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Ausschreibung: Ausrüstung für Parkplätze - D-Frankfurt
Ausrüstung für Parkplätze
Dokument Nr...: 34513-2012 (ID: 2012020104131208494)
Veröffentlicht: 01.02.2012
*
  Auftragsbekanntmachung  Versorgungssektoren
    Lieferauftrag
    Richtlinie 2004/17/EG
    Abschnitt I: Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Fraport AG
    Fraport AG, Abteilung ZEB-VM Gebäude 664, Raum 3515/3509 (Teilnahmeanträge
    bitte nur an diese Adresse senden)
    Zu Händen von: Frau Jost
    60547 Frankfurt
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 6969060070
    E-Mail: f.jost@fraport.de
    Fax: +49 6969060199
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des Auftraggebers: www.fraport.de
    Weitere Auskünfte erteilen: EU-P 0068-12EK1
    ZEB-EK1
    Zu Händen von: Herr Dennis Still
    60547 Frankfurt
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 69690-25251
    E-Mail: d.still@fraport.de
    Fax: +49 69690-49525251
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten
    Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Haupttätigkeit(en)
    Flughafenanlagen
    I.3)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
    Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
    EU-P 0068-12EK1, Lieferung, Installation sowie Inbetriebnahme eines
    partitionierbaren Parkierungssystems am Flughafen Frankfurt / Main.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Lieferauftrag
    Kauf
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    Flughafen Frankfurt / Main.
    NUTS-Code DE712
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
    Für die vom Auftraggeber betriebenen, technisch kontrollierten Parkflächen
    am Flughafen Frankfurt/Main soll ein partitionierbares Parkierungssystem
    beschafft und installiert werden. Innerhalb der Parkierungsanlage sollen
    für räumlich und betrieblich abgrenzbare Parkflächen eigenständige und
    ggf. auch unabhängig zu betreibende Teilsysteme geschaffen werden.
    Das Parkierungssystem besteht aus den folgenden wesentlichen Elementen:
    a) Technische Hauptkomponenten der Feldebene:
    A1) Durchfahrtkontrollgeräte; diese beinhalten folgende Komponenten:
    A11) Magnetkartenverarbeitung für Einfachmedien;
    A12) Transponderkartenverarbeitung für Dauermedien;
    A13) Steuerrechner;
    A14) Display für Kunden- und Betriebsinformationen;
    A15) Digitale Sprechstelle;
    A16) Induktionsschleifen;
    A2) Elektrische Schranken (inkl. Motor, Getriebe, Gehäuse u. technische
    Ausführung);
    A3) Kassenautomaten;
    A31) Magnetkartenverarbeitung für Einfachmedien;
    A32) Transponderkartenverarbeitung für Dauermedien;
    A33) Steuerrechner;
    A34) Display für Kunden- und Betriebsinformationen;
    A35) Münz- und Banknotenverarbeitung zur Barzahlung;
    A36) Einrichtungen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr;
    A37) Digitale Sprechstelle;
    A4) Arbeits- und Bedienstationen mit Peripheriegeräten;
    A41) Magnetkartenverarbeitung;
    A42) Transponderkartenverarbeitung;
    A43) Bargeldloser Zahlungsverkehr;
    A44) Quittungsdrucker;
    b) Zentrale Komponenten für abgrenzbare technisch kontrollierte
    Parkflächen:
    B1) Für einen automatisierten Betrieb eine zentrale Applikation zur
    Steuerung und Monitoring aller technischen Komponenten und Vorgänge
    innerhalb des Parkierungssystems (Technische Betriebssoftware);
    B2) Die Applikation muss für Management Informationssysteme und
    Berichtswesen des Auftraggebers notwendige Daten erzeugen, aufbereiten und
    kommunizieren können (Administrative Verwaltungssoftware);
    B3) Zentrale Einrichtungen für den elektronischen Zahlungsverkehr. Eine
    Integration in über- und nachgeordnete IT Systeme ist vorgesehen. Die
    dafür notwendigen Schnittstellen nach Spezifikation des Auftraggebers sind
    vorzusehen.
