(1) Searching for "2012020104131208494" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Ausrüstung für Parkplätze - D-Frankfurt
Ausrüstung für Parkplätze
Dokument Nr...: 34513-2012 (ID: 2012020104131208494)
Veröffentlicht: 01.02.2012
*
Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren
Lieferauftrag
Richtlinie 2004/17/EG
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Fraport AG
Fraport AG, Abteilung ZEB-VM Gebäude 664, Raum 3515/3509 (Teilnahmeanträge
bitte nur an diese Adresse senden)
Zu Händen von: Frau Jost
60547 Frankfurt
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 6969060070
E-Mail: f.jost@fraport.de
Fax: +49 6969060199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.fraport.de
Weitere Auskünfte erteilen: EU-P 0068-12EK1
ZEB-EK1
Zu Händen von: Herr Dennis Still
60547 Frankfurt
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 69690-25251
E-Mail: d.still@fraport.de
Fax: +49 69690-49525251
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten
Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
EU-P 0068-12EK1, Lieferung, Installation sowie Inbetriebnahme eines
partitionierbaren Parkierungssystems am Flughafen Frankfurt / Main.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Flughafen Frankfurt / Main.
NUTS-Code DE712
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Für die vom Auftraggeber betriebenen, technisch kontrollierten Parkflächen
am Flughafen Frankfurt/Main soll ein partitionierbares Parkierungssystem
beschafft und installiert werden. Innerhalb der Parkierungsanlage sollen
für räumlich und betrieblich abgrenzbare Parkflächen eigenständige und
ggf. auch unabhängig zu betreibende Teilsysteme geschaffen werden.
Das Parkierungssystem besteht aus den folgenden wesentlichen Elementen:
a) Technische Hauptkomponenten der Feldebene:
A1) Durchfahrtkontrollgeräte; diese beinhalten folgende Komponenten:
A11) Magnetkartenverarbeitung für Einfachmedien;
A12) Transponderkartenverarbeitung für Dauermedien;
A13) Steuerrechner;
A14) Display für Kunden- und Betriebsinformationen;
A15) Digitale Sprechstelle;
A16) Induktionsschleifen;
A2) Elektrische Schranken (inkl. Motor, Getriebe, Gehäuse u. technische
Ausführung);
A3) Kassenautomaten;
A31) Magnetkartenverarbeitung für Einfachmedien;
A32) Transponderkartenverarbeitung für Dauermedien;
A33) Steuerrechner;
A34) Display für Kunden- und Betriebsinformationen;
A35) Münz- und Banknotenverarbeitung zur Barzahlung;
A36) Einrichtungen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr;
A37) Digitale Sprechstelle;
A4) Arbeits- und Bedienstationen mit Peripheriegeräten;
A41) Magnetkartenverarbeitung;
A42) Transponderkartenverarbeitung;
A43) Bargeldloser Zahlungsverkehr;
A44) Quittungsdrucker;
b) Zentrale Komponenten für abgrenzbare technisch kontrollierte
Parkflächen:
B1) Für einen automatisierten Betrieb eine zentrale Applikation zur
Steuerung und Monitoring aller technischen Komponenten und Vorgänge
innerhalb des Parkierungssystems (Technische Betriebssoftware);
B2) Die Applikation muss für Management Informationssysteme und
Berichtswesen des Auftraggebers notwendige Daten erzeugen, aufbereiten und
kommunizieren können (Administrative Verwaltungssoftware);
B3) Zentrale Einrichtungen für den elektronischen Zahlungsverkehr. Eine
Integration in über- und nachgeordnete IT Systeme ist vorgesehen. Die
dafür notwendigen Schnittstellen nach Spezifikation des Auftraggebers sind
vorzusehen.
