Ausschreibung: Verkauf von unbebauten Grundstücken - D-Sankt Augustin
Verkauf von unbebauten Grundstücken
Dokument Nr...: 67813-2010 (ID: 2010030604595315202)
Veröffentlicht: 06.03.2010
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BAUKONZESSION
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Stadt Sankt Augustin, Markt 1,
Kontakt Zentrale Vergabestelle, z. Hd. von Herrn Hennecken, 53757 Sankt
Augustin, DEUTSCHLAND. Tel. +49 2241243-240. E-Mail:
juergen.hennecken@sankt-augustin.de. Fax +49 224124377240.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.sankt-augustin.de.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Spezifische Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten
Kontaktstellen.
Anträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional-
oder Lokalbehörde.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG DER BAUKONZESSION
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Verkauf und Bebauung eines städtischen Grundstücks (Baufeld MK 2).
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung: Erbringung der
Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln gemäß den vom Auftraggeber
genannten Erfordernissen
NUTS-Code: DEA2C.
Hauptausführungsort: Sankt Augustin.
II.1.3) Kurze Beschreibung des Auftrags: Der Auftraggeber vergibt eine
Baukonzession für das Baufeld MK 2 in einem Verhandlungsverfahren mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 3a Nr. 5 lit. c) VOB/A.
Es ist ein zweistufiges Verhandlungsverfahren vorgesehen. Die ausgewählten
Bewerber werden zunächst zur Abgabe indikativer Angebote aufgefordert.
Anschließend werden Verhandlungsgespräche geführt. Diese enden mit
Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote. Die Auftraggeberin behält
sich vor, den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens einzuschränken.
Seit der Gründung 1969 hat sich Sankt Augustin zu einer modernen,
lebenswerten Stadt entwickelt, die heute mit rund 56.000 Einwohnern die
zweitgrößte Stadt im Rhein-Sieg-Kreis ist. In unmittelbarer Nachbarschaft
zu den Städten Köln und Bonn verfügt Sankt Augustin über eine
ausgezeichnete Infrastruktur.
Mit den Autobahnanschlüssen A3, A59 und A560, dem Flughafen Köln/Bonn, dem
Flugplatz Hangelar und dem ICE-Bahnhof Siegburg (ICE-Strecke Köln
Frankfurt a. M.) ist Sankt Augustin optimal erreichbar.
Sankt Augustin hat sich innerhalb der Wissenschaftsregion Köln / Bonn /
Aachen zu einem innovativen Dienstleistungsstandort entwickelt.
Herausragende Bedeutung für den Standort Sankt Augustin hat die Hochschule
Bonn-Rhein-Sieg. Das Profil des Forschungs- und Dienstleistungsstandortes
Sankt Augustin wird durch zahlreiche weitere Institutionen nationaler und
internationaler Bedeutung geprägt:
Fraunhofer Gesellschaft mit Instituten der Gruppe Informations- und
Kommunikationstechnik, Institutszentrum Birlinghoven,
Asklepios Kinderklinik Sankt Augustin mit dem Deutschen
Kinderherzzentrum,
Konrad-Adenauer-Stiftung,
Steyler Bank,
Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr.
Acht Stadtteile mit teilweise dörflichem Charakter und großzügigem
Freiraum bieten den Einwohnern eine hohe Wohnqualität im Grünen. Ein
ausgewogenes Angebot in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport
unterstreicht die Lebensqualität in Sankt Augustin.
Das im Jahr 2006 erarbeitete Stadtentwicklungskonzept Sankt Augustin 2025
unterstreicht mit dem Leitbild WissensStadt PLUS das attraktive
Stadtprofil. Schwerpunkt des Konzeptes ist der Vernetzungsgedanke zwischen
Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft und Verwaltung als integrativer Ansatz
der Stadtentwicklung.
Besondere städtebauliche Bedeutung erfährt die Zentrumsentwicklung:
Hierauf soll der Fokus gelegt werden, da dort bereits wesentliche
wissensbasierte Institutionen angesiedelt sind. Zudem benötigt eine Stadt
eine starke und Image prägende Mitte. Die übergeordneten Zielsetzungen für
diese Entwicklung sind: Stärken des Zentrums im Sinne der gemeinsamen
Stadtidentität, Schaffen von repräsentativen Adressen, Erhöhen der
Nutzerfrequenz und Verlängerung der Aufenthaltszeit auch am Abend und den
Wochenenden sowie Erhöhen der Kaufkraftbindungsquote, insbesondere im
gehobenen Marktsegment und im Bezug auf die eigene Bevölkerung.
