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Ausschreibung: Beratung im Bereich Forschung - D-Bonn
Beratung im Bereich Forschung
Dokument Nr...: 35748-2012 (ID: 2012020204110208365)
Veröffentlicht: 02.02.2012
*
  Auftragsbekanntmachung
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Heinemannstraße 2
    Kontaktstelle(n): Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Zu Händen von: Michael Kaever
    53175 Bonn
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 2289957-2227
    E-Mail: michael.kaever@bmbf.bund.de
    Fax: +49 22899578-3601
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.bmbf.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
    einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Allgemeine öffentliche Verwaltung
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Projektträgerschaft im Bereich "Naturwissenschaftliche
    Grundlagenforschung".
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene
    Tätigkeiten
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    Deutschland.
    NUTS-Code DE
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
    II.1.4)  Angaben zur Rahmenvereinbarung
    Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    Laufzeit der Rahmenvereinbarung
    Laufzeit in Jahren: 5
    Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre
    übersteigt: Kopplung an die Laufzeit eines geplanten Förderprogramms
    "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung".
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    BMBF schreibt die Projektträgertätigkeit für den Förderschwerpunkt
    "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung" aus. Im Folgenden werden der
    Förderbereich und der Charakter der Tätigkeit skizziert.
    Förderschwerpunkt "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung":
    Die Großgeräte der Wissenschaft wie Teleskope, Beschleuniger, Synchrotrons
    oder Forschungsreaktoren sind ein wesentlicher Bestandteil unserer
    Forschungslandschaft. Sie bilden die Infrastruktur für zentrale Fragen der
    naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung. Im Förderschwerpunkt
    "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung" fördert das BMBF sowohl den
    Bau als auch die Weiterentwicklung ausgewählter Großgeräte.
    Einen besonderen Schwerpunkt des BMBF im Bereich der
    naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung bildet die so genannte
    Verbundforschung. Deren inhaltlichen Schwerpunkte liegen bei
    physikalischen Untersuchungen, bei denen der Einsatz von aufwändigen
    Großgeräten unentbehrlich ist. Sie ermöglicht exzellenten
    Forschungsgruppen, vor allem aus deutschen Hochschulen, den Zugang zu den
    herausragenden Experimentiereinrichtungen an nationalen und
    internationalen Forschungszentren. Diese Zusammenarbeit trägt zu einer
    optimalen wissenschaftlichen Nutzung und Weiterentwicklung der vom Bund
    finanzierten Großgeräte der Grundlagenforschung und damit zur Stärkung
    exzellenter Wissenschaft bei. Zielgruppe des Förderprogramms sind
    vorwiegend Arbeitsgruppen an deutschen Universitäten, die überwiegend an
    nationalen oder internationalen Großgeräten der Grundlagenforschung in
    universitäts- und länderübergreifenden Kollaborationen zusammenarbeiten.
    Die Aufgaben beziehen sich auf folgende Felder der naturwissenschaftlichen
    Grundlagenforschung:
     Großgeräte der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung  national
    und international sowie,
     Themen (jeweils an Großgeräten) der:
     Hochenergiephysik - Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen,
     Astro- und Astroteilchenphysik,
     Hadronen- und Kernphysik,
     Physik der kondensierten Materie,
     Beschleunigerphysik (Themen-übergreifend),
     Apparative Entwicklung (Themen-übergreifend).
    BMBF plant zu diesem Fachbereich 2012 ein Förderprogramm zu
    veröffentlichen. Eine Übersicht über diesen Förderbereich und die
    Verbundforschung präsentiert http://www.bmbf.de/ sowie die Broschüre
    "Stark im Verbund". Die Verbundforschungsförderung ist komplementär zu
    einer Vielzahl anderer Fördereinrichtungen und -instrumente, insbesondere
    zur Forschungsförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG.
