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Ausschreibung: Beratung im Bereich Forschung - D-Bonn
Beratung im Bereich Forschung
Dokument Nr...: 35748-2012 (ID: 2012020204110208365)
Veröffentlicht: 02.02.2012
*
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
Kontaktstelle(n): Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zu Händen von: Michael Kaever
53175 Bonn
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 2289957-2227
E-Mail: michael.kaever@bmbf.bund.de
Fax: +49 22899578-3601
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.bmbf.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Projektträgerschaft im Bereich "Naturwissenschaftliche
Grundlagenforschung".
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene
Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Deutschland.
NUTS-Code DE
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 5
Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre
übersteigt: Kopplung an die Laufzeit eines geplanten Förderprogramms
"Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung".
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
BMBF schreibt die Projektträgertätigkeit für den Förderschwerpunkt
"Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung" aus. Im Folgenden werden der
Förderbereich und der Charakter der Tätigkeit skizziert.
Förderschwerpunkt "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung":
Die Großgeräte der Wissenschaft wie Teleskope, Beschleuniger, Synchrotrons
oder Forschungsreaktoren sind ein wesentlicher Bestandteil unserer
Forschungslandschaft. Sie bilden die Infrastruktur für zentrale Fragen der
naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung. Im Förderschwerpunkt
"Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung" fördert das BMBF sowohl den
Bau als auch die Weiterentwicklung ausgewählter Großgeräte.
Einen besonderen Schwerpunkt des BMBF im Bereich der
naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung bildet die so genannte
Verbundforschung. Deren inhaltlichen Schwerpunkte liegen bei
physikalischen Untersuchungen, bei denen der Einsatz von aufwändigen
Großgeräten unentbehrlich ist. Sie ermöglicht exzellenten
Forschungsgruppen, vor allem aus deutschen Hochschulen, den Zugang zu den
herausragenden Experimentiereinrichtungen an nationalen und
internationalen Forschungszentren. Diese Zusammenarbeit trägt zu einer
optimalen wissenschaftlichen Nutzung und Weiterentwicklung der vom Bund
finanzierten Großgeräte der Grundlagenforschung und damit zur Stärkung
exzellenter Wissenschaft bei. Zielgruppe des Förderprogramms sind
vorwiegend Arbeitsgruppen an deutschen Universitäten, die überwiegend an
nationalen oder internationalen Großgeräten der Grundlagenforschung in
universitäts- und länderübergreifenden Kollaborationen zusammenarbeiten.
Die Aufgaben beziehen sich auf folgende Felder der naturwissenschaftlichen
Grundlagenforschung:
Großgeräte der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung national
und international sowie,
Themen (jeweils an Großgeräten) der:
Hochenergiephysik - Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen,
Astro- und Astroteilchenphysik,
Hadronen- und Kernphysik,
Physik der kondensierten Materie,
Beschleunigerphysik (Themen-übergreifend),
Apparative Entwicklung (Themen-übergreifend).
BMBF plant zu diesem Fachbereich 2012 ein Förderprogramm zu
veröffentlichen. Eine Übersicht über diesen Förderbereich und die
Verbundforschung präsentiert http://www.bmbf.de/ sowie die Broschüre
"Stark im Verbund". Die Verbundforschungsförderung ist komplementär zu
einer Vielzahl anderer Fördereinrichtungen und -instrumente, insbesondere
zur Forschungsförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG.
Projektträger (PT) "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung":
Der Projektträger (PT) "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung"
unterstützt das BMBF im Rahmen der Durchführung des entsprechenden
Förderschwerpunktes fachlich und administrativ in allen Phasen der
Projektförderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller
über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung durch
Gutachtergremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur
Verwendungsnachweisprüfung), sowie bei der strategischen Weiterentwicklung
der Förderschwerpunkte - insbesondere der Verbundforschung. Das
Spezifische an der Betreuung von Vorhaben auf den genannten Gebieten ist
der enge Zusammenhang mit den vom Bund getragenen Großgeräten der
wissenschaftlichen Forschung. Dies macht eine langfristige Planung und
eine kontinuierliche, kontextbezogene Betreuung notwendig. Dies erfordert
vom PT fachwissenschaftliche, administrative, betriebswirtschaftliche und
forschungspolitische Kompetenz; er bildet eine wichtige Schnittstelle
zwischen den Antragstellern bzw. Projektverantwortlichen, den
Großgerätebetreibern auf nationaler und europäischer Ebene und dem BMBF
und erfüllt eine Servicefunktion für das BMBF.