    Neben der Lieferung und Montage des neuen Systems sind Demontage und
    Verwertung der nicht mehr benötigten Technik zu berücksichtigen. Arbeiten
    zu Rand- und Nebenzeiten können notwendig werden. Der Austausch wird im
    laufenden Betrieb in mehreren Abschnitten stattfinden:
    1. Terminal 1 (Lieferbeginn ca. 1.10.2012);
    2. Terminal 2 (Lieferbeginn ca. 1.7.2013);
    3. sonstige im Projekt beinhaltete Parkflächen (Lieferbeginn ca.
    1.10.2013).
    Derweiteren sind Service- und Instandhaltungsleistungen für das zu
    lieferende Parkierungssystem ein wesentlicher Bestandteil des Auftrags.
    Hierbei wird von einer Vollserviceleistung durch den Bewerber ausgegangen.
    Zur Nachvollziehbarkeit der Komplexität am Flughafen Frankfurt/Main durch
    den Bewerber/Bewerbergemeinschaft charakterisiert der Auftraggeber die
    Parkierungsanlage wie folgt:
     Die durch den Auftraggeber betriebene Parkierungsanlage besteht aus ca.
    60 technisch kontrollierte und technisch nicht kontrollierte Garagen und
    Parkflächen mit ca. 29.000 Stellplätzen (ca. 15.000 Stellplätze
    öffentlich). In der Ausschreibung geht es um die genannten 22.500
    Stellplätze,
     Der Großteil der Stellplätze verteilt sich auf die Garagen am Terminal 1
    (P30 und P33 mit 12.000 Stellplätzen; Bauabschnitt 1) und die Garage am
    Terminal 2 (P15 mit ca. 4.500 Stellplätzen, Bauabschnitt 2). Die
    restlichen Kapazitäten verteilen sich auf kleinere Garagen und Parkflächen
    (die vorwiegend intern und für spezielle Zwecke genutzt werden,
     Hohe Systemkomplexität der technisch kontrollierten Garagen und
    Parkflächen insbesondere für die öffentlichen Garagen und Parkflächen am
    Terminal 1 und Terminal 2,
     - Technische Einfahrtskontrolle innerhalb der Garagen erfolgt bei
    Einfahrt in die Parkreihe. Die zentralen Einfahrten sind mit
    Einfahrtszählungen ausgestattet. Weitere Zählungen bei Ausfahrt aus der
    Parkreihe. Die Ausfahrtskontrolle erfolgt an jeweiligen Zentralausfahrten,
     Übergeordnetes Steuerungssystem für operatives Management der technisch
    kontrollierten Garagen und Parkflächen vorhanden,
     Hoher Automatisierungsgrad innerhalb der Parkierungsanlage (insb. zur
    Einnahmensicherung und Verhinderung von Manipulationen) gegeben,
     Stetiges Verkehrsaufkommen, hohe temporäre Spitzenbelastungen,
     Heterogene Kundengruppen mit unterschiedlichen Anforderungen und daraus
    resultierenden ausgeprägten Serviceleistungen,
     Hohes Umsatzpotenzial durch lange Parkzeiten, manipulations- und
    revisionssichere technische Verfahren zu Erlössicherung und
    Betriebsoptimierung (z.B. Minimierung Be-/und Entleerungsintervalle von
    Kassenautomaten) notwendig.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    34926000
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
    II.1.8)  Angaben zu den Losen
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    Mit dem zu beschaffenden Parkierungssystem werden ca. 20 Parkflächen am
    Flughafen Frankfurt/Main mit in Summe ca. 22.500 Stellplätzen betrieben.
    Die Leitebene beinhaltet die zentralen Komponenten zur Steuerung und
    Verwaltung des Parkierungssystems.
    Die wesentlichen Gesamtmengen (ca. 90 % des Auftragsvolumens, alles ca.-
    Angaben) betragen: 22.500 Stellplätze, 385 Durchfahrtkontrollgeräte, 435
    Schranken, 60 Kassenautomaten und 385 Sprechstellen; aufgeteilt 55 %
    Terminal 1, 25 % Terminal 2, 20 % sonstige Parkflächen (z.B.
    Personalgaragen Geb. 163 (P8), Geb. 457 (P58), Geb. 536 (P85), Parkfläche
    P32, P44).
