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Ausschreibung: Projektmanagement im Bauwesen - D-München
Projektmanagement im Bauwesen
Dokument Nr...: 39437-2012 (ID: 2012020404130209505)
Veröffentlicht: 04.02.2012
*
Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/17/EG
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Flughafen München GmbH
Nordallee 25
Kontaktstelle(n): Beschaffung
Zu Händen von: Frau Dorothee Doranth
85356 München - Flughafen
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 89975-61250
E-Mail: vergabe@munich-airport.de
Fax: +49 89975-61216
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten
Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
D1603 Projektsteuerungsleistungen im Bereich Organisation, Information,
Koordination und Dokumentation für das Projekt 3. Start- und Landebahn am
Flughafen München.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Flughafen München.
NUTS-Code DE21A
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
a) Die Flughafen München GmbH (FMG) beabsichtigt zur Kapazitätserweiterung
den Bau einer 3. Start- und Landebahn. Die zu errichtenden
Flugbetriebsflächen bestehen aus einer 4 000 m langen Start- und
Landebahn, dem Rollwegsystem, den Rollbrücken und der technischen
Infrastruktur. Damit verbunden ist der Bau von weiteren
Infrastrukturmaßnahmen u.a. Umverlegung von Straßen, der Neubau von
Brückenbauwerken sowie die Neuordnung von Gewässern erforderlich. Die
erforderlichen Planungsleistungen wurden durch zahlreiche einzelne
Planerverträge beauftragt. Derzeit wird im Projekt die Ausführungsplanung
bearbeitet.
Begleitend zur Planung hat der Auftraggeber bereits Leistungen des Termin-
und des Kostenmanagements einzeln vergeben. Im Zuge der
Ausführungsvorbereitung soll nunmehr auch der Bereich "Organisation,
Information, Koordination und Dokumentation" vergeben werden;
b) Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen des
Bereichs Organisation, Information Koordination und Dokumentation:
Die Projektsteuerung im Bereich Organisation, Information, Koordination
und Dokumentation muss auf dem erreichten Stand in diesen Bereich
aufsetzen und ihn weiterführen. Der Auftraggeber verwendet derzeit unter
anderem den internetbasierten Projektraum der Firma Think Project. Diese
Plattform soll auch zukünftig sinnvoll genutzt und administriert werden.
Dies gilt sowohl für die formalen, organisatorischen als auch für die
inhaltlichen Vorgaben und Ergebnisse und umfasst u.a. folgende Leistungen:
Übernahme der vorhandenen Strukturen und Prozeduren für Organisation,
Information Koordination und Dokumentation Überprüfung auf
Durchgängigkeit, Umsetzbarkeit und Übereinstimmung mit den vorliegenden
Planungen und Projektzielen,
Durchsicht und Vervollständigen bzw. Anpassen der Projekt- und
Organisationshandbücher, Schnittstellenhandbücher und sonstige
fortzuschreibenden Handbücher und Vorgaben an die Projekterfordernisse.
Regelmäßiges Aktualisieren derselben,
Weiterführen bzw. Konzipieren und Umsetzen des Besprechungs-, Berichts-
und Dokumentationswesens,
Alle weiteren Leistungen für Organisation, Information Koordination und
Dokumentation.
c) Die Flughafen München GmbH hat den Antrag auf Planfeststellung nach den
§§ 8 ff. des Luftverkehrsgesetzes für die Errichtung der 3. Start- und
Landebahn bei der Regierung von Oberbayern gestellt. Der
Planfeststellungsbescheid ist mit Datum 5.7.2011 erlassen worden. Derzeit
werden die gerichtlichen Verhandlungen vor dem VGH vorbereitet
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71541000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
a) Beauftragungsblock 1 entfällt:
b) Beauftragungsblock 2 als Festbeauftragung: Ausführungsvorbereitung;
c) Beauftragungsblock 3 als Option: Bauausführung/Inbetriebnahme.
Der Auftraggeber behält sich den schrittweisen Abruf obenstehender
Beauftragungsblöcke vor.
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Abrufoption für die jeweils nachfolgenden
Beauftragungsblöcke siehe oben Ziffer II.2.1) der vorliegenden
Bekanntmachung.
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 40 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft
einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss
eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem
Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der
Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden
Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Eigenerklärung des Bewerbers:
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels
Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21
Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr.
3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese
Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die
Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen
verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5
SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person,
die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt
hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im
Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten
Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannt geforderten
Eigenerklärungen nicht mit denjenigen der hier nicht anwendbaren VOF
(siehe nachfolgend Ziffer VI.3) a) inhaltsgleich sind und deshalb
Eigenerklärungen, welche sich lediglich auf die VOF beziehen, hier nicht
ausreichen.