Die strategischen Überlegungen zur Zentrumsentwicklung werden im dem
derzeit in Erarbeitung befindlichen Masterplan Urbane Mitte gebündelt.
Sankt Augustin Zentrum West.
Das dynamische Wachstum der Stadt erfordert ein starkes Zentrum. Ziel ist
die Stärkung von Sankt Augustin in der Region Köln /Bonn. Die Stadt
entwickelt daher westlich des Rathauses in unmittelbarem Anschluss zum im
Umbruch befindlichen Einkaufs- und Verwaltungszentrum das Zentrum West.
Die Planungsziele sind: Schaffung zentrumsnaher Nutzungen, Stärkung des
Dienstleistungs-, Forschungs- und Wohnstandortes sowie städtebauliche
Integration der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Mit dem Zentrum West entsteht
ein lebendiges urbanes Zentrum. Die gelungene Mischung von Arbeiten,
Wohnen, Versorgen und Freizeit macht Sankt Augustin zu einer sympathischen
Stadt der kurzen Wege. Die stadträumliche Gesamtkonzeption orientiert
sich an den Aspekten Umweltverträglichkeit und Lebensqualität.
Der Entwicklungsbereich Zentrum West gliedert sich in drei Bereiche. Die
Wirtschaftsparks 112 und 113 sind ein attraktiver Investitionsstandort für
Unternehmen. Im Wohnpark 114 ist ein attraktives Wohngebiet entstanden.
Die großzügige Erschließung und die Öffnung zum landschaftlichen Freiraum
verleihen diesem Gebiet einen einzigartigen Charme.
Der Wirtschaftspark 113 Planungs- und Entwicklungsziele.
Der Wirtschaftspark 113 stellt den zentralen Bereich der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme dar. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes verfolgt
die Stadt Sankt Augustin das Ziel, die städtebauliche Integration der
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg sowie die funktionale Ergänzung des bestehenden
Zentrums sicherzustellen.
Schaffung eines urbanen, attraktiven Raumes lautet die planerische
Herausforderung.
Mit der Ansiedlung von regionalen und überregionalen Forschungs- und
Dienstleistungsunternehmen insbesondere aus den Bereichen der
Informations- und Kommunikationstechnologie sowie dem Bereich Medien
sowie Unternehmen aus dem Freizeit- und Gastronomiebereich sollen neue
Identifikationspunkte für Sankt Augustin in unmittelbarer Nachbarschaft
zur Hochschule Bonn-Rhein-Sieg entstehen.
Dem Wirtschaftspark 113 kommt eine entscheidende Bedeutung für die
zukünftige Entwicklung Sankt Augustins zu. Das vordringlichste Ziel neben
der Ansiedlung moderner Arbeitsplätze ist daher die Schaffung eines
lebendigen Stadtviertels mit hoher, freizeitorientierter
Aufenthaltsqualität. Einen ersten wichtigen Schritt dorthin macht die
Stadt mit der Errichtung der zentralen Sportanlage, die den
Zentrumsbereich zum Freiraum hin abrundet.
Identifikationspunkt: Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
Mit der Ansiedlung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg hat sich bereits ein
bedeutender Identifikationspunkt im Zentrum West etabliert. Mit ihren über
3 500 Studenten und den Studiengängen Informatik, Maschinenbau,
Elektrotechnik, Wirtschaft und Technikjournalismus nimmt die Hochschule
Bonn-Rhein-Sieg eine wichtige zukunftsorientierte Position ein. Aufgrund
der steigenden Studentenzahlen und der Einrichtung weiterer Studiengänge
ist bereits eine Erweiterung des Campusbereiches notwendig geworden. Wie
das Hauptgebäude hebt auch der Erweiterungsbau mit attraktiver Architektur
die städtebauliche Attraktivität des Standortes hervor.