    Projektträger (PT) "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung":
    Der Projektträger (PT) "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung"
    unterstützt das BMBF im Rahmen der Durchführung des entsprechenden
    Förderschwerpunktes fachlich und administrativ in allen Phasen der
    Projektförderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller
    über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung durch
    Gutachtergremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur
    Verwendungsnachweisprüfung), sowie bei der strategischen Weiterentwicklung
    der Förderschwerpunkte - insbesondere der Verbundforschung. Das
    Spezifische an der Betreuung von Vorhaben auf den genannten Gebieten ist
    der enge Zusammenhang mit den vom Bund getragenen Großgeräten der
    wissenschaftlichen Forschung. Dies macht eine langfristige Planung und
    eine kontinuierliche, kontextbezogene Betreuung notwendig. Dies erfordert
    vom PT fachwissenschaftliche, administrative, betriebswirtschaftliche und
    forschungspolitische Kompetenz; er bildet eine wichtige Schnittstelle
    zwischen den Antragstellern bzw. Projektverantwortlichen, den
    Großgerätebetreibern auf nationaler und europäischer Ebene und dem BMBF
    und erfüllt eine Servicefunktion für das BMBF.
    Bisher nehmen Projektträger DESY und Projektträger GSI diese Aufgaben
    wahr. Die Projektträger sind beliehen. Die Amtssprache und Arbeitssprache
    ist Deutsch, im internationalen Umfeld ist die Arbeitssprache Englisch.
    Der Ansprechpartner im BMBF ist grundsätzlich in allen Fragen das Referat
    711 "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung". Es finden 14-tägig Jour
    Fixe (per Videokonferenz, ca. 2 h, ca. 5 PT-Mitarbeiter und Referat 711)
    statt.
    Für die Erledigung der anfallenden Aufgaben werden von PT-Mitarbeiterinnen
    und Mitarbeitern jährlich rund 75 nationale Veranstaltungen (Workshops,
    Tagungen; Nutzertreffen) und 25 internationale Veranstaltungen besucht.
    Der PT führt zur Erfüllung seiner Aufgaben insgesamt 20 Veranstaltungen (4
    h  3 d) mit 10-30 Personen (Gutachtersitzungen, Expertengespräche,
    Evaluationen, Strategiegespräche, Lenkungsausschüsse) und 45
    Veranstaltungen mit bis zu 5 Teilnehmern (1-3 h) durch (Organisation, Vor-
    und Nachbereitung, Protokoll, Abrechnung der Reisekosten der Experten,
    Verpflegung der Teilnehmer) (ca. die Hälfte in den Räumen des PT, andere
    im BMBF und in unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumen Dritter, in
    Einzelfällen muss der PT Räume anmieten (ca. 3x im Jahr)). Es wurden 2010
    rund 500 laufende Projekte betreut, 150 neu bewilligt, 144 Anträge
    bearbeitet und 520 Nachweise geprüft. 2010 stand der Verbundforschung ein
    Fördervolumen von rd. 70 000 000 EUR zur Verfügung. Gutachter stehen in
    der Regel gerne und unentgeltlich zur Verfügung und werden nach Zustimmung
    durch BMBF durch PT oder BMBF bestellt (abhängig von Bedeutung des
    Gremiums).
    Begleitend zu dieser Kernaufgabe der Projektförderung fallen in enger
    Wechselwirkung mit ihr weitere Aufgaben im Bereich des Großgerätebaus
    (u.a. Unterstützung bei der Prüfung und Begleitung der Projekte,
    Unterstützung bei Fragen der nationalen Roadmap) der internationalen
    Kooperation (u.a. kontinuierliche Beobachtung relevanter Entwicklungen im
    internationalen Umfeld, Beteilung an ERAnets, Vertretung des BMBF in
    internationalen Gremien, Sekretariat für die deutsch-schwedische und
    deutsch-russische Kooperation) und der Wissenschaftskommunikation (u.a.
    Redaktion "Welt der Physik", Beauftragung der "Highlight der Physik") an.