Neben der Lieferung und Montage des neuen Systems sind Demontage und
Verwertung der nicht mehr benötigten Technik zu berücksichtigen. Arbeiten
zu Rand- und Nebenzeiten können notwendig werden. Der Austausch wird im
laufenden Betrieb in mehreren Abschnitten stattfinden:
1. Terminal 1 (Lieferbeginn ca. 1.10.2012);
2. Terminal 2 (Lieferbeginn ca. 1.7.2013);
3. sonstige im Projekt beinhaltete Parkflächen (Lieferbeginn ca.
1.10.2013).
Derweiteren sind Service- und Instandhaltungsleistungen für das zu
lieferende Parkierungssystem ein wesentlicher Bestandteil des Auftrags.
Hierbei wird von einer Vollserviceleistung durch den Bewerber ausgegangen.
Zur Nachvollziehbarkeit der Komplexität am Flughafen Frankfurt/Main durch
den Bewerber/Bewerbergemeinschaft charakterisiert der Auftraggeber die
Parkierungsanlage wie folgt:
Die durch den Auftraggeber betriebene Parkierungsanlage besteht aus ca.
60 technisch kontrollierte und technisch nicht kontrollierte Garagen und
Parkflächen mit ca. 29.000 Stellplätzen (ca. 15.000 Stellplätze
öffentlich). In der Ausschreibung geht es um die genannten 22.500
Stellplätze,
Der Großteil der Stellplätze verteilt sich auf die Garagen am Terminal 1
(P30 und P33 mit 12.000 Stellplätzen; Bauabschnitt 1) und die Garage am
Terminal 2 (P15 mit ca. 4.500 Stellplätzen, Bauabschnitt 2). Die
restlichen Kapazitäten verteilen sich auf kleinere Garagen und Parkflächen
(die vorwiegend intern und für spezielle Zwecke genutzt werden,
Hohe Systemkomplexität der technisch kontrollierten Garagen und
Parkflächen insbesondere für die öffentlichen Garagen und Parkflächen am
Terminal 1 und Terminal 2,
- Technische Einfahrtskontrolle innerhalb der Garagen erfolgt bei
Einfahrt in die Parkreihe. Die zentralen Einfahrten sind mit
Einfahrtszählungen ausgestattet. Weitere Zählungen bei Ausfahrt aus der
Parkreihe. Die Ausfahrtskontrolle erfolgt an jeweiligen Zentralausfahrten,
Übergeordnetes Steuerungssystem für operatives Management der technisch
kontrollierten Garagen und Parkflächen vorhanden,
Hoher Automatisierungsgrad innerhalb der Parkierungsanlage (insb. zur
Einnahmensicherung und Verhinderung von Manipulationen) gegeben,
Stetiges Verkehrsaufkommen, hohe temporäre Spitzenbelastungen,
Heterogene Kundengruppen mit unterschiedlichen Anforderungen und daraus
resultierenden ausgeprägten Serviceleistungen,
Hohes Umsatzpotenzial durch lange Parkzeiten, manipulations- und
revisionssichere technische Verfahren zu Erlössicherung und
Betriebsoptimierung (z.B. Minimierung Be-/und Entleerungsintervalle von
Kassenautomaten) notwendig.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
34926000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Mit dem zu beschaffenden Parkierungssystem werden ca. 20 Parkflächen am
Flughafen Frankfurt/Main mit in Summe ca. 22.500 Stellplätzen betrieben.
Die Leitebene beinhaltet die zentralen Komponenten zur Steuerung und
Verwaltung des Parkierungssystems.
Die wesentlichen Gesamtmengen (ca. 90 % des Auftragsvolumens, alles ca.-
Angaben) betragen: 22.500 Stellplätze, 385 Durchfahrtkontrollgeräte, 435
Schranken, 60 Kassenautomaten und 385 Sprechstellen; aufgeteilt 55 %
Terminal 1, 25 % Terminal 2, 20 % sonstige Parkflächen (z.B.
Personalgaragen Geb. 163 (P8), Geb. 457 (P58), Geb. 536 (P85), Parkfläche
P32, P44).