Zusammen mit dem nördlich der Grantham-Allee realisierten Büro- und
Geschäftshaus Haus der Wirtschaft und des Handwerks, in dem u. a. die
Kreishandwerkerschaft Bonn-Rhein-Sieg angesiedelt ist, bildet die
Hochschule den Grundstein für einen attraktiven, wissenschaftsorientierten
Dienstleistungsstandort.
Die zentrale Lage dieses Bereichs innerhalb des Stadtgebietes wird durch
die unmittelbar an den Entwicklungsbereich angrenzenden Einrichtungen der
öffentlichen Verwaltung sowie das umfassende Einzelhandelsangebot ergänzt.
Mit der im Zentrum gelegenen Haltestelle der S-Bahn-Strecke Bonn
Siegburg ist die Anbindung an den Großraum Bonn und an den ICE-Haltepunkt
in Siegburg fußläufig gewährleistet.
Das Baufeld MK 2 Planungs- und Entwicklungsziele.
Das Baufeld MK 2 ist eines der zentralen Baufelder im Zentrum der Stadt
Sankt Augustin. Es liegt an der Rathausallee, einer der zentralen
Erschließungsachsen des Zentrums. Es umfasst eine Grundstücksfläche von 2
912 m².
Im Norden grenzt das zentrale Baufeld MK 1 und im Süden ein Büro- und
Geschäftshaus an, das derzeit das lokale Briefverteilungszentrum des
Deutschen Post AG beherbergt. Östlich der Rathausallee liegt das
Einkaufszentrum HUMA-Einkaufspark.
Planungsrecht.
Für das Baufeld MK 2 ist der Bebauungsplan Haus Heidefeld in der Fassung
der 2. Änderung maßgeblich. Dieser sieht folgende Rahmen gebende
Festsetzungen vor:
Art der baulichen Nutzung: Kerngebiet (MK) gem. § 7 BauNVO,
Maß der baulichen Nutzung,
GRZ: 1,0,
GFZ: 3,0,
Anzahl der Geschosse: III IV.
Nutzungsstruktur.
Die strategischen Zielsetzungen für den Wirtschaftspark 113 wurden in
Abschnitt 2 vorgestellt. Insbesondere Unternehmen und Einrichtungen aus
den Bereichen Bildung, Forschung, Informations- und
Kommunikationstechnologie sowie Medien werden mit dem Grundstücksangebot
im Wirtschaftspark 113 angesprochen. Aber auch zentrumsaffine Nutzungen
wie Freizeit-, Gastronomie und in beschränktem Maße Einzelhandel sind für
diesen Standort vorgesehen eine urbane Mitte in Nachbarschaft zur
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg soll geschaffen werden.
Der Bebauungsplan sieht daher für das Baufeld MK 2 folgende zulässige
Nutzungen vor:
Geschäfts- / Büro- / Verwaltungsgebäude,
Einzelhandelsbetriebe nur bis zum 1. OG,
Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbungsgewerbes,
Sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,
Anlage für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für
Betriebsinhaber und Betriebsleiter.
Ausnahmsweise zulässig sind:
Vergnügungsstätten in Form von Diskotheken und Tanzlokalen von
städtischer Seite nicht erwünscht sind Großraumdiskotheken (max. 800 m²
Nutzfläche).
Nicht zulässig sind folgende Nutzungen:
Bordelle oder der gewerblichen Prostitution dienende Einrichtungen,
Vergnügungsstätten in Form von Spielhallen, Sex-Kinos, Peep-Shows und
dergleichen auch wenn sie als kerngebietstypische Versorgungsstätten
einzustufen sind,
Tankstellen auch im Zusammenhang mit Parkhäusern oder Großgaragen.
Erschließung / Ruhender Verkehr / Beschaffenheit des Grundstücks.
Die Erschließungsstruktur ist durch den Bebauungsplan vorgegeben. Die
erforderlichen Stellplätze sind auf dem eigenen Grundstück unterzubringen.
Die Unterbringung der Stellplätze sollte nach Möglichkeit in Tief- bzw.
Hochgaragen erfolgen.
Die Versorgungsleitungen verlaufen im öffentlichen Straßenbereich.
