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Ausschreibung: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste - D-Rastede
Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 37508-2012 (ID: 2012020304121410878)
Veröffentlicht: 03.02.2012
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Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Gemeinde Rastede
Sophienstraße 27
Zu Händen von: Herrn Günther Henkel
26180 Rastede
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.rastede.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Losweise Vergabe eines Strom- sowie eines Gas-Konzessionsvertrages nach §
46 Abs. 2 EnWG für die Gemeinde Rastede.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Gemeinde Rastede.
NUTS-Code DE946
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Gemeinde Rastede schreibt hiermit den Abschluss von Verträgen zur
Wegebenutzung für die Verlegung von Versorgungsleitungen zur Versorgung
mit Strom und/oder Gas für die Laufzeit von jeweils 20 Jahren in 2 Losen
beginnend spätestens ab dem 1.1.2014 aus.
Der geschätzte Auftragswert für den Strom-Konzessionsvertrag beträgt ca.
11 800 000 EUR und für den Gas-Konzessionsvertrag ca. 1 400 000 EUR. In
der Gemeinde Rastede leben ca. 20 700 Einwohner mit 169 Einwohnern pro
km². Rastede ist eine Gemeinde im Landkreis Ammerland im Nordwesten von
Niedersachsen. Sie befindet sich 12 Kilometer nördlich von Oldenburg und
etwa 25 Kilometer von der Nordsee entfernt. Rastede liegt in der Region
Weser-Ems.
Da es sich bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten um
Dienstleistungskonzessionen handelt, sind die Regelungen des deutschen und
europäischen Vergaberechts nicht anzuwenden, es sei denn, es wird
ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
Inhaberin der bisherigen Strom- und Gas-Konzessionsverträge, die zum
31.10.2012 enden, ist nach eigenen Angaben die EWE Netz GmbH,
Cloppenburger Straße 302, 26133 Oldenburg. Das Auslaufen der
Konzessionsverträge hatte die Gemeinde bereits am 24.11.2010 bekannt
gemacht.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
65300000 - KA04, 65200000 - KA06
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Es handelt sich um einen Strom- sowie einen Gas-Konzessionsvertrag mit
einer Laufzeit von 20 Jahren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 13 200 000,00 EUR
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 240 (ab Auftragsvergabe)
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1
Bezeichnung: Strom-Konzessionsvertrag.
1) Kurze Beschreibung
Strom-Konzessionsvertrag für das Gemeindegebiet der Gemeinde Rastede.
2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
65300000 - KA04
3) Menge oder Umfang
1 Strom-Konzessionsvertrag.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 800 000,00 EUR
4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
Laufzeit in Monaten: 240 (ab Auftragsvergabe)
Los-Nr: 2
Bezeichnung: Gas-Konzessionsvertrag.
1) Kurze Beschreibung
Gas-Konzessionsvertrag für das Gemeindegebiet der Gemeinde Rastede.
2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
65200000 - KA06
3) Menge oder Umfang
1 Gas-Konzessionsvertrag.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 400 000,00 EUR
4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
Auftrags
Laufzeit in Monaten: 240 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
BGB-Gesellschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Bestehen einer Genehmigung nach § 4
Abs. 1 EnWG oder einer vergleichbaren Berechtigung zum Zeitpunkt des
Beginns der Vertragserfüllung.
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
Handelsregisterauszug,
Eigenerklärung darüber, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zu
Berufsgenossenschaften und Krankenkassen regelmäßig und ordnungsgemäß
gezahlte werden oder Erklärung der Finanzbehörden und der zuständigen
Stellen über die regelmäßige Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu
Berufgenossenschaften und Krankenkassen sowie,
Eigenerklärung des Geschäftsführers oder Vorstands dazu, ob Vorstrafen
vorliegen - § 6 Abs. 4 VOL/A EG - oder über das Vermögen des Unternehmens
das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder es sich in Liquidation befindet
- § 6 Abs. 6 VOL/A EG (Formblätter hierzu werden vom Auftraggeber zusammen
mit den zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.).
Sämtliche Unterlagen zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit dürfen
nicht älter als 3 Monate sein.
§ 6 Abs. 1 und 2 VOL/A EG gelten entsprechend. Die Leistung kann auch in
Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Bietergemeinschaften mit
einem bevollmächtigten Vertreter (Formblatt Bietergemeinschaft) sind
zulässig und einzelnen Bietern gleichgestellt. Die Eignung kann darüber
hinaus auch durch Benennung von Nachunternehmern nachgewiesen werden. Für
die Bieter, der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmer gelten
dieselben Nachweispflichten. § 7 Abs. 9 VOL/A EG ist zu beachten und ggf.
entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Das aktuelle Rating (nicht älter als 12 Monate).
