Ausschreibung: Kauf oder Verkauf von Grundstücken - D-Oldenburg
Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Kauf oder Verkauf von Grundstücken
Dokument Nr...: 70473-2010 (ID: 2010031004202525643)
Veröffentlicht: 10.03.2010
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  BAUKONZESSION
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesanstalt für
    Immobilienaufgaben, Anstalt des öffentlichen Rechts, Verkaufsteam
    Oldenburg, Zeughausstraße 73, Kontakt Bundesanstalt für
    Immobilienaufgaben, Verkaufsteam Oldenburg, z. Hd. von Thomas von Seggern,
    26121 Oldenburg, DEUTSCHLAND. E-Mail: Thomas.vonSeggern@bundesimmobilien.de
    . Fax +49 44177005-202.
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.bundesimmobilien.de.
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
    Spezifische Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten
    Kontaktstellen.
    Anträge sind zu richten an: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
    Fasanenstr. 87, 10623 Berlin, DEUTSCHLAND.
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
    Einrichtung des öffentlichen Rechts Europäische Institution/Agentur oder
    internationale Organisation.
    Wirtschaft und Finanzen.
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG DER BAUKONZESSION
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Liegenschaftsveräußerung "Wilhelm-Kaisen-Kaserne" in Bremen-Burglesum.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung: Erbringung der
    Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln gemäß den vom Auftraggeber
    genannten Erfordernissen
    NUTS-Code: DE501.
    II.1.3)  Kurze Beschreibung des Auftrags: Gegenstand des Vergabeverfahrens
    ist der Verkauf der ehemaligen Wilhelm-Kaisen-Kaserne in Bremen mit
    Ausnahme einiger Teilflächen, die bereits veräußert wurden. Das bebaute
    Verkaufsobjekt hat eine Gesamtgröße von ca. 7,3 ha. Es liegt im Norden
    Bremens, in Burglesum, unmittelbar neben dem Gelände der Stiftung
    Friedehorst. Die Stiftung Friedehorst ist eine bedeutende
    Reha-Einrichtung, die mit rund 1 450 Mitarbeitern einer der größten
    Arbeitgeber in Bremen-Nord ist. Das Gesamtareal wurde in der
    Nachkriegszeit als Zwischenunterkunft für Auswanderungswillige errichtet
    ("Überseeheim"). Von 1960 bis 2002 wurde das Gelände von der Bundeswehr
    genutzt, seit 1981 unter dem Namen Wilhelm-Kaisen-Kaserne. Auf dem Gelände
    befinden sich diverse Gebäude, die aber mit wenigen Ausnahmen nicht
    erhaltenswert sind. Das Gelände steht seit Jahren in weiten Teilen leer.
    Bereits 1996 hatte die Deputation für Bau und Stadtentwicklung einen
    Planaufstellungsbeschluss (B-Plan 1209) für eine zukunftsträchtige neue,
    insbesondere gewerbliche, Nutzung des ehemaligen Kasernengeländes gefasst.
    Ein Entwurf liegt vor. Der Bebauungsplan 1209 wird derzeit nicht weiter
    bearbeitet. Das Bauamt Bremen-Nord hat die Absicht, das
    Bauleitplanverfahren in enger Kooperation mit dem zukünftigen Erwerber des
    Areals weiterzuentwickeln. Die Kommune hält eine Nutzung des Areals durch
    Ansiedlung von Produktions- und Dienstleistungsbetrieben aus dem
    Gesundheitssektor für marktgängig und zukunftsträchtig, beispielsweise in
    Form eines "Gesundheitsparks" mit verschiedenen Nutzungen aus diesem
    Sektor.
    II.1.4)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 70122000,
    45110000, 45200000.
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.1.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
    und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
    überprüfen: Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
    Ausschlussgründen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, mit der die Bewerber
    erklären, dass:
    a) über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares
    gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
    worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
    b) sie sich nicht in Liquidation befinden;
    c) sie bzw. die für sie verantwortlich handelnden Personen nachweislich
    keine schwere Verfehlung begangen haben, die die Zuverlässigkeit der
    Bewerber in Frage stellt;
    d) sie im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in
    Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben
    haben oder abgeben werden;
    e) sie ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
    Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben.
     Nähere Einzelheiten sind Ziffer VI.2 zu entnehmen.