Bisher nehmen Projektträger DESY und Projektträger GSI diese Aufgaben
wahr. Die Projektträger sind beliehen. Die Amtssprache und Arbeitssprache
ist Deutsch, im internationalen Umfeld ist die Arbeitssprache Englisch.
Der Ansprechpartner im BMBF ist grundsätzlich in allen Fragen das Referat
711 "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung". Es finden 14-tägig Jour
Fixe (per Videokonferenz, ca. 2 h, ca. 5 PT-Mitarbeiter und Referat 711)
statt.
Für die Erledigung der anfallenden Aufgaben werden von PT-Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern jährlich rund 75 nationale Veranstaltungen (Workshops,
Tagungen; Nutzertreffen) und 25 internationale Veranstaltungen besucht.
Der PT führt zur Erfüllung seiner Aufgaben insgesamt 20 Veranstaltungen (4
h 3 d) mit 10-30 Personen (Gutachtersitzungen, Expertengespräche,
Evaluationen, Strategiegespräche, Lenkungsausschüsse) und 45
Veranstaltungen mit bis zu 5 Teilnehmern (1-3 h) durch (Organisation, Vor-
und Nachbereitung, Protokoll, Abrechnung der Reisekosten der Experten,
Verpflegung der Teilnehmer) (ca. die Hälfte in den Räumen des PT, andere
im BMBF und in unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumen Dritter, in
Einzelfällen muss der PT Räume anmieten (ca. 3x im Jahr)). Es wurden 2010
rund 500 laufende Projekte betreut, 150 neu bewilligt, 144 Anträge
bearbeitet und 520 Nachweise geprüft. 2010 stand der Verbundforschung ein
Fördervolumen von rd. 70 000 000 EUR zur Verfügung. Gutachter stehen in
der Regel gerne und unentgeltlich zur Verfügung und werden nach Zustimmung
durch BMBF durch PT oder BMBF bestellt (abhängig von Bedeutung des
Gremiums).
Begleitend zu dieser Kernaufgabe der Projektförderung fallen in enger
Wechselwirkung mit ihr weitere Aufgaben im Bereich des Großgerätebaus
(u.a. Unterstützung bei der Prüfung und Begleitung der Projekte,
Unterstützung bei Fragen der nationalen Roadmap) der internationalen
Kooperation (u.a. kontinuierliche Beobachtung relevanter Entwicklungen im
internationalen Umfeld, Beteilung an ERAnets, Vertretung des BMBF in
internationalen Gremien, Sekretariat für die deutsch-schwedische und
deutsch-russische Kooperation) und der Wissenschaftskommunikation (u.a.
Redaktion "Welt der Physik", Beauftragung der "Highlight der Physik") an.
Einzelne Mitarbeiter des PTs arbeiten wegen dieser Wechselwirkung anteilig
häufig sowohl in der Projektförderung, als auch in den begleitenden
Aufgaben. Ein Beispiel ist die Redaktion von "Welt der Physik". Sie
profitiert im besonderen Maße von der breiten Fachkenntnis und
wissenschaftlichen Vernetzung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Projektförderung. Sie kann so zu vielen Fragen der
aktuellen Forschungsberichterstattung sehr schnell eine kompetente
fachliche Einordnung erhalten. Vielfach können die Wissenschaftlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kontakte zu den Forscherinnen und
Forschern in Deutschland herstellen, die auf den jeweiligen Gebieten
forschen, und durch ihre einzigartige Kenntnis "der Community" auch
Interviews und Rechercheanfragen unterstützen. Durch das journalistische
Gespür der Redaktion von "Welt der Physik" können besonders herausragende
Projekte der Projektförderung leicht als besonders berichtenswert
identifiziert werden. So können zielsicher Vorschläge für
BMBF-Pressemitteilungen oder andere Formen der breiten Veröffentlichung
von Forschungsergebnissen erstellt werden.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
73210000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Option zur einmaligen Verlängerung um bis zu 3
Jahre.
