Ausschreibung: Verkauf von unbebauten Grundstücken - D-Sankt Augustin
Verkauf von unbebauten Grundstücken
Dokument Nr...: 67813-2010 (ID: 2010030604595315202)
Veröffentlicht: 06.03.2010
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  BAUKONZESSION
    ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
    I.1)  NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Stadt Sankt Augustin, Markt 1,
    Kontakt Zentrale Vergabestelle, z. Hd. von Herrn Hennecken, 53757 Sankt
    Augustin, DEUTSCHLAND. Tel. +49 2241243-240. E-Mail:
    juergen.hennecken@sankt-augustin.de. Fax +49 224124377240.
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des Auftraggebers: www.sankt-augustin.de.
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
    Spezifische Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten
    Kontaktstellen.
    Anträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.
    I.2)  ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional-
    oder Lokalbehörde.
    Allgemeine öffentliche Verwaltung.
    ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
    II.1)  BESCHREIBUNG DER BAUKONZESSION
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Verkauf und Bebauung eines städtischen Grundstücks (Baufeld MK 2).
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung: Erbringung der
    Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln gemäß den vom Auftraggeber
    genannten Erfordernissen
    NUTS-Code: DEA2C.
    Hauptausführungsort: Sankt Augustin.
    II.1.3)  Kurze Beschreibung des Auftrags: Der Auftraggeber vergibt eine
    Baukonzession für das Baufeld MK 2 in einem Verhandlungsverfahren mit
    vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 3a Nr. 5 lit. c) VOB/A.
    Es ist ein zweistufiges Verhandlungsverfahren vorgesehen. Die ausgewählten
    Bewerber werden zunächst zur Abgabe indikativer Angebote aufgefordert.
    Anschließend werden Verhandlungsgespräche geführt. Diese enden mit
    Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote. Die Auftraggeberin behält
    sich vor, den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens einzuschränken.
    Seit der Gründung 1969 hat sich Sankt Augustin zu einer modernen,
    lebenswerten Stadt entwickelt, die heute mit rund 56.000 Einwohnern die
    zweitgrößte Stadt im Rhein-Sieg-Kreis ist. In unmittelbarer Nachbarschaft
    zu den Städten Köln und Bonn verfügt Sankt Augustin über eine
    ausgezeichnete Infrastruktur.
    Mit den Autobahnanschlüssen A3, A59 und A560, dem Flughafen Köln/Bonn, dem
    Flugplatz Hangelar und dem ICE-Bahnhof Siegburg (ICE-Strecke Köln 
    Frankfurt a. M.) ist Sankt Augustin optimal erreichbar.
    Sankt Augustin hat sich innerhalb der Wissenschaftsregion Köln / Bonn /
    Aachen zu einem innovativen Dienstleistungsstandort entwickelt.
    Herausragende Bedeutung für den Standort Sankt Augustin hat die Hochschule
    Bonn-Rhein-Sieg. Das Profil des Forschungs- und Dienstleistungsstandortes
    Sankt Augustin wird durch zahlreiche weitere Institutionen nationaler und
    internationaler Bedeutung geprägt:
     Fraunhofer Gesellschaft mit Instituten der Gruppe Informations- und
    Kommunikationstechnik, Institutszentrum Birlinghoven,
     Asklepios Kinderklinik Sankt Augustin mit dem Deutschen
    Kinderherzzentrum,
     Konrad-Adenauer-Stiftung,
     Steyler Bank,
     Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr.
    Acht Stadtteile mit teilweise dörflichem Charakter und großzügigem
    Freiraum bieten den Einwohnern eine hohe Wohnqualität im Grünen. Ein
    ausgewogenes Angebot in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport
    unterstreicht die Lebensqualität in Sankt Augustin.
    Das im Jahr 2006 erarbeitete Stadtentwicklungskonzept Sankt Augustin 2025
    unterstreicht mit dem Leitbild WissensStadt PLUS das attraktive
    Stadtprofil. Schwerpunkt des Konzeptes ist der Vernetzungsgedanke zwischen
    Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft und Verwaltung als integrativer Ansatz
    der Stadtentwicklung.
