Ausschreibungen und Aufträge:
Dienstleistungen von Ingenieurbüros - D-Güstrow
Dienstleistungen von Ingenieurbüros.
Dokument Nr...: 120588-2008
Veröffentlicht: 08.05.2008
Vergabe an: NAME UND ANSCHRIFT DES WIRTSCHAFTSTEILNEHMERS, AN DEN DER AUFTRAG VERGEBEN
WURDE: UmweltPlan GmbH, Tribseer Damm 2, D-18437 Stralsund. E-Mail:
info@umweltplan.de. Tel. 03 83 16 10 80. URL: www.umweltplan.de. Fax 038
31 61 08 49.
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BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Landesamt für Umwelt,
Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 13 38, Kontakt
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, z.
Hd. von Frau Jaschinski, D-18263 Güstrow. Tel. 03 84 37 77-100. E-Mail:
ina.jaschinski@lung.mv-regierung.de. Fax 03 84 37 77-91 00.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.lung.mv-regierung.de/.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen.
Umwelt.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Bearbeitung
eines Naturparkplanes für den Naturpark Sternberger Seenland und
Erarbeitung von Fachbeiträgen zum Management für die FFH- Gebiete "Klaas-
und Teppnitzbachtal sowie Uferzonen Neuklostersee", "Obere Seen und
Wendfeld", "Wariner Seenlandschaft" und "Mildenitztal mit Zuflüssen und
Verbundenen See, Teilgebiet Unterlauf".
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. der
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 12.
NUTS-Code DE80G.
II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Für
den Naturpark Sternberger Seenland ist ein Naturparkplan und parallel dazu
sind Fachbeiträge für das Management der o.g. FFH-Gebiete zu erarbeiten.
Wegen der Gleichzeitigkeit, der räumlichen Überschneidungen und der
fachlich z.T. ähnlichen Fragestellungen sind diese Planungen
organisatorisch und inhaltlich eng aufeinander abzustimmen. Das erfordert
vor allem bei den digitalen Daten eine weitest mögliche Abgleichung ihrer
Systematisierung und Formatierung. Insbesondere ist eine gemeinsame
Moderation der Gesprächsrunden (Foren) und Konsultationen der örtlich
Betroffenen sowie eine gemeinsame Information der Öffentlichkeit
erforderlich. Es werden 2 verschiedene Verträge abgeschlossen. Teil
Naturparkplan: Gemäß § 7 der Landesverordnung zur Festsetzung des
Naturparks Sternberger Seenland vom 20.12.2004 ist im Einvernehmen mit den
Landkreisen sowie in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den betreffenden
Regionalen Planungsverbänden ein Naturparkplan zu erarbeiten. Bei dem
Naturparkplan soll es sich um ein integriertes, umsetzungsorientiertes
Gesamtkonzept zur einheitlichen Entwicklung des Naturparks mit
Schwerpunkten in den Bereichen - Naturschutz und Landschaftspflege, -
nachhaltigen Landnutzungen (Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft), -
landschaftgebundener Erholung und - nachhaltigem Tourismus handeln. Im
Hinblick auf seine Akzeptanz muss der Naturparkplan in einem gemeinsamen,
moderierten Prozess mit allen regionalen Akteuren erarbeitet werden.
Hierfür ist der Einsatz einer/s kompetenten, neutral und
ergebnisorierntiert auftretenden Moderatorin/ors erforderlich, die/der auf
den Sekoren Umweltmoderation / Regionalentwicklung Erfahrungen aufweisen
soll. Der Naturpark Sternberger Seenland umfasst eine Fläche von ca. 53
990 ha. Teil Fachbeiträge Nach Artikel 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie sind für
die besondern Schutzgebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen,
die ggf. geeignete, eigens für die Gebiete aufgestellte oder in anderen
Entwicklungspläne integrierte Bewirtschaftungspläne (Managementpläne)
umfassen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen
Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen,
die in diesen Gebieten vorkommen. Entsprechend dieser Zielsetzung sind -
die Darstellung des Schutzzweckes und der Erhaltungsziele, - die
Bestimmung der maßgeblichen Bestandteile, - möglichst konkrete Maßnahmen
zur Sicherung oder ggf. Wiederherstellung des günstigen
Erhaltungszustandes der Lebensräume und Habitate der Arten / Populationen
und - die Art der Umsetzung der Maßnahmen schwerpunktmäßig zu bearbeiten.