    Einzelne Mitarbeiter des PTs arbeiten wegen dieser Wechselwirkung anteilig
    häufig sowohl in der Projektförderung, als auch in den begleitenden
    Aufgaben. Ein Beispiel ist die Redaktion von "Welt der Physik". Sie
    profitiert im besonderen Maße von der breiten Fachkenntnis und
    wissenschaftlichen Vernetzung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und
    Mitarbeiter der Projektförderung. Sie kann so zu vielen Fragen der
    aktuellen Forschungsberichterstattung sehr schnell eine kompetente
    fachliche Einordnung erhalten. Vielfach können die Wissenschaftlichen
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kontakte zu den Forscherinnen und
    Forschern in Deutschland herstellen, die auf den jeweiligen Gebieten
    forschen, und durch ihre einzigartige Kenntnis "der Community" auch
    Interviews und Rechercheanfragen unterstützen. Durch das journalistische
    Gespür der Redaktion von "Welt der Physik" können besonders herausragende
    Projekte der Projektförderung leicht als besonders berichtenswert
    identifiziert werden. So können zielsicher Vorschläge für
    BMBF-Pressemitteilungen oder andere Formen der breiten Veröffentlichung
    von Forschungsergebnissen erstellt werden.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    73210000
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: ja
    Beschreibung der Optionen: Option zur einmaligen Verlängerung um bis zu 3
    Jahre.
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
    Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
     Beginn 1.10.2012. Abschluss 30.9.2017
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    Es gelten der mit den Vergabeunterlagen übersendete Mustervertrag "Vertrag
    zur Übernahme und Durchführung von Projekt-trägeraufgaben" (PT-Vertrag)
    und die darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen
    Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die
    Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die
    Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF. Abrufbar unter:
    http://www.bmbf.de/de/1304.php.).
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Bewerbergemeinschaften haben eine Eigenerklärung (entsprechend Formblatt
    III.) mit folgendem Inhalt abzugeben:
     Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung,
     ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des
    bevollmächtigten Vertreters,
     eine von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich
    unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im
    Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem BMBF rechtsverbindlich
    vertritt.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern
    die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich
    um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die
    Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und
    Dokumente von allen benannten Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von
    allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht
    anders angegeben:
    1. Bewerberbogen mit Name und Anschrift des Bewerbers sowie Name des
    Ansprechpartners (mit Telefon und Telefaxnummer sowie sonstigen
    Kontaktdaten (entsprechend Formular I)). Dieses Dokument ist nur vom
    Bewerber bzw. vom benannten verantwortlichen Ansprechpartner einer
    Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
    2. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist außerdem eine Eigenerklärung der
    Bewerbergemeinschaft vorzulegen.(entsprechend Formular III),
    3. Beschreibung des Bewerbers und seiner institutionellen Struktur (u.a.
    Größe, Standort). Dieses Dokument ist vom Bewerber bzw. von allen Partnern
    der Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
    4. Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es
    sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die
    Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche
    Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen.
    Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der
    Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen
    genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter
    Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. Hierüber ist eine
    Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein
    entsprechender Vordruck wird mit den Vergabeunterlagen bereit gestellt
    (entsprechend Formular II),
    5. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern
    für den Leistungserbringer (nicht älter als 6 Monate, wobei für die
    Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit
    die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils
    einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie
    reicht insofern aus,
    6. Ausgefüllte und unterschriebene Bietererklärung international, abrufbar
    unter http://www.bmbf.de/pubRD/bietererklaerung_form_eu.pdf,
    7. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen
    bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungsbringer
    gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in
    § 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt
    worden ist. (entsprechend Formular VII),
    8. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen
    bestätigt, keine schweren Verfehlungen begangen zu haben, die seine
    Zuverlässigkeit in Frage stellen. (entsprechend Formular VIII),
    9. Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Weise der
    Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten
    ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der
    vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen
    Auftragnehmers fallen, beteiligen werden. (entsprechend Formular IV).
