Ausschreibungen und Aufträge: Mikroelektronische Maschinen und Geräte und Mikrosysteme - DE-Chemnitz Mikroelektronische Maschinen und Geräte und Mikrosysteme Dokument Nr...: 33484-2022 (ID: 2022012109160470273) Veröffentlicht: 21.01.2022 * DE-Chemnitz: Mikroelektronische Maschinen und Geräte und Mikrosysteme 2022/S 15/2022 33484 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Chemnitz Postanschrift: Straße der Nationen 62 Ort: Chemnitz NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 09111 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Abteilung 3.5 - Beschaffung E-Mail: [6]ausschreibung@verwaltung.tu-chemnitz.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.tu-chemnitz.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Bildung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Bestückungs- und Lötsystem mit Ultraschall-Drahtlegekopf Referenznummer der Bekanntmachung: 3.5-076/21 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 31712000 Mikroelektronische Maschinen und Geräte und Mikrosysteme II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Für laufende und geplante Forschungsprojekte wird ein Bestückungs- und Lötsystem mit Ultraschall-Drahtlegekopf für die Herstellung von system- und bauteilangepassten Sensorkomponenten benötigt, welches im Rahmen der Ausschreibung beschafft werden soll. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt Hauptort der Ausführung: Chemnitz, DE II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Für laufende und geplante Forschungsprojekte wird ein Bestückungs- und Lötsystem mit Ultraschall-Drahtlegekopf für die Herstellung von system- und bauteilangepassten Sensorkomponenten benötigt, welches im Rahmen der Ausschreibung beschafft werden soll. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Technische Faktoren (siehe Anlage C, Bewertungsmatrix zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes) / Gewichtung: 30 Preis - Gewichtung: 70 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2021/S 232-610442 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Bestückungs- und Lötsystem mit Ultraschall-Drahtlegekopf Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Postanschrift: Braustraße 2 Ort: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer@ldl.sachsen.de VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 18/01/2022 References 6. mailto:ausschreibung@verwaltung.tu-chemnitz.de?subject=TED 7. http://www.tu-chemnitz.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:610442-2021:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer@ldl.sachsen.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de