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: nein
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
    Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
    Die Auftraggeberin behält sich vor, eine selbstschuldnerische Bürgschaft
    eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder
    Kreditversicherers in angemessener Höhe zu verlangen.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen
    Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
     in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
    ist,
     in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
    Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
     dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
    Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
     dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
    Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit dem
    Teilnahmeantrag wird die Bewerbergemeinschaft automatisch ausgeschlossen.
    Ein entsprechendes Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" ist über die
    Homepage der Fraport AG:www.fraport.de - Direkteinstieg-
    Ausschreibungen-Bauleistungen zum download eingestellt.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen:
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1
    bis III.2.3:
    Die in den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nachweise und
    Erklärungen sind gefordert; Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe oder
    unvollständiger Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen zum
    Teilnahmeantrag führt dies nicht zwingend zum Ausschluss der Bewerber/
    Bewerbergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber behält
    sich vor, die geforderten Nachweise unter Setzung einer angemessenen
    Frist, gegebenenfalls nachzufordern. Fehlen die geforderten Unterlagen
    nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird der Bewerber/die
    Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Abgeforderte Erklärungen
    sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen (bei ausländischen
    Bewerbern entsprechende Erklärungen/ Nachweise des Herkunftslandes in
    deutscher Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind).
    Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt
    werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der
    Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen zu verlangen. Die
    geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer
    III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter
    Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
    Ausschlusskriterien:
    Mit der Bewerbung sind folgende Nachweise und Erklärungen gefordert (bei
    Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern):
    Rechtsverbindlich unterschriebene EIgenerklärung des Bewerbers (bei
    Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern):
     dass keine Ausschließungsgründe nach § 21 Sektorenverordnung vorliegen,
     dass vom Bewerber kein rechtskräftiger Verstoß gegen die im § 21
    Sektorenverordnung genannten Vorschriften vorliegt,
     dass im Auftragsfall ein Ansprechpartner vor Ort ist, der die deutsche
    Sprache in Wort und Schrift verhandlungssicher beherrscht,
     dass er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den
    Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat,
     dass er/sie einen Verhaltensstandard bezüglich der Grundwerte
    Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Verantwortlichkeit niederlegen wird
    oder niedergelegt hat, diesen im Unternehmen kommuniziert und seine
    relevanten Geschäftsprozesse danach ausrichten wird oder ausgerichtet hat.
    Bewertungskriterien:
    A1) Firmendarstellung (Angaben z. B. zu Firmengröße, Zweigstellen, Anzahl
    Mitarbeiter etc.). (150 Punkte);
    A2) Nachweis über den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystem vergleichbar
    der Normenreihe DIN EN ISO 9000 (50 Punkte);
    A3) Auszug aus dem Handelsregister, oder vergleichbar (nach
    Rechtsvorschrift des Landes), nicht älter als 12 Monate (es gilt das Datum
    der Abgabefrist der Bekanntmachung) (25 Punkte);
    A4) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Höhe der
    Deckungssummen. (25 Punkte).
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Mit der Bewerbung sind folgende Nachweise
    gefordert (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern:
    Bewertungskriterien:
    B1) Vorlage von Bilanzen oder relevanten Bilanzauszügen des Unternehmens
    der letzten 3 Jahre (100 Punkte).
    2. Der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen
    Geschäftsjahre in den für diese Ausschreibung relevanten Geschäftsfeldern
    sollte das einfache Investitionsvolumen dieser Maßnahme übersteigen. Bei
    Umsatzzahlen, die von einem Bewerber innerhalb einer ARGE erbracht wurden,
    soll der Bewerber zwischen der Gesamtleistung der ARGE und seinem eigenen
    Umsatzanteil innerhalb der ARGE differenzieren. Die Umsatzzahlen sind von
    jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft anzugeben. (250 Punkte)
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Mit der Bewerbung sind folgende Nachweise
    gefordert (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern):
    Ausschlusskriterien:
     Der Bewerber muss ein technisch eigenständiges Komplettprodukt / eine
    komplette Systemlösung anbieten, die sowohl Geräte und Technik der
    Feldebene als auch zentrale Leit- und Verwaltungssysteme enthält. Die
    Verwendung standardisierter Geräte und Technik der Feldebene als auch
    zentrale Leit- und Verwaltungssysteme von Zulieferern des Bewerbers (COTS,
    Regalware) führt nicht zum Ausschluss des Bewerbers aus dem
    Teilnahmewettbewerb,
     Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft liefert mit seinem/ihrem System
    die Grundlage für eine Zertifizierung nach den Payment Card Industry Data
    Security Standards (PCI DSS) des Security Standards Council (PCI SSC). Der
    Nachweis einer Zertifizierung bzw. Konformität nach den relevanten
    Anforderungen der Payment Application Data Security Standards (PA-DSS) und
    an die PIN Transaction Security (PTS) wird gefordert,
     Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sichert zu, dass er/sie im Falle
    der Beauftragung einen Servicestandort oder eine Niederlassung in
    Deutschland betreiben wird, von dem aus er/sie eine Erreichbarkeit des
    Flughafens Frankfurt/Main innerhalb von max. 30 Minuten sicherstellen
    kann.