    Im Falle einer Verflechtung hat der Leistungserbringer darzustellen, wie
    eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden
    soll.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern
    die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich
    um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die
    Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und
    Dokumente von allen benannten Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von
    allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht
    anders angegeben:
    1. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen
    bestätigt, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein
    vergleichbares gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung
    nicht beantragt worden ist und ein entsprechender Antrag auch nicht
    mangels Masse abgelehnt worden ist. (entsprechend Formular V),
    2. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen
    bestätigt, sich nicht in Liquidation zu befinden. (entsprechend Formular
    V),
    3. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen
    bestätigt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
    und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Vergangenheit
    ordnungsgemäß nachgekommen ist. (entsprechend Formular VI),
    4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Leistungserbringers bezogen
    auf die letzten 3 Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit
    weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die
    Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert
    und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende
    Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht). (entsprechend Formular
    IX),
    5. Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts
    zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als 3 Monate,
    wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet,
    maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die
    Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den
    Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die
    Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. Die
    Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,
    6. Eigenerklärung des Leistungserbringers zur Gesamtzahl der
    festangestellten Mitarbeiter/innen sowie zur Anzahl der festangestellten
    Mitarbeite/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, und zur
    Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur
    Verfügung stehen würden. (entsprechend Formular X).
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender
    Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine
    Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von
    Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen
    benannten Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten
    Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:
    1. Darstellung von Referenzaufträgen (entsprechend Formular XI);
    Ausführliche Darstellung von Referenzaufträgen (mindestens 2, maximal 5),
    die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, aus den letzten 3
    Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die
    Angebotsfrist endet) abgeschlossenen Aufträgen bzw. schon mehrere Jahre
    laufenden Aufträgen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine
    hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des
    zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind
    zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen
    Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der
    Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat. Zusätzlich
    müssen 2-5 Referenzschreiben ausgewiesener Persönlichkeiten aus dem Umfeld
    der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung vorgelegt werden. Durch
    die Beschreibung der Referenzaufträge sowie die Referenzschreiben sollen
    insgesamt folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein:
     fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zur Landschaft der
    naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung an Großgeräten in Deutschland,
    deren Rahmenbedingungen sowie deren Entwicklung, beteiligte Akteure und
    internationale Einbettung,
     fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zu den Förderangeboten,
    -konditionen und -verfahren der Forschungsförderung des Bundes, der
    Europäischen Union sowie der DFG,
     Kenntnisse und Erfahrungen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    (insbesondere in den Bereichen Internet, Newsletter, Pressebeiträge,
    Publikationen, Vortragstätigkeiten).
    Hinweise:
     Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist
    zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die
    Höchstzahl der mit dem Angebot vorzulegenden Referenzen auf 5 beschränkt,
     Die Vorlage von Unternehmensreferenzen für jedes Mitglied der
    Bewerbergemeinschaft ist zulässig und gewünscht, aber nicht zwingend
    erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Angebot
    vorzulegenden Referenzen auf fünf beschränkt.
    2. Berufliche/fachliche Befähigung des Personals (entsprechend Formular
    XII); Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen
    Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter. Die
    entsprechenden Darstellungen müssen auch eine Angabe über die vorgesehene
    Zusammensetzung des Mitarbeiterteams enthalten. Insgesamt muss das
    Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllen, wobei für jede der im
    Folgenden genannten Voraussetzungen Referenzen vorzulegen sind:
     zu jedem der Förderbereiche (Elementarteilchenphysik, Hadronen und
    Kerne, Kondensierte Materie, Astro- und Astroteichenphysik sowie
    Beschleunigerphysik) muss für je eine(n) wissenschaftliche(r)
    Mitarbeiter(in) Referenzen zu Erfahrungen in dem jeweiligen Bereich
    vorliegen,
     Referenzen, die Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren
    mit Bezügen zur Forschungsförderung belegen, müssen für mind. 4 der
    vorgesehenen Mitarbeiter vorliegen,
     Für den vorgesehenen Beauftragten für den Haushalt müssen Referenzen
    sowohl zu fachlichen Erfahrungen in mindestens einem der Förderbereiche
    als auch zu Erfahrungen mit Projektförderverfahren mit Bezügen zur
    Forschungsförderung vorgelegt werden,
     Es ist zu beachten, dass mit jedem der eingesetzten Mitarbeiter über die
    gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schriftliche und
    mündliche Kommunikation mit dem Auftragnehmer in deutscher Sprache möglich
    sein muss. Die Zusammenstellung des Mitarbeiterteams muss gewährleisten,
    dass die Beratungsgespräche in deutscher und in englischer Sprache geführt
    werden können. Für alle vorgesehen Mitarbeiter sind sehr gute
    Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Voraussetzung. Mindestens 5
    wissenschaftliche Mitarbeiter müssen zusätzliche über gute
    Sprachkenntnisse in Englisch in Wort und Schrift verfügen.
