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Ausschreibung: Digitale Übertragungsgeräte - D-Dortmund
Digitale Übertragungsgeräte
Funkanlagen
Drahtloses Fernmeldesystem
Fernmeldenetz
Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr
Dokument Nr...: 37495-2012 (ID: 2012020304121017101)
Veröffentlicht: 03.02.2012
*
  Auftragsbekanntmachung
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
    Königswall 14, Zimmer 212
    44122 Dortmund
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: vergabezentrum@stadtdo.de
    Fax: +49 23150-22166
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.dortmund.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Regional- oder Lokalbehörde
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Allgemeine öffentliche Verwaltung
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Vergabe der Umstellung der analogen Funktechnik auf digitale Funktechnik
    für das Ordnungs- und Tiefbauamt der Stadt Dortmund.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Dienstleistungskategorie Nr 5: Telekommunikation
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    Dortmund.
    NUTS-Code DEA52
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Beschafft werden soll eine Komplettlösung die neben der Hardware auch die
    zusätzlich erforderliche Software beinhaltet. Aktuell sollen ca. 155
    Handfunkgeräte zur Verfügung gestellt werden. Eine Aufstockung auf bis zu
    maximal 200 Handfunkgeräte muss zu gleichen Konditionen möglich sein.
    Jedes der Funkgeräte ist mit einem Zubehör in Form von unter anderem einem
    Ladegerät und 2 Akkus ausgestattet. Eine detaillierte Auflistung des
    erforderlichen Zubehörs ist den Verdingungsunterlagen zu entnehmen. Die
    Nutzung eines ausreichend dimensionierten digitalen Funknetzes für das
    gesamte Stadtgebiet Dortmund muss gewährleistet sein. Zwingende
    Vorraussetzung für den Einsatz eines Digitalfunksystems ist die
    flächendeckende und vollständige Erreichbarkeit auf dem gesamten
    Dortmunder Stadtgebiet. Gefordert wird dabei eine OZW
    (Orts-Zeit-Wahrscheinlichkeit) mit Beträgen von mindestens 96 %. Zum
    geplanten Übergangszeitpunkt, 1.9.2012, muss sämtliche Hard- und Software
    in der Praxis anwendbar sein. Eine entsprechende Angabe zu den von Ihnen
    benötigten Vorlaufzeiten ist mit Angebotsabgabe zu tätigen. Zusätzlich
    soll die Wartung, Programmierung und Instandsetzung der Funkgeräte
    innerhalb der Vertragslaufzeit mit beauftragt werden. Neben der
    Ausstattung der Außendienste mit den entsprechenden Funkgeräten muss
    parallel auch eine zwangsläufig notwendige softwareunterstützte
    Leitstellenlösung erfolgen. Details können den Verdingungsunterlagen
    entnommen werden.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    32270000, 32344250, 32510000, 32412100, 32344000
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    Benötigt wird die Bereitstellung eines digitalen Funknetzes (inklusive
    Netzbetrieb) für das Stadtgebiet Dortmund inklusive der Bereitstellung von
    aktuell ca. 155 Handfunkgeräten inklusive Zubehör und einer
    Leitstellenlösung. Eine Aufstockung auf bis zu maximal 200 Handfunkgeräte
    muss zu gleichen Konditionen möglich sein.
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: nein
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
     Beginn 1.9.2012. Abschluss 31.8.2016
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    VOL/B.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
    Darlegung der besonderen Bedingungen: Zwingende Vorraussetzung für den
    Einsatz eines Digitalfunksystems ist die flächendeckende und vollständige
    Erreichbarkeit auf dem gesamten Dortmunder Stadtgebiet. Gefordert wird
    eine OZW (Orts-Zeit-Wahrscheinlichkeit) mit Beträgen von mindestens 96 %.
    Zum geplanten Übergangszeitpunkt, 1.9.2012, muss sämtliche Hard- und
    Software in der Praxis anwendbar sein.