    Bewertungskriterien:
    C1) Zum praktischen Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit wird die
    Angabe von drei Referenzobjekten erwartet. Es werden lediglich Referenzen
    betrachtet, die nicht älter als 5 Jahre sind. Die Referenzen sollten der
    zu vergebenden Leistung möglichst vergleichbar sein. Referenzen über
    Erfahrungen mit der Arbeit an Flughäfen oder ähnlich komplexe Systeme,
    insbesondere der Implementierung von Parkierungssystemen mit mehr als
    5.000 Stellplätzen und mehr als in Summe 100 Geräten der Feldebene (z.B.
    Kassenautomaten, Durchfahrtkontrollgeräte, Schranken) innerhalb eines
    Projektes werden am höchsten bewertet. (600 Punkte, je Referenz 200
    Punkte).
    Darstellung der Referenzobjekte in Tabellenform wie folgt:
     Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
    Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer und E-Mail Adresse
    (Der Bewerber stimmt mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu, dass der
    Auftraggeber nach Rücksprache ergänzende Erkundigungen über die benannten
    Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann),
     Bezeichnung des Referenzobjektes,
     Auftragssumme,
     Zeitraum der Leistungserbringung,
     Beschreibung der Leistung in technischer Hinsicht und den Umfang der
    erbrachten Leistung betreffend,
     Angabe, ob die Leistung als vollständige Eigenleistung, mit
    Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurde
    sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils.
    C2) Für die Fähigkeit der Abwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs
    sind mind. vier Implementierungen magnetkartenbasierter Verarbeitung von
    Kredit- und Debitkarten und mind. zwei Implementierungen von Debit- und
    Kreditkartenzahlverfahren mit Zahlungsgarantie unter Nutzung von PIN Pads
    (Chiptechnologie) und der EMV (Transponder) zu marktführenden EZV
    Dienstleistern (Transaktionsvolumen >1,0 Mio. Transaktionen p.a.)
    nachzuweisen (150 Punkte).
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: nein
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: nein
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Verhandlungsverfahren
    Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
    Verhandlungsverfahren): nein
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
    den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
    Verhandlung aufgeführt sind
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim Auftraggeber:
    EU-P 0068-12EK1
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    1.3.2012 - 11:00
    IV.3.5)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Zusätzliche Angaben:
    Die Bewerbung muss in zweifacher Ausfertigung mit den nachstehend
    genannten erforderlichen Referenzen/Nachweisen gemäß aller Ziffern unter
    III.2. in deutscher Sprache oder amtlich beglaubigter Übersetzung in
    Deutsch eingereicht werden.
    Die Teilnahmeanträge sind schriftlich, in deutscher Sprache und in einem
    verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift des Aktenzeichens nach Ziffer
    IV.3.1 einzureichen (die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer
    Form, z. B. mittels E-Mail, reicht nicht aus). Der Auftraggeber behält
    sich vor, geforderte Nachweise gegebenenfalls nachzufordern.
    Es werden maximal 5 Bewerber mit den höchsten Wertungspunktzahlen zur
    Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte diese Beschränkung auf die 5
    punktbesten Bewerber jedoch dazu führen, dass wegen Punktgleichheit mehr
    als 1 Bewerber für den fünften Platz berücksichtigungsfähig ist, werden
    auch die weiteren punktgleichen Bewerber zugelassen. Ein Anspruch auf
    Teilnahme am weiteren Verfahren besteht nicht.
    Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen den vom Auftraggeber
    vorgesehenen Planungsvorgaben und Konstruktionsprinzipien des LV
    entsprechen.
    Es ist beabsichtigt Nebenangebote entgegen Art. 36 Abs. 1 Richtlinie
    2004/17 zuzulassen.
    Bitte beachten Sie auch unseren Hinweis zur Abgabe sog. "paralleler
    Angebote" (www.fraport.de-Direkteinstieg-Ausschreibungen-Bauleistungen).
    Der Bieter hat ein verbindliches Angebot abzugeben. Der AG behält sich vor
    dieses ohne weitere Verhandlungen anzunehmen.
    Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass später die
    Verdingungsunterlagen und weitere Unterlagen ggf. digital, über die
    Plattform "www.vergabe.rib.de" übergeben werden. Eine Registrierung Ihrer
    Firma unter dem Link
http://www.vergabe.rib.de/baufirmen/avaonline/login_new_wizard.html?invite=MTAwMDY=
    ist daher zwingend erforderlich.
    Beginn der Auftragsausführung: nach Auftragserteilung: voraussichtlich ca.
    Ende 2. Quartal 2012.
    Beginn Austausch Technik: ca. 04. Quartal 2012.
    Ende Austausch Technik: ca. 02. Quartal 2014.
    Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung
    auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des
    rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden
    Verbindungen. Als Nachunternehmer kommen daher auch solche Unternehmen in
    Betracht, die mit dem Einzelbewerber/den Mitgliedern der
    Bewerbergemeinschaften in einem Konzern verbunden sind. Soweit
    Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf
    Nachunternehmer verweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits
    mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen.
    Nur in dem Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der
    eigenen EIgnung auf Nachunternehmer verweisen, sollen
    Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die
    Nachunternehmer benennen und zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag
    nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der
    Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der
    tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer
    Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welche sich dieser für
    den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber
    diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während
    der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular
    "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" zum Download unter
    www.fraport.de -Direkteinstieg-Ausschreibungen -Bauleistungen). Soweit ein
    Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen Eignung auf die
    Eignungsnachweise eines Nachunternehmers verweist, ist die Eignung des
    Nachunternehmers nur anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben
    nachzuweisen, die die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften anstelle eigener
    Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen
    Eignung angeben. Die Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist
    darüber hinaus nicht anhand der im Übrigen für den Bewerber/die
    Bewerbergemeinschaft selbst geforderten weiteren Eignungsnachweise
    nachzuweisen, es sei denn, dass aus dem Bekanntmachungstext das
    Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den in Bezug genommenen
    Nachunternehmer folgt.
    Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug
    genommene Nachunternehmer  gegebenenfalls ergänzend  nachzufordern.
    Fehlt der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit und würde die
    Nichtvorlage des Nachweises der Zugriffsmöglichkeit zum Ausschluss des
    Bewerbers vom weiteren Verfahren führen, fordert der Auftraggeber den
    Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, unter Setzung einer angemessenen Frist
    zur Nachreichung der fehlenden Zugriffsmöglichkeit auf. Fehlen die
    geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist, in der Regel 6 Tage,
    noch immer, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Der
    Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten
    Nachunternehmers nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. im Angebot
    führt zum Ausschluss des Angebots, es sei denn, die konkrete Bietereignung
    wird durch den nachbenantnen Nachunternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der
    Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt. DIes ist nur dann
    der Fall, wenn der Bieter mit dem nachbenannten Nachunternehmer im
    Teilnahmewettbewerb, unter Zugrundelegung der nachfolgend bekannt
    gegebenen objektiven Auswahlkriterien mindestens genauso gut abgeschnitten
    hätte, wie mit dem wegfallenden Nachunternehmer.
    Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand folgender Kriterien unter Maßgabe
    der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und
    Unterlagen. Die Wertung erfolgt anhand der angegebenen Gewichtung.
    III 2.1): Allgemein (250 Punkte).