Hinsichtlich der Wärmeversorgung besteht gemäß städtischer
Fernwärmesatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang. Betreiber des Netzes
ist die ESA Energiedienstleistungsgesellschaft Sankt Augustin mbH.
Derzeit verläuft durch das Baufeld MK 2 noch eine Fernwärmeleitung der ESA
Energiedienstleis-tungsgesellschaft Sankt Augustin mbH sowie eine
Gasleitung der Rhenag. Die Fernwärmeleitung wird im Vorfeld des Baubeginns
auf Kosten der Stadt Sankt Augustin verlegt. Die Gasleitung liegt nicht im
überbaubaren Grundstücksbereich. Hier ist im Wege der Verhandlungen
abzustimmen, ob die Leitung an dieser Stelle verbleiben kann oder verlegt
werden muss.
Das Baufeld MK 2 wird derzeit als Stellplatzfläche genutzt. Der Aufwand
zur Freilegung des Baufeldes ist ebenfalls im Zuge der Verhandlungen
abzustimmen. Zu beachten ist weiterhin das Fahrrecht zugunsten der Post im
östlichen Bereich des Baufeldes.
Kaufvertragliche Auflagen.
Mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages werden dem Bieter
verschiedene Verpflichtungen auferlegt. Diese Verpflichtungen betreffen
Regelungen zu den nachfolgenden Bereichen.
Baupflicht,
Rückerwerbsoption,
Bindung an das Bau- und Nutzungskonzept,
Ggf. Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Strukturfördermittel im Zuge des
Bonn-Berlin-Ausgleichs (sofern die Voraussetzungen vorliegen),
Eingeschränkte Weiterveräußerungsmöglichkeit vor Erfüllung der
Bauverpflichtung,
Abschluss von Versorgungsverträgen für Energieversorgung aufschiebende
Bedingung für die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages,
Bindung an ein mit der Stadt abgestimmtes Konzept über die Anbringung von
Werbeanlagen,
Grundbuchrechtliche Belastungen (Dienstbarkeiten (Leitungsrecht) zugunsten
der Rhenag, Rheinische Energie AG) und.
Vorlage der verbindlichen Finanzierungsnachweise Verknüpfung mit
Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Besitzübergang / Baubeginn.
Im Anhang des Informationsmemorandums befindet sich der entsprechende
Kaufvertragsentwurf. Mit Abgabe eines indikativen Angebotes wird eine
Verpflichtungserklärung zur Akzeptanz des Kaufvertragsentwurfs, mit Abgabe
eines verbindlichen Angebots wird eine Verpflichtungserklärung zur Vorlage
eines notariellen Kaufvertrages bei Vorankündigung der Zuschlagserteilung
erwartet. Die Nichtvorlage entsprechender Erklärungen führt zum Ausschluss
aus dem Verfahren (Details s. Abschnitt 3).
II.1.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 70122110.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.1.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Vom Bieter und sofern sich Bietergemeinschaften bewerben, von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind nachfolgende Erklärungen und
nachfolgende Nachweise zu erbringen. Von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Von
jedem Drittunternehmen (zum Beispiel Finanzierungspartner) auf dessen
Eignung sich der Bieter, beziehungsweise die Bietergemeinschaft stützt,
ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die
Nichtvorlage der Erklärungen führt zum Ausschluss. Weitere Einzelheiten
sind Ziffer VI.2 zu entnehmen.
Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass Ausschlussgründe entsprechend §
8 Nr. 5, Absatz 1 VOB/A nicht vorliegen. Die Eigenerklärung ist dem
Bewerbungsformular beigefügt. Entsprechende Nachweise müssen auf Verlangen
vorgelegt werden bzw. sind mit Angebotsabgabe nach entsprechender
Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen. Falschangaben und Nichtvorlage
führen zum Ausschluss.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als sechs
Monate des zuständigen Finanzamtes ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, so sind
vergleichbare Bescheinigungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich
vor, Gewerbe- beziehungsweise Bundeszentralregisterauszüge gegebenenfalls
nachzufordern.