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.10.2012. Abschluss 30.9.2017
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Es gelten der mit den Vergabeunterlagen übersendete Mustervertrag "Vertrag
zur Übernahme und Durchführung von Projekt-trägeraufgaben" (PT-Vertrag)
und die darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die
Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die
Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF. Abrufbar unter:
http://www.bmbf.de/de/1304.php.).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Bewerbergemeinschaften haben eine Eigenerklärung (entsprechend Formblatt
III.) mit folgendem Inhalt abzugeben:
Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung,
ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des
bevollmächtigten Vertreters,
eine von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich
unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im
Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem BMBF rechtsverbindlich
vertritt.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern
die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich
um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die
Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und
Dokumente von allen benannten Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von
allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht
anders angegeben:
1. Bewerberbogen mit Name und Anschrift des Bewerbers sowie Name des
Ansprechpartners (mit Telefon und Telefaxnummer sowie sonstigen
Kontaktdaten (entsprechend Formular I)). Dieses Dokument ist nur vom
Bewerber bzw. vom benannten verantwortlichen Ansprechpartner einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
2. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist außerdem eine Eigenerklärung der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen.(entsprechend Formular III),
3. Beschreibung des Bewerbers und seiner institutionellen Struktur (u.a.
Größe, Standort). Dieses Dokument ist vom Bewerber bzw. von allen Partnern
der Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
4. Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es
sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die
Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche
Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen.
Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der
Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen
genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter
Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. Hierüber ist eine
Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein
entsprechender Vordruck wird mit den Vergabeunterlagen bereit gestellt
(entsprechend Formular II),
5. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern
für den Leistungserbringer (nicht älter als 6 Monate, wobei für die
Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit
die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils
einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie
reicht insofern aus,
6. Ausgefüllte und unterschriebene Bietererklärung international, abrufbar
unter http://www.bmbf.de/pubRD/bietererklaerung_form_eu.pdf,
7. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen
bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungsbringer
gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in
§ 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt
worden ist. (entsprechend Formular VII),
8. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen
bestätigt, keine schweren Verfehlungen begangen zu haben, die seine
Zuverlässigkeit in Frage stellen. (entsprechend Formular VIII),
9. Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Weise der
Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten
ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der
vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen
Auftragnehmers fallen, beteiligen werden. (entsprechend Formular IV).
Im Falle einer Verflechtung hat der Leistungserbringer darzustellen, wie
eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden
soll.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern
die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich
um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die
Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und
Dokumente von allen benannten Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von
allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht
anders angegeben:
1. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen
bestätigt, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung
nicht beantragt worden ist und ein entsprechender Antrag auch nicht
mangels Masse abgelehnt worden ist. (entsprechend Formular V),
2. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen
bestätigt, sich nicht in Liquidation zu befinden. (entsprechend Formular
V),
3. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen
bestätigt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Vergangenheit
ordnungsgemäß nachgekommen ist. (entsprechend Formular VI),
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Leistungserbringers bezogen
auf die letzten 3 Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit
weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die
Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert
und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende
Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht). (entsprechend Formular
IX),
5. Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts
zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als 3 Monate,
wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet,
maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die
Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den
Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die
Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. Die
Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,
6. Eigenerklärung des Leistungserbringers zur Gesamtzahl der
festangestellten Mitarbeiter/innen sowie zur Anzahl der festangestellten
Mitarbeite/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, und zur
Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur
Verfügung stehen würden. (entsprechend Formular X).
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender
Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine
Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von
Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen
benannten Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten
Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:
1. Darstellung von Referenzaufträgen (entsprechend Formular XI);
Ausführliche Darstellung von Referenzaufträgen (mindestens 2, maximal 5),
die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, aus den letzten 3
Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die
Angebotsfrist endet) abgeschlossenen Aufträgen bzw. schon mehrere Jahre
laufenden Aufträgen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine
hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des
zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind
zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen
Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der
Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat. Zusätzlich
müssen 2-5 Referenzschreiben ausgewiesener Persönlichkeiten aus dem Umfeld
der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung vorgelegt werden. Durch
die Beschreibung der Referenzaufträge sowie die Referenzschreiben sollen
insgesamt folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein:
fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zur Landschaft der
naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung an Großgeräten in Deutschland,
deren Rahmenbedingungen sowie deren Entwicklung, beteiligte Akteure und
internationale Einbettung,
fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zu den Förderangeboten,
-konditionen und -verfahren der Forschungsförderung des Bundes, der
Europäischen Union sowie der DFG,
Kenntnisse und Erfahrungen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
(insbesondere in den Bereichen Internet, Newsletter, Pressebeiträge,
Publikationen, Vortragstätigkeiten).