    A1) Es liegt eine qualifizierte Firmendarstellung vor. Die Bewertung kann
    in Abhängigkeit der Aufmachung und Ausführlichkeit der Firmendarstellung
    abgestuft erfolgen (100 Punkte). Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft
    muss in dem für diese Ausschreibung relevanten Geschäftsfeld ausreichend
    Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung, Projektierung, Montage und
    Service dauernd beschäftigen, um den Anforderungen dieser Maßnahme gerecht
    werden zu können. Als ausreichend gelten in diesem Zusammenhang 100
    Mitarbeiter. (50 Punkte, wenn Kriterium erfüllt);
    A2) Ein Nachweis über den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems
    vergleichbar der Normenreihe DIN EN ISO 9000 vorliegt (50 Punkte);
    A3) Ein Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) oder
    vergleichbarer Nachweis liegt vor (25 Punkte);
    A4) Eine Betriebshaftplicht wird nachgewiesen (25 Punkte);
    III 2.2): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (350 Punkte).
    B1) Vorlage von Bilanzen oder relevanten Bilanzauszügen des Unternehmens
    (der letzten 3 Jahre). (100 Punkte):
     100 % bei Vorlage aller 3 geforderten Bilanzen oder -auszüge,
     66 % bei Vorlage der zwei letzten Bilanzen oder -auszüge,
     33 % bei Vorlage der letzten Bilanz oder auszug,
     0 % keine Vorlage.
    B2) Jahresumsatz des Bewerbers im relevanten Marktsegment. Die
    durchschnittlichen Jahresumsätze der letzten drei Jahre (bei
    Bewerbergemeinschaften der gemeinschaftliche Jahresumsatz):
     < 10 Mio. EUR (0 Punkte),
     > 10 Mio. EUR; < 30 Mio. EUR (100 Punkte),
     > 30 Mio. EUR (250 Punkte).
    III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit (750 Punkte):
    C1) Referenzen.
    Zum praktischen Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit wird die
    Angabe von drei Referenzobjekten erwartet (je Referenz 200 Punkte). Bei
    der Auswahl sind die Projekte, die der hier ausgeschriebenen Leistung nach
    Art und Umfang am nächsten kommen, zu berücksichtigen. Es werden lediglich
    Referenzen betrachtet, die nicht älter als 5 Jahre sind.
     Referenzen für die Erstellung bzw. dem Umbau technischer Anlagen im
    Bestand unter vollem Betrieb unter Zuhilfenahme von Provisorien und
    Teilinbetriebnahmen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
    sind. (je Referenz 60 Punkte),
     Referenzen über Erfahrungen mit der Arbeit an Flughäfen oder ähnlich
    komplexe Anlagen (Komplexität, siehe II.1.5) die mit dem zu vergebenden
    Flughafen vergleichbar sind. Insbesondere der Implementierung von
    Parkierungssystemen mit mehr als 5.000 Stellplätzen und mehr als in Summe
    100 Geräten der Feldebene (z.B. Kassen, Durchfahrtskontrollgeräte,
    Schranken) innerhalb eines Projektes. (je Referenz 100 Punkte).
    i) Referenzen bzgl. der Erfahrung im Umgang mit terminlich und logistisch
    hochwertigen Anforderungen, die mit den zu vergebenden Leistungen
    vergleichbar sind. (je Referenz 40 Punkte)
    C2) Es werden Referenzen zum elektronischen Zahlungsverkehr erwartet, die
    nicht älter als 5 Jahre sind (max. 150 Punkte).
     Vier Referenzen über Implementierungen magnetkartenbasierter
    Verarbeitung von Kredit- und Debitkarten und von zwei Referenzen über
    Kredit- und Debitkartenzahlverfahren mit Zahlungsgarantie unter Nutzung
    von PIN Pads (Chiptechnologie) und der EMV (Transponder) zu marktführenden
    EZV Dienstleistern (Transaktionsvolumen > 1,0 Mio. Transaktionen p.a.) (je
    Referenz 25 Punkte) - insgesamt 6 Referenzen (150 Punkte).
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
    64278 Darmstadt
    DEUTSCHLAND
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach §
    107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nunmehr unzulässig,
    wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zurückweisung einer
    Bieterrüge durch den Auftraggeber eingereicht wird.
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    31.1.2012
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