Fragen zu den Erklärungen und Nachweisen sind zwingend vor Abgabe des
Teilnahmeantrages spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist an die
zuständige Vergabestelle zu richten.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Von jedem Bieter also auch von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft, sofern diese gebildet wird sowie von weiteren
Drittunternehmen wie zum Beispiel Finanzierungspartner, Nachunternehmer
auf deren Eignung und Befähigung sich der Bieter beruft, müssen die
nachfolgenden Angaben mit dem Teilnahmeantrag erbracht werden. Sollten
diese Angaben nicht erbracht werden, erfolgt der Ausschluss des Bieters
aus dem Teilnahmeverfahren. Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI.2.
1. Angabe der Gesamtumsätze der letzten fünf Geschäftsjahre.
2. Angabe der Umsätze aus den letzten fünf Geschäftsjahren zu Projekten,
die mit dem hier ausgeschriebenen vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit
ist darzustellen. Vergleichbar sind Umsätze aus Projektierungen
hinsichtlich Planen, Finanzieren, Ausführen und Vermarkten von
Bauprojekten in Kern-, Gewerbe-, Misch- oder Sondergebieten.
3. Sofern der Bieter oder die Bietergemeinschaft sich auf Umsätze von
Drittunternehmen stützt, hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die Mittel
der Drittunternehmen für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung
stehen. Die Drittunternehmen müssen gegenüber dem Bieter verbindliche
Verpflichtungserklärungen abgeben.
Der Auftraggeber kann zur Prüfung der vorstehenden Angaben Bilanzen oder
ähnliche sichere vergleichbare Unterlagen beim Bieter oder der
Bietergemeinschaft anfordern bzw. sind mit Angebotsab-gabe nach
entsprechender Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen. Falschangaben
und Nichtvorlage führen zum Ausschluss.
III.1.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Von jedem
Bieter, wie auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von
jedem Drittunternehmen auf dessen Eignung sich der Bieter stützt, sollen
nachfolgende Angaben mit dem Teilnahmeantrag erbracht werden. Sollten
diese Angaben nicht erbracht werden, erfolgt kein Ausschluss aus dem
Teilnahmewettbewerb. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer VI.2.
1. Benennung und Darstellung von Referenzen des Bieters/der
Bietergemeinschaft der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten
eigenen Leistungen, die mit den hier zu erbringenden strukturell
vergleichbar sind (zum Beispiel Entwicklung, Planung und Realisierung
innerstädtischer Bebauung, insbesondere von Bürogebäuden oder
Geschäftsbauten). Referenzen über Leistungen des Bieters deren
Realisierung vor Ende 2004 aufgenommen wurden, werden nur dann gewertet,
wenn diese inzwischen abgeschlossen worden sind.
Folgende Angaben sollen zu den Referenzprojekten gemacht werden:
a) Projektbezeichnung
b) Beschreibung des Auftragsgegenstandes
c) Projekt-/Investitionsvolumen (qm / EUR)
d) Auftraggeber
e) eigene Leistungsinhalte
f) Leistungszeitraum
g) Auskunftsperson beim Auftraggeber
h) Pläne, Ansichten, Fotos
Das Projekt-/Investitionsvolumen ist eingehend zu erläutern, zum Beispiel
durch Benennung der Grundstücksgröße, des Umfangs der Finanzierung in
Euro, der zur Errichtung vorgesehenen oder ausgeführten Quadratmeter
Nutzfläche sowie der erfolgten Vermarktungen in Quadratmeter Nutzfläche
oder des Wertes in Euro.
2. Wenn sich ein Bieter allein oder als Mitglied in einer
Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auf
Drittunternehmen stützten will (zum Beispiel Banken für
Finanzierungsleistungen, Planungsbüros für Planungsleistungen), muss er
nachweisen, dass ihm die technische Leistungsfähigkeit der
Drittunternehmen auch tatsächlich in geeigneter Weise zur Verfügung steht.
Zum Nachweis bedarf es einer Verpflichtungserklärung der Drittunternehmen.
3. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch
haften und einen für die Vertretung der Bewerbergemeinschaft in dem
Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter bestimmen.