    III.1.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
    Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
    überprüfen: 1) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag ihren
    Gesamtumsatz für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben,
    gerundet auf 100 000 EUR. Das Mindestvolumen für den Gesamtumsatz in den
    letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt 3 000 000 EUR.
    Interessenten, die diesen Mindestumsatz nicht erreichen, werden am
    weiteren Verfahren nicht beteiligt. Die Umsätze der Mitglieder einer
    Bewerbergemeinschaft oder von Drittunternehmen, die sich gegenüber dem
    Bewerber verpflichtet haben, werden addiert.
    2) Des Weiteren haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die
    Investitionsvolumina vergleichbarer Projekte in den letzten 5
    abgeschlossenen Geschäftsjahren, gerundet auf 10 000 EUR, anzugeben. Als
    vergleichbare Projekte gelten Projektentwicklungsmaßnahmen für Misch-
    und/oder Gewerbe- und/oder Sonder- und/oder Wohngebiete. Die
    Investitionsvolumina der Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder von
    Drittunternehmen, die sich gegenüber dem Bewerber verpflichtet haben,
    werden addiert.
     Mit der Angabe der Umsätze und der Investitionsvolumina ist nicht
    vorausgesetzt, dass die Bewerber bereits 5 Jahre lang bestanden haben
    müssen,
     Nähere Einzelheiten sind Ziffer VI.2 zu entnehmen.
    III.1.3)  Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
    erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Die
    Bewerber müssen als Mindestanforderung mit dem Teilnahmeantrag eine
    Referenz benennen. Als Referenz gilt eine Projektentwicklungsmaßnahme für
    eine Immobilie oder ein Grundstück in den letzten 5 Jahren, in deren
    Rahmen der Bewerber Leistungen zur Projektkonzeption und/oder zum
    Projektmanagement für Misch- und/oder Gewerbe- und/oder Sonder- und/oder
    Wohngebiete erbracht hat. Die Projektentwicklungsmaßnahme darf zu Beginn
    des Jahres 2005 noch nicht abgeschlossen gewesen sein. Interessenten, die
    nicht mindestens eine Referenz erbringen, werden am weiteren Verfahren
    nicht beteiligt;
    2) Die Bewerber können darüber hinaus unter denselben Voraussetzungen mit
    dem Teilnahmeantrag bis zu zehn weitere Referenzen nach eigener Wahl
    benennen.
     Zur Benennung der Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
    Bezeichnung und kurze Beschreibung der Projektentwicklungsmaßnahme
    hinsichtlich Konzeption und/oder Management sowie Bezeichnung des
    Projekts, des Projektzeitraumes, des Investitionsvolumens sowie ggf. des
    Auftraggebers und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer.
     Nähere Einzelheiten sind Ziffer VI.2 zu entnehmen.
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  ZUSCHLAGSKRITERIEN: Die Zuschlagskriterien werden den ausgewählten
    Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. den Vergabeunterlagen
    mitgeteilt.
    IV.2)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.2.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
    BEOP-O1082-VK-MD-15/10.
    IV.2.2)  Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen: 3.5.2010 -
    12:00.
    IV.2.3)  Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können:
    Deutsch.
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
    VI.2)  SONSTIGE INFORMATIONEN: A. Das Veräußerungsverfahren erfolgt im
    Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem
    Teilnahmewettbewerb. Auf schriftliche Anfrage (auch per E-mail oder Fax)
    erhält jeder Interessent bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle
    weiterführende Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Exposé Teil 1) mit
    Formblättern für die abzugebenden Angaben und Erklärungen sowie
    zusätzlichen Informationen zum Verfahren und zur zu veräußernden
    Liegenschaft. Das Exposé Teil 1 kann weiterhin unter folgender Website
    abgerufen werden: http://eu-vergabe.bundesimmo.de. Das Exposé Teil 2
    umfasst die Vergabeunterlagen und wird nur den Teilnehmern zur Verfügung
    gestellt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
    B. Die Teilnahmeanträge sind spätestens zum unter IV.2.2 festgelegten
    Termin in einem verschlossenen Umschlag bzw. Behältnis bei der Verkäuferin
    (Anhang A III) einzureichen (nicht per Fax oder E-mail!). Die Formblätter
    (bzw. eigene Unterlagen mit identischem Inhalt) sowie die anderen
    einzureichenden Unterlagen sollten zusätzlich auf einer CD als PDF-Datei
    mit dem Teilnahmeantrag übermittelt werden. Bei Nichteinreichung der CD
    kann diese nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, über
    die hier angeforderten Erklärungen hinaus, weitere Unterlagen anzufordern,
    die dazu dienen, die Eignung der Bewerber beurteilen oder überprüfen zu
    können. Dazu gehören insbesondere einerseits Gewerbe- und/oder
    Bundeszentralregisterauszüge und/oder steuerliche
    Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes oder
    vergleichbare Bescheinigungen eines anderen EU-Mitgliedsstaates, die zum
    Ende der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht älter als 6
    Monate sein dürfen, sowie andererseits Bilanzen oder vergleichbare
    Unterlagen. Falschangaben und/oder die Nichtvorlage von gesondert
    angeforderten Bescheinigungen innerhalb der Frist führen zum Ausschluss
    des Teilnahmeantrages.
