Ausschreibung: Verkauf von unbebauten Grundstücken - D-Sankt Augustin Verkauf von unbebauten Grundstücken Dokument Nr...: 67813-2010 (ID: 2010030604595315202) Veröffentlicht: 06.03.2010 * BAUKONZESSION ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Stadt Sankt Augustin, Markt 1, Kontakt Zentrale Vergabestelle, z. Hd. von Herrn Hennecken, 53757 Sankt Augustin, DEUTSCHLAND. Tel. +49 2241243-240. E-Mail: juergen.hennecken@sankt-augustin.de. Fax +49 224124377240. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.sankt-augustin.de. Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Spezifische Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Anträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen. I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional- oder Lokalbehörde. Allgemeine öffentliche Verwaltung. ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG DER BAUKONZESSION II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Verkauf und Bebauung eines städtischen Grundstücks (Baufeld MK 2). II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung: Erbringung der Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen NUTS-Code: DEA2C. Hauptausführungsort: Sankt Augustin. II.1.3) Kurze Beschreibung des Auftrags: Der Auftraggeber vergibt eine Baukonzession für das Baufeld MK 2 in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 3a Nr. 5 lit. c) VOB/A. Es ist ein zweistufiges Verhandlungsverfahren vorgesehen. Die ausgewählten Bewerber werden zunächst zur Abgabe indikativer Angebote aufgefordert. Anschließend werden Verhandlungsgespräche geführt. Diese enden mit Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens einzuschränken. Seit der Gründung 1969 hat sich Sankt Augustin zu einer modernen, lebenswerten Stadt entwickelt, die heute mit rund 56.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Rhein-Sieg-Kreis ist. In unmittelbarer Nachbarschaft zu den Städten Köln und Bonn verfügt Sankt Augustin über eine ausgezeichnete Infrastruktur. Mit den Autobahnanschlüssen A3, A59 und A560, dem Flughafen Köln/Bonn, dem Flugplatz Hangelar und dem ICE-Bahnhof Siegburg (ICE-Strecke Köln Frankfurt a. M.) ist Sankt Augustin optimal erreichbar. Sankt Augustin hat sich innerhalb der Wissenschaftsregion Köln / Bonn / Aachen zu einem innovativen Dienstleistungsstandort entwickelt. Herausragende Bedeutung für den Standort Sankt Augustin hat die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Das Profil des Forschungs- und Dienstleistungsstandortes Sankt Augustin wird durch zahlreiche weitere Institutionen nationaler und internationaler Bedeutung geprägt: Fraunhofer Gesellschaft mit Instituten der Gruppe Informations- und Kommunikationstechnik, Institutszentrum Birlinghoven, Asklepios Kinderklinik Sankt Augustin mit dem Deutschen Kinderherzzentrum, Konrad-Adenauer-Stiftung, Steyler Bank, Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr. Acht Stadtteile mit teilweise dörflichem Charakter und großzügigem Freiraum bieten den Einwohnern eine hohe Wohnqualität im Grünen. Ein ausgewogenes Angebot in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport unterstreicht die Lebensqualität in Sankt Augustin. Das im Jahr 2006 erarbeitete Stadtentwicklungskonzept Sankt Augustin 2025 unterstreicht mit dem Leitbild WissensStadt PLUS das attraktive Stadtprofil. Schwerpunkt des Konzeptes ist der Vernetzungsgedanke zwischen Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft und Verwaltung als integrativer Ansatz der Stadtentwicklung. Besondere städtebauliche Bedeutung erfährt die Zentrumsentwicklung: Hierauf soll der Fokus gelegt werden, da dort bereits wesentliche wissensbasierte Institutionen angesiedelt sind. Zudem benötigt eine Stadt eine starke und Image prägende Mitte. Die übergeordneten