Ausschreibungen und Aufträge: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden - DE-Berlin Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden Dokument Nr...: 35114-2022 (ID: 2022012109232771915) Veröffentlicht: 21.01.2022 * DE-Berlin: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden 2022/S 15/2022 35114 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Berlin - Der Präsident - Postanschrift: Ernst-Reuter-Platz 7 Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Postleitzahl: 10587 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Technische Universität Berlin, Zentrale Beschaffung E-Mail: [6]vergabestelle@tu-berlin.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.tu-berlin.de Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabeplattform.berlin.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Bildung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, div. Geb. der Technischen Universität Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: OV-055-21 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, div. Geb. H, EB, E-N, C, A, SE-RH, KF, PC, V, K M VWS, L SG, AM, ER, B, W, KT, BEL II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Berlin Hauptort der Ausführung: Technische Universität Berlin, diverse Gebäude II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, div. Geb. H, EB, E-N, C, A, SE-RH, KF, PC, V, K M VWS, L SG, AM, ER, B, W, KT, BEL II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Objektbesichtigung Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2021/S 176-457683 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Postanschrift: Martin-Luther-Sraße 105 Ort: Berlin Postleitzahl: 10825 Land: Deutschland E-Mail: [10]vergabekammer@senweb.berlin.de Telefon: +49 3090138316 Fax: +49 3090137613 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin Ort: Berlin Land: Deutschland VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 17/01/2022 References 6. mailto:vergabestelle@tu-berlin.de?subject=TED 7. http://www.tu-berlin.de/ 8. https://my.vergabeplattform.berlin.de/ 9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:457683-2021:TEXT:DE:HTML 10. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de