Ersatzweise Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des
Interessenten - § 7 Abs. 2 lit. a) VOL/A EG,
Vorlage der Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre - § 7 Abs. 2 lit.
c) VOL/A EG,
Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3
Jahre - § 7 Abs. 2 lit. d) VOL/A EG,
Eigenerklärung der Interessenten, die nicht derzeitiger
Konzessionsinhaber sind, dazu, dass er wirtschaftlich in der Lage wäre,
das/die Netze zu übernehmen sowie,
Eigenerklärungen über den Umsatz der Tätigkeit, die Gegenstand des
Verfahrens sein soll.
Sämtliche Unterlagen zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (mit
Ausnahme der Rating-Unterlagen) dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: § 6 Abs. 1 und 2 VOL/A EG
gelten entsprechend. Die Leistung kann auch in Form einer
Bietergemeinschaft erbracht werden. Bietergemeinschaften mit einem
bevollmächtigten Vertreter (Formblatt Bietergemeinschaft) sind zulässig
und einzelnen Bietern gleichgestellt. Die Eignung kann darüber hinaus auch
durch Benennung von Nachunternehmern nachgewiesen werden. Für die Bieter,
der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmer gelten dieselben
Nachweispflichten. § 7 Abs. 9 VOL/A EG ist zu beachten und ggf.
entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Eine Auflistung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten
Leistungen, welche dem Ausschreibungsgegenstand mindestens entsprechen
oder diesem gleichkommen (einschließlich der Angabe der Vertragslaufzeiten
und des Auftraggebers sowie der Vorlage einer für den Betrieb dieser Netze
ggf. vorliegenden Qualitätszertifizierung) - § 7 Abs. 3 VOL/A EG,
Ein Bieter, der keine gleichwertigen Leistungen bisher erbracht hat, hat
zu erklären, wie er den Betrieb des/der Netze abzusichern gedenkt und muss
nachweisen, dass er über die personelle und technische Leistungsfähigkeit
für den Netzbetrieb nach DVGW bzw. nach den Richtlinien des Verbandes der
Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. für die zu
übernehmenden Netze verfügt,
die für den Bieter geltenden Effizienzwerte nach ARegV,
konkrete Aussagen (Konzept) dazu wie insbesondere mit welchem Personal
der Netzbetrieb im Konzessionsgebiet sichergestellt werden soll,
Vorlage einer Genehmigung nach § 4 EnWG für vergleichbare Netze oder
eine vergleichbaren Berechtigung zum Netzbetrieb.
Sämtliche Unterlagen zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit dürfen
nicht älter als 3 Monate sein.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
§ 6 Abs. 1 und 2 VOL/A EG gelten entsprechend. Die Leistung kann auch in
Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Bietergemeinschaften mit
einem bevollmächtigten Vertreter (Formblatt Bietergemeinschaft) sind
zulässig und einzelnen Bietern gleichgestellt. Die Eignung kann darüber
hinaus auch durch Benennung von Nachunternehmern nachgewiesen werden. Für
die Bieter, der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmer gelten
dieselben Nachweispflichten. § 7 Abs. 9 VOL/A EG ist zu beachten und ggf.
entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote nein
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
13.3.2012 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
21.3.2012 - 12:00
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
18.4.2012
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
In der Gemeinde Rastede leben ca. 20 117 Einwohner mit 169 Einwohnern pro
km². Rastede ist eine Gemeinde im Landkreis Ammerland im Nordwesten von
Niedersachsen. Sie befindet sich 12 Kilometer nördlich von Oldenburg und
etwa 25 Kilometer von der Nordsee entfernt. Rastede liegt in der Region
Weser-Ems.
Weitere Informationen zum Auftraggeber und zu den Netzen erhalten die
Bieter mit den zusätzlichen Informationen, die kostenfrei bei der Gemeinde
Rastede angefordert werden können. Ergänzend wird auf die Internetseite
der Gemeinde unter www.rastede.de verwiesen.
Das Verfahren, welches in Übereinstimmung mit § 46 Abs. 3 EnWG
durchgeführt wird, ist in mehreren Schritten angelegt:
Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an einen
öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre
Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsame nachfolgend
Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Energieversorgungsnetzen und ggf.
das Umsetzen einer Beteiligungsoption nachweisen. Nur die interessierten
Bieter können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die mit Rücksicht
auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere
über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die
vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit der
Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen.
Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten
Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller
geforderten Unterlagen 1x als Original und 2x als Kopie in einem besonders
mit "Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge - vertraulich,
verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten", gekennzeichneten
Umschlag spätestens am 21.3.2012 bis spätestens 12:00 Uhr bei der Gemeinde
Rastede, zu Händen von Herrn Günther Henkel, Sophienstraße 27, 26180
Rastede, einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein
Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen
ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der
Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist
Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren.
Bei gleicher Eignung, Leistungsfähigkeit und Fachkunde wird die Gemeinde
diejenigen Unternehmen maximal sechs Bieter je Los in die engere Wahl
nehmen (sog. qualifizierte Unternehmen), die das beste Konzept zum
Netzbetrieb vorgelegt haben und über die besten Erfahrungen bei der
Durchführung von Konzessionen zur Wegenutzung sowie über eine ausreichende
Finanzkraft verfügen.
Im zweiten Schritt, nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens,
wird die Gemeinde die ermittelten qualifizierten Bieter spätestens am
18.4.2012 zur Abgabe eines Angebots je Los zum Abschluss der
Konzessionsverträge auffordern, für deren Abschluss die qualifizierten
Bieter ihr Interesse bekundet haben.
Hierfür wird die Gemeinde den qualifizierten Bieter zur Abgabe ihrer
Angebote je Los Muster-Konzessionsverträge zur Verfügung stellen (sog.
Hauptangebot). Zu diesen Hauptangeboten werden in begrenztem Umfang
Nebenangebote zugelassen. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die
höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Gemeinde wünscht sich
als Nebenangebote u.a. aber auch Angebote dazu, ob und wie sich der Bieter
die Einbindung der Gemeinde Rastede in die Aufgabenerfüllung z.B. in Form
einer gemeinsamen Gesellschaft (Beteiligungsoption) vorstellen kann.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien,
zur Höhe der Konzessionsabgaben, zu den Altverträgen und den Netzen werden
den Bietern in den zusätzlichen Informationen, spätestens aber mit der
Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
Interessierte Bieter können weitere Informationen zum Verfahren
(nachfolgend "Zusätzliche Informationen") bei der Gemeinde Rastede, bei
Herrn Günther Henkel, Sophienstraße 27, 26180 Rastede, bis spätestens zum
13.3.2012 - 12:00 Uhr, kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen
Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm
zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Die zusätzlichen Unterlagen
werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach
Anforderung durch den Bieter an diesen versandt. Interessierte Bieter
werden darauf hingewiesen, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen
vertraulich zu behandeln sind und sie dies der Gemeinde Rastede vor
Übersendung schriftlich zu bestätigen haben.
Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der
Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des Netzes
benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Gemeinde Rastede zu
übermitteln. Die Gemeinde Rastede wird die Anfrage in anonymisierter Form
im Rahmen des Vergabeverfahrens an den betreffenden Energieversorger
weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von der Gemeinde, inwieweit
und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt.
Die Gemeinde Rastede übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtung zur
Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen
Konzessionsinhaberin befinden.
Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum
Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 31.12.2013, an sein Angebot
gebunden zu halten. Die Gemeinde Rastede wird am Ende des Verfahrens alle
beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach §
46 Abs. 3 EnWG und über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und
dem Bestbieter den Zuschlag erteilen. Zur Verhinderung von
Interessenkollisionen wird § 16 VgV analog angewandt. Kosten werden nicht
erstattet.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Landgericht Oldenburg
Elisabethstraße 7
26135 Oldenburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 4412200
Fax: +49 4412202015
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rügen
gegen das Verfahren sind unverzüglich vorzubringen, andernfalls sind sie
ausgeschlossen. § 107 Abs. 3 GWB wird entsprechend angewendet. Gesetzliche
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gibt es nicht. Vorliegend
können nach Einschätzung der Gemeinde Rechtsbehelfe beim Landgericht
Oldenburg, Elisabethstraße 7, 26135 Oldenburg, Tel.: +49 441220-0, Fax:
+49 441220-2015, eingereicht werden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass
die Frage des zulässigen Rechtsweges für die Vergabe von
Dienstleistungskonzessionen umstritten ist. Der Auftraggeber übernimmt
keine Garantie dafür, dass der vorstehende Rechtsweg der richtige ist.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30.1.2012
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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