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Klärwerk Bülk; Lieferung Eisen-III-Chlorid-Lösung
Referenznummer der Bekanntmachung: 66.3.903.17
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
24312122
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 3 500 t,
40 %ige Eisen-III-Chlorid-Lösung.
In Teilmengen auf Abruf
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02
Hauptort der Ausführung:
Klärwerk Kiel/Bülk Bülker Huk
24229 Strande
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe oben
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2018
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auf Verlangen der Vergabestelle ist ggf. eine Erklärung gemäß.
§ 44 Abs. 1 VgV (Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister)
vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind ggf. Erklärungen/Unterlagen gemäß
§ 45 Abs. 4 VgV vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind ggf. Erklärungen/Unterlagen gemäß
§ 46 Abs. 3 VgV vorzulegen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie
fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue-
und Vergabegesetzes Schleswig- Holstein TTG) findet.
Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass
die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von
Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die
nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben.
Die ILO-Kernarbeitsnormen.
(§ 18 Abs. 1 TTG) sind bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/05/2018
Ortszeit: 10:45
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/06/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/05/2018
Ortszeit: 10:45
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMYALK
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 431988-4640
E-Mail: [6]vergabekammer@wimi.landsh.de
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse:[7]www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3
GWB geregelt.
Dort heißt es:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/03/2018
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References
1. mailto:wuttke@klaerwerk-kiel.de?subject=TED
2. http://www.kiel.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHMYALK
4. mailto:frauke.wischhusen@kiel.de?subject=TED
5. http://www.kiel.de/
6. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
7. http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de/
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Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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