Ausschreibung: Verkauf von Nichtwohnimmobilien - D-München Bauleistungen im Hochbau. Verkauf von Nichtwohnimmobilien. Vermietung von Grundstücken im Eigenbesitz. Dokument Nr...: 118408-2008 Veröffentlicht: 06.05.2008 * BAUKONZESSION ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Landeshauptstadt München, Roßmarkt 3, z. Hd. von Frau Schmitt, D-80331 München. E-Mail: erbbaurecht-riegerhofstrasse@muenchen.de. Fax (49) (89) 233-212 38. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.muenchen.de. Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Spezifische Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Anträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen. I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional- oder Lokalbehörde. Allgemeine öffentliche Verwaltung. ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) BESCHREIBUNG DER BAUKONZESSION II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Erbbaurechtsvergabe mit Baukonzession. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung: Erbringung der Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen Hauptausführungsort: München. II.1.3) Kurze Beschreibung des Auftrags: Vergabe eines ca. 9 108 m² großen Grundstücks im Erbbaurecht, das verkehrsmäßig gut angebunden im Münchner Westen, Stadtteil Laim, liegt. Das Grundstück soll von den bestehenden Gebäuden freigemacht und mit einem Schulgebäude und einer Dreifachsporthalle bebaut werden. Als Erbbauberechtigter kommt hier nur ein gemeinnütziger Verein mit nachweislicher langjähriger Erfahrung bei der Trägerschaft einer staatlich anerkannten Hauptschule in Frage. Ein entsprechender vorhabenbezogener Bebauungsplan ist in Aufstellung. Nach Errichtung der Erbbaurechtsbauwerke ist der Betrieb einer staatlich anerkannten Hauptschule, für Schul- und Vereinssportzwecke durch einen gemeinnützigen Verein aufrecht zu erhalten. Vertraglich wird eine Frist für die Fertigstellung der Neubauten vereinbart. Der künftige Erbbauberechtigte räumt der Landeshauptstadt München und den bisher auf dem Gelände ansässigen Sportvereinen Nutzungsrechte am Erbbaurecht ein. II.1.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 70123200, 70130000, 45210000. II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Grundstück ca. 9 108 m² - Vergabe eines Erbbaurechts über eine Laufzeit von 80 Jahren; geschätzte Baukosten: ca. 20 000 000 ; Mindesterbbauzins ca. 49 985,57 /Jahr. Geschätzter Wert ohne MwSt.: 20 000 000 EUR. ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN III.1) TEILNAHMEBEDINGUNGEN III.1.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Gemeinnütziger Verein: Auszug aus dem Vereinsregister, Nachweis langjähriger Erfahrung bei der Trägerschaft einer staatlich anerkannten Hauptschule, Nachweis der grundsätzlichen staatlichen Anerkennung des künftigen Schulbetriebs. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorlage eines schlüssigen Finanzierungskonzeptes über die gesamten Baukosten; falls die Finanzierung mit öffentlichen Fördermitteln (Schulbau, Sportförderung) konzipiert wird, ist der Nachweis über die grundsätzliche Förderwürdigkeit zu erbringen. Der Erhalt staatlicher/ städtischer Fördermittel bzw. einer städtischen Bürgschaft zur Erlangung kommunalkreditähnlicher Konditionen ist grundsätzlich möglich (Näheres siehe Leistungsbeschreibung); der Bieter muss die vom Vorhabenträger bereits verauslagten Kosten auf Nachweis bis zu 1 500 000 ersetzen. ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.1) ZUSCHLAGSKRITERIEN: Über einen Teil des künftigen Erbbaugrundstücks ist bis 31.12.2041 ein Erbbaurecht an den Eisenbahnersportverein München-Laim von 1910 e.V. bestellt. Dieser Grundstücksteil ist zur Realisierung der Hauptschule unabdingbar erforderlich; Voraussetzung für den Erhalt des Zuschlags, also die Neubestellung eines Erbbaurechts zur Errichtung einer Hauptschule mit Dreifachsporthalle und Vereinsräumen mit Vereinsgaststätte ist deshalb, dass der Bieter eine schriftliche Erklärung des o.g. Sportvereins vorlegt, aus der dessen Zustimmung zur vorzeitigen Aufhebung des Erbbaurechts hervorgeht. Vorausgesetzt, dass sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden, erhält der Bewerber den Zuschlag, der den höchsten Erbbauzins bietet. Der Bieter muss sich mit dem Entwurf des Erbbaurechtsvertrages einverstanden erklären (nicht verhandelbar). Nebenangebote sind ausgeschlossen. Bei gleichlautenden Angeboten ist den betroffenen Bietern Gelegenheit zum Nachgebot zu geben. Sollte der Fall dann erneut eintreten, fällt die Entscheidung im Losverfahren. IV.2) VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.2.2) Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen: 26.6.2008 - 12:00. IV.2.3) Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können: Deutsch. ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein. VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: 1. Die Vergabe des Erbbaurechts mit Baukonzession erfolgt im Offenen Verfahren. 2. Die Ausschreibungsunterlagen werden auf Anforderung bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle zugeschickt. 3. Angebote sind im verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift "Bietverfahren Erbbaurecht Riegerhofstraße" bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Zur Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber unter oben angegebener Anschrift an. E-Mails oder Faxe sind nicht zulässig. 4. Sollte der in der Leistungsbeschreibung genannte Mindesterbbauzins von keinem Bewerber geboten werden, wird das Verfahren aufgehoben. 5. Mit dem Angebot ist auch der Name und die Rechtsform des Bewerbers verbindlich anzugeben. Soweit bei der Entscheidung zur Erbbaurechtsbestellung ein Vorstandsbeschluss oder ein Mitgliederversammlungsbeschluss oder dergleichen Voraussetzung ist, ist die entsprechende positive Beschlussfassung nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft (gemeinnützige Vereine) ist der bevollmächtigte Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. 6. Der Erbbaurechtsvertrag ist innerhalb der Zuschlagsfrist, also bis zum 22.08.2008 bei einem Notar in München zu beurkunden. Werden gegen die Vergabe Rechtsmittel eingelegt, verlängert sich die Frist um diesen Zeitraum. 7. Die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 19.6.2008 bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle anzufordern. Spätere Anforderungen werden nicht berücksichtigt. 8. Das Angebot ist bis zum Ablauf der Bindefrist am 22.08.2008 aufrecht zu erhalten. VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, D-80534 München. E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de. Tel. (49) (89) 51 43-647. Fax (49) (89) 51 43-767. VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: vgl. Ziffer VI.3.1). VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 2.5.2008. -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de