    Besondere städtebauliche Bedeutung erfährt die Zentrumsentwicklung:
    Hierauf soll der Fokus gelegt werden, da dort bereits wesentliche
    wissensbasierte Institutionen angesiedelt sind. Zudem benötigt eine Stadt
    eine starke und Image prägende Mitte. Die übergeordneten Zielsetzungen für
    diese Entwicklung sind: Stärken des Zentrums im Sinne der gemeinsamen
    Stadtidentität, Schaffen von repräsentativen Adressen, Erhöhen der
    Nutzerfrequenz und Verlängerung der Aufenthaltszeit auch am Abend und den
    Wochenenden sowie Erhöhen der Kaufkraftbindungsquote, insbesondere im
    gehobenen Marktsegment und im Bezug auf die eigene Bevölkerung.
    Die strategischen Überlegungen zur Zentrumsentwicklung werden im dem
    derzeit in Erarbeitung befindlichen Masterplan Urbane Mitte gebündelt.
    Sankt Augustin Zentrum West.
    Das dynamische Wachstum der Stadt erfordert ein starkes Zentrum. Ziel ist
    die Stärkung von Sankt Augustin in der Region Köln /Bonn. Die Stadt
    entwickelt daher westlich des Rathauses in unmittelbarem Anschluss zum im
    Umbruch befindlichen Einkaufs- und Verwaltungszentrum das Zentrum West.
    Die Planungsziele sind: Schaffung zentrumsnaher Nutzungen, Stärkung des
    Dienstleistungs-, Forschungs- und Wohnstandortes sowie städtebauliche
    Integration der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Mit dem Zentrum West entsteht
    ein lebendiges urbanes Zentrum. Die gelungene Mischung von Arbeiten,
    Wohnen, Versorgen und Freizeit macht Sankt Augustin zu einer sympathischen
    Stadt der kurzen Wege. Die stadträumliche Gesamtkonzeption orientiert
    sich an den Aspekten Umweltverträglichkeit und Lebensqualität.
    Der Entwicklungsbereich Zentrum West gliedert sich in drei Bereiche. Die
    Wirtschaftsparks 112 und 113 sind ein attraktiver Investitionsstandort für
    Unternehmen. Im Wohnpark 114 ist ein attraktives Wohngebiet entstanden.
    Die großzügige Erschließung und die Öffnung zum landschaftlichen Freiraum
    verleihen diesem Gebiet einen einzigartigen Charme.
    Der Wirtschaftspark 113  Planungs- und Entwicklungsziele.
    Der Wirtschaftspark 113 stellt den zentralen Bereich der städtebaulichen
    Entwicklungsmaßnahme dar. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes verfolgt
    die Stadt Sankt Augustin das Ziel, die städtebauliche Integration der
    Hochschule Bonn-Rhein-Sieg sowie die funktionale Ergänzung des bestehenden
    Zentrums sicherzustellen.
    Schaffung eines urbanen, attraktiven Raumes lautet die planerische
    Herausforderung.
    Mit der Ansiedlung von regionalen und überregionalen Forschungs- und
    Dienstleistungsunternehmen  insbesondere aus den Bereichen der
    Informations- und Kommunikationstechnologie sowie dem Bereich Medien 
    sowie Unternehmen aus dem Freizeit- und Gastronomiebereich sollen neue
    Identifikationspunkte für Sankt Augustin in unmittelbarer Nachbarschaft
    zur Hochschule Bonn-Rhein-Sieg entstehen.
    Dem Wirtschaftspark 113 kommt eine entscheidende Bedeutung für die
    zukünftige Entwicklung Sankt Augustins zu. Das vordringlichste Ziel neben
    der Ansiedlung moderner Arbeitsplätze ist daher die Schaffung eines
    lebendigen Stadtviertels mit hoher, freizeitorientierter
    Aufenthaltsqualität. Einen ersten wichtigen Schritt dorthin macht die
    Stadt mit der Errichtung der zentralen Sportanlage, die den
    Zentrumsbereich zum Freiraum hin abrundet.
    Identifikationspunkt: Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
    Mit der Ansiedlung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg hat sich bereits ein
    bedeutender Identifikationspunkt im Zentrum West etabliert. Mit ihren über
    3 500 Studenten und den Studiengängen Informatik, Maschinenbau,
    Elektrotechnik, Wirtschaft und Technikjournalismus nimmt die Hochschule
    Bonn-Rhein-Sieg eine wichtige zukunftsorientierte Position ein. Aufgrund
    der steigenden Studentenzahlen und der Einrichtung weiterer Studiengänge
    ist bereits eine Erweiterung des Campusbereiches notwendig geworden. Wie
    das Hauptgebäude hebt auch der Erweiterungsbau mit attraktiver Architektur
    die städtebauliche Attraktivität des Standortes hervor.