Zielsetzungen für diese Entwicklung sind: Stärken des Zentrums im Sinne der gemeinsamen Stadtidentität, Schaffen von repräsentativen Adressen, Erhöhen der Nutzerfrequenz und Verlängerung der Aufenthaltszeit auch am Abend und den Wochenenden sowie Erhöhen der Kaufkraftbindungsquote, insbesondere im gehobenen Marktsegment und im Bezug auf die eigene Bevölkerung. Die strategischen Überlegungen zur Zentrumsentwicklung werden im dem derzeit in Erarbeitung befindlichen Masterplan Urbane Mitte gebündelt. Sankt Augustin Zentrum West. Das dynamische Wachstum der Stadt erfordert ein starkes Zentrum. Ziel ist die Stärkung von Sankt Augustin in der Region Köln /Bonn. Die Stadt entwickelt daher westlich des Rathauses in unmittelbarem Anschluss zum im Umbruch befindlichen Einkaufs- und Verwaltungszentrum das Zentrum West. Die Planungsziele sind: Schaffung zentrumsnaher Nutzungen, Stärkung des Dienstleistungs-, Forschungs- und Wohnstandortes sowie städtebauliche Integration der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Mit dem Zentrum West entsteht ein lebendiges urbanes Zentrum. Die gelungene Mischung von Arbeiten, Wohnen, Versorgen und Freizeit macht Sankt Augustin zu einer sympathischen Stadt der kurzen Wege. Die stadträumliche Gesamtkonzeption orientiert sich an den Aspekten Umweltverträglichkeit und Lebensqualität. Der Entwicklungsbereich Zentrum West gliedert sich in drei Bereiche. Die Wirtschaftsparks 112 und 113 sind ein attraktiver Investitionsstandort für Unternehmen. Im Wohnpark 114 ist ein attraktives Wohngebiet entstanden. Die großzügige Erschließung und die Öffnung zum landschaftlichen Freiraum verleihen diesem Gebiet einen einzigartigen Charme. Der Wirtschaftspark 113 Planungs- und Entwicklungsziele. Der Wirtschaftspark 113 stellt den zentralen Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme dar. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Sankt Augustin das Ziel, die städtebauliche Integration der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg sowie die funktionale Ergänzung des bestehenden Zentrums sicherzustellen. Schaffung eines urbanen, attraktiven Raumes lautet die planerische Herausforderung. Mit der Ansiedlung von regionalen und überregionalen Forschungs- und Dienstleistungsunternehmen insbesondere aus den Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie dem Bereich Medien sowie Unternehmen aus dem Freizeit- und Gastronomiebereich sollen neue Identifikationspunkte für Sankt Augustin in unmittelbarer Nachbarschaft zur Hochschule Bonn-Rhein-Sieg entstehen. Dem Wirtschaftspark 113 kommt eine entscheidende Bedeutung für die zukünftige Entwicklung Sankt Augustins zu. Das vordringlichste Ziel neben der Ansiedlung moderner Arbeitsplätze ist daher die Schaffung eines lebendigen Stadtviertels mit hoher, freizeitorientierter Aufenthaltsqualität. Einen ersten wichtigen Schritt dorthin macht die Stadt mit der Errichtung der zentralen Sportanlage, die den Zentrumsbereich zum Freiraum hin abrundet. Identifikationspunkt: Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Mit der Ansiedlung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg hat sich bereits ein bedeutender Identifikationspunkt im Zentrum West etabliert. Mit ihren über 3 500 Studenten und den Studiengängen Informatik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Wirtschaft und Technikjournalismus nimmt die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg eine wichtige zukunftsorientierte Position ein. Aufgrund der steigenden Studentenzahlen und der Einrichtung weiterer Studiengänge ist bereits eine Erweiterung des Campusbereiches notwendig geworden. Wie das Hauptgebäude hebt auch der Erweiterungsbau mit attraktiver Architektur die städtebauliche Attraktivität des Standortes hervor. Zusammen mit