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Ausschreibung: Dienstleistungen von Reisebüros und ähnliche Dienste - D-Frankfurt
Dienstleistungen von Reisebüros und ähnliche Dienste.
Dienstleistungen für Geschäftsreisen.
Dokument Nr...: 121258-2008
Veröffentlicht: 08.05.2008
*
  BEKANNTMACHUNG
  Dienstleistungsauftrag
  ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
  I.1)	NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): KfW, Palmengarten Straße 5-9,
  z. Hd. von Frau Seidl, D-60325 Frankfurt. Tel. (49-69) 74 31 18 66.
  E-Mail: vergabestelle@kfw.de. Fax (49-69) 74 31 31 06.
  Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
  Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
  Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
  Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
  Kontaktstellen.
  Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
  Kontaktstellen.
  I.2)	ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
  Einrichtung des öffentlichen Rechts.
  Wirtschaft und Finanzen.
  Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
  Auftraggeber: Nein.
  ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
  II.1)  BESCHREIBUNG
  II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
  Reisebüro-Dienstleistungen für Geschäftsreisen.
  II.1.2)  Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
  Dienstleistung: Dienstleistung.
  Dienstleistungskategorie: Nr. 20.
  Hauptort der Dienstleistung: Frankfurt am Main.
  NUTS-Code: DE712.
  II.1.3)  Gegenstand der Bekanntmachung: Abschluss einer
  Rahmenvereinbarung.
  II.1.4)  Angaben zur Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit einem
  einzigen Wirtschaftsteilnehmer.
  Laufzeit der Rahmenvereinbarung: in Jahren 2.
  II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Ziel
  der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die
  Erbringung von Reisebüro-Dienstleistungen zur reibungslosen und
  wirtschaftlichen Abwicklung von Geschäftsreisen für die beschäftigten
  Mitarbeiter der KfW einschließlich Tochtergesellschaften mit
  Mehrheitsbeteiligung sowie der in- und ausländischen Besucher (die DEG ist
  nicht im Umfang enthalten). Die Leistungen des Reisebüros sind für alle
  Standorte zentral zu erbringen, wofür ein Travel Center (Implant) im KfW
  Verwaltungsgebäude in Frankfurt/Main einzurichten ist. In Einzelfällen ist
  eine persönliche Bedienung z. B. über standortnahe Reisebüros auch an den
  KfW-Standorten in Bonn und Berlin zu gewährleisten, bzw. zu gewährleisten,
  dass KfW-Mitarbeitern Auskünfte, Reiseunterlagen oder Informationen in
  standortnahen Reisebüros des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt werden
  können. Der Rahmenvertrag soll zunächst für die Dauer von zwei Jahren ab
  dem 01.01.2009 abgeschlossen werden. Dieser Vertrag verlängert sich
  automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, längstens jedoch um insgesamt
  zwei Jahre (31.12.2012), wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor
  Vertragsende von einer der beiden Parteien gegenüber der jeweils anderen
  Partei schriftlich gekündigt wird.
  II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 63510000,
  74877000.
  II.1.7)  Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
  II.1.8)  Aufteilung in Lose: Nein.