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Die Auftraggeberin behält sich vor, eine selbstschuldnerische Bürgschaft
eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder
Kreditversicherers in angemessener Höhe zu verlangen.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit dem
Teilnahmeantrag wird die Bewerbergemeinschaft automatisch ausgeschlossen.
Ein entsprechendes Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" ist über die
Homepage der Fraport AG:www.fraport.de - Direkteinstieg-
Ausschreibungen-Bauleistungen zum download eingestellt.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1
bis III.2.3:
Die in den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nachweise und
Erklärungen sind gefordert; Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe oder
unvollständiger Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen zum
Teilnahmeantrag führt dies nicht zwingend zum Ausschluss der Bewerber/
Bewerbergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber behält
sich vor, die geforderten Nachweise unter Setzung einer angemessenen
Frist, gegebenenfalls nachzufordern. Fehlen die geforderten Unterlagen
nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Abgeforderte Erklärungen
sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen (bei ausländischen
Bewerbern entsprechende Erklärungen/ Nachweise des Herkunftslandes in
deutscher Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind).
Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt
werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der
Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen zu verlangen. Die
geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer
III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter
Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Ausschlusskriterien:
Mit der Bewerbung sind folgende Nachweise und Erklärungen gefordert (bei
Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern):
Rechtsverbindlich unterschriebene EIgenerklärung des Bewerbers (bei
Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern):
dass keine Ausschließungsgründe nach § 21 Sektorenverordnung vorliegen,
dass vom Bewerber kein rechtskräftiger Verstoß gegen die im § 21
Sektorenverordnung genannten Vorschriften vorliegt,
dass im Auftragsfall ein Ansprechpartner vor Ort ist, der die deutsche
Sprache in Wort und Schrift verhandlungssicher beherrscht,
dass er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den
Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat,
dass er/sie einen Verhaltensstandard bezüglich der Grundwerte
Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Verantwortlichkeit niederlegen wird
oder niedergelegt hat, diesen im Unternehmen kommuniziert und seine
relevanten Geschäftsprozesse danach ausrichten wird oder ausgerichtet hat.
Bewertungskriterien:
A1) Firmendarstellung (Angaben z. B. zu Firmengröße, Zweigstellen, Anzahl
Mitarbeiter etc.). (150 Punkte);
A2) Nachweis über den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystem vergleichbar
der Normenreihe DIN EN ISO 9000 (50 Punkte);
A3) Auszug aus dem Handelsregister, oder vergleichbar (nach
Rechtsvorschrift des Landes), nicht älter als 12 Monate (es gilt das Datum
der Abgabefrist der Bekanntmachung) (25 Punkte);
A4) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Höhe der
Deckungssummen. (25 Punkte).
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Mit der Bewerbung sind folgende Nachweise
gefordert (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern:
Bewertungskriterien:
B1) Vorlage von Bilanzen oder relevanten Bilanzauszügen des Unternehmens
der letzten 3 Jahre (100 Punkte).
2. Der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre in den für diese Ausschreibung relevanten Geschäftsfeldern
sollte das einfache Investitionsvolumen dieser Maßnahme übersteigen. Bei
Umsatzzahlen, die von einem Bewerber innerhalb einer ARGE erbracht wurden,
soll der Bewerber zwischen der Gesamtleistung der ARGE und seinem eigenen
Umsatzanteil innerhalb der ARGE differenzieren. Die Umsatzzahlen sind von
jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft anzugeben. (250 Punkte)
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Mit der Bewerbung sind folgende Nachweise
gefordert (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern):
Ausschlusskriterien:
Der Bewerber muss ein technisch eigenständiges Komplettprodukt / eine
komplette Systemlösung anbieten, die sowohl Geräte und Technik der
Feldebene als auch zentrale Leit- und Verwaltungssysteme enthält. Die
Verwendung standardisierter Geräte und Technik der Feldebene als auch
zentrale Leit- und Verwaltungssysteme von Zulieferern des Bewerbers (COTS,
Regalware) führt nicht zum Ausschluss des Bewerbers aus dem
Teilnahmewettbewerb,
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft liefert mit seinem/ihrem System
die Grundlage für eine Zertifizierung nach den Payment Card Industry Data
Security Standards (PCI DSS) des Security Standards Council (PCI SSC). Der
Nachweis einer Zertifizierung bzw. Konformität nach den relevanten
Anforderungen der Payment Application Data Security Standards (PA-DSS) und
an die PIN Transaction Security (PTS) wird gefordert,
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sichert zu, dass er/sie im Falle
der Beauftragung einen Servicestandort oder eine Niederlassung in
Deutschland betreiben wird, von dem aus er/sie eine Erreichbarkeit des
Flughafens Frankfurt/Main innerhalb von max. 30 Minuten sicherstellen
kann.