    Zusammen mit dem nördlich der Grantham-Allee realisierten Büro- und
    Geschäftshaus Haus der Wirtschaft und des Handwerks, in dem u. a. die
    Kreishandwerkerschaft Bonn-Rhein-Sieg angesiedelt ist, bildet die
    Hochschule den Grundstein für einen attraktiven, wissenschaftsorientierten
    Dienstleistungsstandort.
    Die zentrale Lage dieses Bereichs innerhalb des Stadtgebietes wird durch
    die unmittelbar an den Entwicklungsbereich angrenzenden Einrichtungen der
    öffentlichen Verwaltung sowie das umfassende Einzelhandelsangebot ergänzt.
    Mit der im Zentrum gelegenen Haltestelle der S-Bahn-Strecke Bonn 
    Siegburg ist die Anbindung an den Großraum Bonn und an den ICE-Haltepunkt
    in Siegburg fußläufig gewährleistet.
    Das Baufeld MK 2  Planungs- und Entwicklungsziele.
    Das Baufeld MK 2 ist eines der zentralen Baufelder im Zentrum der Stadt
    Sankt Augustin. Es liegt an der Rathausallee, einer der zentralen
    Erschließungsachsen des Zentrums. Es umfasst eine Grundstücksfläche von 2
    912 m².
    Im Norden grenzt das zentrale Baufeld MK 1 und im Süden ein Büro- und
    Geschäftshaus an, das derzeit das lokale Briefverteilungszentrum des
    Deutschen Post AG beherbergt. Östlich der Rathausallee liegt das
    Einkaufszentrum HUMA-Einkaufspark.
    Planungsrecht.
    Für das Baufeld MK 2 ist der Bebauungsplan Haus Heidefeld in der Fassung
    der 2. Änderung maßgeblich. Dieser sieht folgende Rahmen gebende
    Festsetzungen vor:
     Art der baulichen Nutzung: Kerngebiet (MK) gem. § 7 BauNVO,
     Maß der baulichen Nutzung,
     GRZ: 1,0,
     GFZ: 3,0,
     Anzahl der Geschosse: III  IV.
    Nutzungsstruktur.
    Die strategischen Zielsetzungen für den Wirtschaftspark 113 wurden in
    Abschnitt 2 vorgestellt. Insbesondere Unternehmen und Einrichtungen aus
    den Bereichen Bildung, Forschung, Informations- und
    Kommunikationstechnologie sowie Medien werden mit dem Grundstücksangebot
    im Wirtschaftspark 113 angesprochen. Aber auch zentrumsaffine Nutzungen
    wie Freizeit-, Gastronomie und in beschränktem Maße Einzelhandel sind für
    diesen Standort vorgesehen  eine urbane Mitte in Nachbarschaft zur
    Hochschule Bonn-Rhein-Sieg soll geschaffen werden.
    Der Bebauungsplan sieht daher für das Baufeld MK 2 folgende zulässige
    Nutzungen vor:
     Geschäfts- / Büro- / Verwaltungsgebäude,
     Einzelhandelsbetriebe nur bis zum 1. OG,
     Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbungsgewerbes,
     Sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,
     Anlage für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
     Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für
    Betriebsinhaber und Betriebsleiter.
    Ausnahmsweise zulässig sind:
     Vergnügungsstätten in Form von Diskotheken und Tanzlokalen  von
    städtischer Seite nicht erwünscht sind Großraumdiskotheken (max. 800 m²
    Nutzfläche).
    Nicht zulässig sind folgende Nutzungen:
     Bordelle oder der gewerblichen Prostitution dienende Einrichtungen,
     Vergnügungsstätten in Form von Spielhallen, Sex-Kinos, Peep-Shows und
    dergleichen auch wenn sie als kerngebietstypische Versorgungsstätten
    einzustufen sind,
     Tankstellen auch im Zusammenhang mit Parkhäusern oder Großgaragen.
    Erschließung / Ruhender Verkehr / Beschaffenheit des Grundstücks.
    Die Erschließungsstruktur ist durch den Bebauungsplan vorgegeben. Die
    erforderlichen Stellplätze sind auf dem eigenen Grundstück unterzubringen.
    Die Unterbringung der Stellplätze sollte nach Möglichkeit in Tief- bzw.
    Hochgaragen erfolgen.
    Die Versorgungsleitungen verlaufen im öffentlichen Straßenbereich.
    Hinsichtlich der Wärmeversorgung besteht gemäß städtischer
    Fernwärmesatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang. Betreiber des Netzes
    ist die ESA Energiedienstleistungsgesellschaft Sankt Augustin mbH.