  II.1.9)  Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
  II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
  II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang: Der Auftragnehmer erbringt alle im
  Zusammenhang mit Flug-, Bahn-, Hotel- und Mietwagen-Buchungen und
  Umbuchungen üblichen Leistungen eines qualifizierten Reisebüros für
  Geschäftsreisen unter Beachtung der gültigen Reisekostenordnung sowie der
  von der KfW abgeschlossenen Verträge. Das nachfolgende Mengengerüst auf
  Jahresbasis 2007 dient zur Orientierung und beinhaltet keine Beauftragung
  in dem genannten Umfang, dieser richtet sich nach der tatsächlichen
  Inanspruchnahme. Das gesamte Flugvolumen betrug im Jahre 2007 EUR 9 570
  949 mit den folgenden Streckenanteilen: Inland EUR 2 032 180 mit 5.812
  Transaktionen, Europa (ohne Inland) EUR 1 848 556 mit 2 497 Transaktionen
  und Interkontinental EUR 5 690 213 mit 2 135 Transaktionen. Das
  Bahnvolumen mit Fahrscheinen inkl. Reservierungen und sonstige Leistungen
  betrug EUR 923 732 mit 8 095 Transaktionen (bzw. ca. 21 500 Transaktionen
  inklusive Reservierungen und sonstigen Leistungen). Das über das Reisebüro
  abgewickelte Hotelvolumen betrug EUR 810 000 mit 6 100 Transaktionen
  zuzüglich ca. 20 % Direktbuchungen bei Hotels. Das über das Reisebüro
  abgewickelte Mietwagenvolumen belief sich auf EUR 42 254 mit 365
  Transaktionen, wobei etwa 2 % an direkten Buchungen bei den Vermietern
  hinzukommen.
  II.2.2)  Optionen: Ja.
  Beschreibung der Optionen:  Der Rahmenvertrag beinhaltet eine zweimalige
  Verlängerunsoption um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht 6
  Monate vor Vertragsende von einer der beiden Parteien gegenüber der
  jeweils anderen Partei schriftlich gekündigt wird. - Der mit
  Zuschlagserteilung zwingend für diese Leistung bereitzustellende
  Key-Account-Manager kann neben der zu erbringenden Kernleistung gemäß
  Lastenheft für weitere Leistungen (Prozessanalysen, Reisekostenanalysen
  o.ä.) beauftragt werden. Die Beauftragung dieser Zusatzleistungen erfolgt
  bei Bedarf und wird separat vergütet.
  II.3)  VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG:
  Beginn: 1.1.2009. Ende: 31.12.2010.
  ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
  INFORMATIONEN
  III.1)  BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
  III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Der Auftragnehmer hat die
  Gefahren aus der Erbringung der Dienstleistungen gegenüber dem
  Auftraggeber durch eine Haftpflichtversicherung mit den nachfolgend
  genannten Mindestdeckungssummen für die Dauer des Vertrages abzusichern
  und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Die Mindestdeckungssummen
  betragen: - für Personen uns Sachschäden 1,0 Mio EUR, - für
  Vermögensschäden 25,0 TEUR. Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen
  je Versicherungsfall, mindestens zweifach je Versicherungsjahr zur
  Verfügung stehen. Der Deckungsschutz richtet sich dabei nach den
  Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung
  (AHB) sowie den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zum
  Haftpflichtversicherungsvertrag.
  III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
  auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Die Vergütung des
  Auftragnehmers erfolgt durch Service Fees. Hierbei wird in verschiedene
  Kategorien unterschieden. Im Bereich Flug gibt es folgende Service Fees: -
  Service Fee für jedes gebuchte Flugticket, die auch evtl. Umbuchungen und
  damit verbundene Ticketneuausstellungen beinhaltet. Eine Preisstaffelung
  erfolgt hierbei über die Zielgebiete Innerdeutsch, Europa,
  Interkontinental sowie darüber, ob ein ETIX oder Papierticket ausgestellt
  wird. Die benannten Fees gelten auch für Tickets, die nicht über CRS
  gebucht werden, insbesondere werden auch Low-Cost Carrier , die über Web
  gebucht werden, über die jeweils dem Zielgebiet entsprechende Fee
  berechnet. Kommt es zu Ticketausstellungen ausserhalb des Travel Centers
  der KfW, sind auch hier die benannten Fees anzuwenden. - Werden im Rahmen
  einer Umbuchung MCO-Gebühren fällig, werden hierfür keine separaten
  Service Fees belastet, dies ist bereits in der oben benannten Fee
  inklusive. - Storno Fee für jede Stornierung/Erstattung eines Flugtickets.
