Ausschreibung: Kauf oder Verkauf von Grundstücken - D-Oldenburg
Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Kauf oder Verkauf von Grundstücken
Dokument Nr...: 70473-2010 (ID: 2010031004202525643)
Veröffentlicht: 10.03.2010
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BAUKONZESSION
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Anstalt des öffentlichen Rechts, Verkaufsteam
Oldenburg, Zeughausstraße 73, Kontakt Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Verkaufsteam Oldenburg, z. Hd. von Thomas von Seggern,
26121 Oldenburg, DEUTSCHLAND. E-Mail: Thomas.vonSeggern@bundesimmobilien.de
. Fax +49 44177005-202.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.bundesimmobilien.de.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Spezifische Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten
Kontaktstellen.
Anträge sind zu richten an: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
Fasanenstr. 87, 10623 Berlin, DEUTSCHLAND.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Einrichtung des öffentlichen Rechts Europäische Institution/Agentur oder
internationale Organisation.
Wirtschaft und Finanzen.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG DER BAUKONZESSION
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Liegenschaftsveräußerung "Wilhelm-Kaisen-Kaserne" in Bremen-Burglesum.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung: Erbringung der
Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln gemäß den vom Auftraggeber
genannten Erfordernissen
NUTS-Code: DE501.
II.1.3) Kurze Beschreibung des Auftrags: Gegenstand des Vergabeverfahrens
ist der Verkauf der ehemaligen Wilhelm-Kaisen-Kaserne in Bremen mit
Ausnahme einiger Teilflächen, die bereits veräußert wurden. Das bebaute
Verkaufsobjekt hat eine Gesamtgröße von ca. 7,3 ha. Es liegt im Norden
Bremens, in Burglesum, unmittelbar neben dem Gelände der Stiftung
Friedehorst. Die Stiftung Friedehorst ist eine bedeutende
Reha-Einrichtung, die mit rund 1 450 Mitarbeitern einer der größten
Arbeitgeber in Bremen-Nord ist. Das Gesamtareal wurde in der
Nachkriegszeit als Zwischenunterkunft für Auswanderungswillige errichtet
("Überseeheim"). Von 1960 bis 2002 wurde das Gelände von der Bundeswehr
genutzt, seit 1981 unter dem Namen Wilhelm-Kaisen-Kaserne. Auf dem Gelände
befinden sich diverse Gebäude, die aber mit wenigen Ausnahmen nicht
erhaltenswert sind. Das Gelände steht seit Jahren in weiten Teilen leer.
Bereits 1996 hatte die Deputation für Bau und Stadtentwicklung einen
Planaufstellungsbeschluss (B-Plan 1209) für eine zukunftsträchtige neue,
insbesondere gewerbliche, Nutzung des ehemaligen Kasernengeländes gefasst.
Ein Entwurf liegt vor. Der Bebauungsplan 1209 wird derzeit nicht weiter
bearbeitet. Das Bauamt Bremen-Nord hat die Absicht, das
Bauleitplanverfahren in enger Kooperation mit dem zukünftigen Erwerber des
Areals weiterzuentwickeln. Die Kommune hält eine Nutzung des Areals durch
Ansiedlung von Produktions- und Dienstleistungsbetrieben aus dem
Gesundheitssektor für marktgängig und zukunftsträchtig, beispielsweise in
Form eines "Gesundheitsparks" mit verschiedenen Nutzungen aus diesem
Sektor.
II.1.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 70122000,
45110000, 45200000.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.1.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, mit der die Bewerber
erklären, dass:
a) über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
b) sie sich nicht in Liquidation befinden;
c) sie bzw. die für sie verantwortlich handelnden Personen nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen haben, die die Zuverlässigkeit der
Bewerber in Frage stellt;
d) sie im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in
Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben
haben oder abgeben werden;
e) sie ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben.
Nähere Einzelheiten sind Ziffer VI.2 zu entnehmen.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: 1) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag ihren
Gesamtumsatz für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben,
gerundet auf 100 000 EUR. Das Mindestvolumen für den Gesamtumsatz in den
letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt 3 000 000 EUR.
