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Ausschreibung: Verkauf von Nichtwohnimmobilien - D-München
Bauleistungen im Hochbau.
Verkauf von Nichtwohnimmobilien.
Vermietung von Grundstücken im Eigenbesitz.
Dokument Nr...: 118408-2008
Veröffentlicht: 06.05.2008
*
  BAUKONZESSION
  ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
  I.1)	NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Landeshauptstadt München,
  Roßmarkt 3, z. Hd. von Frau Schmitt, D-80331 München. E-Mail:
  erbbaurecht-riegerhofstrasse@muenchen.de. Fax (49) (89) 233-212 38.
  Internet-Adresse(n):
  Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.muenchen.de.
  Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
  Spezifische Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten
  Kontaktstellen.
  Anträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.
  I.2)	ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional-
  oder Lokalbehörde.
  Allgemeine öffentliche Verwaltung.
  ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
  II.1)  BESCHREIBUNG DER BAUKONZESSION
  II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
  Erbbaurechtsvergabe mit Baukonzession.
  II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung: Erbringung der
  Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln gemäß den vom Auftraggeber
  genannten Erfordernissen
  Hauptausführungsort: München.
  II.1.3)  Kurze Beschreibung des Auftrags: Vergabe eines ca. 9 108 m²
  großen Grundstücks im Erbbaurecht, das verkehrsmäßig gut angebunden im
  Münchner Westen, Stadtteil Laim, liegt. Das Grundstück soll von den
  bestehenden Gebäuden freigemacht und mit einem Schulgebäude und einer
  Dreifachsporthalle bebaut werden. Als Erbbauberechtigter kommt hier nur
  ein gemeinnütziger Verein mit nachweislicher langjähriger Erfahrung bei
  der Trägerschaft einer staatlich anerkannten Hauptschule in Frage. Ein
  entsprechender vorhabenbezogener Bebauungsplan ist in Aufstellung. Nach
  Errichtung der Erbbaurechtsbauwerke ist der Betrieb einer staatlich
  anerkannten Hauptschule, für Schul- und Vereinssportzwecke durch einen
  gemeinnützigen Verein aufrecht zu erhalten. Vertraglich wird eine Frist
  für die Fertigstellung der Neubauten vereinbart. Der künftige
  Erbbauberechtigte räumt der Landeshauptstadt München und den bisher auf
  dem Gelände ansässigen Sportvereinen Nutzungsrechte am Erbbaurecht ein.
  II.1.4)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 70123200,
  70130000, 45210000.
  II.2)  MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
  II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang: Grundstück ca. 9 108 m² - Vergabe eines
  Erbbaurechts über eine Laufzeit von 80 Jahren; geschätzte Baukosten: ca.
  20 000 000 ; Mindesterbbauzins ca. 49 985,57	/Jahr.
  Geschätzter Wert ohne MwSt.: 20 000 000 EUR.
  ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
  INFORMATIONEN
  III.1)  TEILNAHMEBEDINGUNGEN
  III.1.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
  hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
  und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
  überprüfen: Gemeinnütziger Verein: Auszug aus dem Vereinsregister,
  Nachweis langjähriger Erfahrung bei der Trägerschaft einer staatlich
  anerkannten Hauptschule, Nachweis der grundsätzlichen staatlichen
  Anerkennung des künftigen Schulbetriebs.
  III.1.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
  Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
  überprüfen: Vorlage eines schlüssigen Finanzierungskonzeptes über die
  gesamten Baukosten; falls die Finanzierung mit öffentlichen Fördermitteln
  (Schulbau, Sportförderung) konzipiert wird, ist der Nachweis über die
  grundsätzliche Förderwürdigkeit zu erbringen. Der Erhalt staatlicher/
  städtischer Fördermittel bzw. einer städtischen Bürgschaft zur Erlangung
  kommunalkreditähnlicher Konditionen ist grundsätzlich möglich (Näheres
  siehe Leistungsbeschreibung); der Bieter muss die vom Vorhabenträger
  bereits verauslagten Kosten auf Nachweis bis zu 1 500 000  ersetzen.