  Erfolgt eine Stornierung und Neuausstellung eines Tickets am selben Tag,
  so wird hierfür keine separate Fee belastet. Im Bereich Bahn gibt es
  folgende Service Fees: - Service Fee für jede gebuchte Bahnreise inkl.
  aller Fahrscheine, Zuschläge und Platzreservierungen, die auch evtl.
  Umbuchungen und damit verbundene Ticketneuausstellungen beinhaltet. Die
  Fee hat für Bahnreisen im In- und Ausland Gültigkeit. Kommt es zu
  Fahrscheinausstellungen ausserhalb des Travel Centers der KfW, ist auch
  hier die benannte Fee anzuwenden. - Storno Fee für jede
  Stornierung/Erstattung einer Bahnreise inkl. aller dazugehörigen
  Fahrscheine, Zuschläge und Platzreservierungen (sofern diese
  erstattungsfähig sind). Die Berechnung und Bezahlung der Fees wird
  zusammen mit dem jeweiligen Ticket/Fahrschein bzw. der Gutschrift über den
  AirPlus Company Account des Auftraggebers vorgenommen. Die Vergütung jeder
  Hotel- und Mietwagenreservierung einschließlich eventueller Umbuchungen
  und Stornierungen kann durch eine Service Fee erfolgen. Diese wird jeweils
  am Quartalsende in Form einer Sammelrechnung mit Angabe der Namen der
  einzelnen Reisenden, des gebuchten Hotels, des Aufenthaltszeitraums und
  der jeweiligen Kostenstellen eingereicht. Die Detailauflistung ist
  gleichzeitig als elektronische Datei (z.B. Excel) zur Verfügung zu
  stellen. Die Bereitstellung des Auswertungssystems und die monatliche
  Bereitstellung von definierten Standardauswertungen durch den
  Auftragnehmer und die Nutzung durch den Auftraggeber wird mit einer
  Auswertungs-Fee am Quartalsende pauschal berechnet. Die Vergütung der
  Inanspruchnahme von Leistungen des Key Account Managers (KAM) (vgl. Teil
  D, Ziff. 1.10) wird wie folgt vorgenommen: a) Kernleistung: Die
  Kernleistung ist in den o.g. Fees bereits enthalten und wird nicht separat
  vergütet. b) Optionale Zusatzleistungen: Diese Leistungen werden nach
  Tagessatz abgerechnet, wobei der Auftraggeber den Umfang und Inhalt der zu
  erbringenden Leistung vorher mit dem Auftragnehmer abstimmt. Eventuelle
  Provisionserträge, die der Auftragnehmer bei Leistungsträgern
  möglicherweise erzielen kann, fließen nicht als Rückerstattung an den
  Auftraggeber sondern verbleiben beim Auftragnehmer. Dies muss sich bei der
  Kalkulation der Service Fees niederschlagen.
  III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
  wird: Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen
  Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer
  Bietergemeinschaft im Auftragsfall geklärt ist, - in der alle Mitglieder
  aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
  Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die
  Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und -
  dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
  III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
  III.2)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
  III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
  hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
  und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
  überprüfen: Vom Bewerber sind die nachstehend aufgeführten
  Nachweise/Erklärungen - bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied
  gesondert - mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Nichtvorlage führt
  zwingend zum Ausschluss des Bewerbers. 1. Auszug aus dem
  Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung, der den aktuellen
  Eintragungsstand wiedergibt bzw. Nachweis der Beantragung und umgehende
  Nachreichung des Auszuges (für ausländische Bewerber gleichwertige
  Bescheinigung). 2. Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder
  Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
  Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens, in dem er ansässig
  ist, eingetragen ist (Auszug der den aktuellen Eintragungsstand
  wiedergibt) 3. Kurzdarstellung des Unternehmens des Bewerbers mit Angaben
  z. B. über dessen gesamtes Serviceangebot, den Schwerpunkt seiner
  Geschäftstätigkeit, die Bedeutung des Geschäftsfeldes Business Travel in
  dessen Portfolio, die Unternehmensorganisation (Firmensitz,
  Geschäftsfelder, wichtigste Standorte) und Angaben zur Eigentümerstruktur
  (max ca. zwei DIN A 4 Seiten).
