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Ausschreibung: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile - D-Frankfurt
Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
Möbel
Dokument Nr...: 37253-2012 (ID: 2012020304105811453)
Veröffentlicht: 03.02.2012
*
  Auftragsbekanntmachung
    Lieferauftrag
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    KfW
    Palmengartenstraße 5-9
    Zu Händen von: Nina Seidl
    60325 Frankfurt
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 6974311866
    E-Mail: vergabestelle@kfw.de
    Fax: +49 6974313106
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Einrichtung des öffentlichen Rechts
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Wirtschaft und Finanzen
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Büromöbel: Stühle.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Lieferauftrag
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    Frankfurt/ Main, Berlin und Bonn.
    NUTS-Code DE712
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
    II.1.4)  Angaben zur Rahmenvereinbarung
    Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    Laufzeit der Rahmenvereinbarung
    Laufzeit in Jahren: 4
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Der Rahmenvertrag umfasst die Lieferung und Montage von Bestuhlung für
    Büro- und Sonderflächen.
    Das Auftragsvolumen umfasst ca. 1 340 Bürodrehstühle, ca. 370
    Besucherstühle für die Büros, ca. 190 Konferenzstühle für die allgemeinen
    Besprechungsräume und ca. 80 Sonderstühle für Veranstaltungsbereichen und
    teilt sich auf die 3 Standorte der KfW (Frankfurt, Berlin und Bonn) auf.
    Der Rahmenvertrag wird für den Zeitraum von 4 Jahren ab der
    Zuschlagerteilung abgeschlossen mit einer zweimaligen Verlängerungsoption
    um jeweils ein Jahr.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    39110000, 39100000
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
    Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: ja
    Beschreibung der Optionen: Der Rahmenvertrag wird für den Zeitraum von 4
    Jahren ab der Zuschlagerteilung abgeschlossen mit einer zweimaligen
    Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
    Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
    Laufzeit in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)
    Angaben zu den Losen
    Los-Nr: 1
    Bezeichnung: Bürodrehstühle
    1)	Kurze Beschreibung
    Der Gesamtumfang umfasst ca. 1 340 Stück und teilt sich in etwa wie folgt
    auf die 3 Standorte der KfW auf:
     Frankfurt:
     gesamt ca. 890 Stück, davon ca. 300 Stück für das Neubauvorhaben
    Bockenheimer Landstr. 104 und weitere Bestandsgebäude,
     Bonn:
     gesamt ca. 50 Stück,
     Berlin:
     gesamt ca. 100 Stück zur Neuausstattung der Kronenstraße, 300 weitere
    für Bestandsgebäude.
    2)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    39110000, 39100000
    Los-Nr: 2
    Bezeichnung: Besucherstühle Büro
    1)	Kurze Beschreibung
    Lieferung und Montage von Besucherstühlen für die Büros.
    Frankfurt:
     gesamt ca. 220 Stück Besucherstühle, davon ca. 160 Stück für das
    Neubauvorhaben Bo 104. Alle weiteren Anforderungen bedienen die
    Bestandsgebäude.
    Bonn:
     gesamt ca. 50 Stück Besucherstühle für Bestandsgebäude.
    Berlin:
     gesamt ca. 100 Stück Besucherstühle für Bestandsgebäude.
    2)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    39110000, 39100000
    Los-Nr: 3
    Bezeichnung: Konferenzstühle
    1)	Kurze Beschreibung
    Lieferung und Montage von der Konferenzbestuhlung für die allgemeinen
    Besprechungsräume. Fabrikat/Typ: Vitra Modell EA 108, Bezug Hopsak nero.
    Die zu erwartenden Mengen verteilt sich auf die Standorte in etwa wie
    folgt:
     Frankfurt:
     gesamt ca. 170 Konferenzstühle, davon 140 Stück für die Bo 104. Die
    restliche Menge dient zur Ergänzung des Bestandes,
     Bonn:
     20 Konferenzstühle zur Ergänzung des Bestands.
    2)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    39110000, 39100000
    Los-Nr: 4
    Bezeichnung: Sonderbestuhlung für Veranstaltungsbereiche
    1)	Kurze Beschreibung
    Zur Ausstattung der Sonderbereiche des Neubauvorhabens Bo 104 liefert der
    Auftragnehmer ca. 80 Sonderstühle nach Frankfurt. Der Auftraggeber behält
    sich Ergänzungen des Bestands innerhalb der Vertragslaufzeit an den
    Lieferadressen Frankfurt, Bonn und Berlin vor.