    3. Nachweise zur Beleihungsfähigkeit; das Tätigwerden als PT im Rahmen
    dieses Auftrags setzt die Beleihungsfähigkeit des Bewerbers im Sinne von §
    44 Abs. 3 BHO voraus. Der Bewerber muss fachlich und organisatorisch in
    der Lage sein, im Rahmen seiner Beleihung als Behörde handeln zu
    können.Beliehen werden können gemäß § 44 Abs. 3 BHO juristische Personen
    des privaten Rechts. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die
    hiernach nicht beliehen werden können, müssen in der Lage sein, die
    vertragsgegenständlichen Leistungen nach den Aufgabenbestimmungen zu
    erbringen. Insofern müssen sie die inhaltlichen Voraussetzungen der
    Beleihungsfähigkeit nach § 44 Abs. 3 BHO entsprechend erfüllen. In
    fachlicher Hinsicht ist deshalb hinreichend qualifiziertes Personal
    erforderlich, das auf dem Gebiet des deutschen Zuwendungsrechts, des
    deutschen Haushaltsrechts und des VwVfG über sehr gute Kenntnisse,
    zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum
    Verwaltungsfachwirt (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses
    verfügt oder für das gleichwertige in der Praxis erworbene Fähigkeiten
    nachgewiesen werden können. Die Kenntnisse müssen das Personal in die Lage
    versetzen, von der Bewilligung einer Zuwendung bis hin zur Prüfung der
    Verwendungsnachweise alle Arbeitsschritte sachgerecht erfüllen zu können,
    4. Nachweis zur Treuhandbestellung. Es ist ferner beabsichtigt, dem
    künftigen Auftragnehmer bzw. einem Leistungserbringer die Verwaltung von
    Bundesmitteln zu übertragen. Für diesen Fall benennt der Bewerber in
    seinem Teilnahmeantrag einen Beauftragten für den Haushalt beim Vollzug
    der Projektförderung (§ 9 BHO). Damit der Beauftragte für den Haushalt die
    in Nr. 2 bis Nr. 4 VV zu § 9 BHO näher beschriebenen Aufgaben sachgerecht
    ausgeführt werden kann, sind sehr gute Kenntnisse im deutschen
    Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im
    deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen. (entsprechend
    Formular XIII),
    5. Angaben in Form einer Eigenerklärung über die dem Bieter zur Verfügung
    stehende technische Ausrüstung für die Ausführung der zu vergebenden
    Leistungen,
    6. Angaben in Form einer Eigenerklärung des Bieters zur Nutzung eines
    Qualitätsmanagements in der Einrichtung.