b) Hinsichtlich des Vorbehalts für den Berufsstand Ingenieur/Architekt
siehe nachfolgend Ziffer III.3.1);
c) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens
insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines
Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtlichen
Verflechtungen sowie Benennung der Mitglieder der jeweiligen
Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner
gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit
anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen
betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die
Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts
auszulösen;
d) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige
Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines
Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der
Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter
als 3 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die
Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung
wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten
Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1) a) sind
keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen
Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Nachweis einer bestehenden
Berufshaftpflichtversicherung durch mindestens Vorlage der
Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien
ausreichend); aus den vorgelegten Unterlagen müssen insbesondere Angaben
zur Versicherungslaufzeit und zu den Deckungssummen für Personen-, Sach-
und Vermögensschäden hervorgehen. Maklerbestätigungen sind nur
ausreichend, wenn daraus eindeutig der Berechtigung zur Vertretung des
Versicherers hervorgeht;
b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers unter Angabe des
Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre;
c) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers, aufgeteilt für die letzten 5
abgeschlossenen Geschäftsjahre, der auf Leistungen der Organisation,
Information und Dokumentation entfällt und der mit den vorliegend
ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist (im Sinne Ziffer II.1.5) b),
unter Angabe des Eigenleistungsanteils.
Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung
wird verwiesen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Personaleinsatzkonzept: Der Bewerber hat ein
Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene
Struktur für das Leitungspersonal (Projektleiter/in, ggf.
Teilprojektleiter/innen, jeweils mit Stellvertretung sowie ggf.
eingesetztes weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist, mit dem der
Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen
wird. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender
Vorgaben müssen zu den namentlich zu benennenden Personen Angaben über
deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Form von persönlichen
Referenzprojekten, beruflicher Werdegang, Dauer der Zugehörigkeit zum
Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall
enthalten sein;
b) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindliche
Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
vergangenen 60 Monaten zu den in Ziffer II.1.5) beschriebenen Maßnahmen
bei Flughafenanlagen oder vergleichbaren Anlagen mit folgenden Angaben zu
jeder Referenz:
Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung der
erbrachten Leistungen nach Art und Umfang sowie Angaben zu den
Investitionskosten (netto) und Auftragswert (netto) der erbrachten
Leistung,
Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen mit Benennung der
wesentlichen Leistungsträger sowie Beschreibung der Tätigkeiten dieser in
den angegebenen Referenzen,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subplanern
oder in Kooperation mit anderen Ingenieurbüros erbracht wurden, sowie ggf.
Angabe des Eigenleistungsanteils.
Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung
wird verwiesen.
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren): nein
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber:
LV-Nr. D1603
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen (außer DBS)
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
29.2.2012 - 14:00
IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben:
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird
ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der
Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt;
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) d) der vorliegenden
Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
(Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft
für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer
III.2.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung genannten
Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer
Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen
auf dasjenige Fachgebiet, welches dieses Mitglied im Auftragsfall
innerhalb der Bewerbergemeinschaft bearbeiten wird, vorzulegen.
Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der
Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer
Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden
Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften)
oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner
finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf
Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende
Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die
rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung
benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen,
wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die
Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber
oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum
Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
cc) Subunternehmer:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im
Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der
Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die
Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3) b) bb)
der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem
Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen
Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen
Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise
entsprechend oben Ziffer VI.3) b), aa), bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der
benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung
des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu
erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache
einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung;
d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für
deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe
der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem
Hinweis "Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren D 1603
Projektsteuerungsleistungen Organisation, Information und Dokumentation
Nicht öffnen" zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen
des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand
der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen
formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich
vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen
nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von
Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge
ausgeschlossen.
Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen
nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im
Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben
bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der
nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der
Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen
inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen,
Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung
der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten
Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung
geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen
Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber
den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8
beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben,
dass mehr als 8 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten
Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe
eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die
Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der
Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten
Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der
Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal
1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal
600 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), wobei
hiervon maximal 300 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3) b
entfallen, maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen
gemäß Ziffer III.2.2) und maximal 200 Punkte auf die Erklärungen und
Nachweise gemäß Ziffer III.2.1).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer
III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise
und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise
wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt,
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen,
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen,
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen
aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen,
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen
Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede
Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem
bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl
entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden.
f) Die unter Ziffer II.2.3) genannten Angaben zur Vertragslaufzeit stehen
unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Die benannte
Vertragslaufzeit bezieht sich auf die Erbringung aller vorliegend
ausgeschriebenen Leistungen (einschließlich Optionen);
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge
zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich
die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung;
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im
Besitz des Auftraggebers;
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 16.2.2012
in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen;
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich
wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen
nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben
wiedergegeben wird;
k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl
von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren
einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer
Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das
vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe
gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los;
l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe
eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in
formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend
ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich
aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen,
in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht
ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform
einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen
Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich
der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter
Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung - ggf.
mehrfach fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder
eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch
mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern
Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss
hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend
mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben,
auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich
vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung
verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten
Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
m) Hinweis zur Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen:
Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und
Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) hat nach der Reihenfolge der
Nennung gem. Ziffer III.2.1)III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung in
einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Nur diese
Informationen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines
Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende
Unterlagen sind nicht erwünscht. Die vom Bewerber erstellten Unterlagen
sind zusätzlich zur Papierfassung in digitaler Form als pdf-File auf
CD-ROM abzugeben. Für die Bewertung ist gleichwohl ausschließlich die
Papierfassung gültig und maßgeblich.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
80534 München
DEUTSCHLAND
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf
die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
wie oben Ziffer VI.4.1)
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
1.2.2012
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