Hinweise:
Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist
zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die
Höchstzahl der mit dem Angebot vorzulegenden Referenzen auf 5 beschränkt,
Die Vorlage von Unternehmensreferenzen für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft ist zulässig und gewünscht, aber nicht zwingend
erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Angebot
vorzulegenden Referenzen auf fünf beschränkt.
2. Berufliche/fachliche Befähigung des Personals (entsprechend Formular
XII); Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen
Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter. Die
entsprechenden Darstellungen müssen auch eine Angabe über die vorgesehene
Zusammensetzung des Mitarbeiterteams enthalten. Insgesamt muss das
Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllen, wobei für jede der im
Folgenden genannten Voraussetzungen Referenzen vorzulegen sind:
zu jedem der Förderbereiche (Elementarteilchenphysik, Hadronen und
Kerne, Kondensierte Materie, Astro- und Astroteichenphysik sowie
Beschleunigerphysik) muss für je eine(n) wissenschaftliche(r)
Mitarbeiter(in) Referenzen zu Erfahrungen in dem jeweiligen Bereich
vorliegen,
Referenzen, die Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren
mit Bezügen zur Forschungsförderung belegen, müssen für mind. 4 der
vorgesehenen Mitarbeiter vorliegen,
Für den vorgesehenen Beauftragten für den Haushalt müssen Referenzen
sowohl zu fachlichen Erfahrungen in mindestens einem der Förderbereiche
als auch zu Erfahrungen mit Projektförderverfahren mit Bezügen zur
Forschungsförderung vorgelegt werden,
Es ist zu beachten, dass mit jedem der eingesetzten Mitarbeiter über die
gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schriftliche und
mündliche Kommunikation mit dem Auftragnehmer in deutscher Sprache möglich
sein muss. Die Zusammenstellung des Mitarbeiterteams muss gewährleisten,
dass die Beratungsgespräche in deutscher und in englischer Sprache geführt
werden können. Für alle vorgesehen Mitarbeiter sind sehr gute
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Voraussetzung. Mindestens 5
wissenschaftliche Mitarbeiter müssen zusätzliche über gute
Sprachkenntnisse in Englisch in Wort und Schrift verfügen.
3. Nachweise zur Beleihungsfähigkeit; das Tätigwerden als PT im Rahmen
dieses Auftrags setzt die Beleihungsfähigkeit des Bewerbers im Sinne von §
44 Abs. 3 BHO voraus. Der Bewerber muss fachlich und organisatorisch in
der Lage sein, im Rahmen seiner Beleihung als Behörde handeln zu
können.Beliehen werden können gemäß § 44 Abs. 3 BHO juristische Personen
des privaten Rechts. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die
hiernach nicht beliehen werden können, müssen in der Lage sein, die
vertragsgegenständlichen Leistungen nach den Aufgabenbestimmungen zu
erbringen. Insofern müssen sie die inhaltlichen Voraussetzungen der
Beleihungsfähigkeit nach § 44 Abs. 3 BHO entsprechend erfüllen. In
fachlicher Hinsicht ist deshalb hinreichend qualifiziertes Personal
erforderlich, das auf dem Gebiet des deutschen Zuwendungsrechts, des
deutschen Haushaltsrechts und des VwVfG über sehr gute Kenntnisse,
zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum
Verwaltungsfachwirt (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses
verfügt oder für das gleichwertige in der Praxis erworbene Fähigkeiten
nachgewiesen werden können. Die Kenntnisse müssen das Personal in die Lage
versetzen, von der Bewilligung einer Zuwendung bis hin zur Prüfung der
Verwendungsnachweise alle Arbeitsschritte sachgerecht erfüllen zu können,
4. Nachweis zur Treuhandbestellung. Es ist ferner beabsichtigt, dem
künftigen Auftragnehmer bzw. einem Leistungserbringer die Verwaltung von
Bundesmitteln zu übertragen. Für diesen Fall benennt der Bewerber in
seinem Teilnahmeantrag einen Beauftragten für den Haushalt beim Vollzug
der Projektförderung (§ 9 BHO). Damit der Beauftragte für den Haushalt die
in Nr. 2 bis Nr. 4 VV zu § 9 BHO näher beschriebenen Aufgaben sachgerecht
ausgeführt werden kann, sind sehr gute Kenntnisse im deutschen
Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im
deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen. (entsprechend
Formular XIII),
5. Angaben in Form einer Eigenerklärung über die dem Bieter zur Verfügung
stehende technische Ausrüstung für die Ausführung der zu vergebenden
Leistungen,
6. Angaben in Form einer Eigenerklärung des Bieters zur Nutzung eines
Qualitätsmanagements in der Einrichtung.