    Derzeit verläuft durch das Baufeld MK 2 noch eine Fernwärmeleitung der ESA
    Energiedienstleis-tungsgesellschaft Sankt Augustin mbH sowie eine
    Gasleitung der Rhenag. Die Fernwärmeleitung wird im Vorfeld des Baubeginns
    auf Kosten der Stadt Sankt Augustin verlegt. Die Gasleitung liegt nicht im
    überbaubaren Grundstücksbereich. Hier ist im Wege der Verhandlungen
    abzustimmen, ob die Leitung an dieser Stelle verbleiben kann oder verlegt
    werden muss.
    Das Baufeld MK 2 wird derzeit als Stellplatzfläche genutzt. Der Aufwand
    zur Freilegung des Baufeldes ist ebenfalls im Zuge der Verhandlungen
    abzustimmen. Zu beachten ist weiterhin das Fahrrecht zugunsten der Post im
    östlichen Bereich des Baufeldes.
    Kaufvertragliche Auflagen.
    Mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages werden dem Bieter
    verschiedene Verpflichtungen auferlegt. Diese Verpflichtungen betreffen
    Regelungen zu den nachfolgenden Bereichen.
    Baupflicht,
    Rückerwerbsoption,
    Bindung an das Bau- und Nutzungskonzept,
    Ggf. Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Strukturfördermittel im Zuge des
    Bonn-Berlin-Ausgleichs (sofern die Voraussetzungen vorliegen),
    Eingeschränkte Weiterveräußerungsmöglichkeit vor Erfüllung der
    Bauverpflichtung,
    Abschluss von Versorgungsverträgen für Energieversorgung  aufschiebende
    Bedingung für die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages,
    Bindung an ein mit der Stadt abgestimmtes Konzept über die Anbringung von
    Werbeanlagen,
    Grundbuchrechtliche Belastungen (Dienstbarkeiten (Leitungsrecht) zugunsten
    der Rhenag, Rheinische Energie AG) und.
    Vorlage der verbindlichen Finanzierungsnachweise  Verknüpfung mit
    Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Besitzübergang / Baubeginn.
    Im Anhang des Informationsmemorandums befindet sich der entsprechende
    Kaufvertragsentwurf. Mit Abgabe eines indikativen Angebotes wird eine
    Verpflichtungserklärung zur Akzeptanz des Kaufvertragsentwurfs, mit Abgabe
    eines verbindlichen Angebots wird eine Verpflichtungserklärung zur Vorlage
    eines notariellen Kaufvertrages bei Vorankündigung der Zuschlagserteilung
    erwartet. Die Nichtvorlage entsprechender Erklärungen führt zum Ausschluss
    aus dem Verfahren (Details s. Abschnitt 3).
    II.1.4)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 70122110.
    ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
    INFORMATIONEN
    III.1)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    III.1.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
    und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
    überprüfen: Vom Bieter und sofern sich Bietergemeinschaften bewerben, von
    jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind nachfolgende Erklärungen und
    nachfolgende Nachweise zu erbringen. Von jedem Mitglied der
    Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Von
    jedem Drittunternehmen (zum Beispiel Finanzierungspartner) auf dessen
    Eignung sich der Bieter, beziehungsweise die Bietergemeinschaft stützt,
    ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die
    Nichtvorlage der Erklärungen führt zum Ausschluss. Weitere Einzelheiten
    sind Ziffer VI.2 zu entnehmen.
    Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass Ausschlussgründe entsprechend §
    8 Nr. 5, Absatz 1 VOB/A nicht vorliegen. Die Eigenerklärung ist dem
    Bewerbungsformular beigefügt. Entsprechende Nachweise müssen auf Verlangen
    vorgelegt werden bzw. sind mit Angebotsabgabe nach entsprechender
    Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen. Falschangaben und Nichtvorlage
    führen zum Ausschluss.
    Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als sechs
    Monate des zuständigen Finanzamtes ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
    Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, so sind
    vergleichbare Bescheinigungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich
    vor, Gewerbe- beziehungsweise Bundeszentralregisterauszüge gegebenenfalls
    nachzufordern.
    Fragen zu den Erklärungen und Nachweisen sind zwingend vor Abgabe des
    Teilnahmeantrages spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist an die
    zuständige Vergabestelle zu richten.