Grundlagen für die Fachbeiträge für das Management bilden die in den
Standard-Datenbögen genannten Schutzobjekte sowie die Karten der
"Binnendifferenzierung der Lebensraumtypen". Im Zuge der Erabreitung der
Fachbeiträge für das Managenment sind die in der Binnendifferenzierung
erfassten Lebensraumtypen terrestrisch zu überprüfen und zu bewerten. Für
bestimmte in den Standard-Datenbögen aufgeführte Arten des Anhangs II der
FFH-Richtlinie ist jeweils eine Habitatabgrenzung und -bewertung zu
erabreiten: Soweit aktuelle Daten (< 10 Jahre) zu diesen Arten nicht
vorliegen, sind entsprechende ergänzende Untersuchungen vor Beginn oder
zeitgleich mit den Planungsarbeiten durchzuführen. Für alle weiteren im
Standard-Datenbogen aufgeführten Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
werden ausgearbeitete Textbausteine und Tabellen sowie Zuarbeiten zu den
Planungskarten digital übergeben. Die FFH-Gebiete umfassen insgesamt eine
Fläche von etwa 3 825 ha.
II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 74230000.
II.1.6) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
II.2) ENDGÜLTIGER GESAMTWERT DES AUFTRAGS
II.2.1) Endgültiger Gesamtwert des Auftrags: Wert: 266 919;38 EUR.
Einschließlich MwSt. MwSt.-Satz (%): 19.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf folgende Kriterien:
1. regionalspezifische Kenntnisse sowohl in landschaftökologischer
Hinsicht als auch im Hinbkick auf die regionalen Akteure und Landnutzer.
Gewichtung: 30.
2. Darstellung der Herangehensweise zur Bewältigung des Projektes mit
seinen Teilaufgaben. Gewichtung: 20.
3. Methodik der Steuerung der komplexen und ineinandergreifenden Vorgänge.
Gewichtung: 20.
4. Preis. Gewichtung: 30.
IV.2.2) Es wurde eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 20.04/08.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags:
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2008/S 21-027824 vom 31.1.2008.
ABSCHNITT V: AUFTRAGSVERGABE
V.1) TAG DER AUFTRAGSVERGABE: 30.4.2008.
V.2) ZAHL DER EINGEGANGENEN ANGEBOTE: 7.
V.3) NAME UND ANSCHRIFT DES WIRTSCHAFTSTEILNEHMERS, AN DEN DER AUFTRAG
VERGEBEN WURDE: UmweltPlan GmbH, Tribseer Damm 2, D-18437 Stralsund.
E-Mail: info@umweltplan.de. Tel. 03 83 16 10 80. URL: www.umweltplan.de.
Fax 038 31 61 08 49.
V.4) ANGABEN ZUM AUFTRAGSWERT Ursprünglich veranschlagter
Gesamtauftragswert:
Wert: 200 000 EUR.
Ohne MwSt.
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 266 919,38 EUR.
Einschließlich MwSt. MwSt.-Satz (%) 19.
V.5) ES KÖNNEN UNTERAUFTRÄGE/SUBAUFTRÄGE VERGEBEN WERDEN: Nein.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN:
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer beim
Wirtschaftsministerium M-V, Johannes-Stelling-Straße 14, D-19053 Schwerin.
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de. Tel. 038 55 88 58 14. URL:
www.wm.mv-regierung.de. Fax 038 55 88 58 47.
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb einer Frist von 1 Monat ab
Bekanntmachung des vergebenen Auftrages.
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind: Vergabekammer beim Wirtschaftsministerium M-V,
Johannes-Stelling-Straße 14, D-19053 Schwerin. E-Mail:
vergabekammer@wm.mv-regierung.de. Tel. 038 55 88 58 14. URL:
www.wm.mv-regierung.de. Fax 038 55 88 58 47.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 6.5.2008.
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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