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der
Auftraggeber wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, unter den Gesichtspunkten der
Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit (vgl. § 97 Abs. 4 GWB)
aus. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden schriftlich
benachrichtigt. Der Auftraggeber beabsichtigt, maximal drei Bewerber zur
Angebotsabgabe aufzufordern. Haben mehr als 3 grundsätzlich geeignete
Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die
Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus: - Auswahlkriterium 1 ("K1"):
Qualifikationen und die fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz
gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter (50 %), -
Auswahlkriterium 2 ("K2"): Referenzen, die Erfahrungen auf dem Gebiet der
einschlägigen Förderbereiche aufzeigen (30 %), - Auswahlkriterium 3
("K3"): Referenzen, die Erfahrungen in der Projektförderung aufzeigen (20
%). Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Auswahlkriterien mit 0
bis 10 Punkten. Die Punktzahlen (P), die ein Bewerber für die einzelnen
Auswahlkriterien erlangt hat, werden dann in folgende Formel übertragen:
Gesamtpunktzahl = 0,5 * P (K1) + 0,3 * P (K2) + 0,2 * P (K3). Insgesamt
kann ein Bewerber also maximal 10 Punkte erlangen. Die für die
Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den
Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Erreichen
mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und würde die Auswahl eines dieser
Bewerber zum Ausscheiden eines punktgleichen Bewerbers führen, erfolgt
keine Auswahl zwischen den punktgleichen Bewerbern. Vielmehr werden alle
punktgleichen Bewerber dann zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem
Fall verbleiben also mehr als drei Bewerber im Wettbewerb. Die Bewertung
der Referenzen (K2 und K3) richtet sich dabei nach folgenden Aspekten:
Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen im Hinblick auf Projektumfang
und das erfasste inhaltliche Leistungsspektrum, Leistungsanteil des
betreffenden Unternehmens am Referenzprojekt Komplexität des
Referenzprojektes, Anzahl der Referenzprojekte (maximal 5). Die
Bewertung der Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum
Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter (K1)
richtet sich danach, ob und inwieweit die vom Bewerber vorgesehenen
Verantwortlichen/leitenden Mitarbeiter den Anforderungen des
vertragsgegenständlichen Auftrags im Hinblick auf Qualifikation und
Erfahrung genügen. Von besonderer Bedeutung sind insofern angemessene
Kenntnisse im Verwaltungs-, Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie mit den
weiteren einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Zu dem fließen
die Kenntnisse der nationalen, europäischen, bi- und multilateralen Regeln
und Praktiken der Forschungsförderung sowie Erfahrungen auf dem Gebiet der
deutschen Hochschullandschaft (Aufbau und Struktur) sowie der deutschen
und internationalen Großgeräteinfrastruktur in die Bewertung mit ein.
Hinsichtlich der vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterprofile wird
bewertet, inwieweit die Qualifikationen sowie Erfahrungen der betreffenden
Mitarbeiter eine hinreichende Eignung für die Durchführung des
verfahrensgegenständlichen Auftrags erwarten lassen.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote nein
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
711-
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
17.2.2012 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
1.3.2012 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber behält sich vertraglich vor, den Auftragnehmer während
der Vertragslaufzeit zu beleihen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der
Auftragnehmer die Voraussetzungen der Beleihungsfähigkeit im Sinne des §
44 BHO erfüllen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
DEUTSCHLAND
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Fax: +49 2289499400
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
DEUTSCHLAND
E-Mail: Johann-Josef.Donau@bmbf.bund.de
Telefon: +49 2289957-3558
Internet-Adresse: http://www.bmbf.de
Fax: +49 22899578-3601
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
DEUTSCHLAND
E-Mail: Johann-Josef.Donau@bmbf.bund.de
Telefon: +49 2289957-3558
Internet-Adresse: http://www.bmbf.de
Fax: +49 22899578-3601
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30.1.2012
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