4. Erste Ideen für ein städtebauliches Konzept für das Baufeld MK 2 in
Form von Skizzen und textlicher Nutzungsbeschreibung.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ZUSCHLAGSKRITERIEN: Für den Zuschlag wird eine Rangfolge der Bieter
nach Abschnitt IV.1 der europaweiten Bekanntmachung (Zuschlagskriterien)
gebildet. Die endgültige Entscheidung über den Zuschlag trifft die
Auftraggeberin im Rahmen der notwendigen Beschlussfassung des Rates der
Stadt Sankt Augustin.
Unterkriterien und Gewichtung der Zuschlags- und Wertungskriterien sind
dem Informationsmemorandum beigefügt und werden den Bietern zusätzlich mit
der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Zuschlags-/Wertungskriterien in der 1. Runde (indikative Angebote).
Verpflichtungserklärung zur Akzeptanz des Kaufvertragsentwurfs
(Ausschlusskriterium).
Architektonische Qualität (25 %).
Städtebauliche Qualität (25 %).
Nutzungskonzept (30 %).
Kaufpreis / Realisierungssicherheit (20 %).
Zuschlags-/Wertungskriterien in der 2. Runde (verbindliche Angebote).
Verpflichtungserklärung zur Vorlage eines notariellen Kaufangebotes bei
Vorankündigung der Zuschlagserteilung (Ausschlusskriterium).
Finanzierungsnachweise (40 %).
Nachweise zur Nutzerbindung (40 %).
Überarbeitung / Nachbesserungen gemäß den Verhandlungsergebnissen (20 %).
IV.2) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.2.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: EU 4, Baufeld MK 2.
IV.2.2) Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen: 23.4.2010 -
11:00.
IV.2.3) Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können:
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: Der Auftraggeber vergibt die Baukonzession
in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
nach § 3a Nr. 5 lit. c) VOB/A.
Es ist ein zweistufiges Verhandlungsverfahren vorgesehen. Die ausgewählten
Bewerber werden zunächst zur Abgabe indikativer Angebote aufgefordert.
Anschließend werden Verhandlungsgespräche geführt. Diese enden mit
Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote. Die Auftraggeberin behält
sich vor, den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens einzuschränken.
Die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist kostenlos.
Auf schriftliches Verlangen erhält jeder Interessent bei der unter Ziffer
I.1 genannten Kontaktstelle Unterlagen zum Verfahren
(Informationsmemorandum), die neben weiteren Informationen zum
ausgeschriebenen Projekt insbesondere Details zum Verfahrensablauf
enthalten. Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite
www.sanktaugustin-zentrumwest.de unter der Rubrik Aktuell abrufbar.
Das Informationsmemorandum enthält das Bewerbungsformular für den
Teilnahmewettbewerb.
Es werden maximal fünf Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und
zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Eignungsprüfung der Bewerber im Teilnahmewettbewerb erfolgt mehrstufig
nach den in Ziffer III.1.1 bis 1.3 genannten Kriterien:
1. Die zwingend geforderten Erklärungen werden als 1. Stufe auf
Vollständigkeit geprüft. Sollten diese nicht den Anforderungen
entsprechen, so wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
2. In einer 2. Stufe wird die grundsätzliche Eignung des Bewerbers
geprüft.
3. Soweit notwendig wird in einer 3. Stufe der Bewerberkreis auf die
maximal aufzufordernden Bewerber unter Wertung der nachfolgenden Parameter
reduziert. Die Auswahl erfolgt durch Auswertung der Referenzen der
wesentlichen, in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen,
die mit den hier zu erbringenden strukturell vergleichbar sind. Der
Auswertung liegen folgende Kriterien mit Gewichtung zugrunde:
I. Konzeptentwicklung (60 %) II. Konzeptumsetzung (40 %)
a) Finanzierung (20 %) a) Ausführen (20 %)
b) Planung (40 %) b) Vermarkten (20 %)
Nur die in Ziffer III.1.1 und Ziffer III.1.2 aufgeführten
(Eigen-)Erklärungen und Angaben sind bei Nichtvorlage eine zwingende
Ausschlussvoraussetzung. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe hat der
Bewerber entsprechende Nachweis für die Eigenerklärungen vorzulegen.
Nichtvorlage und Falschangaben führen zum Ausschluss.
