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Ausschreibung: Dateiverwalter - D-München
Dateiverwalter
Magnetplatten
Festplattenlaufwerke
Magnetplattenspeicher
Computerspeichereinheiten
Dokument Nr...: 34037-2012 (ID: 2012020104110323309)
Veröffentlicht: 01.02.2012
*
  Auftragsbekanntmachung
    Lieferauftrag
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Statistik
    und Datenverarbeitung
    Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Neuhauser Str.
    8
    Zu Händen von: Christian Hoffmann
    80331 München
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 892119-954
    E-Mail: Vergabestelle@lfstad.bayern.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Regional- oder Lokalbehörde
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Allgemeine öffentliche Verwaltung
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    AZ 12-100-6/201 "NAS-System".
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Lieferauftrag
    Kauf
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    München.
    NUTS-Code DE212
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    NAS-System inkl. Festplatten mit 274 TB Nutzkapazität.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    48823000, 30234100, 30233132, 30233130, 30233100
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    Das neu zu beschaffende NAS-System muss eine Kapazität von 274 TB
    (nutzbare Kapazität) umfassen und mit SATA-Platten ausgestattet sein.
    Dabei muss eine Nettokapazität von 34 TB mit 1TB-SATA-Platten und der Rest
    mit 2TB-SATA-Platten abgedeckt werden. Weitere Anforderungen sind dem
    Fragenkatalog zu entnehmen.
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: nein
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
    in Tagen: 28 (ab Auftragsvergabe)
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:  Erklärung Bietergemeinschaft (falls zutreffend),
     Erklärung Subunternehmer (falls zutreffend),
     Erklärung Ressourcen (falls zutreffend),
     Erklärung zur Eintragung ins Berufs- Handelsregister inkl. entspr.
    Nachweis bzw. Nachweis im Berufsregister nach Maßgabe der
    Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (die
    jeweiligen Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein),
     Erklärung Steuern und Abgaben,
     Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die
    Zuverlässigkeit in Frage stellt.
    Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit,
    Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in
    die PQ-VOLDatenbank vorgelgt werden. Weichen die o.a.Erklärungen von den
    in der PQ-VOLDatenbank hinterlegten Erklärungen inhaltlich ab, sind
    zwingend die o.a. Erklärungen zu verwenden.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:  Erklärung Insolvenzverfahren und Liquidität,
     Erklärung pauschalierter Schadensersatz,
     Erklärung/Angaben zum Unternehmen, durchschn. Umsatz sowie durchschn.
    Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre,
     Eine aktuelle Bescheinigung (höchstens 6 Monate alt) einer
    entsprechenden Berufshaftpflichtsversicherung mit Angaben der
    Deckungshöhe.
    Zum Nachweis der unternehmensbezogenenFachkunde, Leistungsfähigkeit,
    Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in
    die PQ-VOLDatenbank vorgelgt werden. Weichen die o.a. Erklärungen von den
    in der PQ-VOLDatenbank hinterlegten Erklärungen inhaltlich ab, sind
    zwingend die o.a. Erklärungen zu verwenden.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
     mind. 2 Referenzen -in vergleichbarer Größenordnung- der letzten 3 Jahre
    bezogen auf den Leistungsgegenstand sowie Nennung des Ansprechpartners.
    Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit,
    Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in
    die PQ-VOLDatenbank vorgelgt werden. Weichen die o.a. Erklärungen von den
    in der PQ-VOLDatenbank hinterlegten Erklärungen inhaltlich ab, sind
    zwingend die o.a. Erklärungen zu verwenden.
     Nachweis des Herstellers, dass Gehäusekunststoffe nicht aus
    halogenhaltigen Polymeren (z.B. PVC) bestehen und dass keine chlor- oder
    bromhaltigen Flammschutzmittel in Gehäusekunststoffteilen > 25 g zugesetzt
    sind,
     Nachweis des Herstellers, dass Stoffe, die nach Anhang 4 der
    EU-Richtlinie 67/548/EWG mit Gefährlichkeitsmerkmalen eingestuft sind,
    nicht den Kunststoffen für die Gehäuse (Teile > 25 g) zugesetzt werden,
     Nachweis des Herstellers, dass die Verpackung der Geräte keine
    halogenhaltigen Kunststoffe enthält.
    Für Subunternehmer gelten die gleichen Voraussetzungen bezüglich der
    Eignung. Diese ist vom Generalunternehmer im Angebot nachzuweisen, d.h.
    alle Auskünfte über das jeweilige Subunternehmen und die unter Punkt
    III.2) geforderten Erklärungen, Angaben und Formalitäten sind zusätzlich
    für das jeweilige Subunternehmen abzugeben. Bei fehlenden oder
    unzureichenden Bescheinigungen, Nachweisen und Erklärungen behält sich das
    Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung gemäß § 19 EG
    Abs. 2 VOL/A vor, das Angebot auszuschließen oder eine unverzügliche
    Nachreichung der unter Punkt III.2) aufgeführten Bescheinigungen,
    Nachweise und Erklärungen zu fordern. Ein Anspruch des Bieters auf
    Nachreichung der Nachweise und Erklärungen besteht nicht.
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offen
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
    den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
    Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
    AZ 12-100-6/201
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
    17.2.2012
    Kostenpflichtige Unterlagen: nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    13.3.2012 - 12:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    bis: 3.5.2012
    IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
    Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
    Maximilianstr. 39
    80538 München
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
    Telefon: +49 892176-2411
    Fax: +49 892176-2847
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei
    der unter Punkt VI.4.1) genannten Stelle kann auf Antrag ein
    Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig,
    soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im
    Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Punkt I.1)
    genannten Stelle unverzüglich innerhalb von 7 Kalendertagen gerügt hat.
    Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den
    Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur
    Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter I.1) genannten
    Vergabestelle gerügt werden.
    Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB
    unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
    der unter Punkt I.1) genannten Stelle, einer Rüge nicht abhelfen zu
    wollen, vergangen sind.
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    27.1.2012
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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