Bewertungskriterien:
C1) Zum praktischen Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit wird die
Angabe von drei Referenzobjekten erwartet. Es werden lediglich Referenzen
betrachtet, die nicht älter als 5 Jahre sind. Die Referenzen sollten der
zu vergebenden Leistung möglichst vergleichbar sein. Referenzen über
Erfahrungen mit der Arbeit an Flughäfen oder ähnlich komplexe Systeme,
insbesondere der Implementierung von Parkierungssystemen mit mehr als
5.000 Stellplätzen und mehr als in Summe 100 Geräten der Feldebene (z.B.
Kassenautomaten, Durchfahrtkontrollgeräte, Schranken) innerhalb eines
Projektes werden am höchsten bewertet. (600 Punkte, je Referenz 200
Punkte).
Darstellung der Referenzobjekte in Tabellenform wie folgt:
Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail Adresse
(Der Bewerber stimmt mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu, dass der
Auftraggeber nach Rücksprache ergänzende Erkundigungen über die benannten
Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann),
Bezeichnung des Referenzobjektes,
Auftragssumme,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Beschreibung der Leistung in technischer Hinsicht und den Umfang der
erbrachten Leistung betreffend,
Angabe, ob die Leistung als vollständige Eigenleistung, mit
Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurde
sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils.
C2) Für die Fähigkeit der Abwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs
sind mind. vier Implementierungen magnetkartenbasierter Verarbeitung von
Kredit- und Debitkarten und mind. zwei Implementierungen von Debit- und
Kreditkartenzahlverfahren mit Zahlungsgarantie unter Nutzung von PIN Pads
(Chiptechnologie) und der EMV (Transponder) zu marktführenden EZV
Dienstleistern (Transaktionsvolumen >1,0 Mio. Transaktionen p.a.)
nachzuweisen (150 Punkte).
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren): nein
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber:
EU-P 0068-12EK1
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
1.3.2012 - 11:00
IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben:
Die Bewerbung muss in zweifacher Ausfertigung mit den nachstehend
genannten erforderlichen Referenzen/Nachweisen gemäß aller Ziffern unter
III.2. in deutscher Sprache oder amtlich beglaubigter Übersetzung in
Deutsch eingereicht werden.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich, in deutscher Sprache und in einem
verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift des Aktenzeichens nach Ziffer
IV.3.1 einzureichen (die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer
Form, z. B. mittels E-Mail, reicht nicht aus). Der Auftraggeber behält
sich vor, geforderte Nachweise gegebenenfalls nachzufordern.
Es werden maximal 5 Bewerber mit den höchsten Wertungspunktzahlen zur
Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte diese Beschränkung auf die 5
punktbesten Bewerber jedoch dazu führen, dass wegen Punktgleichheit mehr
als 1 Bewerber für den fünften Platz berücksichtigungsfähig ist, werden
auch die weiteren punktgleichen Bewerber zugelassen. Ein Anspruch auf
Teilnahme am weiteren Verfahren besteht nicht.