Die übrigen Erklärungen, Angaben und Nachweise gemäß Ziffer III.1.3 dienen
lediglich der Eignungsbeurteilung, wobei fehlende Angaben nicht gewertet
werden. Das Nachreichen verbesserter oder ergänzter Unterlagen ist nicht
möglich.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind zur persönlichen Lage des
Wirtschaftsteilnehmers, zu Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit lediglich Eigenerklärung vorzulegen.
Mit Abgabe der indikativen Angebot nach entsprechender Aufforderung zur
Angebotsabgabe sind entsprechende Nachweise zu den Eigenerklärungen
vorzulegen. Nichtvorlage und Falschangaben führen zum Ausschluss aus dem
Verhandlungsverfahren.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 23.4.2010, 11.00 Uhr (Eingang beim
Auftraggeber) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift.
Teilnahmewettbewerb SEM Sankt Augustin Zentrum West EU 4; Baufeld MK 2
Bitte nicht öffnen!.
Bei der Stadt Sankt Augustin der Bürgermeister Zentrale Vergabestelle
Markt 1 53757 Sankt Augustin einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es
auf den Eingang bei der o. g. Stelle an. E-Mails oder Faxe sind
unzulässig.
Nebenangebote sind ausgeschlossen.
Die Bildung von Losen ist nicht vorgesehen.
Teilnahmeanträge sowie Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
Der Kaufpreis für das Baufeld MK 2 beträgt 270 EUR / m² zzgl.
Kanalanschlussbeitrag in Höhe von 15,34 EUR / m². Bei diesem Kaufpreis
handelt es sich um den so genannten Neuordnungswert gemäß § 168 Abs. 8
BauGB. Er stellt den Verkehrswert dar, der sich durch die rechtliche und
tatsächliche Neuordnung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs ergibt
und durch den zuständigen Gutachterausschuss unter Berücksichtigung der
geltenden planerischen Festsetzungen ermittelt wird. In dem Verkehrswert
enthalten sind die Erschließungskosten nach § 127 BauGB und die Kosten für
Ausgleichsmaßnahmen nach § 135a BauGB.
Bleibt die tatsächliche Bebauung hinter den geltenden planerischen
Festsetzungen zurück und wird diese eingeschränkte Nutzung
planungsrechtlich angepasst, kann durch den Gutachterausschuss auf
Nachweis der eingeschränkten Nutzung ein projektbezogener Verkehrwert
ermittelt werden.
Die Stadt Sankt Augustin ist an die ermittelten Verkehrswerte gemäß § 168
Abs. 8 i. V. m. § 153 Abs. 4 BauGB gebunden. Sie behält sich vor, das
Verfahren aufzuheben, wenn der gutachterlich ermittelte Verkehrswert für
das Baufeld MK 2 nicht erzielt wird.
Die Zuschlagsfrist beträgt 2 Monate, gerechnet ab dem Ende der
Angebotsfrist für die verbindlichen Angebote. Während der Zuschlagsfrist
ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Der Bieter hat mit Abgabe des verbindlichen Angebotes der Stadt Sankt
Augustin eine Erklärung vorzulegen, dass er, sofern er für den Zuschlag
vorgesehen ist, nach schriftlicher Vorankündigung der Zuschlagserteilung
innerhalb von 14 Tagen ein notarielles Kaufangebot auf Grundlage des
verhandelten Kaufvertragsentwurfs der Stadt vorlegt, das von der Stadt
Sankt Augustin innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung notariell
anzunehmen ist. Die Zuschlagserteilung erfolgt im Anschluss an die Vorlage
des notariellen Kaufangebotes.
Der Kaufvertrag wird nur mit der natürlichen oder juristischen Person
geschlossen, die sich mit ihrem in diesem Verfahrensstadium
einzureichenden Teilnahmeantrag um den Auftrag bewirbt. Der Abschluss des
Vertrages mit einer nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs aber vor
Zuschlag gegründeten Projektgesellschaft ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung aufzuheben, wenn kein
oder nur ein Angebot eingereicht wird. Die Ausschreibung kann ebenfalls
aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingereicht wird, dass den
Ausschreibungsbedingungen entspricht bzw. die Mindestpunktzahl von 200
Wertungspunkten nicht erreicht. Weiterhin gelten die Aufhebungsgründe nach
§ 26 Abs. 1 VOB/A.