    III.1.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
    Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
    überprüfen: Von jedem Bieter also auch von jedem Mitglied einer
    Bietergemeinschaft, sofern diese gebildet wird sowie von weiteren
    Drittunternehmen wie zum Beispiel Finanzierungspartner, Nachunternehmer
    auf deren Eignung und Befähigung sich der Bieter beruft, müssen die
    nachfolgenden Angaben mit dem Teilnahmeantrag erbracht werden. Sollten
    diese Angaben nicht erbracht werden, erfolgt der Ausschluss des Bieters
    aus dem Teilnahmeverfahren. Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI.2.
    1. Angabe der Gesamtumsätze der letzten fünf Geschäftsjahre.
    2. Angabe der Umsätze aus den letzten fünf Geschäftsjahren zu Projekten,
    die mit dem hier ausgeschriebenen vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit
    ist darzustellen. Vergleichbar sind Umsätze aus Projektierungen
    hinsichtlich Planen, Finanzieren, Ausführen und Vermarkten von
    Bauprojekten in Kern-, Gewerbe-, Misch- oder Sondergebieten.
    3. Sofern der Bieter oder die Bietergemeinschaft sich auf Umsätze von
    Drittunternehmen stützt, hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die Mittel
    der Drittunternehmen für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung
    stehen. Die Drittunternehmen müssen gegenüber dem Bieter verbindliche
    Verpflichtungserklärungen abgeben.
    Der Auftraggeber kann zur Prüfung der vorstehenden Angaben Bilanzen oder
    ähnliche sichere vergleichbare Unterlagen beim Bieter oder der
    Bietergemeinschaft anfordern bzw. sind mit Angebotsab-gabe nach
    entsprechender Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen. Falschangaben
    und Nichtvorlage führen zum Ausschluss.
    III.1.3)  Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
    erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Von jedem
    Bieter, wie auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von
    jedem Drittunternehmen auf dessen Eignung sich der Bieter stützt, sollen
    nachfolgende Angaben mit dem Teilnahmeantrag erbracht werden. Sollten
    diese Angaben nicht erbracht werden, erfolgt kein Ausschluss aus dem
    Teilnahmewettbewerb. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer VI.2.
    1. Benennung und Darstellung von Referenzen des Bieters/der
    Bietergemeinschaft der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten
    eigenen Leistungen, die mit den hier zu erbringenden strukturell
    vergleichbar sind (zum Beispiel Entwicklung, Planung und Realisierung
    innerstädtischer Bebauung, insbesondere von Bürogebäuden oder
    Geschäftsbauten). Referenzen über Leistungen des Bieters deren
    Realisierung vor Ende 2004 aufgenommen wurden, werden nur dann gewertet,
    wenn diese inzwischen abgeschlossen worden sind.
    Folgende Angaben sollen zu den Referenzprojekten gemacht werden:
    a) Projektbezeichnung
    b) Beschreibung des Auftragsgegenstandes
    c) Projekt-/Investitionsvolumen (qm / EUR)
    d) Auftraggeber
    e) eigene Leistungsinhalte
    f) Leistungszeitraum
    g) Auskunftsperson beim Auftraggeber
    h) Pläne, Ansichten, Fotos
    Das Projekt-/Investitionsvolumen ist eingehend zu erläutern, zum Beispiel
    durch Benennung der Grundstücksgröße, des Umfangs der Finanzierung in
    Euro, der zur Errichtung vorgesehenen oder ausgeführten Quadratmeter
    Nutzfläche sowie der erfolgten Vermarktungen in Quadratmeter Nutzfläche
    oder des Wertes in Euro.
    2. Wenn sich ein Bieter allein oder als Mitglied in einer
    Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auf
    Drittunternehmen stützten will (zum Beispiel Banken für
    Finanzierungsleistungen, Planungsbüros für Planungsleistungen), muss er
    nachweisen, dass ihm die technische Leistungsfähigkeit der
    Drittunternehmen auch tatsächlich in geeigneter Weise zur Verfügung steht.
    Zum Nachweis bedarf es einer Verpflichtungserklärung der Drittunternehmen.
    3. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch
    haften und einen für die Vertretung der Bewerbergemeinschaft in dem
    Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter bestimmen.
    4. Erste Ideen für ein städtebauliches Konzept für das Baufeld MK 2 in
    Form von Skizzen und textlicher Nutzungsbeschreibung.
