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Ausschreibung: Ausrüstung für Kontaminationsüberwachung - D-Bonn
Ausrüstung für Kontaminationsüberwachung
Dokument Nr...: 38963-2012 (ID: 2012020404103407003)
Veröffentlicht: 04.02.2012
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Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Beschaffungsamt des BMI
Brühler Straße 3
Kontaktstelle(n): ReferatB 7
Zu Händen von: Frank Waldorf
53119 Bonn
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 22899610-2720
E-Mail: frank.waldorf@bescha.bund.de
Fax: +49 2289910610-2720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.beschaffungsamt.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: E-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de
(dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!)
DEUTSCHLAND
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: E-Vergabe-Plattform des
Bundes, www.evergabe-online.de dieses Verfahren wird ausschließlich
elektronisch durchgeführt!)
DEUTSCHLAND
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
CBRN Probennahme.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
verschiedene Lieferadressen in der Bundesrepublik Deutschland.
NUTS-Code
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 5
Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre
übersteigt: Die Rahmenvereinbarung beinhaltet Verbrauchsmaterial und
Prüfreagenzien mit Beschränkung der Haltbarkeit.
Diese Teile sollen über das Kaufhaus des Bundes in o.g. Zeitraum abrufbar
sein.
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 300 000,00 EUR
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
CBRN Probennahme, versch. Sätze, siehe Verdingung.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
38341500
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
23 Satz Komplettsatz, 333 Satz Austauschsatz, Details siehe Verdingung
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: 238 Satz Komplettsatz
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 30.5.2012. Abschluss 31.3.2016
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Es werden keine Kautionen und Sicherheiten gefordert.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des
Bundesministerium des Innern in der jeweils gültigen Fassung;
Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen
Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle
Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter
für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem
müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im
Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zu
gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen
bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen
Haftung zu verpflichten.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung Zuverlässigkeit (Vordruck).
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Anlage Unternehmensgröße (Vordruck).
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Firmendarstellung, aus der u.a. hervorgeht, -welche Produkte/Leistungen
das Unternehmen anbietet, ob ggf. bereits Erfahrungen/Referenzen
hinsichtlich der zu vergebenden Leistung bestehen, sowie eine Darstellung,
was das Unternehmen dazu qualifiziert, die zu vergebende Leistung zu
erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
B 7.20 - 7069/11/VV: 1
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
22.3.2012 - 16:59
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
26.3.2012 - 11:30
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
bis: 30.6.2012
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Voraussetzung
hierfür ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und
die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter
http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie
unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten
ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen und können Angebote nur
elektronisch abgeben.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
DEUTSCHLAND
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499-400
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des
Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden
(§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der
Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch
das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am
Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30.1.2012
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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