dem nördlich der Grantham-Allee realisierten Büro- und Geschäftshaus Haus der Wirtschaft und des Handwerks, in dem u. a. die Kreishandwerkerschaft Bonn-Rhein-Sieg angesiedelt ist, bildet die Hochschule den Grundstein für einen attraktiven, wissenschaftsorientierten Dienstleistungsstandort. Die zentrale Lage dieses Bereichs innerhalb des Stadtgebietes wird durch die unmittelbar an den Entwicklungsbereich angrenzenden Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie das umfassende Einzelhandelsangebot ergänzt. Mit der im Zentrum gelegenen Haltestelle der S-Bahn-Strecke Bonn Siegburg ist die Anbindung an den Großraum Bonn und an den ICE-Haltepunkt in Siegburg fußläufig gewährleistet. Das Baufeld MK 2 Planungs- und Entwicklungsziele. Das Baufeld MK 2 ist eines der zentralen Baufelder im Zentrum der Stadt Sankt Augustin. Es liegt an der Rathausallee, einer der zentralen Erschließungsachsen des Zentrums. Es umfasst eine Grundstücksfläche von 2 912 m². Im Norden grenzt das zentrale Baufeld MK 1 und im Süden ein Büro- und Geschäftshaus an, das derzeit das lokale Briefverteilungszentrum des Deutschen Post AG beherbergt. Östlich der Rathausallee liegt das Einkaufszentrum HUMA-Einkaufspark. Planungsrecht. Für das Baufeld MK 2 ist der Bebauungsplan Haus Heidefeld in der Fassung der 2. Änderung maßgeblich. Dieser sieht folgende Rahmen gebende Festsetzungen vor: Art der baulichen Nutzung: Kerngebiet (MK) gem. § 7 BauNVO, Maß der baulichen Nutzung, GRZ: 1,0, GFZ: 3,0, Anzahl der Geschosse: III IV. Nutzungsstruktur. Die strategischen Zielsetzungen für den Wirtschaftspark 113 wurden in Abschnitt 2 vorgestellt. Insbesondere Unternehmen und Einrichtungen aus den Bereichen Bildung, Forschung, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Medien werden mit dem Grundstücksangebot im Wirtschaftspark 113 angesprochen. Aber auch zentrumsaffine Nutzungen wie Freizeit-, Gastronomie und in beschränktem Maße Einzelhandel sind für diesen Standort vorgesehen eine urbane Mitte in Nachbarschaft zur Hochschule Bonn-Rhein-Sieg soll geschaffen werden. Der Bebauungsplan sieht daher für das Baufeld MK 2 folgende zulässige Nutzungen vor: Geschäfts- / Büro- / Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe nur bis zum 1. OG, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbungsgewerbes, Sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, Anlage für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter. Ausnahmsweise zulässig sind: Vergnügungsstätten in Form von Diskotheken und Tanzlokalen von städtischer Seite nicht erwünscht sind Großraumdiskotheken (max. 800 m² Nutzfläche). Nicht zulässig sind folgende Nutzungen: Bordelle oder der gewerblichen Prostitution dienende Einrichtungen, Vergnügungsstätten in Form von Spielhallen, Sex-Kinos, Peep-Shows und dergleichen auch wenn sie als kerngebietstypische Versorgungsstätten einzustufen sind, Tankstellen auch im Zusammenhang mit Parkhäusern oder Großgaragen. Erschließung / Ruhender Verkehr / Beschaffenheit des Grundstücks. Die Erschließungsstruktur ist durch den Bebauungsplan vorgegeben. Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem eigenen Grundstück unterzubringen. Die Unterbringung der Stellplätze sollte nach Möglichkeit in Tief- bzw. Hochgaragen erfolgen. Die Versorgungsleitungen verlaufen im öffentlichen Straßenbereich. Hinsichtlich der Wärmeversorgung besteht gemäß städtischer Fernwärmesatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang. Betreiber des Netzes ist die ESA Energiedienstleistungsgesellschaft Sankt Augustin mbH. Derzeit verläuft durch das Baufeld MK 2 noch eine Fernwärmeleitung der ESA Energiedienstleis-tungsgesellschaft Sankt Augustin mbH sowie eine Gasleitung der Rhenag. Die Fernwärmeleitung wird im Vorfeld des Baubeginns auf Kosten der