  III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
  Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
  überprüfen: Vom Bewerber sind die nachstehend aufgeführten Nachweise/
  Erklärungen - bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied gesondert -
  mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen der Bewerbererklärung gemäß Kapitel VI.3
  dieser Bekanntmachung einzureichen. Die Nichtvorlage führt zwingend zum
  Ausschluss des Bewerbers. - Negativerklärung zu etwaig beantragten oder
  laufenden Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlich geregelten
  Verfahren, zu Liquidationen und Tätigkeitseinstellungen. - Eigenerklärung,
  dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
  sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
  erfüllt hat. - Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine Kenntnis über einen
  Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 7a Nr.2 Abs. 1 VOL/A
  vorliegt, - Angaben aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
  über den Nettogesamtumsatz des Bewerbers und den Nettoumsatz im Segment
  Business Travel im Firmendienst.
  Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  Mindestnettoumsatz im
  Segment des Business Travel im Firmendienst der letzten drei
  abgeschlossenen Geschäftsjahren: 50 000 000 Euro pro Jahr.
  III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
  erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vom
  Bewerber sind nachstehend aufgeführte Nachweise/ Erklärungen - bei
  Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied gesondert - mit dem
  Teilnahmenatrag im Rahmen der Bewerbererklärung gemäß Kap. VI.3 dieser
  Bekanntmachung einzureichen. Die Nichtvorlage führt zwingend zum
  Ausschluss des Bewerbers. - Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter im
  Gesamtunternehmen mit zwingender Angabe der anteiligen deutschsprechenden,
  fest angestellten Mitarbeiter im Bereich Business Travel (nur
  qualifizierte Reiseverkehrs-Kaufleute mit mindestens 3 Jahren
  Berufserfahrung) - Angabe zur Anzahl der deutschsprechenden, fest
  angestellten Mitarbeiter im Bereich Business Travel (nur qualifizierte
  Reiseverkehrs-Kaufleute mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung) an den
  Standorten Rhein-Main, Köln-Bonn und Berlin, - Darstellung, dass eine
  ausreichende Personalreserve von deutschsprachigen festangestellten
  Mitarbeitern für Business Travel Services vorgehalten wird (unter Angabe
  der Anzahl der Ersatzpersonale und dem jeweiligen Standort), wie im Falle
  eines kurzfristigen Ersatzbedarfs ein Reservemitarbeiter innerhalb von
  maximal vier Stunden (gerechnet vom Bekanntwerden des Personalbedarfs bis
  zum Erscheinen im Travel Center) von seinem regulären Arbeitsplatz zum
  Implant in Frankfurt gelangen kann und wie in Einzelfällen eine
  persönliche Bedienung auch an den KfW-Standorten Berlin und Bonn
  sichergestellt wird. - Kurzbeschreibung des Qualitätsmanagements des
  Bewerbers (max. ¿ DIN A 4 Seite) mit Angaben zu: - bestehenden
  Zertifizierungen (Kopien der Zertifikate bitte beifügen) und/oder -
  durchschnittliche Anzahl von berufsqualifizierenden Trainingstagen pro
  Jahr für einen Firmendienst-Mitarbeiter im Business Travel, - Bennennung
  von Referenzen des Bewerbers, die nach Art und Umfang mit der zu
  vergebenden Leistung vergleichbar sind, insbesondere hinsichtlich des
  geforderten Implant-Services bei Unternehmen, und die nicht vor dem Jahr
  2005 erbracht wurden. Hierzu sind laut Formblatt (siehe VI.3 dieser
  Bekanntmachung) folgende Angaben zu machen: Angabe, ob es sich um ein
  Implantbüro handelt, Name des Kunden unter Nennung der jeweiligen
  Ansprechpartner mit Kontaktinformationen, inhaltliche Beschreibung des
  Auftrags, Größe des Teams, Leistungszeitraum (MM/JJJJ-MM/JJJJ).