    ABSCHNITT IV: VERFAHREN
    IV.1)  ZUSCHLAGSKRITERIEN: Für den Zuschlag wird eine Rangfolge der Bieter
    nach Abschnitt IV.1 der europaweiten Bekanntmachung (Zuschlagskriterien)
    gebildet. Die endgültige Entscheidung über den Zuschlag trifft die
    Auftraggeberin im Rahmen der notwendigen Beschlussfassung des Rates der
    Stadt Sankt Augustin.
    Unterkriterien und Gewichtung der Zuschlags- und Wertungskriterien sind
    dem Informationsmemorandum beigefügt und werden den Bietern zusätzlich mit
    der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
    Zuschlags-/Wertungskriterien in der 1. Runde (indikative Angebote).
    Verpflichtungserklärung zur Akzeptanz des Kaufvertragsentwurfs
    (Ausschlusskriterium).
    Architektonische Qualität (25 %).
    Städtebauliche Qualität (25 %).
    Nutzungskonzept (30 %).
    Kaufpreis / Realisierungssicherheit (20 %).
    Zuschlags-/Wertungskriterien in der 2. Runde (verbindliche Angebote).
    Verpflichtungserklärung zur Vorlage eines notariellen Kaufangebotes bei
    Vorankündigung der Zuschlagserteilung (Ausschlusskriterium).
    Finanzierungsnachweise (40 %).
    Nachweise zur Nutzerbindung (40 %).
    Überarbeitung / Nachbesserungen gemäß den Verhandlungsergebnissen (20 %).
    IV.2)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
    IV.2.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: EU 4, Baufeld MK 2.
    IV.2.2)  Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen: 23.4.2010 -
    11:00.
    IV.2.3)  Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können:
    Deutsch.
    ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
    VI.1)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
    GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
    VI.2)  SONSTIGE INFORMATIONEN: Der Auftraggeber vergibt die Baukonzession
    in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
    nach § 3a Nr. 5 lit. c) VOB/A.
    Es ist ein zweistufiges Verhandlungsverfahren vorgesehen. Die ausgewählten
    Bewerber werden zunächst zur Abgabe indikativer Angebote aufgefordert.
    Anschließend werden Verhandlungsgespräche geführt. Diese enden mit
    Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote. Die Auftraggeberin behält
    sich vor, den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens einzuschränken.
    Die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist kostenlos.
    Auf schriftliches Verlangen erhält jeder Interessent bei der unter Ziffer
    I.1 genannten Kontaktstelle Unterlagen zum Verfahren
    (Informationsmemorandum), die neben weiteren Informationen zum
    ausgeschriebenen Projekt insbesondere Details zum Verfahrensablauf
    enthalten. Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite
    www.sanktaugustin-zentrumwest.de unter der Rubrik Aktuell abrufbar.
    Das Informationsmemorandum enthält das Bewerbungsformular für den
    Teilnahmewettbewerb.
    Es werden maximal fünf Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und
    zur Angebotsabgabe aufgefordert.
    Die Eignungsprüfung der Bewerber im Teilnahmewettbewerb erfolgt mehrstufig
    nach den in Ziffer III.1.1 bis 1.3 genannten Kriterien:
    1. Die zwingend geforderten Erklärungen werden als 1. Stufe auf
    Vollständigkeit geprüft. Sollten diese nicht den Anforderungen
    entsprechen, so wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen.
    2. In einer 2. Stufe wird die grundsätzliche Eignung des Bewerbers
    geprüft.
    3. Soweit notwendig wird in einer 3. Stufe der Bewerberkreis auf die
    maximal aufzufordernden Bewerber unter Wertung der nachfolgenden Parameter
    reduziert. Die Auswahl erfolgt durch Auswertung der Referenzen der
    wesentlichen, in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen,
    die mit den hier zu erbringenden strukturell vergleichbar sind. Der
    Auswertung liegen folgende Kriterien mit Gewichtung zugrunde:
    I. Konzeptentwicklung (60 %) II. Konzeptumsetzung (40 %)
    a) Finanzierung (20 %) a) Ausführen (20 %)
    b) Planung (40 %) b) Vermarkten (20 %)
     Nur die in Ziffer III.1.1 und Ziffer III.1.2 aufgeführten
    (Eigen-)Erklärungen und Angaben sind bei Nichtvorlage eine zwingende
    Ausschlussvoraussetzung. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe hat der
    Bewerber entsprechende Nachweis für die Eigenerklärungen vorzulegen.
    Nichtvorlage und Falschangaben führen zum Ausschluss.