Stadt Sankt Augustin verlegt. Die Gasleitung liegt nicht im überbaubaren Grundstücksbereich. Hier ist im Wege der Verhandlungen abzustimmen, ob die Leitung an dieser Stelle verbleiben kann oder verlegt werden muss. Das Baufeld MK 2 wird derzeit als Stellplatzfläche genutzt. Der Aufwand zur Freilegung des Baufeldes ist ebenfalls im Zuge der Verhandlungen abzustimmen. Zu beachten ist weiterhin das Fahrrecht zugunsten der Post im östlichen Bereich des Baufeldes. Kaufvertragliche Auflagen. Mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages werden dem Bieter verschiedene Verpflichtungen auferlegt. Diese Verpflichtungen betreffen Regelungen zu den nachfolgenden Bereichen. Baupflicht, Rückerwerbsoption, Bindung an das Bau- und Nutzungskonzept, Ggf. Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Strukturfördermittel im Zuge des Bonn-Berlin-Ausgleichs (sofern die Voraussetzungen vorliegen), Eingeschränkte Weiterveräußerungsmöglichkeit vor Erfüllung der Bauverpflichtung, Abschluss von Versorgungsverträgen für Energieversorgung aufschiebende Bedingung für die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages, Bindung an ein mit der Stadt abgestimmtes Konzept über die Anbringung von Werbeanlagen, Grundbuchrechtliche Belastungen (Dienstbarkeiten (Leitungsrecht) zugunsten der Rhenag, Rheinische Energie AG) und. Vorlage der verbindlichen Finanzierungsnachweise Verknüpfung mit Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Besitzübergang / Baubeginn. Im Anhang des Informationsmemorandums befindet sich der entsprechende Kaufvertragsentwurf. Mit Abgabe eines indikativen Angebotes wird eine Verpflichtungserklärung zur Akzeptanz des Kaufvertragsentwurfs, mit Abgabe eines verbindlichen Angebots wird eine Verpflichtungserklärung zur Vorlage eines notariellen Kaufvertrages bei Vorankündigung der Zuschlagserteilung erwartet. Die Nichtvorlage entsprechender Erklärungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren (Details s. Abschnitt 3). II.1.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 70122110. ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.1.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vom Bieter und sofern sich Bietergemeinschaften bewerben, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind nachfolgende Erklärungen und nachfolgende Nachweise zu erbringen. Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Von jedem Drittunternehmen (zum Beispiel Finanzierungspartner) auf dessen Eignung sich der Bieter, beziehungsweise die Bietergemeinschaft stützt, ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Nichtvorlage der Erklärungen führt zum Ausschluss. Weitere Einzelheiten sind Ziffer VI.2 zu entnehmen. Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass Ausschlussgründe entsprechend § 8 Nr. 5, Absatz 1 VOB/A nicht vorliegen. Die Eigenerklärung ist dem Bewerbungsformular beigefügt. Entsprechende Nachweise müssen auf Verlangen vorgelegt werden bzw. sind mit Angebotsabgabe nach entsprechender Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen. Falschangaben und Nichtvorlage führen zum Ausschluss. Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als sechs Monate des zuständigen Finanzamtes ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, so sind vergleichbare Bescheinigungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Gewerbe- beziehungsweise Bundeszentralregisterauszüge gegebenenfalls nachzufordern. Fragen zu den Erklärungen und Nachweisen sind zwingend vor Abgabe des Teilnahmeantrages spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist an die zuständige Vergabestelle zu richten. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Von jedem Bieter also auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, sofern diese gebildet wird sowie von weiteren Drittunternehmen wie zum Beispiel Finanzierungspartner, Nachunternehmer auf deren Eignung und Befähigung sich der Bieter beruft, müssen die nachfolgenden Angaben mit dem Teilnahmeantrag erbracht werden. Sollten diese Angaben nicht erbracht werden, erfolgt der Ausschluss des Bieters aus dem Teilnahmeverfahren. Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI.2. 1. Angabe der Gesamtumsätze der letzten fünf Geschäftsjahre. 2. Angabe der Umsätze aus den letzten fünf Geschäftsjahren zu Projekten, die mit dem hier ausgeschriebenen vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit ist darzustellen. Vergleichbar sind Umsätze aus Projektierungen hinsichtlich Planen, Finanzieren, Ausführen und Vermarkten von Bauprojekten in Kern-, Gewerbe-, Misch- oder Sondergebieten. 3. Sofern der Bieter oder die Bietergemeinschaft sich auf Umsätze von Drittunternehmen stützt, hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die Mittel der Drittunternehmen für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung stehen. Die Drittunternehmen müssen gegenüber dem Bieter verbindliche Verpflichtungserklärungen abgeben. Der Auftraggeber kann zur Prüfung der vorstehenden Angaben Bilanzen oder ähnliche sichere vergleichbare Unterlagen beim Bieter oder der Bietergemeinschaft anfordern bzw. sind mit Angebotsab-gabe nach entsprechender Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen. Falschangaben und Nichtvorlage führen zum Ausschluss. III.1.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Von jedem Bieter, wie auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von jedem Drittunternehmen auf dessen Eignung sich der Bieter stützt, sollen nachfolgende Angaben mit dem Teilnahmeantrag erbracht werden. Sollten diese Angaben nicht erbracht werden, erfolgt kein Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer VI.2. 1. Benennung und Darstellung von Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten eigenen Leistungen, die mit den hier zu erbringenden strukturell vergleichbar sind (zum Beispiel Entwicklung, Planung und Realisierung innerstädtischer Bebauung, insbesondere von Bürogebäuden oder Geschäftsbauten). Referenzen über Leistungen des Bieters deren Realisierung vor Ende 2004 aufgenommen wurden, werden nur dann gewertet, wenn diese inzwischen abgeschlossen worden sind. Folgende Angaben sollen zu den Referenzprojekten gemacht werden: a) Projektbezeichnung b) Beschreibung des Auftragsgegenstandes c) Projekt-/Investitionsvolumen (qm / EUR) d) Auftraggeber e) eigene Leistungsinhalte f) Leistungszeitraum g) Auskunftsperson beim Auftraggeber h) Pläne, Ansichten, Fotos Das Projekt-/Investitionsvolumen ist eingehend zu erläutern, zum Beispiel durch Benennung der Grundstücksgröße, des Umfangs der Finanzierung in Euro, der zur Errichtung vorgesehenen oder ausgeführten Quadratmeter Nutzfläche sowie der erfolgten Vermarktungen in Quadratmeter Nutzfläche oder des Wertes in Euro. 2. Wenn sich ein Bieter allein oder als Mitglied in einer Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auf Drittunternehmen stützten will (zum Beispiel Banken für Finanzierungsleistungen, Planungsbüros für Planungsleistungen), muss er nachweisen, dass ihm die technische Leistungsfähigkeit der Drittunternehmen auch tatsächlich in geeigneter Weise zur Verfügung steht. Zum Nachweis bedarf es einer Verpflichtungserklärung der Drittunternehmen. 3. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften und einen für die Vertretung der Bewerbergemeinschaft in dem Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter bestimmen. 4. Erste Ideen für ein städtebauliches Konzept für das Baufeld MK 2 in Form von Skizzen und textlicher Nutzungsbeschreibung. ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) ZUSCHLAGSKRITERIEN: Für den Zuschlag wird eine Rangfolge der Bieter nach Abschnitt IV.1 der europaweiten Bekanntmachung (Zuschlagskriterien) gebildet. Die endgültige Entscheidung über den Zuschlag trifft die Auftraggeberin im Rahmen der notwendigen Beschlussfassung des Rates der Stadt Sankt Augustin. Unterkriterien und Gewichtung der Zuschlags- und Wertungskriterien sind dem Informationsmemorandum beigefügt und werden den Bietern zusätzlich mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Zuschlags-/Wertungskriterien in der 1. Runde (indikative Angebote). Verpflichtungserklärung zur Akzeptanz des Kaufvertragsentwurfs (Ausschlusskriterium). Architektonische Qualität (25 %). Städtebauliche Qualität (25 %). Nutzungskonzept (30 %). Kaufpreis / Realisierungssicherheit (20 %). Zuschlags-/Wertungskriterien in der 2. Runde (verbindliche Angebote). Verpflichtungserklärung zur Vorlage eines notariellen Kaufangebotes bei Vorankündigung der Zuschlagserteilung (Ausschlusskriterium). Finanzierungsnachweise (40 %). Nachweise zur Nutzerbindung (40 %). Überarbeitung / Nachbesserungen gemäß den Verhandlungsergebnissen (20 %). IV.2) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.2.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: EU 4, Baufeld MK 2. IV.2.2) Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen: 23.4.2010 - 11:00. IV.2.3) Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können: Deutsch. ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein. VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: Der Auftraggeber vergibt die Baukonzession in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 3a Nr. 5 lit. c) VOB/A. Es ist ein zweistufiges Verhandlungsverfahren vorgesehen. Die ausgewählten Bewerber werden zunächst zur Abgabe indikativer Angebote aufgefordert. Anschließend werden Verhandlungsgespräche geführt. Diese enden mit Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens einzuschränken. Die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist kostenlos. Auf schriftliches Verlangen erhält jeder Interessent bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle Unterlagen zum Verfahren (Informationsmemorandum), die neben weiteren Informationen zum ausgeschriebenen Projekt insbesondere Details zum Verfahrensablauf enthalten. Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite www.sanktaugustin-zentrumwest.de unter der Rubrik Aktuell abrufbar. Das Informationsmemorandum enthält das Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb. Es werden maximal fünf Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Eignungsprüfung der Bewerber im Teilnahmewettbewerb erfolgt mehrstufig nach den in Ziffer III.1.1 bis 1.3 genannten Kriterien: 1. Die zwingend geforderten Erklärungen werden als 1. Stufe auf Vollständigkeit geprüft. Sollten diese nicht den Anforderungen entsprechen, so wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. 2. In einer 2. Stufe wird die grundsätzliche Eignung des Bewerbers geprüft. 3. Soweit notwendig wird in einer 3. Stufe der Bewerberkreis auf die maximal aufzufordernden Bewerber unter Wertung der nachfolgenden Parameter reduziert. Die Auswahl erfolgt durch Auswertung der Referenzen der wesentlichen, in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den hier zu erbringenden strukturell vergleichbar sind. Der Auswertung liegen folgende Kriterien mit Gewichtung zugrunde: I. Konzeptentwicklung (60 %) II. Konzeptumsetzung (40 %) a) Finanzierung (20 %) a) Ausführen (20 %) b) Planung (40 %) b) Vermarkten (20 %) Nur die in Ziffer III.1.1 und Ziffer III.1.2 aufgeführten (Eigen-)Erklärungen und Angaben sind bei Nichtvorlage eine zwingende Ausschlussvoraussetzung. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe hat der Bewerber entsprechende Nachweis für die Eigenerklärungen vorzulegen. Nichtvorlage und Falschangaben führen zum Ausschluss. Die übrigen Erklärungen, Angaben und Nachweise gemäß Ziffer III.1.3 dienen lediglich der Eignungsbeurteilung, wobei fehlende Angaben nicht gewertet werden. Das Nachreichen verbesserter oder ergänzter Unterlagen ist nicht möglich. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers, zu Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit lediglich Eigenerklärung vorzulegen. Mit Abgabe der indikativen Angebot nach entsprechender Aufforderung zur Angebotsabgabe sind entsprechende Nachweise zu den Eigenerklärungen vorzulegen. Nichtvorlage und Falschangaben führen zum Ausschluss aus dem Verhandlungsverfahren. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 23.4.2010, 11.00 Uhr (Eingang beim Auftraggeber) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift. Teilnahmewettbewerb SEM Sankt Augustin Zentrum West EU 4; Baufeld MK 2 Bitte nicht öffnen!. Bei der Stadt Sankt Augustin der Bürgermeister Zentrale Vergabestelle Markt 1 53757 Sankt Augustin einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang bei der o. g. Stelle an. E-Mails oder Faxe sind unzulässig. Nebenangebote sind ausgeschlossen. Die Bildung von Losen ist nicht vorgesehen. Teilnahmeanträge sowie Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Der Kaufpreis für das Baufeld MK 2 beträgt 270 EUR / m² zzgl. Kanalanschlussbeitrag in Höhe von 15,34 EUR / m². Bei diesem Kaufpreis handelt es sich um den so genannten Neuordnungswert gemäß § 168 Abs. 8 BauGB. Er stellt den Verkehrswert dar, der sich durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs ergibt und durch den zuständigen Gutachterausschuss unter Berücksichtigung der geltenden planerischen Festsetzungen ermittelt wird. In dem Verkehrswert enthalten sind die Erschließungskosten nach § 127 BauGB und die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen nach § 135a BauGB. Bleibt die tatsächliche Bebauung hinter den geltenden planerischen Festsetzungen zurück und wird diese eingeschränkte Nutzung planungsrechtlich angepasst, kann durch den Gutachterausschuss auf Nachweis der eingeschränkten Nutzung ein projektbezogener Verkehrwert ermittelt werden. Die Stadt Sankt Augustin ist an die ermittelten Verkehrswerte gemäß § 168 Abs. 8 i. V. m. § 153 Abs. 4 BauGB gebunden. Sie behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn der gutachterlich ermittelte Verkehrswert für das Baufeld MK 2 nicht erzielt wird. Die Zuschlagsfrist beträgt 2 Monate, gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist für die verbindlichen Angebote. Während der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter hat mit Abgabe des verbindlichen Angebotes der Stadt Sankt Augustin eine Erklärung vorzulegen, dass er, sofern er für den Zuschlag vorgesehen ist, nach schriftlicher Vorankündigung der Zuschlagserteilung innerhalb von 14 Tagen ein notarielles Kaufangebot auf Grundlage des verhandelten Kaufvertragsentwurfs der Stadt vorlegt, das von der Stadt Sankt Augustin innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung notariell anzunehmen ist. Die Zuschlagserteilung erfolgt im Anschluss an die Vorlage des notariellen Kaufangebotes. Der Kaufvertrag wird nur mit der natürlichen oder juristischen Person geschlossen, die sich mit ihrem in diesem Verfahrensstadium einzureichenden Teilnahmeantrag um den Auftrag bewirbt. Der Abschluss des Vertrages mit einer nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs aber vor Zuschlag gegründeten Projektgesellschaft ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung aufzuheben, wenn kein oder nur ein Angebot eingereicht wird. Die Ausschreibung kann ebenfalls aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingereicht wird, dass den Ausschreibungsbedingungen entspricht bzw. die Mindestpunktzahl von 200 Wertungspunkten nicht erreicht. Weiterhin gelten die Aufhebungsgründe nach § 26 Abs. 1 VOB/A. Unterlagen zur Aufgabenstellung. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten die Bieter / Bietergemeinschaften folgende Unterlagen: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Sankt Augustin, Gestaltungsplan SEM Sankt Augustin Zentrum West, Bebauungsplan Haus Heidefeld in der Fassung der 2. Änderung, Lageplan des Baufeldes MK 2 (analog / digital), Kaufvertragsentwurf, Kommunalprofil Sankt Augustin, Zuschlags- und Wertungskriterien mit Gewichtung, Zeitplanung Verhandlungsverfahren, Kurzfassung des Stadtentwicklungskonzeptes 2025, Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Sankt Augustin, Abgrenzungsplan und Anforderungsprofil des Masterplans Urbane Mitte, Verlangte Angebotsunterlagen. In der ersten Runde (indikative Angebote) werden folgende Unterlagen von den Bietern / Bieter-gemeinschaften gefordert: Bebauungs- und Nutzungskonzept für das gesamte Baufeld im Maßstab 1:500 mit Aussagen über die Nutzungsverteilung (geschossweise), das Erschließungs- und Freiraumkonzept einschließlich Flächenaufteilung, Freiraumgestaltung und die Bauflächen/-strukturen, Gestaltungskonzept im Maßstab 1:200 mit Aussagen über die Gestaltung der Erschließungs- und Freiraumflächen sowie die Baustruktur einschließlich Geschossigkeit und Dachform (-landschaft), Wesentliche Grundrisse, Ansichten, und Schnitte im Maßstab 1:200 mit Aussagen zur Materialität, Skizzen, räumliche Darstellungen und sonstigen für die Aufgabe wesentlichen Erläuterungen sowie konkrete Aussagen zur Fassadengestaltung und -materialien (z. B. Fassadende-tail, Werbeanlagen), Flächenberechnungen (städtebauliche Kenndaten und Nutzflächen), Erläuterungsbericht (max. 2 DIN A4-Seiten) einschließlich Aussagen zur Stellplatzanzahl und zu den vorgesehenen Nutzungen, Digitale Daten der vorgenannten Pläne/Abbildungen (jpeg- oder tif-Format mit 300 dpi), Verpflichtungserklärung zur Akzeptanz des Kaufvertragsentwurfs, Kaufpreisangebot für das Baufeld MK 2 in einem gesondert gekennzeichneten Umschlag, Nutzungskonzept mit vorgesehenen Nutzern, Finanzierungskonzept. In der zweiten Runde (verbindliche Angebote) werden folgende Unterlagen von den Bietern / Bietergemeinschaften gefordert: Verpflichtungserklärung zur Vorlage eines notariellen Kaufangebotes bei Vorankündigung der Zuschlagserteilung, Finanzierungsnachweise, Nachweise zur Nutzerbindung, Überarbeitung / Nachbesserung der Unterlagen aus der 1.Verhandlungsrunde gem. den Verhandlungsergebnissen. Eine Vergütung der einzureichenden Angebotsunterlagen erfolgt nicht. Der Zeitplan für den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sieht folgende Meilensteine vor: Montag, 1.3.2010 Europaweite Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs, Freitag, 23.4.2010, 11.00 Uhr Fristende für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Montag, 26.4.2010 bis Freitag, 7.5.2010 Eignungsprüfung und Teilnehmerauswahl, ab Montag, 10.5.2010 Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Information an nicht ausgewählte Teilnehmer. Für das anschließende zweistufige Verhandlungsverfahren sind folgende Zeiträume vorgesehen: Mai bis August 2010 1. Runde (Indikative Angebotsabgabe), Juli bis Oktober 2010 2. Runde (Verbindliche Angebotsabgabe), ab Oktober 2010 Vergabeempfehlung und Zuschlagserteilung. Ein detaillierter Zeitplan für das Verhandlungsverfahren wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, DEUTSCHLAND. E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de. Tel. +49 2217740251. Fax +49 2217740197. VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 1.3.2010. -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de