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Ausschreibung: Projektmanagement im Bauwesen - D-München
Projektmanagement im Bauwesen
Dokument Nr...: 39437-2012 (ID: 2012020404130209505)
Veröffentlicht: 04.02.2012
*
  Auftragsbekanntmachung  Versorgungssektoren
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/17/EG
    Abschnitt I: Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Flughafen München GmbH
    Nordallee 25
    Kontaktstelle(n): Beschaffung
    Zu Händen von: Frau Dorothee Doranth
    85356 München - Flughafen
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 89975-61250
    E-Mail: vergabe@munich-airport.de
    Fax: +49 89975-61216
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten
    Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Haupttätigkeit(en)
    Flughafenanlagen
    I.3)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
    Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
    D1603 Projektsteuerungsleistungen im Bereich Organisation, Information,
    Koordination und Dokumentation für das Projekt 3. Start- und Landebahn am
    Flughafen München.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
    Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
    zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
    und Analysen
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    Flughafen München.
    NUTS-Code DE21A
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
    a) Die Flughafen München GmbH (FMG) beabsichtigt zur Kapazitätserweiterung
    den Bau einer 3. Start- und Landebahn. Die zu errichtenden
    Flugbetriebsflächen bestehen aus einer 4 000 m langen Start- und
    Landebahn, dem Rollwegsystem, den Rollbrücken und der technischen
    Infrastruktur. Damit verbunden ist der Bau von weiteren
    Infrastrukturmaßnahmen u.a. Umverlegung von Straßen, der Neubau von
    Brückenbauwerken sowie die Neuordnung von Gewässern erforderlich. Die
    erforderlichen Planungsleistungen wurden durch zahlreiche einzelne
    Planerverträge beauftragt. Derzeit wird im Projekt die Ausführungsplanung
    bearbeitet.
    Begleitend zur Planung hat der Auftraggeber bereits Leistungen des Termin-
    und des Kostenmanagements einzeln vergeben. Im Zuge der
    Ausführungsvorbereitung soll nunmehr auch der Bereich "Organisation,
    Information, Koordination und Dokumentation" vergeben werden;
    b) Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen des
    Bereichs Organisation, Information Koordination und Dokumentation:
    Die Projektsteuerung im Bereich Organisation, Information, Koordination
    und Dokumentation muss auf dem erreichten Stand in diesen Bereich
    aufsetzen und ihn weiterführen. Der Auftraggeber verwendet derzeit unter
    anderem den internetbasierten Projektraum der Firma Think Project. Diese
    Plattform soll auch zukünftig sinnvoll genutzt und administriert werden.
    Dies gilt sowohl für die formalen, organisatorischen als auch für die
    inhaltlichen Vorgaben und Ergebnisse und umfasst u.a. folgende Leistungen:
     Übernahme der vorhandenen Strukturen und Prozeduren für Organisation,
    Information Koordination und Dokumentation Überprüfung auf
    Durchgängigkeit, Umsetzbarkeit und Übereinstimmung mit den vorliegenden
    Planungen und Projektzielen,
     Durchsicht und Vervollständigen bzw. Anpassen der Projekt- und
    Organisationshandbücher, Schnittstellenhandbücher und sonstige
    fortzuschreibenden Handbücher und Vorgaben an die Projekterfordernisse.
    Regelmäßiges Aktualisieren derselben,
     Weiterführen bzw. Konzipieren und Umsetzen des Besprechungs-, Berichts-
    und Dokumentationswesens,
     Alle weiteren Leistungen für Organisation, Information Koordination und
    Dokumentation.
    c) Die Flughafen München GmbH hat den Antrag auf Planfeststellung nach den
    §§ 8 ff. des Luftverkehrsgesetzes für die Errichtung der 3. Start- und
    Landebahn bei der Regierung von Oberbayern gestellt. Der
    Planfeststellungsbescheid ist mit Datum 5.7.2011 erlassen worden. Derzeit
    werden die gerichtlichen Verhandlungen vor dem VGH vorbereitet
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    71541000
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
    II.1.8)  Angaben zu den Losen
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    a) Beauftragungsblock 1 entfällt:
    b) Beauftragungsblock 2 als Festbeauftragung: Ausführungsvorbereitung;
    c) Beauftragungsblock 3 als Option: Bauausführung/Inbetriebnahme.