  Möglicherweise geforderte Mindeststandards:  Mindestanforderung Anzahl
  Mitarbeiter im Bereich Business Travel im Firmendienst: 30 -
  Mindestanforderung Anzahl Mitarbeiter im Bereich Business Travel im
  Firmendienst am Standort Rhein-Main: 10 - Mindestanfordererung Anzahl
  Mitarbeiter im Bereich Business Travel im Firmendienst am Standort
  Köln-Bonn und Berlin: jeweils 1 - Mindestanzahl Referenzen: 3 bei
  Bewerbergemeinschaften mindestens eine Referenz von jedem Mitglied.
  III.2.4)  Vorbehaltene Aufträge: Nein.
  III.3)  BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
  III.3.1)  Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
  Berufsstand vorbehalten: Nein.
  III.3.2)  Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
  Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
  betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Nein.
  ABSCHNITT IV: VERFAHREN
  IV.1)  VERFAHRENSART
  IV.1.1)  Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren.
  IV.1.2)  Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
  Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl:
  5. Höchstzahl: 7.
  IV.2)  ZUSCHLAGSKRITERIEN
  IV.2.1)  Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
  auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der
  Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der
  Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
  IV.2.2)  Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
  IV.3)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
  IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: VSt. 75/07.
  IV.3.2)  Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
  IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
  ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungDie Unterlagen sind
  kostenpflichtig: Nein.
  IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
  6.6.2008 - 12:00.
  IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
  verfasst werden können: Deutsch.
  ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
  VI.1)  DAUERAUFTRAG: Nein.
  VI.2)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
  GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
  VI.3)  SONSTIGE INFORMATIONEN: Zur Teilnahme am Verfahren ist das
  Formblatt "Bewerbererklärung" verbindlich zu verwenden. Das Formblatt ist
  bei der Vergabestelle unter der in Absatz I.1. genannten Adresse
  abzufordern. Als Anlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen: - das oben
  genannte vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formblatt - die in
  III.2.1 genannten Nachweise und Unterlagen zur persönlichen Lage - die in
  III.2.2 genannten Unterlagen und Angaben über die wirtschaftliche
  Situation des Bewerbers - die in III.2.3 genannten Unterlagen und Angaben
  zur technischen Leistungsfähigkeit - im Falle einer Bewerbergemeinschaft:
  Bewerbergemeinschaftserklärung Es wird darauf hingewiesen, dass nur
  Angaben/Erklärungen/Nachweise des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
  einzureichen sind. Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
  auf die Eignung von Nachunternehmern zu verweisen, so muss der Bewerber
  mit dem Angebot zwingend die Eignung der betreffenden Nachunternehmer
  anhand der entsprechenden geforderten Nachweise nachweisen. Zusätzlich hat
  er in diesem Fall zu belegen, dass er insoweit eine tatsächliche
  Zugriffsmöglichkeit auf den jeweils benannten Nachunternehmer hat. Als
  Nachunternehmer werden insbesondere keine Leistungsträger wie
  Fluggesellschaften, Hotels, etc. angesehen. Beziehen sich einige oder
  mehrere Angaben nicht auf den Bewerber selbst, sondern auf eine oder
  mehrere mit ihm verbundene Gesellschaft(en), ist zu beachten, dass auch in
  Bezug auf diese Gesellschaft(en) die Möglichkeit des tatsächlichen
  Zugriffs nachzuweisen ist.
  VI.4)  NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
  VI.4.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
  Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, D-53113 Bonn.
  VI.5)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 5.5.2008.
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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