Ausschreibung: Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten - DE-Hofheim am Taunus Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten Linoleum Parkett Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten Dokument Nr...: 39694-2022 (ID: 2022012509025876674) Veröffentlicht: 25.01.2022 * DE-Hofheim am Taunus: Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten 2022/S 17/2022 39694 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt Postanschrift: Am Kreishaus 1-5 Ort: Hofheim am Taunus NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis Postleitzahl: 65719 Land: Deutschland E-Mail: [6]vergabe_projekte@mtk.org Telefon: +49 6192/2016142 Fax: +49 6192/2016801 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.mtk.org I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37RSZQ/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37RSZQ I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Bodenbelagsarbeiten (Kautschuk) Referenznummer der Bekanntmachung: SBS-2022-18 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Erweiterung und Sanierung der Steinbergschule, 65719 Hofheim, in zwei Bauabschnitten. Bodenbelagsarbeiten (Kautschuk) II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 44112230 Linoleum 44112240 Parkett 45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis Hauptort der Ausführung: Steinbergschule Altenhainer Str. 34 65719 Hofheim II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: folgende Arbeiten sind in zwei Bauabschnitten zu verrichten: (Neubau + Bestandsgebäude) 1. Bauabschnitt - ca. 2.290 m² Bodenbelag Kautschuk - ca. 1.125 m Sockelleisten Holz - ca. 24 m Tritt- und Setzstufen mit Zementestrich aufbauen - ca. 24 m Treppenstufenbelag Kautschuk - ca. 26 m² Teppichbeläge auf Boden- und Wandflächen 2. Bauabschnitt - ca. 1.175 m² Bodenbelag Kautschuk - ca. 625 m Sockelleisten Holz oder PVC - ca. 17 m Tritt- und Setzstufen mit Zementestrich aufbauen - ca. 17 m Treppenstufenbelag Kautschuk - ca. 23 m² Linoleumbelag II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 20/06/2022 Ende: 15/12/2023 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 MTK ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl, ist vom Bieter die Eigenerklärung durch Vorlage von 3 Referenznachweisen über vergleichbare Leistungen mit den Angaben und Nachweisen nach Formblatt 124 MTK bzw. der EEE zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Übrigen dient die Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. die europäische Eigenerklärung grundsätzlich als endgültiger Eignungsnachweis. In konkreten Zweifelsfällen an der dahingehend erklärten Eignung eines Bieters sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. konkrete eigene Angaben zu bestätigen bzw. nachzuweisen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen: Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: "keine". III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 MTK ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl, ist vom Bieter die Eigenerklärung durch Vorlage von 3 Referenznachweisen über vergleichbare Leistungen mit den Angaben und Nachweisen nach Formblatt 124 MTK bzw. der EEE zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Übrigen dient die Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. die europäische Eigenerklärung grundsätzlich als endgültiger Eignungsnachweis. In konkreten Zweifelsfällen an der dahingehend erklärten Eignung eines Bieters sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. konkrete eigene Angaben zu bestätigen bzw. nachzuweisen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen: Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: "keine". Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 21/02/2022 Ortszeit: 10:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/04/2022 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 21/02/2022 Ortszeit: 10:00 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.3)Zusätzliche Angaben: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37RSZQ VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Ort: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land: Deutschland Telefon: +49 6151-126603 Fax: +49 6151-125816 VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Ort: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land: Deutschland Telefon: +49 6151-126603 Fax: +49 6151-125816 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB). VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Ort: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land: Deutschland Telefon: +49 6151-126603 Fax: +49 6151-125816 VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 20/01/2022 References 6. mailto:vergabe_projekte@mtk.org?subject=TED 7. http://www.mtk.org/ 8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37RSZQ/documents 9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37RSZQ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de