    Der Auftraggeber behält sich den schrittweisen Abruf obenstehender
    Beauftragungsblöcke vor.
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: ja
    Beschreibung der Optionen: Abrufoption für die jeweils nachfolgenden
    Beauftragungsblöcke siehe oben Ziffer II.2.1) der vorliegenden
    Bekanntmachung.
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
    Laufzeit in Monaten: 40 (ab Auftragsvergabe)
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
    Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
    Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft
    einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss
    eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem
    Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der
    Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der
    Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden
    Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
    Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen
    Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen:
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: a) Eigenerklärung des Bewerbers:
    aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein
    vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels
    Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
    bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21
    Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
    cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur
    Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr.
    3 SektVO;
    dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
    Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese
    Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
    ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die
    Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen
    verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5
    SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person,
    die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt
    hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im
    Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten
    Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
    Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannt geforderten
    Eigenerklärungen nicht mit denjenigen der hier nicht anwendbaren VOF
    (siehe nachfolgend Ziffer VI.3) a) inhaltsgleich sind und deshalb
    Eigenerklärungen, welche sich lediglich auf die VOF beziehen, hier nicht
    ausreichen.
    b) Hinsichtlich des Vorbehalts für den Berufsstand Ingenieur/Architekt
    siehe nachfolgend Ziffer III.3.1);
    c) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens
    insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines
    Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtlichen
    Verflechtungen sowie Benennung der Mitglieder der jeweiligen
    Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner
    gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit
    anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen
    betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die
    Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts
    auszulösen;
    d) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige
    Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines
    Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der
    Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter
    als 3 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die
    Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
    Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung
    wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten
    Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1) a) sind
    keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen
    Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: a) Nachweis einer bestehenden
    Berufshaftpflichtversicherung durch mindestens Vorlage der
    Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien
    ausreichend); aus den vorgelegten Unterlagen müssen insbesondere Angaben
    zur Versicherungslaufzeit und zu den Deckungssummen für Personen-, Sach-
    und Vermögensschäden hervorgehen. Maklerbestätigungen sind nur
    ausreichend, wenn daraus eindeutig der Berechtigung zur Vertretung des
    Versicherers hervorgeht;
    b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers unter Angabe des
    Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen
    Geschäftsjahre;
    c) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers, aufgeteilt für die letzten 5
    abgeschlossenen Geschäftsjahre, der auf Leistungen der Organisation,
    Information und Dokumentation entfällt und der mit den vorliegend
    ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist (im Sinne Ziffer II.1.5) b),
    unter Angabe des Eigenleistungsanteils.
    Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung
    wird verwiesen.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: a) Personaleinsatzkonzept: Der Bewerber hat ein
    Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene
    Struktur für das Leitungspersonal (Projektleiter/in, ggf.
    Teilprojektleiter/innen, jeweils mit Stellvertretung sowie ggf.
    eingesetztes weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist, mit dem der
    Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen
    wird. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender
    Vorgaben müssen zu den namentlich zu benennenden Personen Angaben über
    deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Form von persönlichen
    Referenzprojekten, beruflicher Werdegang, Dauer der Zugehörigkeit zum
    Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall
    enthalten sein;
    b) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindliche
    Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
    vergangenen 60 Monaten zu den in Ziffer II.1.5) beschriebenen Maßnahmen
    bei Flughafenanlagen oder vergleichbaren Anlagen mit folgenden Angaben zu
    jeder Referenz:
     Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
    Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
     Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung der
    erbrachten Leistungen nach Art und Umfang sowie Angaben zu den
    Investitionskosten (netto) und Auftragswert (netto) der erbrachten
    Leistung,
     Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen mit Benennung der
    wesentlichen Leistungsträger sowie Beschreibung der Tätigkeiten dieser in
    den angegebenen Referenzen,
     Zeitraum der Leistungserbringung,
     Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subplanern
    oder in Kooperation mit anderen Ingenieurbüros erbracht wurden, sowie ggf.
    Angabe des Eigenleistungsanteils.
    Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung
    wird verwiesen.