    Fabrikat/Typ: Thonet, Modell S 361 PF, Bezug Kvadrat, Typ Topas 2, Farbnr.
    156.
    2)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    39110000, 39100000
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht
    verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Die Bietergemeinschaft
    hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern mit Unterschrift im
    Original zu unterzeichnende Erklärung abzugeben,
     in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
    ist,
     in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
    Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
     dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des
    Vergabeverfahrens und auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem
    Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und,
     dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: 1.) Der Bieter hat auf gesonderte Anforderung der
    KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder
    Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes
    vorzulegen, sofern er eintragungspflichtig ist.
    2.) Im Auftragsfall ist vom Bieter für die Dauer des Vertrages eine
    Betriebshaftpflichtversicherung mit einem Mindestvertragsvolumen für o
    Personenschäden 5 000 000,00 EUR pro Schadensfall, für Sach- und
    Umweltschäden 1 000 000,00 EUR pro Schadensfall o Vermögensschaden in Höhe
    von bis zu 100 000 EUR pro Schadensfall o Bearbeitungsschäden in Höhe von
    bis zu 500 000 EUR pro Schadensfall abzuschließen.
    3.) Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass:
     er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den
    Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit
    diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
     über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
    gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser
    Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
     er sich nicht in Liquidation befindet,
     er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine
    Zuverlässigkeit in Frage stellt,
     er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
    Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
     er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in
    Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
     ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach
    § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
     er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten
    keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
     er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen
    Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine
    wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine
    Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder
    einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
     er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des
    Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
    § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
    (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder
    Dienstleistungs-auftrag der in § 98 des Gesetzes gegen
    Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder
    Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen
    Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen
    eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 Euro
    belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines
    Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein
    vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des
    Satzes 1 besteht.
    Und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss
    nicht vorliegen.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:  Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für
    jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
     Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen für
    jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
     Kurzdarstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Schwerpunkte der
    Geschäftstätigkeit, Beschreibung der Unternehmensorganisation),
     Angabe von mindestens 3, höchstens 5 Leistungen, die nach Art, Umfang
    und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
    und die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat
    und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2009 liegt. Dabei sind folgende
    Angaben zu benennen:
    a.) Beschreibung der erbrachten Leistung;
    b.) Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbieters
    oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen
    Fähigkeiten man sich bedient);
    c.) Auftraggeber (mit Adresse);
    d.) Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer);
    e.) Leistungsvolumen der erbrachten Leistung: in EUR netto;
    f.) Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis
    MM/JJ).
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offen
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
    den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
    Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
    VSt. 92/10
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
    9.3.2012
    Kostenpflichtige Unterlagen: nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    15.3.2012
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    bis: 8.5.2012
    IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
    Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Zusätzliche Angaben
    Die erforderlichen Formblätter für die Abgabe eines Angebotes sind bei der
    im Abschnitt I.1 genannten Kontaktstelle anzufordern. Für die Abgabe eines
    Angebotes haben die Bieter/Bietergemeinschaft zwingend die vom
    Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter sind
    an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und entsprechend
    zu unterzeichnen. Die Angebotsunterlagen sollen alle geforderten
    Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen enthalten. Nichtunterschriebene
    Angebotsunterlagen werden zwingend ausgeschlossen. Das Angebot soll in
    dreifacher gebundener Ausfertigung eingereicht werden.
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
    Villemombler Str. 76
    53123 Bonn
    DEUTSCHLAND
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vgl.
    §107 ff GWB.
    Nach § 107 (3) GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
    1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
    Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
    gerügt hat;
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
    demAuftraggeber gerügt werden;
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem
    Auftraggeber gerügt werden;
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    30.1.2012
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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