Ausschreibungen und Aufträge: Fundamentaushub - DE-Nürnberg Fundamentaushub Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten Dokument Nr...: 9824-2022 (ID: 2022010709225945815) Veröffentlicht: 07.01.2022 * DE-Nürnberg: Fundamentaushub 2022/S 5/2022 9824 Bekanntmachung vergebener Aufträge Sektoren Ergebnisse des Vergabeverfahrens Bauauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU Abschnitt I: Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Postanschrift: Am Plärrer 43 Ort: Nürnberg NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 90429 Land: Deutschland E-Mail: [6]klaus.kutka@vag.de Telefon: +49 911/802-58405 Fax: +49 911/802-88-58405 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.vag.de I.6)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: ÖPNV Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: 5UW Errichtung von fünf Straßenbahn-Unterwerken - VP02 Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 5UW VP02 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45112420 Fundamentaushub II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: 5UW Errichtung von fünf Straßenbahn-Unterwerken in Nürnberg - VP02 Außenanlagen II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 45233222 Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Im Stadtgebiete Nürnberg ist die Errichtung von 5 neuen Unterwerken geplant. Für diese Unterwerke sind insbesondere die Außenanlagen um die Gebäude sowie Begrünungen zu erstellen. Auftragsumfang: a. Baustelleneinrichtungb. Erdarbeitenc. Pflasterarbeitend. Vegetationstechnische Arbeitene. Sonstige Arbeiten II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2021/S 193-503709 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 20/12/2021 V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern Postanschrift: Promenade 27 Ort: Ansbach Postleitzahl: 91522 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 981531277 Fax: +49 981531837 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 04/01/2022 References 6. mailto:klaus.kutka@vag.de?subject=TED 7. http://www.vag.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:503709-2021:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de