Ausschreibungen und Aufträge:
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - D-Bonn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 67513-2010 (ID: 2010030604582800536)
Veröffentlicht: 06.03.2010
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BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie (BMWi), Villemombler Str. 76, Kontakt Referat I
D 4, z. Hd. von Herrn Apostel, 53123 Bonn, DEUTSCHLAND. Tel. +49
3018615-4893. E-Mail: Johann.Apostel@bmwi.bund.de. Fax +49 3018615-304893.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.bmwi.de.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen.
Wirtschaft und Finanzen.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. der
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 8.
Hauptausführungsort, Hauptlieferort, Hauptort der Dienstleistung: Berlin.
NUTS-Code DE.
II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Projekt-Nr. 57/09.
Thema:
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Interoperabilität in der
Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT).
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Das Projekt "Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Interoperabilität in der IKT" ist Bestandteil des Pakts für Beschäftigung
und Stabilität der Bundesregierung. Dieses Konjunkturpaket II enthält auch
ein Investitionsprogramm für die Informationstechnik des Bundes. Eine der
Hauptbarrieren für die Funktionsfähigkeit komplexer IKT-Systeme sowie für
den Wettbewerb in der IKT-Branche insgesamt ist die mangelnde
Interoperabilität der jeweils beteiligten Einzelkomponenten. Begünstigt
durch dieses Defizit werden i.d.R. marktstarke IKT-Anbieter, da ihre
Systeme den Markt dominieren. Hier ist Interoperabilität ein wichtiger
Mechanismus, bestehende wirtschaftlich-technische Abhängigkeiten vor allem
für die deutsche vorwiegend mittelständische Softwareindustrie abzubauen
und Kosten für Lizenzen zu senken. Für die öffentliche Verwaltung ist
Interoperabilität ein geeignetes Instrument, durch mehr Wettbewerb die
Kosten für die Beschaffung von IKT-Dienstleistungen und -produkten zu
verringern, da sich die Auswahlalternativen am Markt durch
Interoperabilität erhöhen. Das Dienstleistungsvorhaben soll im
wesentlichen auf den Ergebnissen des Gutachtens "Fördernde und hemmende
Faktoren bei der Herstellung von Interoperabilität(en) im IKT-Bereich"
(Auftragnehmer: Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Consult GmbH,
endgültige Fertigstellung: voraussichtlich Ende August) aufbauen, diese z.
T. umsetzen und deshalb möglichst nahtlos hieran anschließen. Soweit
erforderlich sind vom Auftragnehmer noch zusätzliche Markt- und
Bedarfsermittlungen für Interoperabilitätstests durchzuführen. Das
Gutachten stellt nach gegenwärtigem Stand u. a. fest, dass es zum einen
erforderlich sei, herstellerunabhängige Einrichtungen für die
Interoperabilitätsprüfung in strategisch wichtigen IKT-Sektoren zu
schaffen, wo solche Prüfungen fehlten und zum anderen bereits bestehende
Interoperabilitätstests qualitativ zu bewerten und auf einer gemeinsamen
Informationsplattform zusammenzufassen, um hierdurch zu einer stärkeren
(derzeit de facto nicht vorhandenen) Markttransparenz beizutragen. Von
daher besteht die ausgeschriebene Leistung vor allem darin:
nach Absprache mit dem Auftraggeber und nach Maßgabe des o. g.
Gutachtens in (zunächst) 4 ausgesuchten IKT-Anwendungsfeldern
Einrichtungen zur Prüfung von Interoperabilitäten (Testbeds) zu schaffen,
zu betreiben und dabei der Standardisierungsdynamik Rechnung zu tragen,
eine übergreifende (barrierefreie) Informationsplattform im Internet
über vorhandene Interoperabilitätstests einzurichten, zu betreiben und bei
den interessierten Anwender- und Herstellerkreisen bekannt zu machen,
allgemeine Qualitätskriterien in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu
entwickeln und anhand dieser dort auch bereits bestehende
Interoperabilitätstests nachvollziehbar und transparent bewertet
darzustellen, um hierdurch zu einer stärkeren Marktransparenz beizutragen,
die Gesamtaktivitäten im Rahmen dieses Projekts zu steuern und in
Zusammenwirken mit den (insbesonders öffentlichen) Beschaffern und
Herstellern ein Geschäftsmodell zu entwickeln, das die Fortführung des
Projekts nach Auslaufen der staatlichen Förderung gewährleistet.