Unterlagen zur Aufgabenstellung.
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten die Bieter /
Bietergemeinschaften folgende Unterlagen:
Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Sankt Augustin,
Gestaltungsplan SEM Sankt Augustin Zentrum West,
Bebauungsplan Haus Heidefeld in der Fassung der 2. Änderung,
Lageplan des Baufeldes MK 2 (analog / digital),
Kaufvertragsentwurf,
Kommunalprofil Sankt Augustin,
Zuschlags- und Wertungskriterien mit Gewichtung,
Zeitplanung Verhandlungsverfahren,
Kurzfassung des Stadtentwicklungskonzeptes 2025,
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Sankt Augustin,
Abgrenzungsplan und Anforderungsprofil des Masterplans Urbane Mitte,
Verlangte Angebotsunterlagen.
In der ersten Runde (indikative Angebote) werden folgende Unterlagen von
den Bietern / Bieter-gemeinschaften gefordert:
Bebauungs- und Nutzungskonzept für das gesamte Baufeld im Maßstab 1:500
mit Aussagen über die Nutzungsverteilung (geschossweise), das
Erschließungs- und Freiraumkonzept einschließlich Flächenaufteilung,
Freiraumgestaltung und die Bauflächen/-strukturen,
Gestaltungskonzept im Maßstab 1:200 mit Aussagen über die Gestaltung der
Erschließungs- und Freiraumflächen sowie die Baustruktur einschließlich
Geschossigkeit und Dachform (-landschaft),
Wesentliche Grundrisse, Ansichten, und Schnitte im Maßstab 1:200 mit
Aussagen zur Materialität,
Skizzen, räumliche Darstellungen und sonstigen für die Aufgabe
wesentlichen Erläuterungen sowie konkrete Aussagen zur Fassadengestaltung
und -materialien (z. B. Fassadende-tail, Werbeanlagen),
Flächenberechnungen (städtebauliche Kenndaten und Nutzflächen),
Erläuterungsbericht (max. 2 DIN A4-Seiten) einschließlich Aussagen zur
Stellplatzanzahl und zu den vorgesehenen Nutzungen,
Digitale Daten der vorgenannten Pläne/Abbildungen (jpeg- oder tif-Format
mit 300 dpi),
Verpflichtungserklärung zur Akzeptanz des Kaufvertragsentwurfs,
Kaufpreisangebot für das Baufeld MK 2 in einem gesondert
gekennzeichneten Umschlag,
Nutzungskonzept mit vorgesehenen Nutzern,
Finanzierungskonzept.
In der zweiten Runde (verbindliche Angebote) werden folgende Unterlagen
von den Bietern / Bietergemeinschaften gefordert:
Verpflichtungserklärung zur Vorlage eines notariellen Kaufangebotes bei
Vorankündigung der Zuschlagserteilung,
Finanzierungsnachweise,
Nachweise zur Nutzerbindung,
Überarbeitung / Nachbesserung der Unterlagen aus der 1.Verhandlungsrunde
gem. den Verhandlungsergebnissen.
Eine Vergütung der einzureichenden Angebotsunterlagen erfolgt nicht.
Der Zeitplan für den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sieht folgende
Meilensteine vor:
Montag, 1.3.2010 Europaweite Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs,
Freitag, 23.4.2010, 11.00 Uhr Fristende für die Einreichung der
Teilnahmeanträge,
Montag, 26.4.2010 bis Freitag, 7.5.2010 Eignungsprüfung und
Teilnehmerauswahl,
ab Montag, 10.5.2010 Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Information an
nicht ausgewählte Teilnehmer.
Für das anschließende zweistufige Verhandlungsverfahren sind folgende
Zeiträume vorgesehen:
Mai bis August 2010 1. Runde (Indikative Angebotsabgabe),
Juli bis Oktober 2010 2. Runde (Verbindliche Angebotsabgabe),
ab Oktober 2010 Vergabeempfehlung und Zuschlagserteilung.
Ein detaillierter Zeitplan für das Verhandlungsverfahren wird mit
Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer bei
der Bezirksregierung Köln, Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, DEUTSCHLAND.
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de. Tel. +49 2217740251. Fax +49
2217740197.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 1.3.2010.
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