    Ansonsten gilt Folgendes:
    1) Die unter Ziffer III.1.1 genannte Erklärung ist zwingend mit dem
    Teilnahmeantrag abzugeben. Andernfalls wird der Teilnahmeantrag
    ausgeschlossen, es sei denn sämtliche Teilnahmeanträge sind auszuschließen
    oder es liegt aus diesem Grund nur ein wertbarer Teilnahmeantrag vor. In
    einem solchen Fall wird die Verkäuferin zur Erhaltung des Wettbewerbs die
    fehlende Erklärung nachfordern;
    2) Die Nichtvorlage der unter Ziffer III.1.2 und III.1.3 genannten
    Erklärungen und Nachweise führt nicht unmittelbar zum Ausschluss des
    Teilnahmeantrages. Sie dienen der Beurteilung der Eignung. Soweit
    entsprechende Angaben oder Erklärungen fehlen, werden diese von der
    Verkäuferin einmalig nachgefordert. Angaben und Erklärungen, die nicht
    binnen 6 Kalendertagen ab der Nachforderung vorliegen, können nicht mehr
    nachgereicht werden und werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht
    berücksichtigt. Fehlende Angaben in Bezug auf die Mindestvoraussetzungen
    führen nach Ablauf der Nachforderungsfrist zum Ausschluss;
    3) Sofern sich der Bewerber auf die Eignung von Dritten (Gesellschafter,
    verbundene Unternehmen, Nachunternehmer usw.) stützt, ist zusätzlich eine
    Verpflichtungserklärung des Dritten mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
    Die unter Ziffer III.1 genannten Erklärungen und Nachweise sind in diesem
    Fall für jeden Dritten vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß einbezogener
    Dritter wirkt für den Bewerber kumulativ;
    4) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist zusätzlich eine
    Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die
    unter Ziffer III.1 genannten Erklärungen und Nachweise sind in diesem Fall
    von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der
    Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft wird
    kumulativ berücksichtigt.
    C. Nicht rechtzeitig eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht
    berücksichtigt. Für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrages sind
    die Bewerber selbst verantwortlich. Die Prüfung der rechtzeitig
    eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgt dreistufig:
    1) Auf der ersten Stufe erfolgt eine Ausschlussprüfung. Es wird geprüft,
    ob der Teilnahmeantrag die zwingend geforderte Erklärung enthält;
    2) Auf der zweiten Stufe wird die grundsätzliche Eignung der Bewerber
    geprüft. Grundsätzlich geeignet sind Bewerber, die einen Mindestumsatz von
    3 000 000 EUR in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweisen
    können und mindestens eine Referenz gem. Ziffer III.1.3 vorgelegt haben.
    Die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder von ordnungsmäß
    einbezogenen Drittunternehmen werden addiert;
    3) Soweit mehr als 5 rechtzeitige und formal ordnungsgemäße
    Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen erfüllen, eingehen, erfolgt
    auf der dritten Stufe eine Reduzierung des Bewerberkreises.
    Hierzu wird eine Rangfolge der Teilnahmeanträge anhand der Angaben und
    Erklärungen gemäß Ziffer III.1.2 und III.1.3 unter Anwendung folgender
    Kriterien und ihrer Gewichtung gebildet:
    a) Investitionsvolumina: Die Höhe der Gesamtinvestitionsvolumina
    vergleichbarer Projekte in den letzen 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren
    wird mit 60 % gewichtet.
    b) Referenzen: Die Anzahl der Referenzen für Vergleichsprojekte wird mit
    40 % gewichtet.