Interessenten, die diesen Mindestumsatz nicht erreichen, werden am
weiteren Verfahren nicht beteiligt. Die Umsätze der Mitglieder einer
Bewerbergemeinschaft oder von Drittunternehmen, die sich gegenüber dem
Bewerber verpflichtet haben, werden addiert.
2) Des Weiteren haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die
Investitionsvolumina vergleichbarer Projekte in den letzten 5
abgeschlossenen Geschäftsjahren, gerundet auf 10 000 EUR, anzugeben. Als
vergleichbare Projekte gelten Projektentwicklungsmaßnahmen für Misch-
und/oder Gewerbe- und/oder Sonder- und/oder Wohngebiete. Die
Investitionsvolumina der Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder von
Drittunternehmen, die sich gegenüber dem Bewerber verpflichtet haben,
werden addiert.
Mit der Angabe der Umsätze und der Investitionsvolumina ist nicht
vorausgesetzt, dass die Bewerber bereits 5 Jahre lang bestanden haben
müssen,
Nähere Einzelheiten sind Ziffer VI.2 zu entnehmen.
III.1.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Die
Bewerber müssen als Mindestanforderung mit dem Teilnahmeantrag eine
Referenz benennen. Als Referenz gilt eine Projektentwicklungsmaßnahme für
eine Immobilie oder ein Grundstück in den letzten 5 Jahren, in deren
Rahmen der Bewerber Leistungen zur Projektkonzeption und/oder zum
Projektmanagement für Misch- und/oder Gewerbe- und/oder Sonder- und/oder
Wohngebiete erbracht hat. Die Projektentwicklungsmaßnahme darf zu Beginn
des Jahres 2005 noch nicht abgeschlossen gewesen sein. Interessenten, die
nicht mindestens eine Referenz erbringen, werden am weiteren Verfahren
nicht beteiligt;
2) Die Bewerber können darüber hinaus unter denselben Voraussetzungen mit
dem Teilnahmeantrag bis zu zehn weitere Referenzen nach eigener Wahl
benennen.
Zur Benennung der Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
Bezeichnung und kurze Beschreibung der Projektentwicklungsmaßnahme
hinsichtlich Konzeption und/oder Management sowie Bezeichnung des
Projekts, des Projektzeitraumes, des Investitionsvolumens sowie ggf. des
Auftraggebers und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer.
Nähere Einzelheiten sind Ziffer VI.2 zu entnehmen.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ZUSCHLAGSKRITERIEN: Die Zuschlagskriterien werden den ausgewählten
Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. den Vergabeunterlagen
mitgeteilt.
IV.2) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.2.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
BEOP-O1082-VK-MD-15/10.
IV.2.2) Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen: 3.5.2010 -
12:00.
IV.2.3) Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können:
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: A. Das Veräußerungsverfahren erfolgt im
Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb. Auf schriftliche Anfrage (auch per E-mail oder Fax)
erhält jeder Interessent bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle
weiterführende Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Exposé Teil 1) mit
Formblättern für die abzugebenden Angaben und Erklärungen sowie
zusätzlichen Informationen zum Verfahren und zur zu veräußernden
Liegenschaft. Das Exposé Teil 1 kann weiterhin unter folgender Website
abgerufen werden: http://eu-vergabe.bundesimmo.de. Das Exposé Teil 2
umfasst die Vergabeunterlagen und wird nur den Teilnehmern zur Verfügung
gestellt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
B. Die Teilnahmeanträge sind spätestens zum unter IV.2.2 festgelegten
Termin in einem verschlossenen Umschlag bzw. Behältnis bei der Verkäuferin
(Anhang A III) einzureichen (nicht per Fax oder E-mail!). Die Formblätter
(bzw. eigene Unterlagen mit identischem Inhalt) sowie die anderen
einzureichenden Unterlagen sollten zusätzlich auf einer CD als PDF-Datei
mit dem Teilnahmeantrag übermittelt werden. Bei Nichteinreichung der CD
kann diese nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, über
die hier angeforderten Erklärungen hinaus, weitere Unterlagen anzufordern,
die dazu dienen, die Eignung der Bewerber beurteilen oder überprüfen zu
können. Dazu gehören insbesondere einerseits Gewerbe- und/oder
Bundeszentralregisterauszüge und/oder steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes oder
vergleichbare Bescheinigungen eines anderen EU-Mitgliedsstaates, die zum
Ende der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht älter als 6
Monate sein dürfen, sowie andererseits Bilanzen oder vergleichbare
Unterlagen. Falschangaben und/oder die Nichtvorlage von gesondert
angeforderten Bescheinigungen innerhalb der Frist führen zum Ausschluss
des Teilnahmeantrages.