Weiter unter Punkt VI.3).
II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73000000.
II.1.6) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein.
II.2) ENDGÜLTIGER GESAMTWERT DES AUFTRAGS
II.2.1) Endgültiger Gesamtwert des Auftrags: niedrigstes Angebot: 566
350,16 und höchstes Angebot: 2 989 875 EUR.
Ein-schließlich MwSt. MwSt.-Satz (%): 19.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf folgende Kriterien:
1. Qualität und Kompetenz. Gewichtung: 40 %.
2. Zweckmäßigkeit der Leistung. Gewichtung: 30 %.
3. Preis. Gewichtung: 30 %.
IV.2.2) Es wurde eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: I D 4 - 02 08 15 -
57/09.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
ABSCHNITT V: AUFTRAGSVERGABE
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: Weiter von Punkt II.1.5).
Die 3 genannten Leistungen (Unterprojekte) sind nach Möglichkeit modular
aufzubauen, um eine bessere Leistungskalkulation zu ermöglichen. Es ist
möglich und wird nicht ausgeschlossen bei der Vergabe des Auftrags, die
Leistungen in der Menge aufzuteilen (Teillose) und getrennt nach Art oder
Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- und Fachlose dürfen
zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies
erfordern.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist möglich.
Der Auftragnehmer hat vierteljährlich einen elektronischen Statusbericht
zum Stand der Arbeiten zu erstellen und Abschlußberichte.
Zu den 3 genannten Leistungen können Workshops durchgeführt werden, wenn
der Auftragnehmer sie für notwendig hält. Diese sind allerdings gesondert
zu kalkulieren und auszuweisen.
Reise- und Nebenkosten sind grundsätzlich nach den Bestimmungen des
Bundesreisekostengesetzes (BRKG) abzurechnen. Reisekosten, die über die
Regelarbeitszeit hinausgehen, werden grundsätzlich nicht gesondert
vergütet. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Neben- und Reisekosten
der Teilnehmer von Workshops nicht übernommen werden.
Ihren formlosen Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5)
genannten Thema können Sie ausschließlich:
entweder über die elektronische Vergabeplattform des Bundes
(www.evergabe-online.de),
oder per Post- oder Expresszustellung (in zweifacher Ausfertigung) in
der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I
Nr. 1) einreichen.
Er muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 31.7.2009 bis
15:00 Uhr (siehe auch Abschnitt IV Nr. 3.4) eingegangen sein.
Die Übermittlung per elektronischer Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf
der Abgabefrist - zu jeder Zeit möglich. Informationen zum elektronischen
Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit
usw.) finden Sie auf der Internetseite "www.evergabe-online.de". Wenn Sie
Ihren Antrag per Post- oder Expresszustellung einreichen, ist auch eine
spätere Angebotsabgabe über die Vergabeplattform nicht möglich.
Bei Post- oder Expresszustellung kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte
deutlich mit "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I D 4 - 57/09!" und
beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-)
Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr - 15:00
Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag
rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie die Einreichung Ihres Antrags daher
so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann.
Später, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder
unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden
nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind
zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven und /
oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die die für die Erfüllung der
vertraglichen Verpflichtungen erforderliche "Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit" besitzen (§ 25 Nr. 2 VOL/A). Der Zuschlag wird auf
das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot
erteilt (siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1).
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN:
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer:
Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, DEUTSCHLAND.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren:
Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie,
Referat I B 3, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, DEUTSCHLAND.
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Referat
I B 3, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, DEUTSCHLAND.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 4.3.2010.
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de