    D. Zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden maximal 5 Bewerber
    aufgefordert. Soweit eine Reduzierung des Bewerberkreises erfolgt, sind
    dies die Bewerber, deren Teilnahmeanträge in der Rangfolge der
    Teilnahmeanträge die ersten 5 Plätze einnehmen. Mit der Aufforderung zur
    Teilnahme am Verhandlungsverfahren erhalten die Bieter weitergehende
    Informationen zum Verhandlungsverfahren. Das Verhandlungsverfahren erfolgt
    in 3 Phasen:
    1) In der ersten Phase werden die Bieter aufgefordert, auf der Grundlage
    eines ersten Kaufvertragsentwurfs ein indikatives Kaufpreisangebot und ein
    Nutzungskonzept im Sinne einer Projektidee abzugeben. Weitere
    Anforderungen an das Nutzungskonzept werden den Bietern ggf. mit der
    Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots mitgeteilt. Soweit mehr
    als 3 rechtzeitige und ordnungsgemäße Angebote mit einer den
    Mindestanforderungen entsprechenden Projektidee eingehen, erfolgt eine
    Reduzierung des Bieterkreises durch Bildung einer Rangfolge dieser
    Angebote anhand der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilten
    Zuschlagskriterien. Andernfalls erhalten alle Bieter die einmalige
    Gelegenheit, binnen einer festzusetzenden Frist ihr jeweiliges
    Nutzungskonzept zu überarbeiten;
    2) In der zweiten Phase werden 3 Bieter, die ein rechtzeitiges und
    ordnungsgemäßes Angebot mit einer den Anforderungen entsprechenden
    Projektidee abgegeben haben und nach den Zuschlagskriterien auf den ersten
    3 Rängen stehen, zur Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen aufgefordert.
    Mit diesen Bietern werden Verhandlungsgespräche geführt. Anschließend
    werden die im Verfahren verbliebenen Bieter aufgefordert, ein finales
    Angebot abzugeben. Die Verkäuferin behält sich vor, ggf. mit der Abgabe
    der indikativen Angebote oder der finalen Angebote von den Bietern eine
    Eigenkapitalbestätigung und/oder eine Finanzierungszusage Dritter zu
    fordern;
    3) In der dritten Phase erfolgt die Bewertung der Angebote anhand der
    bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. Die Verkäuferin wird den für die
    Zuschlagserteilung vorgesehenen Bieter zur Abgabe eines notariellen
    Angebotes und ggf. zeitgleicher Vorlage einer selbstschuldnerischen
    Kaufpreisbürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes
    auffordern.
    E. Der Zuschlag wird nicht erteilt, wenn der angebotene Kaufpreis
    beihilfe- und haushaltsrechtliche Anforderungen (z.B. § 63 III BHO) nicht
    erfüllt und insbesondere den im Rahmen eines Wertgutachtens geschätzten
    Wert des Grundstückes (Mindestkaufpreis) nicht erreicht. Der
    Mindestkaufpreis wird den Bietern ggf. im Rahmen des
    Verhandlungsverfahrens mitgeteilt. Der Erwerber hat im Anschluss an dieses
    Verfahren selbständig und auf eigenes Risiko die erforderlichen
    planungsrechtlichen und sonstigen Genehmigungen bei den zuständigen
    Behörden einzuholen und ggf. weitere Sicherheiten im Verhältnis zur
    Planungsträgerin beizubringen.
    VI.3)  RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
    VI.3.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
    Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn,
    DEUTSCHLAND. E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de. Tel. +49 2289499-0.
    URL: http://www.bundeskartellamt.de. Fax +49 2289499-400.
    VI.3.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
    die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften
    kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten
    Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines
    Nachprüfungsantrages ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3
    GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
    der Antragssteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 14
    Kalendertagen nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes gegenüber dem
    Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntgabe oder in den
    Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
    der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
    zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines
    Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
    Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
    sein.
    VI.3.3)  Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
    erhältlich sind: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,
    Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, DEUTSCHLAND. E-Mail:
    info@bundeskartellamt.bund.de. Tel. +49 2289499-0. URL:
    http://www.bundeskartellamt.de. Fax +49 2289499-400.
    VI.4)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 8.3.2010.
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