Ausschreibung: Beseitigung von verseuchtem Boden - D-Dortmund
Abfalltransport.
Beseitigung von verseuchtem Boden.
Dokument Nr...: 119988-2008
Veröffentlicht: 07.05.2008
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): PHOENIX See
Entwicklungsgesellschaft mbH und Emschergenossenschaft, Barcelonaweg 14,
Kontakt Dortmunder Stadtwerke AG, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund, z. Hd.
von Frau Leonhardt, D-44269 Dortmund. Tel. (49-231) 955 22 63. E-Mail:
b.leonhardt@dsw21.de. Fax (49-231) 955 34 25.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.phoenixseedortmund.de.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten
Kontaktstellen.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Sonstiges.
Sonstiges.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Los L11.2 -
Verwertung/Beseitigung von Abbruch- und Aushubmassen.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 16.
Hauptort der Dienstleistung: Gelände PHOENIX See in Dortmund-Hörde, NRW.
NUTS-Code: DEA52.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Verwertung/Beseitigung und Transport von ca. 270 000 to verunreinigtem
Boden, Bauschutt und Schwarzdeckenaufbruch (kontaminiert mit gefährlichen
Stoffen im Sinne § 41 Abs. 1 KrW-/AbfG u.a. mit Schwermetallen, PAK, KW).
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90122122,
90121200.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Ja.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: ca. 270 000 to verunreinigtem Boden,
Bauschutt und Schwarzdeckenaufbruch.
II.2.2) Optionen: Nein.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG:
Beginn: 31.7.2008. Ende: 28.2.2010.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Sicherheit für
Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme Sicherheit für
Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme Im Auftragsfall
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von min. 2 000 000
Euro für Personenschäden und min. 1 000 000 Euro für sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden).
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Das Projekt "PHOENIX
See" wird von 2 Auftraggebern in einer Auftraggebergemeinschaft beauftragt
und aus öffentlichen Programmen verschiedener Landesministerien gefördert.
Der AN hat seine Rechnungen so zu erstellen, dass sowohl eine Zuweisung zu
den beiden Auftraggebern wie auch zu den unterschiedlichen Förderflächen
gewährleistet ist.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird: Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen.
Die Bietergemeinschaft muss im Falle der Beauftragung eine
gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden, mit einem
Hauptverantwortlichen als bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate
sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der
Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst. Die erforderlichen
Nachweise sind in 1-facher Ausfertigung exakt in der aufgeführten
Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt
mit der Angebotsabgabe abzugeben. Bei mehreren Unternehmen
(Bietergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z.B.
Anlage B-1.1 für Firma 1, Anlage B-1.2 für Firma 2 usw.) Sofern und soweit
Teile der Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen, sind
bezüglich dieser Nachunternehmer die unter Ziffer 1) bis 3) genannten
Nachweise erst auf ausdrückliches Anfordern der Vergabestelle dem
Auftraggeber bzw. der Vergabestelle vorzulegen. Im Falle eines
beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes sind entsprechende
Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Unvollständige
Angebote, die die genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht
berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die
Anlagen sind wie folgt zu ordnen und vorzulegen: 1) als Anlage B-1:
Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder des Wohnsitzes.(
Registerauszug oder Eigenerklärung sind möglich) 2) als Anlage B-2:
Bescheinigung der zuständigen Stelle oder Erklärungen über das
Nichtvorliegen folgender Ausschlusskriterien nach § 7 Ziffer/Nr. 5 a)-e)
VOL/A (Eigen- und/oder Fremderklärungen sind möglich): a) Unternehmer,
über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser
Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, b) Unternehmer, deren Unternehmen
sich in Liquidation befinden, c) Unternehmer, die nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt, d) Unternehmer, die ihre Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) Unternehmer, die im Vergabeverfahren
vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in bezug auf ihre Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Angebote von
Bietern, in deren Person einer der Umstände der vorstehenden Buchstaben a)
bis e) vorliegt, werden ausgeschlossen. 3) als Anlage B-3: Nachweis des
Nichtvorliegens der Ausschlussgründe wegen Unzuverlässigkeit nach § 7a
Ziffer 2 VOL/A. "(Vgl. Artikel 45 EG-Richtlinie 2004/18/EG vom 31.3.2004)"
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung einen
Online-Gewerbezentralregisterauszug über den Bieter / die
Bietergemeinschaftspartner beim Bundesamt für Justiz einholen. Bei
Vorliegen eines Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz führt dies
zum Ausschluss des Bieters.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Die erforderlichen Nachweise sind in 1-facher Ausfertigung
exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten
Registerblättern getrennt mit der Angebotsabgabe abzugeben. Bei mehreren
Unternehmen (Bietergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu
bezeichnen (z.B. Anlage B-1.1 für Firma 1, Anlage B-1.2 für Firma 2 usw.)
