Ausschreibung: Verkauf von Nichtwohnimmobilien - D-München
Bauleistungen im Hochbau.
Verkauf von Nichtwohnimmobilien.
Vermietung von Grundstücken im Eigenbesitz.
Dokument Nr...: 118408-2008
Veröffentlicht: 06.05.2008
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BAUKONZESSION
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Landeshauptstadt München,
Roßmarkt 3, z. Hd. von Frau Schmitt, D-80331 München. E-Mail:
erbbaurecht-riegerhofstrasse@muenchen.de. Fax (49) (89) 233-212 38.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.muenchen.de.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Spezifische Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten
Kontaktstellen.
Anträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional-
oder Lokalbehörde.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG DER BAUKONZESSION
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Erbbaurechtsvergabe mit Baukonzession.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung: Erbringung der
Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln gemäß den vom Auftraggeber
genannten Erfordernissen
Hauptausführungsort: München.
II.1.3) Kurze Beschreibung des Auftrags: Vergabe eines ca. 9 108 m²
großen Grundstücks im Erbbaurecht, das verkehrsmäßig gut angebunden im
Münchner Westen, Stadtteil Laim, liegt. Das Grundstück soll von den
bestehenden Gebäuden freigemacht und mit einem Schulgebäude und einer
Dreifachsporthalle bebaut werden. Als Erbbauberechtigter kommt hier nur
ein gemeinnütziger Verein mit nachweislicher langjähriger Erfahrung bei
der Trägerschaft einer staatlich anerkannten Hauptschule in Frage. Ein
entsprechender vorhabenbezogener Bebauungsplan ist in Aufstellung. Nach
Errichtung der Erbbaurechtsbauwerke ist der Betrieb einer staatlich
anerkannten Hauptschule, für Schul- und Vereinssportzwecke durch einen
gemeinnützigen Verein aufrecht zu erhalten. Vertraglich wird eine Frist
für die Fertigstellung der Neubauten vereinbart. Der künftige
Erbbauberechtigte räumt der Landeshauptstadt München und den bisher auf
dem Gelände ansässigen Sportvereinen Nutzungsrechte am Erbbaurecht ein.
II.1.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 70123200,
70130000, 45210000.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Grundstück ca. 9 108 m² - Vergabe eines
Erbbaurechts über eine Laufzeit von 80 Jahren; geschätzte Baukosten: ca.
20 000 000 ; Mindesterbbauzins ca. 49 985,57 /Jahr.
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 20 000 000 EUR.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.1.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Gemeinnütziger Verein: Auszug aus dem Vereinsregister,
Nachweis langjähriger Erfahrung bei der Trägerschaft einer staatlich
anerkannten Hauptschule, Nachweis der grundsätzlichen staatlichen
Anerkennung des künftigen Schulbetriebs.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Vorlage eines schlüssigen Finanzierungskonzeptes über die
gesamten Baukosten; falls die Finanzierung mit öffentlichen Fördermitteln
(Schulbau, Sportförderung) konzipiert wird, ist der Nachweis über die
grundsätzliche Förderwürdigkeit zu erbringen. Der Erhalt staatlicher/
städtischer Fördermittel bzw. einer städtischen Bürgschaft zur Erlangung
kommunalkreditähnlicher Konditionen ist grundsätzlich möglich (Näheres
siehe Leistungsbeschreibung); der Bieter muss die vom Vorhabenträger
bereits verauslagten Kosten auf Nachweis bis zu 1 500 000 ersetzen.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ZUSCHLAGSKRITERIEN: Über einen Teil des künftigen Erbbaugrundstücks
ist bis 31.12.2041 ein Erbbaurecht an den Eisenbahnersportverein
München-Laim von 1910 e.V. bestellt. Dieser Grundstücksteil ist zur
Realisierung der Hauptschule unabdingbar erforderlich; Voraussetzung für
den Erhalt des Zuschlags, also die Neubestellung eines Erbbaurechts zur
Errichtung einer Hauptschule mit Dreifachsporthalle und Vereinsräumen mit
Vereinsgaststätte ist deshalb, dass der Bieter eine schriftliche Erklärung
des o.g. Sportvereins vorlegt, aus der dessen Zustimmung zur vorzeitigen
Aufhebung des Erbbaurechts hervorgeht. Vorausgesetzt, dass sämtliche
Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden, erhält der
Bewerber den Zuschlag, der den höchsten Erbbauzins bietet. Der Bieter muss
sich mit dem Entwurf des Erbbaurechtsvertrages einverstanden erklären
(nicht verhandelbar). Nebenangebote sind ausgeschlossen. Bei
gleichlautenden Angeboten ist den betroffenen Bietern Gelegenheit zum
Nachgebot zu geben. Sollte der Fall dann erneut eintreten, fällt die
Entscheidung im Losverfahren.
IV.2) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.2.2) Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen: 26.6.2008 -
12:00.
IV.2.3) Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können:
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: 1. Die Vergabe des Erbbaurechts mit
Baukonzession erfolgt im Offenen Verfahren. 2. Die
Ausschreibungsunterlagen werden auf Anforderung bei der in Ziffer I.1)
genannten Stelle zugeschickt. 3. Angebote sind im verschlossenen
Briefumschlag mit der Aufschrift "Bietverfahren Erbbaurecht
Riegerhofstraße" bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen.
Zur Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber unter oben
angegebener Anschrift an. E-Mails oder Faxe sind nicht zulässig. 4. Sollte
der in der Leistungsbeschreibung genannte Mindesterbbauzins von keinem
Bewerber geboten werden, wird das Verfahren aufgehoben. 5. Mit dem Angebot
ist auch der Name und die Rechtsform des Bewerbers verbindlich anzugeben.
Soweit bei der Entscheidung zur Erbbaurechtsbestellung ein
Vorstandsbeschluss oder ein Mitgliederversammlungsbeschluss oder
dergleichen Voraussetzung ist, ist die entsprechende positive
Beschlussfassung nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft
(gemeinnützige Vereine) ist der bevollmächtigte Vertreter zu benennen, der
die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Eine
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. 6. Der Erbbaurechtsvertrag
ist innerhalb der Zuschlagsfrist, also bis zum 22.08.2008 bei einem Notar
in München zu beurkunden. Werden gegen die Vergabe Rechtsmittel eingelegt,
verlängert sich die Frist um diesen Zeitraum. 7. Die Vergabeunterlagen
sind bis spätestens 19.6.2008 bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle
anzufordern. Spätere Anforderungen werden nicht berücksichtigt. 8. Das
Angebot ist bis zum Ablauf der Bindefrist am 22.08.2008 aufrecht zu
erhalten.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Regierung von
Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, D-80534 München. E-Mail:
vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de. Tel. (49) (89) 51 43-647. Fax
(49) (89) 51 43-767.
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen: vgl. Ziffer VI.3.1).
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 2.5.2008.
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