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen den vom Auftraggeber
vorgesehenen Planungsvorgaben und Konstruktionsprinzipien des LV
entsprechen.
Es ist beabsichtigt Nebenangebote entgegen Art. 36 Abs. 1 Richtlinie
2004/17 zuzulassen.
Bitte beachten Sie auch unseren Hinweis zur Abgabe sog. "paralleler
Angebote" (www.fraport.de-Direkteinstieg-Ausschreibungen-Bauleistungen).
Der Bieter hat ein verbindliches Angebot abzugeben. Der AG behält sich vor
dieses ohne weitere Verhandlungen anzunehmen.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass später die
Verdingungsunterlagen und weitere Unterlagen ggf. digital, über die
Plattform "www.vergabe.rib.de" übergeben werden. Eine Registrierung Ihrer
Firma unter dem Link
http://www.vergabe.rib.de/baufirmen/avaonline/login_new_wizard.html?invite=MTAwMDY=
ist daher zwingend erforderlich.
Beginn der Auftragsausführung: nach Auftragserteilung: voraussichtlich ca.
Ende 2. Quartal 2012.
Beginn Austausch Technik: ca. 04. Quartal 2012.
Ende Austausch Technik: ca. 02. Quartal 2014.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung
auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden
Verbindungen. Als Nachunternehmer kommen daher auch solche Unternehmen in
Betracht, die mit dem Einzelbewerber/den Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaften in einem Konzern verbunden sind. Soweit
Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf
Nachunternehmer verweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits
mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen.
Nur in dem Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der
eigenen EIgnung auf Nachunternehmer verweisen, sollen
Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die
Nachunternehmer benennen und zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag
nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der
Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der
tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer
Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welche sich dieser für
den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber
diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während
der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular
"Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" zum Download unter
www.fraport.de -Direkteinstieg-Ausschreibungen -Bauleistungen). Soweit ein
Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen Eignung auf die
Eignungsnachweise eines Nachunternehmers verweist, ist die Eignung des
Nachunternehmers nur anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben
nachzuweisen, die die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften anstelle eigener
Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen
Eignung angeben. Die Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist
darüber hinaus nicht anhand der im Übrigen für den Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft selbst geforderten weiteren Eignungsnachweise
nachzuweisen, es sei denn, dass aus dem Bekanntmachungstext das
Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den in Bezug genommenen
Nachunternehmer folgt.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug
genommene Nachunternehmer gegebenenfalls ergänzend nachzufordern.
Fehlt der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit und würde die
Nichtvorlage des Nachweises der Zugriffsmöglichkeit zum Ausschluss des
Bewerbers vom weiteren Verfahren führen, fordert der Auftraggeber den
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, unter Setzung einer angemessenen Frist
zur Nachreichung der fehlenden Zugriffsmöglichkeit auf. Fehlen die
geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist, in der Regel 6 Tage,
noch immer, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Der
Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten
Nachunternehmers nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. im Angebot
führt zum Ausschluss des Angebots, es sei denn, die konkrete Bietereignung
wird durch den nachbenantnen Nachunternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der
Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt. DIes ist nur dann
der Fall, wenn der Bieter mit dem nachbenannten Nachunternehmer im
Teilnahmewettbewerb, unter Zugrundelegung der nachfolgend bekannt
gegebenen objektiven Auswahlkriterien mindestens genauso gut abgeschnitten
hätte, wie mit dem wegfallenden Nachunternehmer.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand folgender Kriterien unter Maßgabe
der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und
Unterlagen. Die Wertung erfolgt anhand der angegebenen Gewichtung.
III 2.1): Allgemein (250 Punkte).
