Ausschreibung: Kauf oder Verkauf von Grundstücken - D-Oldenburg Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten Kauf oder Verkauf von Grundstücken Dokument Nr...: 70473-2010 (ID: 2010031004202525643) Veröffentlicht: 10.03.2010 * BAUKONZESSION ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Anstalt des öffentlichen Rechts, Verkaufsteam Oldenburg, Zeughausstraße 73, Kontakt Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Verkaufsteam Oldenburg, z. Hd. von Thomas von Seggern, 26121 Oldenburg, DEUTSCHLAND. E-Mail: Thomas.vonSeggern@bundesimmobilien.de . Fax +49 44177005-202. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.bundesimmobilien.de. Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Spezifische Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Anträge sind zu richten an: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Fasanenstr. 87, 10623 Berlin, DEUTSCHLAND. I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Einrichtung des öffentlichen Rechts Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation. Wirtschaft und Finanzen. ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG DER BAUKONZESSION II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Liegenschaftsveräußerung "Wilhelm-Kaisen-Kaserne" in Bremen-Burglesum. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung: Erbringung der Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen NUTS-Code: DE501. II.1.3) Kurze Beschreibung des Auftrags: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Verkauf der ehemaligen Wilhelm-Kaisen-Kaserne in Bremen mit Ausnahme einiger Teilflächen, die bereits veräußert wurden. Das bebaute Verkaufsobjekt hat eine Gesamtgröße von ca. 7,3 ha. Es liegt im Norden Bremens, in Burglesum, unmittelbar neben dem Gelände der Stiftung Friedehorst. Die Stiftung Friedehorst ist eine bedeutende Reha-Einrichtung, die mit rund 1 450 Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber in Bremen-Nord ist. Das Gesamtareal wurde in der Nachkriegszeit als Zwischenunterkunft für Auswanderungswillige errichtet ("Überseeheim"). Von 1960 bis 2002 wurde das Gelände von der Bundeswehr genutzt, seit 1981 unter dem Namen Wilhelm-Kaisen-Kaserne. Auf dem Gelände befinden sich diverse Gebäude, die aber mit wenigen Ausnahmen nicht erhaltenswert sind. Das Gelände steht seit Jahren in weiten Teilen leer. Bereits 1996 hatte die Deputation für Bau und Stadtentwicklung einen Planaufstellungsbeschluss (B-Plan 1209) für eine zukunftsträchtige neue, insbesondere gewerbliche, Nutzung des ehemaligen Kasernengeländes gefasst. Ein Entwurf liegt vor. Der Bebauungsplan 1209 wird derzeit nicht weiter bearbeitet. Das Bauamt Bremen-Nord hat die Absicht, das Bauleitplanverfahren in enger Kooperation mit dem zukünftigen Erwerber des Areals weiterzuentwickeln. Die Kommune hält eine Nutzung des Areals durch Ansiedlung von Produktions- und Dienstleistungsbetrieben aus dem Gesundheitssektor für marktgängig und zukunftsträchtig, beispielsweise in Form eines "Gesundheitsparks" mit verschiedenen Nutzungen aus diesem Sektor. II.1.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 70122000, 45110000, 45200000. ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.1.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, mit der die Bewerber erklären, dass: a) über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde; b) sie sich nicht in Liquidation befinden; c) sie bzw. die für sie verantwortlich handelnden Personen nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die die Zuverlässigkeit der Bewerber in Frage stellt; d) sie im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben oder abgeben werden; e) sie ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Nähere Einzelheiten sind Ziffer VI.2 zu entnehmen. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag ihren Gesamtumsatz für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben, gerundet auf 100 000 EUR. Das Mindestvolumen für den Gesamtumsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt 3 000 000 EUR. Interessenten, die diesen Mindestumsatz nicht erreichen, werden am weiteren Verfahren nicht beteiligt. Die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder von Drittunternehmen, die sich gegenüber dem Bewerber verpflichtet haben, werden addiert. 2) Des Weiteren haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Investitionsvolumina vergleichbarer Projekte in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gerundet auf 10 000 EUR, anzugeben. Als vergleichbare Projekte gelten Projektentwicklungsmaßnahmen für Misch- und/oder Gewerbe- und/oder Sonder- und/oder Wohngebiete. Die Investitionsvolumina der Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder von Drittunternehmen, die sich gegenüber dem Bewerber verpflichtet haben, werden addiert. Mit der Angabe der Umsätze und der Investitionsvolumina ist nicht vorausgesetzt, dass die Bewerber bereits 5 Jahre lang bestanden haben müssen, Nähere Einzelheiten sind Ziffer VI.2 zu entnehmen. III.1.