    Die übrigen Erklärungen, Angaben und Nachweise gemäß Ziffer III.1.3 dienen
    lediglich der Eignungsbeurteilung, wobei fehlende Angaben nicht gewertet
    werden. Das Nachreichen verbesserter oder ergänzter Unterlagen ist nicht
    möglich.
     Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind zur persönlichen Lage des
    Wirtschaftsteilnehmers, zu Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
    Berufs- oder Handelsregister sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen
    Leistungsfähigkeit lediglich Eigenerklärung vorzulegen.
    Mit Abgabe der indikativen Angebot nach entsprechender Aufforderung zur
    Angebotsabgabe sind entsprechende Nachweise zu den Eigenerklärungen
    vorzulegen. Nichtvorlage und Falschangaben führen zum Ausschluss aus dem
    Verhandlungsverfahren.
     Die Teilnahmeanträge sind bis zum 23.4.2010, 11.00 Uhr (Eingang beim
    Auftraggeber) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift.
    Teilnahmewettbewerb SEM Sankt Augustin Zentrum West  EU 4; Baufeld MK 2
     Bitte nicht öffnen!.
    Bei der Stadt Sankt Augustin der Bürgermeister Zentrale Vergabestelle
    Markt 1 53757 Sankt Augustin einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es
    auf den Eingang bei der o. g. Stelle an. E-Mails oder Faxe sind
    unzulässig.
    Nebenangebote sind ausgeschlossen.
    Die Bildung von Losen ist nicht vorgesehen.
    Teilnahmeanträge sowie Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
    Der Kaufpreis für das Baufeld MK 2 beträgt 270 EUR / m² zzgl.
    Kanalanschlussbeitrag in Höhe von 15,34 EUR / m². Bei diesem Kaufpreis
    handelt es sich um den so genannten Neuordnungswert gemäß § 168 Abs. 8
    BauGB. Er stellt den Verkehrswert dar, der sich durch die rechtliche und
    tatsächliche Neuordnung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs ergibt
    und durch den zuständigen Gutachterausschuss unter Berücksichtigung der
    geltenden planerischen Festsetzungen ermittelt wird. In dem Verkehrswert
    enthalten sind die Erschließungskosten nach § 127 BauGB und die Kosten für
    Ausgleichsmaßnahmen nach § 135a BauGB.
    Bleibt die tatsächliche Bebauung hinter den geltenden planerischen
    Festsetzungen zurück und wird diese eingeschränkte Nutzung
    planungsrechtlich angepasst, kann durch den Gutachterausschuss auf
    Nachweis der eingeschränkten Nutzung ein projektbezogener Verkehrwert
    ermittelt werden.
    Die Stadt Sankt Augustin ist an die ermittelten Verkehrswerte gemäß § 168
    Abs. 8 i. V. m. § 153 Abs. 4 BauGB gebunden. Sie behält sich vor, das
    Verfahren aufzuheben, wenn der gutachterlich ermittelte Verkehrswert für
    das Baufeld MK 2 nicht erzielt wird.
    Die Zuschlagsfrist beträgt 2 Monate, gerechnet ab dem Ende der
    Angebotsfrist für die verbindlichen Angebote. Während der Zuschlagsfrist
    ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
    Der Bieter hat mit Abgabe des verbindlichen Angebotes der Stadt Sankt
    Augustin eine Erklärung vorzulegen, dass er, sofern er für den Zuschlag
    vorgesehen ist, nach schriftlicher Vorankündigung der Zuschlagserteilung
    innerhalb von 14 Tagen ein notarielles Kaufangebot auf Grundlage des
    verhandelten Kaufvertragsentwurfs der Stadt vorlegt, das von der Stadt
    Sankt Augustin innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung notariell
    anzunehmen ist. Die Zuschlagserteilung erfolgt im Anschluss an die Vorlage
    des notariellen Kaufangebotes.
    Der Kaufvertrag wird nur mit der natürlichen oder juristischen Person
    geschlossen, die sich mit ihrem in diesem Verfahrensstadium
    einzureichenden Teilnahmeantrag um den Auftrag bewirbt. Der Abschluss des
    Vertrages mit einer nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs aber vor
    Zuschlag gegründeten Projektgesellschaft ist ausgeschlossen.
    Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung aufzuheben, wenn kein
    oder nur ein Angebot eingereicht wird. Die Ausschreibung kann ebenfalls
    aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingereicht wird, dass den
    Ausschreibungsbedingungen entspricht bzw. die Mindestpunktzahl von 200
    Wertungspunkten nicht erreicht. Weiterhin gelten die Aufhebungsgründe nach
    § 26 Abs. 1 VOB/A.
