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Ausschreibung: Buchbindereimaschinen - D-Berlin
Buchbindereimaschinen
Dokument Nr...: 33990-2012 (ID: 2012020104105010118)
Veröffentlicht: 01.02.2012
*
  Auftragsbekanntmachung
    Lieferauftrag
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Bundesdruckerei GmbH
    Oranienstr. 91
    Zu Händen von: Michael Schäfer
    10969 Berlin
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 3025981518
    E-Mail: ausschreibung.pur-t@bdr.de
    Fax: +49 3025981550
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.bundesdruckerei.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Einrichtung des öffentlichen Rechts
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Sonstige: Anbieter von Lösungen und Produkten der
    Hochsicherheitstechnologie
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Herstellung und Lieferung einer Bucheinhängemaschine für Kleinformate.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Lieferauftrag
    Kauf
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Berlin.
    NUTS-Code DE300
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Herstellung und Lieferung einer Bucheinhängemaschine für Kleinformate
    gemäß Lastenheft.
    Die Bundesdruckerei GmbH verwendet zur Herstellung von Reisepässen gemäß
    nachfolgender Formate eine Bucheinhängemaschine:
    Endprodukt:
    Buch 32 Seiten: 94 x 130 x 5 mm.
    Buch 48 Seiten: 94 x 130 x 6,25 mm.
    Dazu werden Buchdecke und Buchblock aus Stapeln zunächst vereinzelt und
    der Block nach der Beleimung des Blockvorsatzes in die Decke eingehängt.
    Nach dem Formpressen werden die fertigen Bücher einem Ausgabeschacht
    übergeben.
    Die Arbeitsschritte der Bucheinhängemaschine sind wie folgt gegliedert:
     Einlegen eines Buchblockstapels,
     Einlegen eines Buchdeckenstapels,
     Vereinzelung der Buchblöcke und Transport zum Einhängesystem,
     Vereinzelung der Buchdecke und Weitertransport zur Formstation,
     Deckenausbiegung und Falzeinbrennstation des Rückenbereiches,
     Beleimen des Buchvorsatzes,
     Einhängen vom Buchblock in die Decke,
     Formpressen,
     Ausgabe Dokumente,
     (Optional) Auswahlmöglichkeit vordefinierter Einstellungen für
    verschiedene.
    Produktarten.
     (Optional) Füllstandsüberwachung Leimsystem.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    42991100
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    Gem. Vergabeunterlagen.
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
    Festlegungen erfolgen in den Vergabeunterlagen.
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    Festlegungen erfolgen in den Vergabeunterlagen.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine
    Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der
    Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages besteht.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
    Darlegung der besonderen Bedingungen:  Der Auftraggnehmer muss einen
    deutschsprachigen Service anbieten,
     Sicherstellung eines Vorort-Service nach folgenden Regeln:
    Auszuführende Reparaturen durch den Lieferant müssen nach schriftlicher.
    Anzeige durch die BDr innerhalb der normalen Geschäftszeit (Mo-Sa 00:00 -
    24:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) begonnen werden:
     während der Gewährleistungszeit innerhalb von 48h vor Ort an der
    Maschine.
    Es gelten die Bedingungen und Konditionen der BDr, welche in den
    Vergabeunterlagen festgelegt sind.
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: 1. - Vollständigausgefüllte Bieterselbstauskunft
    (Anlage I.2.1) mit folgenden Angaben:
     vollständiger Firmenname,
     Sitz des Unternehmens,
     Anschrift der Geschäftsräume des AN,
     Steuernummer und Umsatzsteuer ID Nr,
     Ansprechpartner im Verfahren,
     Bankverbindung,
     gesetzl. Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand),
     Angaben zu den Gesellschaftern und Höhe des jeweiligen
    Gesellschafteranteils,
     Geschäftszweck des Unternehmens,
     Wirtschaftlich Berechtigte am Unternehmen,
     Angaben zur Konzernstruktur und verbundenen Unternehmen.
    2. - Vollständig ausgefüllte Erklärung für die Vergabe von Lieferungen und
    Leistungen (Anlage I.2.2),insbesondere erklärt der Bieter, dass:
     er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
    angebotenen Leistungen erfüllt,
     das Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet und im
    entsprechenden Registereingetragen ist, sofern dies gesetzlich
    vorgeschrieben ist,
     zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über sein Vermögen kein
    Insolvenzverfahren oder vergleichbaresgesetzliches Verfahren eröffnet oder
    Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
    dieserAntrag mangels Masse abgelehnt wurde,
     sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
     keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen,
     er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
    Beiträge zur gesetzlichenSozialversicherung nachkommt,
     er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale
    Arbeitnehmerüberlassung und gegenLeistungsmissbrauch i.S.d. Dritten
    Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlas-sungsgesetzes bzw. desGesetzes
    zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten
    wird,
     er nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere
    Verfehlung begangen hat, die seineZuverlässigkeit als Bieter in Frage
    stellt,
     er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, Wettbewerb
    beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffenhat,
     er in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen
    Vergabeverfahren bei dieser und anderenVergabestellen nicht vorsätzlich
    unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
    Leistungsfähigkeitund Zuverlässigkeit abgegeben hat und,
     er Personen auf Seiten des Auftraggebers, welche mit der Vorbereitung,
    dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages direkt/indirekt befasst
    sind oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen odergewährt hat.
    Werden Erklärung und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem
    Angebot vorgelegt, behält sich der AG vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2
    VOL/A nachzufordern.
    Bieter können nicht darauf vertrauen, das fehlende Unterlagen
    nachgefordert werden.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:  Gesamtumsatz in EUR Netto 2008 bis 2010,
     Umsatz in EUR Netto mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
    vergleichbaren Leistungen 2008 bis 2010,
     Durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer Gesamt 2008 bis 2010,
     Durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen
    Leistungs-gegenstand vergleichbare Leistungen erbringen 2008 bis 2010.
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde drei
    Referenzprojekte. Bei diesen muss es sich um mit dem ausgeschriebenen
    Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen hinsichtlich Art, Umfang und
    Schwierigkeitsgrad handeln. Die genannten Referenzprojekte müssen in den
    letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchgeführt worden sein oder
    aktuell noch durchgeführt werden.
    Die Referenzerklärungen (Anlage I.2.3) müssen folgende Angaben enthalten:
     Auftraggeber mit Anschrift und Angabe des zustandigen.
    Ansprechpartners mit Name, Abteilung und Telefon-Nr.
     Beschreibung der Leistung,
     Angaben zum Leistungserbringer,
     Gesamtnettoauftragswert,
     Leistungszeitraum.
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offen
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
    den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
    Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
    29.2.2012
    Kostenpflichtige Unterlagen: nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    14.3.2012 - 14:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    bis: 31.7.2012
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Bundes
    53123 Bonn
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 2289499-0
    Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
    Fax: +49 2289499-163
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das
    deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von
    Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist
    unzulässig, soweit:
    (1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
    Vergabeverfahren erkannt und gegen über dem Auftraggeber nicht
    unverzüglich gerügt hat.
    (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden.
    (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden.
    (4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
    Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1
    gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
    Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
    unberührt". Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß
    Ziffer IV.3.4), so dass erkannte odererkennbare Vergaberechtsverstöße
    gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden
    seinmüssen.
    Eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich
    (Präklusion). Die Vergabekammerentscheidet auch über die Zulässigkeit des
    Rechtsweges.
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    27.1.2012
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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