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Die Bewerber müssen als Mindestanforderung mit dem Teilnahmeantrag eine Referenz benennen. Als Referenz gilt eine Projektentwicklungsmaßnahme für eine Immobilie oder ein Grundstück in den letzten 5 Jahren, in deren Rahmen der Bewerber Leistungen zur Projektkonzeption und/oder zum Projektmanagement für Misch- und/oder Gewerbe- und/oder Sonder- und/oder Wohngebiete erbracht hat. Die Projektentwicklungsmaßnahme darf zu Beginn des Jahres 2005 noch nicht abgeschlossen gewesen sein. Interessenten, die nicht mindestens eine Referenz erbringen, werden am weiteren Verfahren nicht beteiligt; 2) Die Bewerber können darüber hinaus unter denselben Voraussetzungen mit dem Teilnahmeantrag bis zu zehn weitere Referenzen nach eigener Wahl benennen. Zur Benennung der Referenzen sind folgende Angaben notwendig: Bezeichnung und kurze Beschreibung der Projektentwicklungsmaßnahme hinsichtlich Konzeption und/oder Management sowie Bezeichnung des Projekts, des Projektzeitraumes, des Investitionsvolumens sowie ggf. des Auftraggebers und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer. Nähere Einzelheiten sind Ziffer VI.2 zu entnehmen. ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) ZUSCHLAGSKRITERIEN: Die Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. den Vergabeunterlagen mitgeteilt. IV.2) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.2.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: BEOP-O1082-VK-MD-15/10. IV.2.2) Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen: 3.5.2010 - 12:00. IV.2.3) Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können: Deutsch. ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein. VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: A. Das Veräußerungsverfahren erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Auf schriftliche Anfrage (auch per E-mail oder Fax) erhält jeder Interessent bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle weiterführende Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Exposé Teil 1) mit Formblättern für die abzugebenden Angaben und Erklärungen sowie zusätzlichen Informationen zum Verfahren und zur zu veräußernden Liegenschaft. Das Exposé Teil 1 kann weiterhin unter folgender Website abgerufen werden: http://eu-vergabe.bundesimmo.de. Das Exposé Teil 2 umfasst die Vergabeunterlagen und wird nur den Teilnehmern zur Verfügung gestellt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. B. Die Teilnahmeanträge sind spätestens zum unter IV.2.2 festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag bzw. Behältnis bei der Verkäuferin (Anhang A III) einzureichen (nicht per Fax oder E-mail!). Die Formblätter (bzw. eigene Unterlagen mit identischem Inhalt) sowie die anderen einzureichenden Unterlagen sollten zusätzlich auf einer CD als PDF-Datei mit dem Teilnahmeantrag übermittelt werden. Bei Nichteinreichung der CD kann diese nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, über die hier angeforderten Erklärungen hinaus, weitere Unterlagen anzufordern, die dazu dienen, die Eignung der Bewerber beurteilen oder überprüfen zu können. Dazu gehören insbesondere einerseits Gewerbe- und/oder Bundeszentralregisterauszüge und/oder steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes oder vergleichbare Bescheinigungen eines anderen EU-Mitgliedsstaates, die zum Ende der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein dürfen, sowie andererseits Bilanzen oder vergleichbare Unterlagen. Falschangaben und/oder die Nichtvorlage von gesondert angeforderten Bescheinigungen innerhalb der Frist führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. Ansonsten gilt Folgendes: 1) Die unter Ziffer III.1.1 genannte Erklärung ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen, es sei denn sämtliche Teilnahmeanträge sind auszuschließen oder es liegt aus diesem Grund nur ein wertbarer Teilnahmeantrag vor. In einem solchen Fall wird die Verkäuferin zur Erhaltung des Wettbewerbs die fehlende Erklärung nachfordern; 2) Die Nichtvorlage der unter Ziffer III.1.2 und III.1.3 genannten Erklärungen und Nachweise führt nicht unmittelbar zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. Sie dienen der Beurteilung der Eignung. Soweit entsprechende Angaben oder Erklärungen fehlen, werden diese von der Verkäuferin einmalig nachgefordert. Angaben und Erklärungen, die nicht binnen 6 Kalendertagen ab der Nachforderung vorliegen, können nicht mehr nachgereicht werden und werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Fehlende Angaben in Bezug auf die Mindestvoraussetzungen führen nach Ablauf der Nachforderungsfrist zum Ausschluss; 3) Sofern sich der Bewerber auf die Eignung von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, Nachunternehmer usw.) stützt, ist zusätzlich eine Verpflichtungserklärung des Dritten mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die unter Ziffer III.1 genannten Erklärungen und Nachweise sind in diesem Fall für jeden Dritten vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß einbezogener Dritter wirkt für den Bewerber kumulativ; 4) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist zusätzlich eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die unter Ziffer III.1 genannten Erklärungen und Nachweise sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft wird kumulativ berücksichtigt. C. Nicht rechtzeitig eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrages sind die Bewerber selbst verantwortlich. Die Prüfung der rechtzeitig eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgt dreistufig: 1) Auf der ersten Stufe erfolgt eine Ausschlussprüfung. Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag die zwingend geforderte Erklärung enthält; 2) Auf der zweiten Stufe wird die grundsätzliche Eignung der Bewerber geprüft. Grundsätzlich geeignet sind Bewerber, die einen Mindestumsatz von 3 000 000 EUR in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweisen können und mindestens eine Referenz gem. Ziffer III.1.3 vorgelegt haben. Die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder von ordnungsmäß einbezogenen Drittunternehmen werden addiert; 3) Soweit mehr als 5 rechtzeitige und formal ordnungsgemäße Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen erfüllen, eingehen, erfolgt auf der dritten Stufe eine Reduzierung des Bewerberkreises. Hierzu wird eine Rangfolge der Teilnahmeanträge anhand der Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III.1.2 und III.1.3 unter Anwendung folgender Kriterien und ihrer Gewichtung gebildet: a) Investitionsvolumina: Die Höhe der Gesamtinvestitionsvolumina vergleichbarer Projekte in den letzen 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren wird mit 60 % gewichtet. b) Referenzen: Die Anzahl der Referenzen für Vergleichsprojekte wird mit 40 % gewichtet. D. Zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden maximal 5 Bewerber aufgefordert. Soweit eine Reduzierung des Bewerberkreises erfolgt, sind dies die Bewerber, deren Teilnahmeanträge in der Rangfolge der Teilnahmeanträge die ersten 5 Plätze einnehmen. Mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren erhalten die Bieter weitergehende Informationen zum Verhandlungsverfahren. Das Verhandlungsverfahren erfolgt in 3 Phasen: 1) In der ersten Phase werden die Bieter aufgefordert, auf der Grundlage eines ersten Kaufvertragsentwurfs ein indikatives Kaufpreisangebot und ein Nutzungskonzept im Sinne einer Projektidee abzugeben. Weitere Anforderungen an das Nutzungskonzept werden den Bietern ggf. mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots mitgeteilt. Soweit mehr als 3 rechtzeitige und ordnungsgemäße Angebote mit einer den Mindestanforderungen entsprechenden Projektidee eingehen, erfolgt eine Reduzierung des Bieterkreises durch Bildung einer Rangfolge dieser Angebote anhand der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilten Zuschlagskriterien. Andernfalls erhalten alle Bieter die einmalige Gelegenheit, binnen einer festzusetzenden Frist ihr jeweiliges Nutzungskonzept zu überarbeiten; 2) In der zweiten Phase werden 3 Bieter, die ein rechtzeitiges und ordnungsgemäßes Angebot mit einer den Anforderungen entsprechenden Projektidee abgegeben haben und nach den Zuschlagskriterien auf den ersten 3 Rängen stehen, zur Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen aufgefordert. Mit diesen Bietern werden Verhandlungsgespräche geführt. Anschließend werden die im Verfahren verbliebenen Bieter aufgefordert, ein finales Angebot abzugeben. Die Verkäuferin behält sich vor, ggf. mit der Abgabe der indikativen Angebote oder der finalen Angebote von den Bietern eine Eigenkapitalbestätigung und/oder eine Finanzierungszusage Dritter zu fordern; 3) In der dritten Phase erfolgt die Bewertung der Angebote anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. Die Verkäuferin wird den für die Zuschlagserteilung vorgesehenen Bieter zur Abgabe eines notariellen Angebotes und ggf. zeitgleicher Vorlage einer selbstschuldnerischen Kaufpreisbürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes auffordern. E. Der Zuschlag wird nicht erteilt, wenn der angebotene Kaufpreis beihilfe- und haushaltsrechtliche Anforderungen (z.B. § 63 III BHO) nicht erfüllt und insbesondere den im Rahmen eines Wertgutachtens geschätzten Wert des Grundstückes (Mindestkaufpreis) nicht erreicht. Der Mindestkaufpreis wird den Bietern ggf. im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mitgeteilt. Der Erwerber hat im Anschluss an dieses Verfahren selbständig und auf eigenes Risiko die erforderlichen planungsrechtlichen und sonstigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden einzuholen und ggf. weitere Sicherheiten im Verhältnis zur Planungsträgerin beizubringen. VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, DEUTSCHLAND. E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de. Tel. +49 2289499-0. URL: http://www.bundeskartellamt.de. Fax +49 2289499-400. VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragssteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntgabe oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein. VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, DEUTSCHLAND. E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de. Tel. +49 2289499-0. URL: http://www.bundeskartellamt.de. Fax +49 2289499-400. VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 8.3.2010. -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de