    Unterlagen zur Aufgabenstellung.
    Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten die Bieter /
    Bietergemeinschaften folgende Unterlagen:
     Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Sankt Augustin,
     Gestaltungsplan SEM Sankt Augustin Zentrum West,
     Bebauungsplan Haus Heidefeld in der Fassung der 2. Änderung,
     Lageplan des Baufeldes MK 2 (analog / digital),
     Kaufvertragsentwurf,
     Kommunalprofil Sankt Augustin,
     Zuschlags- und Wertungskriterien mit Gewichtung,
     Zeitplanung Verhandlungsverfahren,
     Kurzfassung des Stadtentwicklungskonzeptes 2025,
     Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Sankt Augustin,
     Abgrenzungsplan und Anforderungsprofil des Masterplans Urbane Mitte,
     Verlangte Angebotsunterlagen.
    In der ersten Runde (indikative Angebote) werden folgende Unterlagen von
    den Bietern / Bieter-gemeinschaften gefordert:
     Bebauungs- und Nutzungskonzept für das gesamte Baufeld im Maßstab 1:500
    mit Aussagen über die Nutzungsverteilung (geschossweise), das
    Erschließungs- und Freiraumkonzept einschließlich Flächenaufteilung,
    Freiraumgestaltung und die Bauflächen/-strukturen,
     Gestaltungskonzept im Maßstab 1:200 mit Aussagen über die Gestaltung der
    Erschließungs- und Freiraumflächen sowie die Baustruktur einschließlich
    Geschossigkeit und Dachform (-landschaft),
     Wesentliche Grundrisse, Ansichten, und Schnitte im Maßstab 1:200 mit
    Aussagen zur Materialität,
     Skizzen, räumliche Darstellungen und sonstigen für die Aufgabe
    wesentlichen Erläuterungen sowie konkrete Aussagen zur Fassadengestaltung
    und -materialien (z. B. Fassadende-tail, Werbeanlagen),
     Flächenberechnungen (städtebauliche Kenndaten und Nutzflächen),
     Erläuterungsbericht (max. 2 DIN A4-Seiten) einschließlich Aussagen zur
    Stellplatzanzahl und zu den vorgesehenen Nutzungen,
     Digitale Daten der vorgenannten Pläne/Abbildungen (jpeg- oder tif-Format
    mit 300 dpi),
     Verpflichtungserklärung zur Akzeptanz des Kaufvertragsentwurfs,
     Kaufpreisangebot für das Baufeld MK 2 in einem gesondert
    gekennzeichneten Umschlag,
     Nutzungskonzept mit vorgesehenen Nutzern,
     Finanzierungskonzept.
    In der zweiten Runde (verbindliche Angebote) werden folgende Unterlagen
    von den Bietern / Bietergemeinschaften gefordert:
     Verpflichtungserklärung zur Vorlage eines notariellen Kaufangebotes bei
    Vorankündigung der Zuschlagserteilung,
     Finanzierungsnachweise,
     Nachweise zur Nutzerbindung,
     Überarbeitung / Nachbesserung der Unterlagen aus der 1.Verhandlungsrunde
    gem. den Verhandlungsergebnissen.
    Eine Vergütung der einzureichenden Angebotsunterlagen erfolgt nicht.
    Der Zeitplan für den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sieht folgende
    Meilensteine vor:
     Montag, 1.3.2010 Europaweite Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs,
     Freitag, 23.4.2010, 11.00 Uhr Fristende für die Einreichung der
    Teilnahmeanträge,
     Montag, 26.4.2010 bis Freitag, 7.5.2010 Eignungsprüfung und
    Teilnehmerauswahl,
     ab Montag, 10.5.2010 Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Information an
    nicht ausgewählte Teilnehmer.
    Für das anschließende zweistufige Verhandlungsverfahren sind folgende
    Zeiträume vorgesehen:
     Mai bis August 2010 1. Runde (Indikative Angebotsabgabe),
     Juli bis Oktober 2010 2. Runde (Verbindliche Angebotsabgabe),
     ab Oktober 2010 Vergabeempfehlung und Zuschlagserteilung.
    Ein detaillierter Zeitplan für das Verhandlungsverfahren wird mit
    Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
    VI.3)  RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
    VI.3.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer bei
    der Bezirksregierung Köln, Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, DEUTSCHLAND.
    E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de. Tel. +49 2217740251. Fax +49
    2217740197.
    VI.4)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 1.3.2010.
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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