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: nein
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: ja
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Verhandlungsverfahren
    Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
    Verhandlungsverfahren): nein
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
    den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
    Verhandlung aufgeführt sind
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim Auftraggeber:
    LV-Nr. D1603
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen (außer DBS)
    Kostenpflichtige Unterlagen: nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    29.2.2012 - 14:00
    IV.3.5)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Zusätzliche Angaben:
    a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird
    ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der
    Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt;
    b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
    aa) Bewerbergemeinschaften:
    Die unter Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) d) der vorliegenden
    Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der
    Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
    (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft
    für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer
    III.2.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung genannten
    Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer
    Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen
    auf dasjenige Fachgebiet, welches dieses Mitglied im Auftragsfall
    innerhalb der Bewerbergemeinschaft bearbeiten wird, vorzulegen.
    Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der
    Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der
    Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
    Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer
    Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden
    Bekanntmachung hingewiesen.
    bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
    Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften)
    oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner
    finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf
    Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende
    Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die
    rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
    entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
    Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung
    benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen,
    wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die
    Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber
    oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum
    Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
    cc) Subunternehmer:
    Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im
    Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der
    Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die
    Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3) b) bb)
    der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem
    Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen
    Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen
    Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise
    entsprechend oben Ziffer VI.3) b), aa), bereits mit dem Teilnahmeantrag
    vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der
    benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung
    des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu
    erbringen.
    c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache
    einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung;
    d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für
    deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe
    der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem
    Hinweis "Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren D 1603
    Projektsteuerungsleistungen Organisation, Information und Dokumentation 
    Nicht öffnen" zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen
    des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
    e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
    Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand
    der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen
    formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich
    vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen
    nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von
    Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge
    ausgeschlossen.
    Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen
    nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im
    Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben
    bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der
    nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der
    Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen
    inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen,
    Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
    Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung
    der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten
    Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung
    geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen
    Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
    Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber
    den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8
    beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben,
    dass mehr als 8 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten
    Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe
    eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die
    Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der
    Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten
    Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der
    Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal
    1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal
    600 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), wobei
    hiervon maximal 300 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3) b
    entfallen, maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen
    gemäß Ziffer III.2.2) und maximal 200 Punkte auf die Erklärungen und
    Nachweise gemäß Ziffer III.2.1).
    Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer
    III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise
    und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise
    wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
     5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
    uneingeschränkt,
     4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
    jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
    aufweisen,
     3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
    jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
    Schwächen aufweisen,
     2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
    jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen
    aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
    jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
     1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
    jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
    aufweisen,
     0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
    jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
    oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen
    Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
    Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede
    Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem
    bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl
    entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
    Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
    vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden.
    f) Die unter Ziffer II.2.3) genannten Angaben zur Vertragslaufzeit stehen
    unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Die benannte
    Vertragslaufzeit bezieht sich auf die Erbringung aller vorliegend
    ausgeschriebenen Leistungen (einschließlich Optionen);
    g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge
    zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich
    die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung;
    h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im
    Besitz des Auftraggebers;
    i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 16.2.2012
    in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen;
    j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
    vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die
    Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich
    wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen
    nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben
    wiedergegeben wird;
    k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl
    von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren
    einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer
    Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das
    vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe
    gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los;
    l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
    Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe
    eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in
    formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend
    ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich
    aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen,
    in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht
    ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform
    einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen
    Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich
    der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter
    Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung - ggf.
    mehrfach  fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder
    eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch
    mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern
    Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss
    hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend
    mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben,
    auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich
    vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung
    verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten
    Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
    m) Hinweis zur Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen:
    Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und
    Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
    Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) hat nach der Reihenfolge der
    Nennung gem. Ziffer III.2.1)III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung in
    einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Nur diese
    Informationen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines
    Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende
    Unterlagen sind nicht erwünscht. Die vom Bewerber erstellten Unterlagen
    sind zusätzlich zur Papierfassung in digitaler Form als pdf-File auf
    CD-ROM abzugeben. Für die Bewertung ist gleichwohl ausschließlich die
    Papierfassung gültig und maßgeblich.
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
    80534 München
    DEUTSCHLAND
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf
    die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
    Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere
    unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
    des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    VI.4.3)  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erteilt
    wie oben Ziffer VI.4.1)
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    1.2.2012
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