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:  Eigenerklärungen zur:
    1. Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen,
    2. Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen gegen Bund, Land und
    Gemeinde,
    3. Zahlung der Beitragsleistungen zur Sozialversicherung und,
    4. Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften:
     Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    über abgeführte Steuern (zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6
    Monate),
     Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge
    von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens oder der
    Zweigstelle, die das Angebot abgibt (zum Ablauf der Angebotsfrist nicht
    älter als 6 Monate),
     Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz mit vergleichbaren
    Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe Vordruck
    Verdingungsunterlagen).
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die genannten Unterlagen
    sollten möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende
    Unterlagen können nach Prüfung des Angebotes mit einer kurzen
    Nachfristsetzung nachgefordert werden.
    Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der
    Bieter ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig. Der Bieter hat jedoch
    keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung
    Gebrauch macht.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
     Wesentliche in den letzten 3 Jahren erbrachte gleichartigen Leistung(en)
    mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen
    und privaten Auftraggeber (Referenz/en, siehe Vordruck
    Verdingungsunterlagen),
     Angaben über die personelle und technische Ausstattung.
    Bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft weiterhin erforderlich:
     Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe der/-s
    bevollmächtigten Vertreters/-in,
     von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die
    bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten
    Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin verbindlich vertritt und alle
    Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
    Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmen weiterhin
    erforderlich:
     Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur
    Auftragserfüllung.
    Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Angebot
    eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Angebotes
    mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch
    innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter
    ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig. Der Bieter hat jedoch keinen
    Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch
    macht.
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: nein
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: nein
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offen
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    Niedrigster Preis
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
    190202-0008 023/11
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    Kostenpflichtige Unterlagen: ja
    Preis: 10,00 EUR
    Zahlungsbedingungen und -weise: Per Banküberweisung oder
    Online-Kontoauszug, Empfänger Stadt Dortmund, Vergabe- und
    Beschaffungszentrum, Debitor 619001666 Funk, Kontonummer: 001 124 447 (BLZ
    440 501 99) IBAN: DE65 4405 0199 0001 124 447 bei der Sparkasse Dortmund.
    Der eingezahlte Kostenersatz für die Vergabeunterlagen wird nicht
    erstattet.
    Die Vergabeunterlagen können nur versandt werden, wenn auf der Überweisung
    der Verwendungszweck "Debitor 619001666 Funk" angegeben wurde. Zu dem sind
    gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen bei der Stadt
    Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum, Königswall 14, 44122 Dortmund,
    per Brief, per Fax (+49 23150-22166) oder per E-Mail unter
    vergabezentrum@stadtdo.de schriftlich anzufordern. Der Anforderung ist der
    Überweisungsbeleg in Kopie beizufügen. Die Unterlagen werden nur versandt,
    wenn die Überweisung belegt wird.
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    15.3.2012
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    bis: 18.6.2012
    IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
    Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Zusätzliche Angaben
    Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des
    Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von
    Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.4.2005 -IR 12.02.2006-
    Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
    Zu III.1, 2 und 3) Teilnahmebedingungen: Die genannten Unterlagen sollten
    möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen
    können nach Prüfung des Angebotes mit einer kurzen Nachfristsetzung
    nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit
    eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig.
    Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von
    dieser Regelung Gebrauch macht.
    Bitte beachten Sie, dass mit Angebotsabgabe eine Urkalkulation in einem
    verschlossenen Umschlag einzureichen ist. Details dazu können den
    Verdingungsunterlagen entnommen werden.
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Bezirksregierung Arnsberg - Vergabekammer
    Seibertzstraße 1
    59821 Arnsberg
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.de
    Telefon: +49 2931822197
    Internet-Adresse: http://www.bezreg-arnsberg.de
    Fax: +49 29318240067
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein
    Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
    Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
    wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
    Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach
    Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist
    möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die
    Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung
    der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist
    jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber
    oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB).
    Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass
    erkannte Vergabeverstöße innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis
    gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
    Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
    müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
    Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1
    Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
    sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
    Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen
    benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
    werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).".
    VI.4.3)  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erteilt
    siehe VI.4.1)
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    30.1.2012
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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