  ABSCHNITT IV: VERFAHREN
  IV.1)  ZUSCHLAGSKRITERIEN: Über einen Teil des künftigen Erbbaugrundstücks
  ist bis 31.12.2041 ein Erbbaurecht an den Eisenbahnersportverein
  München-Laim von 1910 e.V. bestellt. Dieser Grundstücksteil ist zur
  Realisierung der Hauptschule unabdingbar erforderlich; Voraussetzung für
  den Erhalt des Zuschlags, also die Neubestellung eines Erbbaurechts zur
  Errichtung einer Hauptschule mit Dreifachsporthalle und Vereinsräumen mit
  Vereinsgaststätte ist deshalb, dass der Bieter eine schriftliche Erklärung
  des o.g. Sportvereins vorlegt, aus der dessen Zustimmung zur vorzeitigen
  Aufhebung des Erbbaurechts hervorgeht. Vorausgesetzt, dass sämtliche
  Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden, erhält der
  Bewerber den Zuschlag, der den höchsten Erbbauzins bietet. Der Bieter muss
  sich mit dem Entwurf des Erbbaurechtsvertrages einverstanden erklären
  (nicht verhandelbar). Nebenangebote sind ausgeschlossen. Bei
  gleichlautenden Angeboten ist den betroffenen Bietern Gelegenheit zum
  Nachgebot zu geben. Sollte der Fall dann erneut eintreten, fällt die
  Entscheidung im Losverfahren.
  IV.2)  VERWALTUNGSINFORMATIONEN
  IV.2.2)  Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen: 26.6.2008 -
  12:00.
  IV.2.3)  Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können:
  Deutsch.
  ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
  VI.1)  AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
  GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
  VI.2)  SONSTIGE INFORMATIONEN: 1. Die Vergabe des Erbbaurechts mit
  Baukonzession erfolgt im Offenen Verfahren. 2. Die
  Ausschreibungsunterlagen werden auf Anforderung bei der in Ziffer I.1)
  genannten Stelle zugeschickt. 3. Angebote sind im verschlossenen
  Briefumschlag mit der Aufschrift "Bietverfahren Erbbaurecht
  Riegerhofstraße" bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen.
  Zur Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber unter oben
  angegebener Anschrift an. E-Mails oder Faxe sind nicht zulässig. 4. Sollte
  der in der Leistungsbeschreibung genannte Mindesterbbauzins von keinem
  Bewerber geboten werden, wird das Verfahren aufgehoben. 5. Mit dem Angebot
  ist auch der Name und die Rechtsform des Bewerbers verbindlich anzugeben.
  Soweit bei der Entscheidung zur Erbbaurechtsbestellung ein
  Vorstandsbeschluss oder ein Mitgliederversammlungsbeschluss oder
  dergleichen Voraussetzung ist, ist die entsprechende positive
  Beschlussfassung nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft
  (gemeinnützige Vereine) ist der bevollmächtigte Vertreter zu benennen, der
  die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Eine
  Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. 6. Der Erbbaurechtsvertrag
  ist innerhalb der Zuschlagsfrist, also bis zum 22.08.2008 bei einem Notar
  in München zu beurkunden. Werden gegen die Vergabe Rechtsmittel eingelegt,
  verlängert sich die Frist um diesen Zeitraum. 7. Die Vergabeunterlagen
  sind bis spätestens 19.6.2008 bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle
  anzufordern. Spätere Anforderungen werden nicht berücksichtigt. 8. Das
  Angebot ist bis zum Ablauf der Bindefrist am 22.08.2008 aufrecht zu
  erhalten.
  VI.3)  RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
  VI.3.1)  Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Regierung von
  Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, D-80534 München. E-Mail:
  vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de. Tel. (49) (89) 51 43-647. Fax
  (49) (89) 51 43-767.
  VI.3.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
  die Einlegung von Rechtsbehelfen: vgl. Ziffer VI.3.1).
  VI.4)  TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 2.5.2008.
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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