A1) Es liegt eine qualifizierte Firmendarstellung vor. Die Bewertung kann
in Abhängigkeit der Aufmachung und Ausführlichkeit der Firmendarstellung
abgestuft erfolgen (100 Punkte). Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft
muss in dem für diese Ausschreibung relevanten Geschäftsfeld ausreichend
Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung, Projektierung, Montage und
Service dauernd beschäftigen, um den Anforderungen dieser Maßnahme gerecht
werden zu können. Als ausreichend gelten in diesem Zusammenhang 100
Mitarbeiter. (50 Punkte, wenn Kriterium erfüllt);
A2) Ein Nachweis über den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems
vergleichbar der Normenreihe DIN EN ISO 9000 vorliegt (50 Punkte);
A3) Ein Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) oder
vergleichbarer Nachweis liegt vor (25 Punkte);
A4) Eine Betriebshaftplicht wird nachgewiesen (25 Punkte);
III 2.2): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (350 Punkte).
B1) Vorlage von Bilanzen oder relevanten Bilanzauszügen des Unternehmens
(der letzten 3 Jahre). (100 Punkte):
100 % bei Vorlage aller 3 geforderten Bilanzen oder -auszüge,
66 % bei Vorlage der zwei letzten Bilanzen oder -auszüge,
33 % bei Vorlage der letzten Bilanz oder auszug,
0 % keine Vorlage.
B2) Jahresumsatz des Bewerbers im relevanten Marktsegment. Die
durchschnittlichen Jahresumsätze der letzten drei Jahre (bei
Bewerbergemeinschaften der gemeinschaftliche Jahresumsatz):
< 10 Mio. EUR (0 Punkte),
> 10 Mio. EUR; < 30 Mio. EUR (100 Punkte),
> 30 Mio. EUR (250 Punkte).
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit (750 Punkte):
C1) Referenzen.
Zum praktischen Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit wird die
Angabe von drei Referenzobjekten erwartet (je Referenz 200 Punkte). Bei
der Auswahl sind die Projekte, die der hier ausgeschriebenen Leistung nach
Art und Umfang am nächsten kommen, zu berücksichtigen. Es werden lediglich
Referenzen betrachtet, die nicht älter als 5 Jahre sind.
Referenzen für die Erstellung bzw. dem Umbau technischer Anlagen im
Bestand unter vollem Betrieb unter Zuhilfenahme von Provisorien und
Teilinbetriebnahmen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind. (je Referenz 60 Punkte),
Referenzen über Erfahrungen mit der Arbeit an Flughäfen oder ähnlich
komplexe Anlagen (Komplexität, siehe II.1.5) die mit dem zu vergebenden
Flughafen vergleichbar sind. Insbesondere der Implementierung von
Parkierungssystemen mit mehr als 5.000 Stellplätzen und mehr als in Summe
100 Geräten der Feldebene (z.B. Kassen, Durchfahrtskontrollgeräte,
Schranken) innerhalb eines Projektes. (je Referenz 100 Punkte).
i) Referenzen bzgl. der Erfahrung im Umgang mit terminlich und logistisch
hochwertigen Anforderungen, die mit den zu vergebenden Leistungen
vergleichbar sind. (je Referenz 40 Punkte)
C2) Es werden Referenzen zum elektronischen Zahlungsverkehr erwartet, die
nicht älter als 5 Jahre sind (max. 150 Punkte).
Vier Referenzen über Implementierungen magnetkartenbasierter
Verarbeitung von Kredit- und Debitkarten und von zwei Referenzen über
Kredit- und Debitkartenzahlverfahren mit Zahlungsgarantie unter Nutzung
von PIN Pads (Chiptechnologie) und der EMV (Transponder) zu marktführenden
EZV Dienstleistern (Transaktionsvolumen > 1,0 Mio. Transaktionen p.a.) (je
Referenz 25 Punkte) - insgesamt 6 Referenzen (150 Punkte).
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
64278 Darmstadt
DEUTSCHLAND
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach §
107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nunmehr unzulässig,
wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zurückweisung einer
Bieterrüge durch den Auftraggeber eingereicht wird.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31.1.2012
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|