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Ausschreibung: Digitale Übertragungsgeräte - D-Dortmund
Digitale Übertragungsgeräte
Funkanlagen
Drahtloses Fernmeldesystem
Fernmeldenetz
Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr
Dokument Nr...: 37495-2012 (ID: 2012020304121017101)
Veröffentlicht: 03.02.2012
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Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Königswall 14, Zimmer 212
44122 Dortmund
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabezentrum@stadtdo.de
Fax: +49 23150-22166
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.dortmund.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Vergabe der Umstellung der analogen Funktechnik auf digitale Funktechnik
für das Ordnungs- und Tiefbauamt der Stadt Dortmund.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 5: Telekommunikation
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Dortmund.
NUTS-Code DEA52
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Beschafft werden soll eine Komplettlösung die neben der Hardware auch die
zusätzlich erforderliche Software beinhaltet. Aktuell sollen ca. 155
Handfunkgeräte zur Verfügung gestellt werden. Eine Aufstockung auf bis zu
maximal 200 Handfunkgeräte muss zu gleichen Konditionen möglich sein.
Jedes der Funkgeräte ist mit einem Zubehör in Form von unter anderem einem
Ladegerät und 2 Akkus ausgestattet. Eine detaillierte Auflistung des
erforderlichen Zubehörs ist den Verdingungsunterlagen zu entnehmen. Die
Nutzung eines ausreichend dimensionierten digitalen Funknetzes für das
gesamte Stadtgebiet Dortmund muss gewährleistet sein. Zwingende
Vorraussetzung für den Einsatz eines Digitalfunksystems ist die
flächendeckende und vollständige Erreichbarkeit auf dem gesamten
Dortmunder Stadtgebiet. Gefordert wird dabei eine OZW
(Orts-Zeit-Wahrscheinlichkeit) mit Beträgen von mindestens 96 %. Zum
geplanten Übergangszeitpunkt, 1.9.2012, muss sämtliche Hard- und Software
in der Praxis anwendbar sein. Eine entsprechende Angabe zu den von Ihnen
benötigten Vorlaufzeiten ist mit Angebotsabgabe zu tätigen. Zusätzlich
soll die Wartung, Programmierung und Instandsetzung der Funkgeräte
innerhalb der Vertragslaufzeit mit beauftragt werden. Neben der
Ausstattung der Außendienste mit den entsprechenden Funkgeräten muss
parallel auch eine zwangsläufig notwendige softwareunterstützte
Leitstellenlösung erfolgen. Details können den Verdingungsunterlagen
entnommen werden.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
32270000, 32344250, 32510000, 32412100, 32344000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Benötigt wird die Bereitstellung eines digitalen Funknetzes (inklusive
Netzbetrieb) für das Stadtgebiet Dortmund inklusive der Bereitstellung von
aktuell ca. 155 Handfunkgeräten inklusive Zubehör und einer
Leitstellenlösung. Eine Aufstockung auf bis zu maximal 200 Handfunkgeräte
muss zu gleichen Konditionen möglich sein.
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.9.2012. Abschluss 31.8.2016
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
VOL/B.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Zwingende Vorraussetzung für den
Einsatz eines Digitalfunksystems ist die flächendeckende und vollständige
Erreichbarkeit auf dem gesamten Dortmunder Stadtgebiet. Gefordert wird
eine OZW (Orts-Zeit-Wahrscheinlichkeit) mit Beträgen von mindestens 96 %.
Zum geplanten Übergangszeitpunkt, 1.9.2012, muss sämtliche Hard- und
Software in der Praxis anwendbar sein.
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärungen zur:
1. Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen,
2. Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen gegen Bund, Land und
Gemeinde,
3. Zahlung der Beitragsleistungen zur Sozialversicherung und,
4. Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften:
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
über abgeführte Steuern (zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6
Monate),
Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge
von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens oder der
Zweigstelle, die das Angebot abgibt (zum Ablauf der Angebotsfrist nicht
älter als 6 Monate),
Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz mit vergleichbaren
Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe Vordruck
Verdingungsunterlagen).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die genannten Unterlagen
sollten möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende
Unterlagen können nach Prüfung des Angebotes mit einer kurzen
Nachfristsetzung nachgefordert werden.
Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der
Bieter ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig. Der Bieter hat jedoch
keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung
Gebrauch macht.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Wesentliche in den letzten 3 Jahren erbrachte gleichartigen Leistung(en)
mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen
und privaten Auftraggeber (Referenz/en, siehe Vordruck
Verdingungsunterlagen),
Angaben über die personelle und technische Ausstattung.
Bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft weiterhin erforderlich:
Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe der/-s
bevollmächtigten Vertreters/-in,
von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die
bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten
Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin verbindlich vertritt und alle
Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmen weiterhin
erforderlich:
Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur
Auftragserfüllung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Angebot
eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Angebotes
mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch
innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter
ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig. Der Bieter hat jedoch keinen
Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch
macht.
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
190202-0008 023/11
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: ja
Preis: 10,00 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Per Banküberweisung oder
Online-Kontoauszug, Empfänger Stadt Dortmund, Vergabe- und
Beschaffungszentrum, Debitor 619001666 Funk, Kontonummer: 001 124 447 (BLZ
440 501 99) IBAN: DE65 4405 0199 0001 124 447 bei der Sparkasse Dortmund.
Der eingezahlte Kostenersatz für die Vergabeunterlagen wird nicht
erstattet.
Die Vergabeunterlagen können nur versandt werden, wenn auf der Überweisung
der Verwendungszweck "Debitor 619001666 Funk" angegeben wurde. Zu dem sind
gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen bei der Stadt
Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum, Königswall 14, 44122 Dortmund,
per Brief, per Fax (+49 23150-22166) oder per E-Mail unter
vergabezentrum@stadtdo.de schriftlich anzufordern. Der Anforderung ist der
Überweisungsbeleg in Kopie beizufügen. Die Unterlagen werden nur versandt,
wenn die Überweisung belegt wird.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
15.3.2012
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
bis: 18.6.2012
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des
Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von
Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.4.2005 -IR 12.02.2006-
Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Zu III.1, 2 und 3) Teilnahmebedingungen: Die genannten Unterlagen sollten
möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen
können nach Prüfung des Angebotes mit einer kurzen Nachfristsetzung
nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit
eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig.
Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von
dieser Regelung Gebrauch macht.
Bitte beachten Sie, dass mit Angebotsabgabe eine Urkalkulation in einem
verschlossenen Umschlag einzureichen ist. Details dazu können den
Verdingungsunterlagen entnommen werden.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bezirksregierung Arnsberg - Vergabekammer
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.de
Telefon: +49 2931822197
Internet-Adresse: http://www.bezreg-arnsberg.de
Fax: +49 29318240067
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist
möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die
Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung
der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist
jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber
oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass
erkannte Vergabeverstöße innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis
gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1
Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen
benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).".
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
siehe VI.4.1)
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30.1.2012
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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