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Ausschreibung: Betankung von Fahrzeugen - DE-Dortmund
Betankung von Fahrzeugen
Dokument Nr...: 118353-2017 (ID: 2017033009083833570)
Veröffentlicht: 30.03.2017
*
  DE-Dortmund: Betankung von Fahrzeugen
   2017/S 63/2017 118353
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Nordwest  Die Gesundheitskasse
   Kopenhagener Str. 1
   Dortmund
   44269
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle,
   Melanie von Lennep
   E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
   Fax: +49 30-346462777
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
   ?method=search&searchString=%22CXP4YDKY4E3%22
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
   ?method=search&searchString=%22CXP4YDKY4E3%22
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Tankkarten AOK Nordwest.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-03-27-NW-LEN
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   63712600
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist der losweise Abschluss von
   Rahmenvereinbarungen für die bedarfsbezogene Lieferung von Tankkarten
   als Flottenkarten für Fahrzeuge in Westfalen-Lippe und
   Schleswig-Holstein einschl. dazugehöriger Dienstleistungen. Die
   Auftraggeberin erwartet eine reibungslose und sichere Abwicklung an den
   Tankstellen und eine monatliche Abrechnung im Betrieb durch
   Sammelrechnungen in schriftlicher als auch elektronischer Form. Für
   Analysen und Auswertungen auf Vertrags-, Karten-, Fahrzeug- oder
   Kostenstellenebenen ist ein interaktiver sowie übersichtlicher
   Online-Service für mehrere berechtigte Personen bereitzustellen. Mit
   den Tankkarten sind ausschließlich Produkte und Dienstleistungen rund
   um das Fahrzeug abzurechnen, wie z. B.:
    Alle Kraftstoffarten inklusive Gase,
    Öl bzw. Schmierstoffe,
    Frostschutz,
    Scheibenreiniger,
    Scheibenwischer,
    Ersatzlampen/-sicherungen und
    Autowäsche.
   Zeitungen, Genuss- sowie Lebensmittel, sind zu sperren.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Tankkarten Westfalen-Lippe
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   63712600
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für
   die bedarfsbezogene Lieferung von Tankkarten als Flottenkarten für
   Fahrzeuge in Westfalen-Lippe einschl. dazugehöriger Dienstleistungen.
   Die Auftraggeberin erwartet eine reibungslose und sichere Abwicklung an
   den Tankstellen und eine monatliche Abrechnung im Betrieb durch
   Sammelrechnungen in schriftlicher als auch elektronischer Form. Für
   Analysen und Auswertungen auf Vertrags-, Karten-, Fahrzeug- oder
   Kostenstellenebenen ist ein interaktiver sowie übersichtlicher
   Online-Service für mehrere berechtigte Personen bereitzustellen. Mit
   den Tankkarten sind ausschließlich Produkte und Dienstleistungen rund
   um das Fahrzeug abzurechnen, wie z. B.:
    Alle Kraftstoffarten inklusive Gase,
    Öl bzw. Schmierstoffe,
    Frostschutz,
    Scheibenreiniger,
    Scheibenwischer,
    Ersatzlampen/-sicherungen und
    Autowäsche.
   Zeitungen, Genuss- sowie Lebensmittel, sind zu sperren.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 35
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Es handelt sich bei dem Auftragsvolumen um eine Schätzung der
   Auftraggeberin. Als Basis wurden die Erfahrungswerte des Jahres 2016
   herangezogen. Die tatsächlichen Daten können sowohl nach oben als auch
   nach unten abweichen.
   Wagenwäsche: 410 Stk.;
   Diesel: 137 600 l;
   Benzin: 3 100 l.
   Mit Vertragsbeginn sind ca. 150 Tankkarten zu liefern.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Tankkarten Schleswig-Holstein
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   63712600
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für
   die bedarfsbezogene Lieferung von Tankkarten als Flottenkarten für
   Fahrzeuge in Schleswig-Holstein einschl. dazugehöriger
   Dienstleistungen. Die Auftraggeberin erwartet eine reibungslose und
   sichere Abwicklung an den Tankstellen und eine monatliche Abrechnung im
   Betrieb durch Sammelrechnungen in schriftlicher als auch elektronischer
   Form. Für Analysen und Auswertungen auf Vertrags-, Karten-, Fahrzeug-
   oder Kostenstellenebenen ist ein interaktiver sowie übersichtlicher
   Online-Service für mehrere berechtigte Personen bereitzustellen. Mit
   den Tankkarten sind ausschließlich Produkte und Dienstleistungen rund
   um das Fahrzeug abzurechnen, wie z. B.:
    Alle Kraftstoffarten inklusive Gase,
    Öl bzw. Schmierstoffe,
    Frostschutz,
    Scheibenreiniger,
    Scheibenwischer,
    Ersatzlampen/-sicherungen und
    Autowäsche.
   Zeitungen, Genuss- sowie Lebensmittel, sind zu sperren.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 35
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Es handelt sich bei dem Auftragsvolumen um eine Schätzung der
   Auftraggeberin. Als Basis wurden die Erfahrungswerte des Jahres 2016
   herangezogen. Die tatsächlichen Daten können sowohl nach oben als auch
   nach unten abweichen.
   Wagenwäsche: 360 Stk;
   Diesel: 101 300 l;
   Benzin: 1 300 l.
   Mit Vertragsbeginn sind ca. 80 Tankkarten zu liefern.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
   Handelsregister, in dem der Bewerber/das Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft verzeichnet ist, Teil IV, A 1) der Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung (EEE).
   2) Eigenerklärung entsprechend Teil III EEE, dass keiner der
   Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
   3) Eigenerklärung Ausschlussgründe NRW.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für
   Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des
   Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG  NRW),
   2) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG  NRW zur Frauenförderung und
   Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
   3) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
   Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach
   dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue-
   und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von
   Dienstleistungen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/05/2017
   Ortszeit: 07:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/06/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 03/05/2017
   Ortszeit: 07:30
   Ort:
   AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Rosenthalter Str. 31,
   10178 Berlin.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKY4E3.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
   wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat..."
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/03/2017
References
   1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDKY4E3%22
   4. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDKY4E3%22
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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