Sofern und soweit Teile der Leistungen durch Nachunternehmer erbracht
werden sollen, sind bezüglich dieser Nachunternehmer die unter Ziffer 4)
bis 5) genannten Nachweise erst auf ausdrückliches Anfordern der
Vergabestelle dem Auftraggeber bzw. der Vergabestelle vorzulegen. Im Falle
eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes sind entsprechende
Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Unvollständige
Angebote, die die genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht
berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. 4) als
Anlage B-4: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2005, 2006 und 2007), die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind. 5) als Anlage B-5: Angaben über
das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die
erforderlichen Nachweise sind in 1-facher Ausfertigung exakt in der
aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten
Registerblättern getrennt mit der Angebotsabgabe abzugeben. Bei mehreren
Unternehmen (Bietergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu
bezeichnen (z.B. Anlage B-1.1 für Firma 1, Anlage B-1.2 für Firma 2 usw.)
Sofern und soweit Teile der Leistungen durch Nachunternehmer erbracht
werden sollen, sind bezüglich dieser Nachunternehmer die unter Ziffer 6)
bis 8) genannten Nachweise erst auf ausdrückliches Anfordern der
Vergabestelle dem Auftraggeber bzw. der Vergabestelle vorzulegen. Im Falle
eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes sind entsprechende
Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Unvollständige
Angebote, die die genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht
berücksichtigt und vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. 6) als
Anlage B-6: Kopie der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52
Abs. 2 KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz und / oder Kopie von
Auszügen aus dem Zulassung-/Genehmigungsbescheid der gewählten
Entsorgungsanlage, aus denen die Annahmeberechtigung für die dort zur
Entsorgung vorgesehenen Abfälle hervorgeht. 7) als Anlage B-7:
Zulassungskatalog der gewählten Entsorgungsanlagen nach AVV.
Eigenerklärungen reichen nicht aus. 8) als Anlage B-8: Chemischer
Parameterkatalog der gewählten Entsorgungsanlagen je Deponieklasse gemäß
Zulassung/Genehmigung der Entsorgungsanlage.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: Nein.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Nein.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Vergabenummer 254.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Bekanntmachung über
ein Beschafferprofil
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2007/S 230-280493 vom 29.11.2007.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungDie Unterlagen sind
kostenpflichtig:
Preis: 185,00 EUR.
Zahlungsbedingungen und -weise: Banküberweisung Empfänger DSW21 Stichwort:
"9899/8201 Vergabenummer 254" Kontonummer: 001 044 001 Bankleitzahl: 440
501 99 Bank: Sparkasse Dortmund Die Vergabeunterlagen werden nur versandt,
wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt
wird nicht erstattet.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
16.6.2008 - 10:30.
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können: Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Bis: 13.9.2008.
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 16.6.2008 - 10:30.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Ja.
Geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt:
EFRE-intereg III- B uns siehe VI.3.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Das Projekt wird aus öffentlichen
Programmen folgender Landesministerien gefördert: - Ministerium für
Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW, Regionales
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW Infrastrukturmaßnahmen
(RWP-Mittel) NRW / EU-Programm für die Ziel 2 Gebiete NRWs (Phase 5)
vollständig aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung -
Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW,
Mittel zur Stadterneuerung - Ministerium für Umwelt, Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, Ökologieprogramm im
Emscher-Lippe-Raum (ÖPEL-Mittel), NRW-EU Ziel 2 Programm Europäischer
Fonds für Regionalentwicklung (EFRE).
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer bei
der Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße 1, D-59817 Arnsberg.
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die
Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet
sich nach den §§ 107 ff. GWB.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 2.5.2008.
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