Ansonsten gilt Folgendes:
1) Die unter Ziffer III.1.1 genannte Erklärung ist zwingend mit dem
Teilnahmeantrag abzugeben. Andernfalls wird der Teilnahmeantrag
ausgeschlossen, es sei denn sämtliche Teilnahmeanträge sind auszuschließen
oder es liegt aus diesem Grund nur ein wertbarer Teilnahmeantrag vor. In
einem solchen Fall wird die Verkäuferin zur Erhaltung des Wettbewerbs die
fehlende Erklärung nachfordern;
2) Die Nichtvorlage der unter Ziffer III.1.2 und III.1.3 genannten
Erklärungen und Nachweise führt nicht unmittelbar zum Ausschluss des
Teilnahmeantrages. Sie dienen der Beurteilung der Eignung. Soweit
entsprechende Angaben oder Erklärungen fehlen, werden diese von der
Verkäuferin einmalig nachgefordert. Angaben und Erklärungen, die nicht
binnen 6 Kalendertagen ab der Nachforderung vorliegen, können nicht mehr
nachgereicht werden und werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht
berücksichtigt. Fehlende Angaben in Bezug auf die Mindestvoraussetzungen
führen nach Ablauf der Nachforderungsfrist zum Ausschluss;
3) Sofern sich der Bewerber auf die Eignung von Dritten (Gesellschafter,
verbundene Unternehmen, Nachunternehmer usw.) stützt, ist zusätzlich eine
Verpflichtungserklärung des Dritten mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die unter Ziffer III.1 genannten Erklärungen und Nachweise sind in diesem
Fall für jeden Dritten vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß einbezogener
Dritter wirkt für den Bewerber kumulativ;
4) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist zusätzlich eine
Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die
unter Ziffer III.1 genannten Erklärungen und Nachweise sind in diesem Fall
von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der
Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft wird
kumulativ berücksichtigt.
C. Nicht rechtzeitig eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht
berücksichtigt. Für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrages sind
die Bewerber selbst verantwortlich. Die Prüfung der rechtzeitig
eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgt dreistufig:
1) Auf der ersten Stufe erfolgt eine Ausschlussprüfung. Es wird geprüft,
ob der Teilnahmeantrag die zwingend geforderte Erklärung enthält;
2) Auf der zweiten Stufe wird die grundsätzliche Eignung der Bewerber
geprüft. Grundsätzlich geeignet sind Bewerber, die einen Mindestumsatz von
3 000 000 EUR in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweisen
können und mindestens eine Referenz gem. Ziffer III.1.3 vorgelegt haben.
Die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder von ordnungsmäß
einbezogenen Drittunternehmen werden addiert;
3) Soweit mehr als 5 rechtzeitige und formal ordnungsgemäße
Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen erfüllen, eingehen, erfolgt
auf der dritten Stufe eine Reduzierung des Bewerberkreises.
Hierzu wird eine Rangfolge der Teilnahmeanträge anhand der Angaben und
Erklärungen gemäß Ziffer III.1.2 und III.1.3 unter Anwendung folgender
Kriterien und ihrer Gewichtung gebildet:
a) Investitionsvolumina: Die Höhe der Gesamtinvestitionsvolumina
vergleichbarer Projekte in den letzen 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren
wird mit 60 % gewichtet.
b) Referenzen: Die Anzahl der Referenzen für Vergleichsprojekte wird mit
40 % gewichtet.
D. Zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden maximal 5 Bewerber
aufgefordert. Soweit eine Reduzierung des Bewerberkreises erfolgt, sind
dies die Bewerber, deren Teilnahmeanträge in der Rangfolge der
Teilnahmeanträge die ersten 5 Plätze einnehmen. Mit der Aufforderung zur
Teilnahme am Verhandlungsverfahren erhalten die Bieter weitergehende
Informationen zum Verhandlungsverfahren. Das Verhandlungsverfahren erfolgt
in 3 Phasen:
1) In der ersten Phase werden die Bieter aufgefordert, auf der Grundlage
eines ersten Kaufvertragsentwurfs ein indikatives Kaufpreisangebot und ein
Nutzungskonzept im Sinne einer Projektidee abzugeben. Weitere
Anforderungen an das Nutzungskonzept werden den Bietern ggf. mit der
Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots mitgeteilt. Soweit mehr
als 3 rechtzeitige und ordnungsgemäße Angebote mit einer den
Mindestanforderungen entsprechenden Projektidee eingehen, erfolgt eine
Reduzierung des Bieterkreises durch Bildung einer Rangfolge dieser
Angebote anhand der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilten
Zuschlagskriterien. Andernfalls erhalten alle Bieter die einmalige
Gelegenheit, binnen einer festzusetzenden Frist ihr jeweiliges
Nutzungskonzept zu überarbeiten;
2) In der zweiten Phase werden 3 Bieter, die ein rechtzeitiges und
ordnungsgemäßes Angebot mit einer den Anforderungen entsprechenden
Projektidee abgegeben haben und nach den Zuschlagskriterien auf den ersten
3 Rängen stehen, zur Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen aufgefordert.
Mit diesen Bietern werden Verhandlungsgespräche geführt. Anschließend
werden die im Verfahren verbliebenen Bieter aufgefordert, ein finales
Angebot abzugeben. Die Verkäuferin behält sich vor, ggf. mit der Abgabe
der indikativen Angebote oder der finalen Angebote von den Bietern eine
Eigenkapitalbestätigung und/oder eine Finanzierungszusage Dritter zu
fordern;
3) In der dritten Phase erfolgt die Bewertung der Angebote anhand der
bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. Die Verkäuferin wird den für die
Zuschlagserteilung vorgesehenen Bieter zur Abgabe eines notariellen
Angebotes und ggf. zeitgleicher Vorlage einer selbstschuldnerischen
Kaufpreisbürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes
auffordern.
E. Der Zuschlag wird nicht erteilt, wenn der angebotene Kaufpreis
beihilfe- und haushaltsrechtliche Anforderungen (z.B. § 63 III BHO) nicht
erfüllt und insbesondere den im Rahmen eines Wertgutachtens geschätzten
Wert des Grundstückes (Mindestkaufpreis) nicht erreicht. Der
Mindestkaufpreis wird den Bietern ggf. im Rahmen des
Verhandlungsverfahrens mitgeteilt. Der Erwerber hat im Anschluss an dieses
Verfahren selbständig und auf eigenes Risiko die erforderlichen
planungsrechtlichen und sonstigen Genehmigungen bei den zuständigen
Behörden einzuholen und ggf. weitere Sicherheiten im Verhältnis zur
Planungsträgerin beizubringen.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn,
DEUTSCHLAND. E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de. Tel. +49 2289499-0.
URL: http://www.bundeskartellamt.de. Fax +49 2289499-400.
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften
kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten
Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines
Nachprüfungsantrages ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3
GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
der Antragssteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 14
Kalendertagen nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntgabe oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sein.
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,
Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, DEUTSCHLAND. E-Mail:
info@bundeskartellamt.bund.de. Tel. +49 2289499-0. URL:
http://www.bundeskartellamt.de. Fax +49 2289499-400.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 8.3.2010.
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