Ausschreibungen und Aufträge: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - D-Bonn Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Dokument Nr...: 67513-2010 (ID: 2010030604582800536) Veröffentlicht: 06.03.2010 * BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Villemombler Str. 76, Kontakt Referat I D 4, z. Hd. von Herrn Apostel, 53123 Bonn, DEUTSCHLAND. Tel. +49 3018615-4893. E-Mail: Johann.Apostel@bmwi.bund.de. Fax +49 3018615-304893. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.bmwi.de. I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen. Wirtschaft und Finanzen. ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. der Dienstleistung: Dienstleistung. Dienstleistungskategorie: Nr. 8. Hauptausführungsort, Hauptlieferort, Hauptort der Dienstleistung: Berlin. NUTS-Code DE. II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Projekt-Nr. 57/09. Thema: Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Interoperabilität in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Das Projekt "Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Interoperabilität in der IKT" ist Bestandteil des Pakts für Beschäftigung und Stabilität der Bundesregierung. Dieses Konjunkturpaket II enthält auch ein Investitionsprogramm für die Informationstechnik des Bundes. Eine der Hauptbarrieren für die Funktionsfähigkeit komplexer IKT-Systeme sowie für den Wettbewerb in der IKT-Branche insgesamt ist die mangelnde Interoperabilität der jeweils beteiligten Einzelkomponenten. Begünstigt durch dieses Defizit werden i.d.R. marktstarke IKT-Anbieter, da ihre Systeme den Markt dominieren. Hier ist Interoperabilität ein wichtiger Mechanismus, bestehende wirtschaftlich-technische Abhängigkeiten vor allem für die deutsche vorwiegend mittelständische Softwareindustrie abzubauen und Kosten für Lizenzen zu senken. Für die öffentliche Verwaltung ist Interoperabilität ein geeignetes Instrument, durch mehr Wettbewerb die Kosten für die Beschaffung von IKT-Dienstleistungen und -produkten zu verringern, da sich die Auswahlalternativen am Markt durch Interoperabilität erhöhen. Das Dienstleistungsvorhaben soll im wesentlichen auf den Ergebnissen des Gutachtens "Fördernde und hemmende Faktoren bei der Herstellung von Interoperabilität(en) im IKT-Bereich" (Auftragnehmer: Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Consult GmbH, endgültige Fertigstellung: voraussichtlich Ende August) aufbauen, diese z. T. umsetzen und deshalb möglichst nahtlos hieran anschließen. Soweit erforderlich sind vom Auftragnehmer noch zusätzliche Markt- und Bedarfsermittlungen für Interoperabilitätstests durchzuführen. Das Gutachten stellt nach gegenwärtigem Stand u. a. fest, dass es zum einen erforderlich sei, herstellerunabhängige Einrichtungen für die Interoperabilitätsprüfung in strategisch wichtigen IKT-Sektoren zu schaffen, wo solche Prüfungen fehlten und zum anderen bereits bestehende Interoperabilitätstests qualitativ zu bewerten und auf einer gemeinsamen Informationsplattform zusammenzufassen, um hierdurch zu einer stärkeren (derzeit de facto nicht vorhandenen) Markttransparenz beizutragen. Von daher besteht die ausgeschriebene Leistung vor allem darin: nach Absprache mit dem Auftraggeber und nach Maßgabe des o. g. Gutachtens in (zunächst) 4 ausgesuchten IKT-Anwendungsfeldern Einrichtungen zur Prüfung von Interoperabilitäten (Testbeds) zu schaffen, zu betreiben und dabei der Standardisierungsdynamik Rechnung zu tragen, eine übergreifende (barrierefreie) Informationsplattform im Internet über vorhandene Interoperabilitätstests einzurichten, zu betreiben und bei den interessierten Anwender- und Herstellerkreisen bekannt zu machen, allgemeine Qualitätskriterien in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu entwickeln und anhand dieser dort auch bereits bestehende Interoperabilitätstests nachvollziehbar und transparent bewertet darzustellen, um hierdurch zu einer stärkeren Marktransparenz beizutragen, die Gesamtaktivitäten im Rahmen dieses Projekts zu steuern und in Zusammenwirken mit den (insbesonders öffentlichen) Beschaffern und Herstellern ein Geschäftsmodell zu entwickeln, das die Fortführung des Projekts nach Auslaufen der staatlichen Förderung gewährleistet. Weiter unter Punkt VI.3). II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73000000. II.1.6) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein. II.2) ENDGÜLTIGER GESAMTWERT DES AUFTRAGS II.2.1) Endgültiger Gesamtwert des Auftrags: niedrigstes Angebot: 566 350,16 und höchstes Angebot: 2 989 875 EUR. Ein-schließlich MwSt. MwSt.-Satz (%): 19. ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) VERFAHRENSART IV.1.1) Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren. IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf folgende Kriterien: 1. Qualität und Kompetenz. Gewichtung: 40 %. 2. Zweckmäßigkeit der Leistung. Gewichtung: 30 %. 3. Preis. Gewichtung: 30 %. IV.2.2) Es wurde eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein. IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: I D 4 - 02 08 15 - 57/09. IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein. ABSCHNITT V: AUFTRAGSVERGABE ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein. VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: Weiter von Punkt II.1.5). Die 3 genannten Leistungen (Unterprojekte) sind nach Möglichkeit modular aufzubauen, um eine bessere Leistungskalkulation zu ermöglichen. Es ist möglich und wird nicht ausgeschlossen bei der Vergabe des Auftrags, die Leistungen in der Menge aufzuteilen (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- und Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist möglich. Der Auftragnehmer hat vierteljährlich einen elektronischen Statusbericht zum Stand der Arbeiten zu erstellen und Abschlußberichte. Zu den 3 genannten Leistungen können Workshops durchgeführt werden, wenn der Auftragnehmer sie für notwendig hält. Diese sind allerdings gesondert zu kalkulieren und auszuweisen. Reise- und Nebenkosten sind grundsätzlich nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) abzurechnen. Reisekosten, die über die Regelarbeitszeit hinausgehen, werden grundsätzlich nicht gesondert vergütet. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Neben- und Reisekosten der Teilnehmer von Workshops nicht übernommen werden. Ihren formlosen Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5) genannten Thema können Sie ausschließlich: entweder über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de), oder per Post- oder Expresszustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Er muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 31.7.2009 bis 15:00 Uhr (siehe auch Abschnitt IV Nr. 3.4) eingegangen sein. Die Übermittlung per elektronischer Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Zeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) finden Sie auf der Internetseite "www.evergabe-online.de". Wenn Sie Ihren Antrag per Post- oder Expresszustellung einreichen, ist auch eine spätere Angebotsabgabe über die Vergabeplattform nicht möglich. Bei Post- oder Expresszustellung kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I D 4 - 57/09!" und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie die Einreichung Ihres Antrags daher so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Später, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven und / oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche "Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit" besitzen (§ 25 Nr. 2 VOL/A). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN: VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer: Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, DEUTSCHLAND. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Referat I B 3, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, DEUTSCHLAND. VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Referat I B 3, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, DEUTSCHLAND. VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 4.3.2010. -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de