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: nein
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: ja
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Verhandlungsverfahren
    Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
    Verhandlungsverfahren) nein
    IV.1.2)  Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
    Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
    Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3
    Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der
    Auftraggeber wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots
    aufgefordert werden sollen, unter den Gesichtspunkten der
    Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit (vgl. § 97 Abs. 4 GWB)
    aus. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden schriftlich
    benachrichtigt. Der Auftraggeber beabsichtigt, maximal drei Bewerber zur
    Angebotsabgabe aufzufordern. Haben mehr als 3 grundsätzlich geeignete
    Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die
    Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus: - Auswahlkriterium 1 ("K1"):
    Qualifikationen und die fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz
    gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter (50 %), -
    Auswahlkriterium 2 ("K2"): Referenzen, die Erfahrungen auf dem Gebiet der
    einschlägigen Förderbereiche aufzeigen (30 %), - Auswahlkriterium 3
    ("K3"): Referenzen, die Erfahrungen in der Projektförderung aufzeigen (20
    %). Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Auswahlkriterien mit 0
    bis 10 Punkten. Die Punktzahlen (P), die ein Bewerber für die einzelnen
    Auswahlkriterien erlangt hat, werden dann in folgende Formel übertragen:
    Gesamtpunktzahl = 0,5 * P (K1) + 0,3 * P (K2) + 0,2 * P (K3). Insgesamt
    kann ein Bewerber also maximal 10 Punkte erlangen. Die für die
    Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den
    Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Erreichen
    mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und würde die Auswahl eines dieser
    Bewerber zum Ausscheiden eines punktgleichen Bewerbers führen, erfolgt
    keine Auswahl zwischen den punktgleichen Bewerbern. Vielmehr werden alle
    punktgleichen Bewerber dann zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem
    Fall verbleiben also mehr als drei Bewerber im Wettbewerb. Die Bewertung
    der Referenzen (K2 und K3) richtet sich dabei nach folgenden Aspekten: 
    Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen im Hinblick auf Projektumfang
    und das erfasste inhaltliche Leistungsspektrum,  Leistungsanteil des
    betreffenden Unternehmens am Referenzprojekt  Komplexität des
    Referenzprojektes,  Anzahl der Referenzprojekte (maximal 5). Die
    Bewertung der Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum
    Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter (K1)
    richtet sich danach, ob und inwieweit die vom Bewerber vorgesehenen
    Verantwortlichen/leitenden Mitarbeiter den Anforderungen des
    vertragsgegenständlichen Auftrags im Hinblick auf Qualifikation und
    Erfahrung genügen. Von besonderer Bedeutung sind insofern angemessene
    Kenntnisse im Verwaltungs-, Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie mit den
    weiteren einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Zu dem fließen
    die Kenntnisse der nationalen, europäischen, bi- und multilateralen Regeln
    und Praktiken der Forschungsförderung sowie Erfahrungen auf dem Gebiet der
    deutschen Hochschullandschaft (Aufbau und Struktur) sowie der deutschen
    und internationalen Großgeräteinfrastruktur in die Bewertung mit ein.
    Hinsichtlich der vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterprofile wird
    bewertet, inwieweit die Qualifikationen sowie Erfahrungen der betreffenden
    Mitarbeiter eine hinreichende Eignung für die Durchführung des
    verfahrensgegenständlichen Auftrags erwarten lassen.
    IV.1.3)  Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
    Verhandlung bzw. des Dialogs
    Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
    schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
    verhandelnden Angebote nein
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
    den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
    Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
    711-
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
    17.2.2012 - 12:00
    Kostenpflichtige Unterlagen: nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    1.3.2012 - 12:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Zusätzliche Angaben
    Der Auftraggeber behält sich vertraglich vor, den Auftragnehmer während
    der Vertragslaufzeit zu beleihen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der
    Auftragnehmer die Voraussetzungen der Beleihungsfähigkeit im Sinne des §
    44 BHO erfüllen.
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
    Villemombler Straße 76
    53123 Bonn
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
    Telefon: +49 22894990
    Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
    Fax: +49 2289499400
    Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
    Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Heinemannstraße 2
    53175 Bonn
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: Johann-Josef.Donau@bmbf.bund.de
    Telefon: +49 2289957-3558
    Internet-Adresse: http://www.bmbf.de
    Fax: +49 22899578-3601
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein
    Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
    Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
    sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
    VI.4.3)  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erteilt
    Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Heinemannstraße 2
    53175 Bonn
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: Johann-Josef.Donau@bmbf.bund.de
    Telefon: +49 2289957-3558
    Internet-Adresse: http://www.bmbf.de
    Fax: +49 22899578-3601
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    30.1.2012
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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